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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Bekomme ich BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) ?
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Beitrag begonnen von x0n1 am 13.05.2013 um 21:22:54

Titel: Bekomme ich BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) ?
Beitrag von x0n1 am 13.05.2013 um 21:22:54
Hallo ich bins wieder,

so nach fast einem Jahr in Deutschland habe ich eine Ausbildung gefunden. Da ich jetzt ein Aufenthaltsvisum für 3 Jahre habe durch Heirat wollte ich fragen ob mir BAB zusteht da wir nicht wissen wie wir leben sollen mit 1300 euro für 2 Personen.

Meine Ausbildung fängt im September an und ich würde mich freuen wenn ich rechtzeitig behilfliche informationen bekommen würde.

Gruss

Titel: Re: Bekomme ich BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) ?
Beitrag von Bayraqiano am 13.05.2013 um 21:34:09
Grundsätzlich ist das mit einer AE nach § 28 kein Problem, § 59 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 8 Abs. 2 BaföG.

Wie viel Dir zustehen würde, kannst du hier ausrechnen: http://babrechner.arbeitsagentur.de/

Titel: Re: Bekomme ich BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) ?
Beitrag von x0n1 am 13.05.2013 um 21:43:29
Dann hoffe ich mal das ich das bekomme. Welche unterlagen benötige ich um BAB zu beantragen weiss das jemand ??

Titel: Re: Bekomme ich BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) ?
Beitrag von schweitzer am 13.05.2013 um 21:54:25
Grundsätzlich:

    Personalausweis bzw. (bei Ausländern) gültiger Pass
    Aufenthaltstitel (Kopie eAT )
    abgestempelter Ausbildungsvertrag
    Mietvertrag
    Nachweis über Geschwister (z.B. Geburtsurkunde)
    Einkommensnachweis der Eltern

Ggf. noch fehlende Unterlagen können aber nachgereicht werden. Der Antrag ist bei der Arbeitsagentur am Hauptwohnsitz zu stellen (dort gibt es auch die Antragsformulare) - bei der dortigen Berufsberatung kannst/wirst Du auch detaillierte Informationen erhalten.


=schweitzer=

Titel: Re: Bekomme ich BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) ?
Beitrag von tapir am 14.05.2013 um 08:28:34

x0n1 schrieb am 13.05.2013 um 21:22:54:
Da ich jetzt ein Aufenthaltsvisum für 3 Jahre habe durch Heirat wollte ich fragen ob mir BAB zusteht

In Deinem Fall ist das kein Problem, weil - wie wir aus Deinen anderen posts wissen - Deine Frau Deutsche ist. Ehegatten Deutscher und von Unionsbürgern erhalten ohne Weiteres BAB. Ehegatten von Ausländern nur, wenn letztere eine NE haben oder der Ehegatte bereits seit vier Jahren erlaubt, rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland ist. Siehe § 8 Abs. 2 BAföG.

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