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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Visum für Verlobte
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Beitrag begonnen von shems82 am 09.05.2013 um 13:38:37

Titel: Visum für Verlobte
Beitrag von shems82 am 09.05.2013 um 13:38:37
Hallo alle zusammen,

ich habe viele viele Fragen und hoffe ihr könnt mir Tipps geben.

Der beste Freund meines Mannes ist letzten Freitag bei einem Autounfall in Algerien in ums Leben gekommen.
Er hinterlässt einen 7-jährigen Sohn in Deutschland, der zur Zeit bei seiner leiblichen Mutter lebt.
Der Freund war in Algerien verlobt und ist hingereist um die Heiratspapiere zu beantragen, leider ist es dazu nicht mehr gekommen. Er hat keinerlei Verwandte in Deutschland, nun steht natürlich in erste Linie Wohnungsauflösung usw. an.
Ausserdem hatte er das alleinige Sorgerecht für seinen Sohn.
Wie geht es mit dem Sohn weiter? Die Großeltern und Onkel in Algerien machen sich dementsprechend Sorgen.
Seine Verlobte möchte gerne nach Deutschland kommen, um bei der Wohnungsauflösung zu helfen.
Sie würde sich gerne um seinen Sohn kümmern, jedoch weiss ich nicht wie es rein rechtlich aussieht.
Inwiefern kann sie ein Besuchsvisum beantragen, da dies ja kein alltäglicher Fall ist.

Ich hoffe es finden sich zahlreiche User die mir helfen können.

Danke im voraus.

Titel: Re: Visum für Verlobte
Beitrag von erne am 09.05.2013 um 13:53:18

shems82 schrieb am 09.05.2013 um 13:38:37:
Wie geht es mit dem Sohn weiter?


welche Staatsangehörigkeit hat das Kind?


shems82 schrieb am 09.05.2013 um 13:38:37:
Seine Verlobte möchte gerne nach Deutschland kommen, um bei der Wohnungsauflösung zu helfen.

für diesen Reisezweck ist kein Visum vorgesehen


shems82 schrieb am 09.05.2013 um 13:38:37:
Sie würde sich gerne um seinen Sohn kümmern, jedoch weiss ich nicht wie es rein rechtlich aussieht. 

sie hat keinerlei Rechtsbeziehungen zu dem Kind, das eine leibliche Mutter und Großeltern hat.



shems82 schrieb am 09.05.2013 um 13:38:37:
Inwiefern kann sie ein Besuchsvisum beantragen, da dies ja kein alltäglicher Fall ist.

Sie kann ein Besuchsvisum beantragen, wenn sie jemanden hier besuchen will (und der zu Bescuhende das auch will)
Rückreisebereitschaft und finanzieren (normalerweise VE ) zwingend notwendig.



Titel: Re: Visum für Verlobte
Beitrag von shems82 am 09.05.2013 um 15:26:12
Danke für deine schnelle Antwort.
Das Kind ist deutsch/algerisch. Der verstorbene Vater hatte das alleinige Sorgerecht für seinen Sohn. Hat jetzt das Jugendamt das Sorgerecht?
Die Eltern des Verstorbenen möchten eine Vollmacht zu Gunsten meines Mannes ausstellen, dass er sich um die Wohnungsauflösung kümmert und auf den Enkel aufpasst, dass es ihm Gut geht und der Kontakt zur Familie in Algerien aufrecht erhalten wird.
Die Großeltern des Kindes sind über 70 Jahre alt und können nicht nach Deutschland reisen.
Zur Zeit ist das Kind bei seiner leiblichen Mutter,  die hat kein Sorgerecht.

Titel: Re: Visum für Verlobte
Beitrag von tapir am 12.05.2013 um 12:14:05

shems82 schrieb am 09.05.2013 um 15:26:12:
Zur Zeit ist das Kind bei seiner leiblichen Mutter,  die hat kein Sorgerecht.

Diese Konstellation ist sehr ungewöhnlich. Sicher, dass Deine Informationen 100%ig korrekt sind und die für den deutschen Rechtsraum maßgebliche Rechtslage reflektieren?


shems82 schrieb am 09.05.2013 um 15:26:12:
Hat jetzt das Jugendamt das Sorgerecht?

Nicht automatisch. Das Amtsgericht muss einen Vormund bestellen. Wenn sich kein geeigneter Einzelvormund findet, wird ein Amtsvormund bestellt.

Solange kein Vormund bestellt ist, kann das Jugendamt bestimmte vorläufige Maßnahmen - insbesondere: Inobhutnahme - treffen, z.B. um eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden.

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