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Beitrag begonnen von aria am 30.05.2013 um 23:14:06

Titel: Freizügigkeit EU-Bürger aus Spanien
Beitrag von aria am 30.05.2013 um 23:14:06
Ich hatte mich vor Kurzem schon mal erkundigt, wie es mit der Aufenthaltskarte aus Spanien aussieht mit einer Übersiedlung nach D. Die ursprüngliche Nationalität ist gambisch, aber das tut wahrscheinlich wenig zur Sache.

Nun steht die spanische Einbürgerung tatsächlich kurz bevor und ich finde nicht so ganz genau, was dann die nächsten Schritte sind.

Kann der Neu-Spanier sich dann einfach in D anmelden und Arbeit suchen? Durch die Vorrangsprüfung muss er dann sowieso, oder? Anfangs kann er aufgrund nicht vorhandener Deutschkenntnisse wahrscheinlich nur geringfügige Jobs ausüben.

Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Wie und wo kann er sich anmelden, wenn er Arbeit suchend ist?

Gibt es eine Chance auf eine Förderung eines Integrationskurses durch das Bundesamt für Migration oder ist das aussichtslos?

Muss er sich dann bei der ABH melden oder reicht eine Anmeldung beim zuständigen Bezirksamt?

Vielen Dank!

Titel: Re: Freizügigkeit EU-Bürger aus Spanien
Beitrag von grisu1000 am 31.05.2013 um 00:53:00

aria schrieb am 30.05.2013 um 23:14:06:
Kann der Neu-Spanier sich dann einfach in D anmelden und Arbeit suchen?


Wie jeder Spanier kann er das. Voraussetzunglos fur drei Monate


aria schrieb am 30.05.2013 um 23:14:06:
Durch die Vorrangsprüfung muss er dann sowieso, oder? 

Nein, die gibt es nicht mehr für EU-Bürger aus Spanien


aria schrieb am 30.05.2013 um 23:14:06:
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Wie und wo kann er sich anmelden, wenn er Arbeit suchend ist?


Wenn er arbeitet findet, die nicht nur geringfügig ist, wird ihn der Arbeitgeber bei der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.

Vorher hat er ggf. Anspruch auf Pflchtversicherte für Nichtverscherte (Hoher Wahrscheinlichkeit des Abwilmmelns) oder er muss sich privat versichern.

Er kann sich beim Jobcenter arbeitssuchend melden


aria schrieb am 30.05.2013 um 23:14:06:
Gibt es eine Chance auf eine Förderung eines Integrationskurses durch das Bundesamt für Migration oder ist das aussichtslos? 


Er kann natürlich freiwillig einen Migrationskurs machen, wird ihn aber großteils bezahlen müssen, Aber beim Bundesamt oder Jobcenter  mal nachfragen.


aria schrieb am 30.05.2013 um 23:14:06:
Muss er sich dann bei der ABH melden oder reicht eine Anmeldung beim zuständigen Bezirksamt?


Meldung bei der Meldestellle reicht.

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