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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Nachbeurkundung ausländischer Geburtsurkunde
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Beitrag begonnen von luckkycusp am 09.06.2013 um 12:25:58

Titel: Nachbeurkundung ausländischer Geburtsurkunde
Beitrag von luckkycusp am 09.06.2013 um 12:25:58
Hallo,

besteht irgendeine Möglichkeit dass ich meine ausländische Gerburtsurkunde in Deutschland nachbeurkunden lassen kann? Es ist jedesmal eine kostspielige und aufwändige Angelegenheit wenn ich eine Geburtsurkunde nicht älter als  6 Monaten abgeben muss. Ich muss dann jemanden in dem Heimatland beauftragen was viel Zeit und Geld kostet. Auf die Nerven sowieso. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit damit das nächste mal die Deutsche Behörde das für mich erstellt. Nachdem sie ein Prüfverfahren eingeleitet haben (durch Standesamt u.ä.).

Danke!

Titel: Re: Nachbeurkundung ausländischer Geburtsurkunde
Beitrag von grisu1000 am 09.06.2013 um 12:53:28

luckkycusp schrieb am 09.06.2013 um 12:25:58:
besteht irgendeine Möglichkeit dass ich meine ausländische Gerburtsurkunde in Deutschland nachbeurkunden lassen kann?


Ja wenn du deutscher Staatsangehörige, Staatenlos oder anerkannter Flüchtling bist.
   

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