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Beitrag begonnen von Nedzi am 29.05.2013 um 12:53:52

Titel: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Nedzi am 29.05.2013 um 12:53:52
Guten Tag,

ich war heute mit einen Freund der Kanadier ist und seiner Frau die auch Kanadierin ist...bei der Ausländerbehörde um seine AE (die Karte) abzuholen...

Die wollten Ihn aber die AE nicht geben weil seiner Frau der aktuellste Arbeitsvertrag fällt.  Er hat eine Vollzeit Beschäftigung (13 EUR Brutto pro Stunde, 35-45 Stunden die Woche).  Die Frau hat eine Teilzeit Beschäftigung.  Laut Aussage von AB, können die Ihn keine AE geben soweit der Fall von der Frau nicht geklärt ist.

Die ZAV hat in beiden Fällen zugestimmt, die Karten sind auch da......
Die haben Ihn gesagt, es reicht nicht wenn er alleine arbeitet und die Frau nicht....laut AB, können die beiden von diesen Geld nicht leben...

Die wohnen alle beide bei Ihren Sohn und bezahlen auch keine Miete....

Kann mir bitte jemand erklären was hier los ist...

Danke im Voraus für Ihre Hilfe.

NN

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Nature am 29.05.2013 um 13:08:15
Ich geh mal davon aus, dass eine Berechnung des Lebensunterhalts gemacht wurde und dabei ein Minus herauskam, sprich der Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Im Normalfall muss der Arbeitsvertrag unbefristet sein, bzw. deutlich werden, dass die Arbeitsstelle sicher ist und sie/er weiter bezahlt wird. Wenn da Zweifel aufkommen oder aktuelle Arbeitsverträge und/oder Lohnabrechnungen fehlen, dann kann das schon sein das keine AE erteilt wird. Komisch ist nur, dass so wie ich das lese die EAT's schon zur Abholung bereit liegen. Normalerweise prüft man zu erst die ganzen Voraussetzungen zur Erteilung und  bestellt dann die Aufenthaltskärtchen..

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Nedzi am 29.05.2013 um 23:25:35
Guten Abend!

danke fuer die Antwort.

- wie kann das sein wenn mein Freund ungefaehr 2000 EUR brutto im Monat verdient...und die bezahlen auch keine Miete...es ist etwas faul an dieser sache............


- Ja genau...die EAT's liegen schon vor.......und alles ist gut gelaufen...und jetzt auf einmal fehlt etwas...........er muss wohl einen rechtsanwalt finden....

GRUSS

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von grisu1000 am 30.05.2013 um 10:36:02

Nedzi schrieb am 29.05.2013 um 12:53:52:
Die wollten Ihn aber die AE nicht geben weil seiner Frau der aktuellste Arbeitsvertrag fällt.


Und warum legt sie den nicht vor, bevor man für viel Geld einen Rechtsanwalt einschaltet?

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Nedzi am 30.05.2013 um 11:31:50

grisu1000 schrieb am 30.05.2013 um 10:36:02:
Und warum legt sie den nicht vor, bevor man für viel Geld einen Rechtsanwalt einschaltet?


Die hat bei den Arbeitgeber angefragt...aber da die überhaupt nicht gearbeitet hat kann es sein dass der stress macht.

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von grisu1000 am 30.05.2013 um 16:15:03

Nedzi schrieb am 30.05.2013 um 11:31:50:
aber da die überhaupt nicht gearbeitet hat kann es sein dass der stress macht. 


Sie hat also defacto nie das Beschäftigungsverhältnis angetreten, und warum teilt man dies nicht der ABH mit?


Nedzi schrieb am 29.05.2013 um 23:25:35:
- wie kann das sein wenn mein Freund ungefaehr 2000 EUR brutto im Monat verdient...und die bezahlen auch keine Miete...es ist etwas faul an dieser sache............


Ja, weil dieses Nichtmietverhältnis nicht nachhaltig ist. Er kann jederzeit auf die Straße gesetzt werden und muss dann eine Mietwohnung suchen und damit ist dann ggf. die LU nicht gesichert. Auch dass muss eine ABH in Betracht ziehen. Die LU muss nachhaltig gesichert sein, also langfirstig.

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Nedzi am 30.05.2013 um 18:34:46

grisu1000 schrieb am 30.05.2013 um 16:15:03:
Sie hat also defacto nie das Beschäftigungsverhältnis angetreten, und warum teilt man dies nicht der ABH mit?


Ja, weil dieses Nichtmietverhältnis nicht nachhaltig ist. Er kann jederzeit auf die Straße gesetzt werden und muss dann eine Mietwohnung suchen und damit ist dann ggf. die LU nicht gesichert. Auch dass muss eine ABH in Betracht ziehen. Die LU muss nachhaltig gesichert sein, also langfirstig.



* Genau, die Dame hat nie gearbeitet weil die logischerweise keine Arbeitserlaubnis hatte.  Dann hat die ZAV zugestimmt aber die ABH wollte keine AE erteilen da die wollten noch auf die Zustimmung der ZAV im Falle des Ehemannes warten.  Jetzt wo die beiden die Zustimmung der ZAV bekommen haben, kriegen die keine AE. 

Sie haben es natuerlich der ABH mitgeteilt...dann hat die ABH den Arbeitgeber angerufen und wartet jetzt auf Reaktion von diesen.



* Wieso jederzeit? Die sind hier angemeldet und der Sohn garantiert dass die nie auf die Strasse gesetzt werden.  Da ist etwas faul an der Sache...meiner Meinung nach behandelt man die Leute in diesem Fall sehr schlecht...man lasst die warten........es liegt einfach an der ABH....eine andere haette laengst die AE erteilt.....

Danke fur eure Hilfe!

LG

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von reinhard am 30.05.2013 um 18:49:02

Nedzi schrieb am 30.05.2013 um 18:34:46:
* Wieso jederzeit? Die sind hier angemeldet und der Sohn garantiert dass die nie auf die Strasse gesetzt werden.


Nein, das geht gar nicht.

Sie müssen genug einkommen haben, um jederzeit eine ganz normale Wohnung bezahlen zu können.


Zitat:
  Da ist etwas faul an der Sache...meiner Meinung nach behandelt man die Leute in diesem Fall sehr schlecht...man lasst die warten........es liegt einfach an der ABH....


Ich fürchte, sie verdienen zur Zeit einfach zu wenig.

Das Einkommen muss langfristig reichen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren, ohne auf "kostenloses Wohnen" angewiesen zu sein. Denn das können sie im Falle eines Streits nicht einklagen.

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Nedzi am 30.05.2013 um 20:33:38

reinhard schrieb am 30.05.2013 um 18:49:02:
Nein, das geht gar nicht.

Sie müssen genug einkommen haben, um jederzeit eine ganz normale Wohnung bezahlen zu können.


Ich fürchte, sie verdienen zur Zeit einfach zu wenig.

Das Einkommen muss langfristig reichen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren, ohne auf "kostenloses Wohnen" angewiesen zu sein. Denn das können sie im Falle eines Streits nicht einklagen.


Hallo!

was waere dann ein normales Einkommen fuer 2 Personen?
Wuerden EUR 2750 - 3000 Brutto/Monat reichen?


Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von schweitzer am 30.05.2013 um 20:45:10

reinhard schrieb am 30.05.2013 um 18:49:02:
Das Einkommen muss langfristig reichen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren, ohne auf "kostenloses Wohnen" angewiesen zu sein. Denn das können sie im Falle eines Streits nicht einklagen. 


Hmm, ich bekomme bissel Bauchschmerzen, wenn ich das lese. -

Ich hatte hier mal jemanden, der legte mir einen Mietvertrag vor, und es war ersichtlich, dass die Miete letztlich nur eine "symbolische" war - der Vermieter war sehr solvent und gleichzeitig sozial eingestellt, so dass es ihm nicht drauf ankam, mit der Wohnung wirklich kostendeckend oder darüber hinaus "Kohle" zu machen.

Natürlich hätte er die Miete jederzeit erhöhen können, denn sie war weit von den ortsüblichen Mieten entfernt, auch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs wäre in Frage gekommen usw.

So etwas kann aber immer und überall passieren. -

Wenn man nun Nachhaltigkeit der LU -Sicherung so auslegen wollte, dass man damit praktisch Gewähr für das Auffangen jedweder möglichen Mieterhöhung während der nächsten 3, 5 oder 10 Jahre, erreichen will, dann ginge das m.E. denn doch zu weit.

(Auch ein zunächst bestehender LU-sichernder Arbeitsvertrag muss nicht bis in alle Ewigkeit gelten (selbst , wenn es ein unbefristeter ist), kann theoretisch jederzeit gekündigt werden - diese Möglichkeit rechtfertigt aber doch auch nicht von vorn herein die AE-Erteikung zu verweigern, weil der LU nicht nachhaltig genug gesichert ist, oder?)

Eine AE ist ein befristeter Titel, sie kann also auch dann zurückgenommen oder nicht weiter verlängert werden, wenn sich zum gegebenen Zeitpunkt heraustellt, dass die Voraussetzungen für ihre Erteilung/Verlängerung nicht mehr vorliegen. -

Die ABH könnte also jederzeit reagieren, wenn sich im Verlauf herausstellt, dass die LU-Sicherung tatsächlich nicht mehr hinreichend ist.

Dass bei einer Konstellation wie der hier geschilderten gleich gar nicht erst eine AE erteilt wird, halte ich  daher persönlich durchaus für problematisch.

Gibt es irgendwie belastbare, verwertbare Rechtsprechung für einen halbwegs vergleichbaren Fall? Das würde mich sehr interessieren.


=schweitzer=

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Nedzi am 30.05.2013 um 23:55:49
''Dass bei einer Konstellation wie der hier geschilderten gleich gar nicht erst eine AE erteilt wird, halte ich  daher persönlich durchaus für problematisch.''

- Guten Abend schweitzer,

ich danke Ihnen fuer das Feed-back.
Ihrer Meinung nach, sollten die eigentlich die AE ohne Probleme erteilen??



Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von grisu1000 am 31.05.2013 um 00:36:41

schweitzer schrieb am 30.05.2013 um 20:45:10:
Dass bei einer Konstellation wie der hier geschilderten gleich gar nicht erst eine AE erteilt wird, halte ichdaher persönlich durchaus für problematisch.
.

Wie ich das hier sehe wartet die ABH noch auf den zweiten Arbeitsvertrag, um dann die LU zu prüfen. Ist also im Wartemodus.
Letzendlich kann man eine Fachaufsichtsbeschwerde an die Fachaufsichtsstelle einreichen, dass man einen rechtsfähigen Bescheid wünscht oder drei Monate nach Antragsstellung eine Untätitgkeitsklage.


schweitzer schrieb am 30.05.2013 um 20:45:10:
d es war ersichtlich, dass die Miete letztlich nur eine "symbolische" war - der Vermieter war sehr solvent und gleichzeitig sozial eingestellt, so dass es ihm nicht drauf ankam, mit der Wohnung wirklich kostendeckend oder darüber hinaus "Kohle" zu machen.


Mietvertrag mit symbolischer Miete und gesetzlicher Kündigungsfrist würde ich auf jeden Fall machen und an die ABH senden. Damit ist in der Ausländerakte fixiert, dass keine Mietkosten anfallen. Damit wird die fiktive Anrechung einer Miete in den LU schon mal eine Diskussionspunkt bei einem Rechtsstreit.


Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von schweitzer am 31.05.2013 um 08:24:58

Nedzi schrieb am 30.05.2013 um 23:55:49:
Ihrer Meinung nach, sollten die eigentlich die AE ohne Probleme erteilen??


Ich betone noch einmal, dass ich hier meine persönliche Meinung gepostet habe - ich denke aber, dass sie legitim und vor allem nicht irgendwie "von weit her geholt" ist, sonst hätte sie sich zweifelsohne im Rahmen eines Sachforums, wie diesem hier, "verkniffen" gehört.

Ich habe versucht, meine Ansicht zu erklären und zu fundieren und bisher hier immerhin keinen begründeten Widerspruch dazu bekommen.

Berücksichtigen muss man natürlich, dass die ABH einzelfallbezogen prüfen darf und muss. Das ist okay. -

Ob sie hier nun unbedingt auf den zweiten Arbeitsvertrag warten muss, ist so eine einzelfallbezogene Frage, denn, wenn die Miete für die Wohnung tatsächlich sehr niedrig ist oder gar "Null" (auch solche Mietverträge sind möglich), sollte eigentlich das Einkommen des einen Partners ausreichend für die LU-Sicherung sein und die AEs erteilt werden können.

(Im Übrigen und mit Blick auf meine gestrige Argumentation meine ich auch, dass es bezogen auf das Kriterium der "Nachhaltigkeit" der LU-Sicherung durchaus einen gewissen Unterschied macht, ob es um eine AE-Erteilung bzw. -Verlängerung geht, oder um eine NE - Erteilung - eben, weil eine AE leichter zurückgenommen oder eben nicht weiter verlängert werden kann.)

Ansonsten untersütze ich grisus Post - ich würde auch eine Kopie des Mietvertrages an die ABH geben.

Ob sich im Zweifel (bei fortgesetzter Nichterteilung der AE) ein Rechtsstreit "lohnen" würde, kann ich nicht hinreichend beurteilen, dazu müsstet Ihr, wenn es denn nötig wäre, einen möglichst kompetenten, im Ausländerrecht bewanderten Rechtsanwalt befragen - ggf. kennt der ja auch entsprechende Rechtsprechung (nach der ich hier gestern Abend ja auch schon mal gefragt hatte).

Gut, this were my two pences - ggf. haben die Experten hier ja noch den einen oder anderen mehr in der Tasche ...  ;)


=schweitzer=

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Nature am 31.05.2013 um 08:32:07
Also wir verlangen auch bei Leuten die keine Miete zahlen immer einen Mietvertrag oder zumindest eine schriftliche Erklärung des "Vermieters", dass der oder die keine Miete zu zahlen haben.

Bei Sicherung des LU ist auch immer eine Zukunftsprognose notwendig. 3 Lohnabrechnungen sollten schon da sein, sowie die Probezeit vorbei. Wenn ersichtlich ist, dass die Dame nie gearbeitet hat (warum auch immer), würde ich auch an der nachhaltigen LU Sicherung zweifeln. Scheint mir etwas dubios der Arbeitgeber.

Also:

aktueller Arbeitsvertrag
3 aktuelle Lohnabrechnungen
Mietvertrag (auch bei Null Miete)
Wenn möglich natürlich unbefristeter Vertrag und Probezeit schon rum.

und dann dürfte dem Ganzen nichts im Wege stehen (sodenn ein + bei der Sicherung des LU herauskommt).

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von schweitzer am 31.05.2013 um 08:39:09

Nature schrieb am 31.05.2013 um 08:32:07:
3 Lohnabrechnungen sollten schon da sein



Nature schrieb am 31.05.2013 um 08:32:07:
Wenn möglich natürlich unbefristeter Vertrag und Probezeit schon rum.


Als (regelmäßige) Voraussetzung für eine erstmalige AE-Erteilung??? Und bis dahin haben die Leute im Zweifel bis wenigstens bis zu sechs Monaten (so lange geht üblicherweise eine Probezeit) maximal eine FB zu erwarten?

Da würde ich gern wissen wollen, wo das so vorgegeben ist. Ich halte das rechtlich für nicht haltbar.


=schweitzer=



Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Nature am 31.05.2013 um 12:17:16

schweitzer schrieb am 31.05.2013 um 08:39:09:
Als (regelmäßige) Voraussetzung für eine erstmalige AE-Erteilung??? Und bis dahin haben die Leute im Zweifel bis wenigstens bis zu sechs Monaten (so lange geht üblicherweise eine Probezeit) maximal eine FB zu erwarten?

Da würde ich gern wissen wollen, wo das so vorgegeben ist. Ich halte das rechtlich für nicht haltbar.


=schweitzer=



ups ich hatte NE gelesen :P

3 Lohnabrechnungen lässt man sich aber normal trotzdem vorlegen, auch bei befristeten Verträgen.

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von schweitzer am 31.05.2013 um 12:32:50

Nature schrieb am 31.05.2013 um 12:17:16:
ups ich hatte NE gelesen


Kann passieren  ;)


Nature schrieb am 31.05.2013 um 12:17:16:
3 Lohnabrechnungen lässt man sich aber normal trotzdem vorlegen, auch bei befristeten Verträgen. 


Verstehe ich im Kontext einer AE - Ersterteilung nach Einreise nach wie vor nicht.

Nehmen wir mal an, jemand reist ein (mit erforderlichem Visum oder halt, wie Kanadier das dürfen, visafrei) - Es braucht ein bisschen, bis der Betreffende Arbeit findet - sagen wir mal, 2 1/2 Monate.

Ehe er dann Lohnbescheinigungen für die ersten drei Monate Arbeit hat, dürften weitere 3 1/2 Monate vergehen - ergo: Bis zu sechs Monaten nach Einreise hätte er keine Chance eine AE zu erhalten?

Das geht mir nicht ein, und ich bleibe dabei, dass ich das rechtlich im Kontext einer Ersterteilung einer AE für nicht gedeckt halte.


=schweitzer=

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Korrektor am 31.05.2013 um 18:47:19
Ich denke auch dass hier irgendwas faul ist anseits der ABH. Ok, also es geht um eine erstmalige AE-Erteilung, und die AE ist eine AE nach § 18 (Erwerbstätigkeit).

Wenn dein Freund wirklich 2000 Euro brutto verdient, dann dürfte er ohne Probleme mit der Zustimmung der ZAV auch die AE kriegen. Der LU ist mit 2000 Euro brutto definitiv gesichert. Ob er morgen den Job verlieren "könnte" oder eine Wohnung mit 1000 Euro Kaltmiete mieten "könnte" ist nicht relevant.

Meine Meinung:

Arbeitserlaubnis (Zustimmung der ZAV)
+ 2000 Brutto Lohn
+ Antrag auf AE § 18
= Hundertprozentiger Erfolg.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist jetzt überhaupt nicht notwendig, aber es ist halt besser wenn er unbefristet ist. Warum die Frau auch keine AE bekommt kann ich auch nicht verstehen. Meiner Erfahrung nach akzeptieren viele ABHs 2000 Euro brutto für zwei Personen als gesicherter LU. Kommt natürlich auch auf die Miete an.

Mein Vorschlag: Verlange einen schriftlichen Bescheid wieso die Aufenthaltserlaubnis verweigert wird, so schnell wie möglich! Wenn die ABH irgendwie ausgerechnet hat dass der LU für beide nicht gesichert ist, dann können die nur eine AE verweigern, z.B. die AE der Frau, aber nicht die AE des Mannes der 2000 Brutto verdient! Oder liege ich hier falsch?

In dem schriftlichen Bescheid müssen die dir (oder deinem Freund, egal) sagen wieso die AE verweigert wird, und dann teilst du uns mit was die geschrieben haben.

Wenn die dir dann eine AE geben und deiner Frau nicht, könnte man einiges Versuchen, z.B. der Sohn könnte zusätzlich eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Arbeitserlaubnis der Frau
+ 2000 Brutto Lohn des Mannes
+ Lohn der Frau
+ 0 Miete
+ Verpflichtungserklärung

Ich sehe da wirklich keine Probleme. Ich bin mir ziemlich sicher dass die ABH was falsch macht. Weiß nur nicht ob es besser ist für die Frau eine AE § 30 statt § 18 zu beantragen? Ich glaube in diesem Fall ist es egal.

Also das ist alles nur meine persönliche Meinung. Ich habe auch Erfahrung und kenne Eheleute die mit ca. 2000 Euro Brutto beide eine AE erhalten haben. Dieser ganze Fall hier ist mir wirklich sehr merkwürdig.

Lass uns wissen wie es weiter läuft.

Alles gute.
Korrektor

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von sigi-n am 01.06.2013 um 09:07:41

schweitzer schrieb am 31.05.2013 um 12:32:50:
Das geht mir nicht ein, und ich bleibe dabei, dass ich das rechtlich im Kontext einer Ersterteilung einer AE für nicht gedeckt halte


Nach Rücksprache mit einer befreundeten ABH Mitarbeiterin (hoher Ausländeranteil in der Stadt) hast du 100% Recht, handelt sich wohl um die Pseudo Rechtsgrundlage "machen wir immer so".
Also zur Entscheidungs- und Rechtsnachhilfe einen schriftlichen Bescheid anfordern

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Nedzi am 01.06.2013 um 22:10:32
Guten Abend alle zusammen!!

ich haette nie gedacht dass so viele Leute mir antworten wuerden!
Das finde ich sehr toll und danke euch viemals!!!

''Verlange einen schriftlichen Bescheid wieso die Aufenthaltserlaubnis verweigert wird, so schnell wie möglich!''

Ich werde dies am Montag tun.
Dann teile ich euch hier mit was drinen steht.

LG

Nedzi

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Korrektor am 02.06.2013 um 15:18:43

Nedzi schrieb am 01.06.2013 um 22:10:32:
ich haette nie gedacht dass so viele Leute mir antworten wuerden!
Das finde ich sehr toll und danke euch viemals!!!

''Verlange einen schriftlichen Bescheid wieso die Aufenthaltserlaubnis verweigert wird, so schnell wie möglich!''

Ich werde dies am Montag tun.

Aber mach alles schriftlich! Also ein einfaches Schreiben mit Name, Adresse, Datum, und Unterschrift. Sehr geehrte Damen und Herren, usw.

Und mach eine Kopie des Schreibens, so dass du einen Nachweis hast.

Wenn du es nicht persönlich dort abgibst, dann schick es am besten mit Einschreiben per Rückschein.

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Korrektor am 07.06.2013 um 18:38:49
Gibt es irgendwelche Neuigkeiten?

Es wäre schön wenn du uns sagst wie alles gelaufen ist. Viele Leute stellen Fragen hier und dann verschwinden einfach vom Forum. >:(

Titel: Re: KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE
Beitrag von Nedzi am 09.06.2013 um 00:29:31

Korrektor schrieb am 07.06.2013 um 18:38:49:
Gibt es irgendwelche Neuigkeiten?

Es wäre schön wenn du uns sagst wie alles gelaufen ist. Viele Leute stellen Fragen hier und dann verschwinden einfach vom Forum. >:(



Guten Abend lieber Korrektor,

wir haben ein schriftliches Bescheid angefordert und warten jetzt auf die Antwort.

Ich melde mich auf jeden Fall wenn ich es erhalten habe.

LG

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