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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Gutertrennung in Ausland
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Beitrag begonnen von mal22 am 06.06.2013 um 21:40:14

Titel: Gutertrennung in Ausland
Beitrag von mal22 am 06.06.2013 um 21:40:14
Hi Zusammen,
ich bin mit diesem thema überfargt worden und ich wurde hier auch stellen.

X ( Ausländer) und Y ( Deutsche) haben vor in Ausland zu heiraten.
X wird dann mit fzf nach deutschland kommen.

Die werden dann in Deutschland leben.
im Standesamt in Ausland wird dann eine gutertrennung unterschrieben.
wird dann Gefragt ob gutertrennung, wenn ja steht dann in Urkunde mit Gutertrennung,

Frage: wird das auch in Deutschland gilt ?

was passiert bei  Trennung, Scheidung ?

werde die Guterausgleich trot gemacht ? was ist mit der Rente und Vermögen ?


Wer hat damit Erfahrung oder was steht im Gesetz ?

vielen dank

Titel: Re: Gutertrennung in Ausland
Beitrag von Saxonicus am 07.06.2013 um 13:56:31
Dieser Ehevertrag findet in Deutschland nur soweit Anerkennung, sofern er nicht gegen "die guten Sitten" verstößt.

So wäre z.B. ein Ausschluß von Versorgungsleistungen nicht hinnehmbar, wenn der Unterhaltsberechtigte staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müßte, während der andere Partner über ein  Einkommen verfügt, welches für angemessene Unterhaltsansprüche des bedürftigen Partners ausreicht.

Titel: Re: Gutertrennung in Ausland
Beitrag von mal22 am 07.06.2013 um 16:08:32
Hi Saxonicus,

so ein Gefühl hatte ich  bei Unterhaltszahlung und soweiter.

was ist denn bei Scheidung mit der Rente,

VG
mal22

Titel: Re: Gutertrennung in Ausland
Beitrag von reinhard am 07.06.2013 um 16:17:15
Wenn sie wollen, dass alle Vereinbarungen gültig sind, gehen sie hier zu einem Notar und sagen, was sie regeln wollen. Der entwirft dann einen Ehevertrag, den sie beide unterschreiben, und der gilt dann in Deutschland. Der Notar achtet darauf, dass alle Regelungen mit den deutschen Gesetzen übereinstimmen.

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