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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
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Beitrag begonnen von itaipu am 23.04.2013 um 15:46:56

Titel: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von itaipu am 23.04.2013 um 15:46:56
Hallo.

Ich schreibe hier für einen guten Freund von meinem Mann & mir.

Erstmal ein paar Daten:

er ist aus Ghana, verheiratet mit einer deutschen Staatsbürgerin.

Aufenthaltsgenehmigung:
28 ABS. 1 S 1 NR 1

Gültig ab 09.05.2012,  Gültig bis 08.05.2015

zu dem Problem:
Der Betreff sagt es schon, unser Freund will & wird sich von deiner Frau trennen.  Grund ist ihr Verhalten, ausgelöst durch Depressionen.  :(
Sie litt wohl schon vor der Ehe an Depressionen, dies war unserem Freund jedoch unbekannt.

Die Ehe weiterführen ist nicht zumutbar. Beispiel für das Verhalten seiner Frau (Zitat unseres Freundes):

she get aggresive on for no reason, zB she strikes me so hard in the middle of the night, or find any means to make trouble in the house. then she cries for hours, then later she says she needed to cry because she felt her hormones were not balanced and that tears can make them balance. She abuse my emotion to make herself happy. this happens almost every two days.

summe of the story is that she has Major Depression with code number f.30 and f.31

Zitat Ende.

f.30 - f.31 => Die bipolare affektive Störung (auch bekannt unter der Bezeichnung „manisch-depressive Erkrankung“)

Er möchte gerne auch nach der Trennung in Deutschland bleiben. Er arbeitet Vollzeit, ist also nicht auf Sozialleistungen o.ä. angewiesen. 

Normal ist  es ja so, dass bei einer Trennung der Grund für die Aufenthaltsgenehmigung wegfällt (das führen der Ehe in Deutschland). Ich habe vor kurzem etwas gelesen von einer Ausnahme, wenn ein Festhalten an der Ehe unzumutbar ist. Kann jetzt aber leider keinen Paragraphen finden. Ich meine mich zu erinnern das es sich dabei um Einzelfall-Entscheidungen handelt.
Wie schätzt ihr seine Chancen aufgrund der gegebenen Infos ein?

Soviel ich weiß ist seine Frau derzeit in stationärer Behandlung aufgrund ihrer o.g. Erkrankung. Unser Freund selbst geht aufgrund der Ereignisse selbst regelmäßig zur Psychotherapie.

Hoffe die Infos reichen, falls nicht werde ich weitere benötigte Infos anfragen.

Ach ja.. die Ehe ist kinderlos und Bundesland ist Hessen.

danke im Voraus.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von Lisa2013 am 23.04.2013 um 16:27:53
Eventuell nur wegen des Jobs, gehe aber nicht davon aus.
Er will wohl auf eine Härtefallscheidung hinaus. Diese zu haben ist fast unmöglich. Trennungsjahr - Scheidung! Guter Anwalt wäre ratsam!

Da die AE an die Ehe "gebunden" ist, fällt diese weg.
Denke kaum das der Job ihn retten wird!

Experten: Die kennen die Feinheiten.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von itaipu am 23.04.2013 um 16:32:17

Lisa2014 schrieb am 23.04.2013 um 16:27:53:
ob er auf Grund der Arbeit (denke eher nicht - da nicht hochqualifiziert ODER???)


nein ist nicht hochqualifiziert.

Das die AE an der Ehe hängt habe ich ihm auch schon gesagt. Will ihm da auch nichts vormachen.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von fons am 23.04.2013 um 16:39:43
Ich empfehle zunächst die Lektüre von Ziff. 31.2 ff der AVwV

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von itaipu am 23.04.2013 um 20:09:31

schrieb am 23.04.2013 um 16:39:43:
Ich empfehle zunächst die Lektüre von Ziff. 31.2 ff der AVwV



danke für den Link. ich habe unter der genannte Ziffer nachgelesen, muss leider gestehen, dass ich das Meiste nicht wirklich verstehe.  :(

es wird an einer Stelle davon geredet, dass er betroffene Ehegatte vom Ausländer psychisch misshandelt wird.
hier ist es aber so, dass der Ausländer von seiner deutschen Frau auf unzumutbare Weise behandelt wird ( = misshandelt wird? ).

vllt. kann mir jmd das in - für mich - verständlicheren Worten nochmals erklären?


Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von erne am 23.04.2013 um 20:54:02

itaipu schrieb am 23.04.2013 um 20:09:31:
es wird an einer Stelle davon geredet, dass er betroffene Ehegatte vom Ausländer psychisch misshandelt wird.

viel eher ist mit "Ausländer" der "hier legebende Ehegatte" gemeint (der nicht nur Deutscher, sondern auch Ausländer sein kann)

ohne jetzt nachzulesen, glaube ich das nicht.
In dem Fall spräche nun wirklich NICHTS für ein eigenständiges Bleiberecht.



itaipu schrieb am 23.04.2013 um 20:09:31:
hier ist es aber so, dass der Ausländer von seiner deutschen Frau auf unzumutbare Weise behandelt wird ( = misshandelt wird? ).

ja, das könnte so ein Grund sein.


itaipu schrieb am 23.04.2013 um 20:09:31:
vllt. kann mir jmd das in - für mich - verständlicheren Worten nochmals erklären?

hmm, schwierig, da man nicht weiss, welche Worte das wären :-)

als Beispiele lies mal 31.2.2.2.1

aus meiner unmassgeblichen Sicht greift aber nichts davon in diesem Fall, denn die "Beeinträchtigung" deines Freundes ist nicht einem Vorsatz geschuldet, sondern einer Krankheit.


itaipu schrieb am 23.04.2013 um 15:46:56:
Major Depression with code number f.30 and f.31

hat sie darüber ein Attest eines Arztes?


Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von itaipu am 23.04.2013 um 21:17:08
@ erne
du hast mir schon etwas geholfen mit deinen Erklärungen. thx  :)


erne schrieb am 23.04.2013 um 20:54:02:
itaipu schrieb am Heute um 15:46:56:
Major Depression with code number f.30 and f.31

hat sie darüber ein Attest eines Arztes?


Sie hat sicherlich was darüber, aber hält sämtliche Infos von unsere Freund fern. Er hat nur ein Rezept für ein Medikament (vermutl. gegen Depressionen) von ihr.
Er meinte eben, er wird seine Frau am Freitag in der Klinik besuchen und mit ihrem Arzt sprechen. Vllt. gibt's da ne Chance was schriftliches zu bekommen.
Er will auch versuchen Kopien von ihren Dokumenten zu bekommen.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von reinhard am 23.04.2013 um 21:38:05
Da hoffe ich doch, dass alle Ärzte sich an ihre Schweigepflicht halten.

Ich denke, der Betroffene muss entweder das Gespräch mit der ABH suchen (bzgl. § 31) und / oder sich um ein Beratungsgespräch bei einem (wirklich guten) Anwalt bemühen.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von itaipu am 23.04.2013 um 22:49:18

reinhard schrieb am 23.04.2013 um 21:38:05:
Da hoffe ich doch, dass alle Ärzte sich an ihre Schweigepflicht halten.

Ich denke, der Betroffene muss entweder das Gespräch mit der ABH suchen (bzgl. § 31) und / oder sich um ein Beratungsgespräch bei einem (wirklich guten) Anwalt bemühen. 



bzgl. Schweigepflicht: vllt. bekommt er von seiner Frau etwas ausgehändigt oder hat die Möglichkeit ihre Dokumente zu kopieren. Sofern der Arzt die Schweigepflicht verletzt... ist es das Problem vom Arzt.

bzgl. ABH => ist geplant
bzgl. Anwalt => diesen Entschluss hat unser Freund bereits gefasst. es gibt auch einige auf Ausländerrecht spezialisierte Anwält in unserer Stadt. die Frage ist nur.. welcher ist gut?
Empfehlungen werden gerne per PN entgegen genommen (Stadt WI).

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von erne am 23.04.2013 um 23:53:01

itaipu schrieb am 23.04.2013 um 21:17:08:
Sie hat sicherlich was darüber, aber hält sämtliche Infos von unsere Freund fern. 



hmm, wie kommt er dann auf "Major Depression with code number f.30 and f.31" ?
ziemlich genaue Diagnose, wenn man auf keine Unterlagen zugreifen kann.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von itaipu am 24.04.2013 um 09:29:59

erne schrieb am 23.04.2013 um 23:53:01:
hmm, wie kommt er dann auf "Major Depression with code number f.30 and f.31" ?
ziemlich genaue Diagnose, wenn man auf keine Unterlagen zugreifen kann. 


seine Antwort:
the psycologist told me
her Dr. dont want give me much hinweis

ich gehe mal davon aus, dass sein eigener Psychologe ihm dies so gesagt hat. Grundlage für die Diagnose dürften wohl seine Schilderungen (bzgl. ihres Verhaltens) sein ebenso wie Informationen von den Schwiegereltern.


ich hab ihn gefragt ob er bereits mit der ABH gesprochen hat.
Antwort:
i tried the guy was supper rough
he asked me to go home
and i was also mad at him
he said sorry later

Etwas schriftliches hat er noch nicht erhalten von der ABH. Ich weiß auch nicht wie lange das Gespräch jetzt schon her ist. Kann ich aber nachfragen.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von Runenwolf am 24.04.2013 um 09:47:40

itaipu schrieb am 24.04.2013 um 09:29:59:
ich gehe mal davon aus, dass sein eigener Psychologe ihm dies so gesagt hat. Grundlage für die Diagnose dürften wohl seine Schilderungen (bzgl. ihres Verhaltens) sein ebenso wie Informationen von den Schwiegereltern.



Damit wird er nichts anfangen können. Diese Aussage aufgrund der Schilderung des Mannes und/oder der Schwiegereltern ohne die Frau jemals gesehen zu haben, zu treffen, halte ich für sehr gewagt.

Eine außergewöhnliche Härte wird er nur dann geltend machen können, wenn nachgewiesen ist, dass die Frau ihn psychisch misshandelt. Das wird sehr schwer werden.

In meiner relativ kurzen Zeit bei der ABH hatte ich einen Fall, da musste ich diese außergewöhnliche Härte prüfen. Ähnlich wie in eurem Fall hat sie die ausländische Ehefrau vom Mann getrennt und psychische Misshandlungen geltend gemacht.
Da sie aber keinerlei Nachweise hatte, nie irgendwo Schutz gesucht hat, nie die Polizei gerufen hat und die Ausführungen insgesamt auch nicht stimmig waren, ging die Sache nicht durch.

Er wird einen guten Anwalt brauchen ... und selbst dann wird es verdammt schwer werden.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von itaipu am 24.04.2013 um 10:43:12
ich hab nochmals (eben gerade) nachgefragt bzgl. f.30, f.31. 
der gemeinsame Psychologe hat ihm dies so mitgeteilt.

Zitat: her psychotherapist
was the very one I also went to

Auf Nachfrage hat er mir bestätigt, dass beide zum gleichen Psychologen gehen.
Bei dem Arzt der keine Infos geben will, handelt es sich um den behandelnden Arzt aus der Klinik (wie schon erwähnt, seine Frau befindet sich in stationärer Behandlung).
Bei einem gestrigen Telefonat mit seiner Frau hat diese einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt und ihm (unserem Freund) für Freitag zugestimmt.

ich habe unserem Freund gesagt... eine Chance hat er nur wenn er nachweisen kann was seine Frau ihm antut / angetan hat.
Antwort:
her aunty can be my grt source
because my wife confirmed to her aunty how she treats me bad in other to be happy

ein weiteren Tipp habe ich ihm gegeben... Fragen ob die Ärzte (Einverständnis seiner Frau vorausgesetzt - vllt. hat sie ja mal wieder einen etwas klareren Moment) ihm schriftl. bestätigen können was mit seiner Frau ist.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von AndreI4A am 24.04.2013 um 11:34:52

itaipu schrieb am 24.04.2013 um 10:43:12:
her aunty can be my grt source
because my wife confirmed to her aunty how she treats me bad in other to be happy

Wieso hat er sie eigentlich geheiratet? Die AE besteht ja noch nicht so lange. Wenn da Liebe im Spiel war, wieso ist die plötzlich einfach so weg in einem offensichtlichen Krankheitsfall? Wenn sich seine Frau gegenüber ihrer Tante geöffnet hat, dann ja wohl eher aus Einsicht als um zu prahlen? Das sollte man vielleicht nicht gegen, sondern für sie auslegen? Wie hoch ist denn die Chance einer Genesung und dass sie danach besser drauf ist? Nachdem ich mir alle Beiträge in diesem Thread durchgelesen habe, hält sich meine Symphatie für Deinen Bekannten ehrlich gesagt in Grenzen. Eine Heirat bedeutet für mich die Bekenntnis im Zweifelsfall erst einmal durch dick und dünn zu gehen. Das hat natürlich irgendwann Grenzen. Was hier geschildert wird sieht aber eher nach heißen Kartoffeln aus. Mit dem Veröffentlichen von Diagnosen wäre ich auch eher vorsichtig. In den USA wärst Du auch nur mit Andeutungen ruck zuck mit dem Gesetz im Konflikt. In Deutschland mag das etwas liberaler sein.

Nachtrag: Das war mein Eindruck, der mag falsch sein. Rechtlich gesehen kann ich leider nichts beitragen, sorry. Ansonsten toi toi toi für Deinen Bekannten. Vielleicht geht es ja aber auch seiner Frau bald besser und die Sache renkt sich wieder ein.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von itaipu am 24.04.2013 um 12:30:27
Ich kenne ihn gut und bin mir sicher, dass er sie aus Liebe geheiratet hat. Es ging ihm also nicht darum nur nach Deutschland zu kommen. Was auch für Ihn spricht... er weiß, dass er mit einem Kind (zusammen mit seiner Frau) seine Aufenthaltsprobleme "ganz einfach" lösen könnte. Seine Frau möchte auch ein Kind. Er jedoch nicht mehr. Das ist keine Option für ihn.

Sie ist nicht das erste Mal wg. Depressionen in Behandlung. Dies war unserem Freund vor der Heirat jedoch nicht bekannt. Bei ihren Besuchen in Ghana bzw. seinen in Deutschland (vor der Ehe) war nichts davon zu bemerken.

Natürlich sollte man in einer Ehe in guten wie in schlechten Tagen für einander da sein. aber auch hier gibt es Grenzen:
Zitat: she get aggresive on for no reason, zB she strikes me so hard in the middle of the night

Unser Freund ist einfach fertig mit den Nerven. Aufgrund der Ereignisse nimmt auch er bereits professionelle Hilfe in Anspruch.

bzgl. dem Veröffentlichen von Diagnosen: ich sehe da kein Problem. Es werden keine Namen genannt. Daher ist ein Rückschluss auf unseren Freund und/oder seine Frau nicht möglich.





Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von Runenwolf am 24.04.2013 um 12:43:13

itaipu schrieb am 24.04.2013 um 12:30:27:
bzgl. dem Veröffentlichen von Diagnosen: ich sehe da kein Problem. Es werden keine Namen genannt. Daher ist ein Rückschluss auf unseren Freund und/oder seine Frau nicht möglich.


Das ist richtig. Ich gehe auch davon aus, dass du gewarnt werden solltest, dass euer Freund diese Diagnose ohne einen rechtlich einwandfreien Nachweis, den er auch rechtlich einwandfrei erhalten hat, der ABH preisgibt.

F 30 ist der Diagnoseschlüssel für den Oberbegriff Manische Episode ... da gibt es auch Unterschlüssel, die die Erkrankung in unterschiedliche Schweren einteilt.
Dasselbe gilt für den Diagnoseschlüssel F 31 Bipolare affektive Störung.
Anhand der "Oberschlüssel" ist eine Aussage, wie schwer diese Erkrankung ist, gar nicht möglich. Und genau da wäre ich vorsichtig, eine solche Sache ohne weitere Nachweise bei der ABH breitzutreten.

Denn auch wenn es ein gemeinsamer Psychologe ist, hätte er das nicht so ohne weiteres dem Mann mitteilen dürfen ... zumindest nicht ohne Einverständnis der Ehefrau. Daher liegt hier schon ein Verstoß gegen § 121 StGB seitens des Arztes vor.



Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von itaipu am 24.04.2013 um 13:29:43
danke für den Hinweis.

ich werde unseren Freund nochmal darauf hinweisen, dass er für eine Bestätigung des Arztes das Einverständnis seiner Frau benötigt.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von Lisa2013 am 24.04.2013 um 13:30:36
Da muss ich zustimmen. Schweigepflicht ist Schweigepflicht. ICD Code ist ICD Code und sagt wenig aus. Eher ein Gutachten! Dann aber beide, da beide in Behandlung sind!

Eigentlich geht es eher darum, ob er bleiben kann - ich denke NEIN!

Man kann sich wenden und drehen wie man will.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von Preet am 24.04.2013 um 13:48:34
Hallo Leutz,

habe mir das Thema hier nun auch mal zu Gemüte geführt und Frage mich wieso eigentlich beide Partner bei ein und dem selben Psychologen sind? Normalerweise machen das Psychologen wie auch Therapeuten nicht. Bin selbst in Therapie und wollte Familiär auch an diese vermitteln, dabei wurde mir gesagt das ein unmittelbares Familienmitglied nicht angenommen wird. So nun zu den beiden. Dann ist es von ihrer Seite her aber nicht gerade verantwortungsbewußt, was unter Depressionen schwer sein kann, ihn zu heiraten und dann vor so große Schwierigkeiten zu stellen, Liebe hin oder her nicht jeder kommt mit solchen Dingen klar. Sie hätte es von vorn herein sagen sollen um gerade auch ihm es zu erleichtern. Mein Partner weiß von meinen Depressionen und er hat mir schon sehr viel beigestanden. Egal was bisher geschehen ist, er hat mich noch nicht einmal im Stich gelassen. Im Gegenteil jeden Tag mehrfache Anrufe, hat sich sogar Urlaub genommen um mich während eines Klinikaufenthaltes besuchen zu können. Wir sind allerdings noch nicht verheiratet, was sich ja demnächst änden soll. Er soll sich das noch mal überlegen ob er sie wirklich im Stich lassen will.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von Daddy am 24.04.2013 um 14:07:44
Ich würde vorschlagen, dass man die Lebensberatung aka Antworten #13 und #18 beendet, auf moralische Wertungen und den zeigefingererhebenden Blick in die Vergangenheit verzichtet und sich den rechtlichen Fragestellungen widmet.

Danke!

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von Preet am 24.04.2013 um 14:26:35
Denn auch wenn es ein gemeinsamer Psychologe ist, hätte er das nicht so ohne weiteres dem Mann mitteilen dürfen ... zumindest nicht ohne Einverständnis der Ehefrau. Daher liegt hier schon ein Verstoß gegen § 121 StGB seitens des Arztes vor.


Genau aus dem Grunde sollten und dürften sie keinen gemeinsamen Psychologen haben.

@Daddy du hast ja Recht. Aber ist es denn sicher das er es wirklich nicht wußte? Er müsste sich doch im klaren sein das eine Trennung nicht so einfach ist unter diesen Bedingungen.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von reinhard am 24.04.2013 um 14:35:57
Rechtlich gesehen sollte er diese vier Punkte beachten:

1) Der eigenständige Aufenhalt nach § 31 AufenthG ist erst nach 36 Monaten ehelichem Zusammenleben vorgesehen.

2) Der Härtefall (Unzumutbarkeit, 36 Monate zusammen zu leben) muss sehr gut belegt werden. Die Chance ist - eher - gering, dass die ABH das so nachvollziehen kann und will. Denn er kannte die Frau ja und hat bewusst die Ehe mit dieser Frau geschlossen.

3) Er sollte sich parallel darüber informieren, ob es andere Aufenthaltsmöglichkeiten (Studium, Arbeit für Hochqualifizierte) gibt.

4) Und er muss sich dringend mit der normalen Folge der Trennung befassen und seine Ausreise vorbereiten. Dieser Fall ist am wahrscheinlichsten, er muss also damit rechnen, dass genau das eintritt, was das Gesetz als Regelfall vorsieht.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von itaipu am 24.04.2013 um 15:07:35

reinhard schrieb am 24.04.2013 um 14:35:57:
3) Er sollte sich parallel darüber informieren, ob es andere Aufenthaltsmöglichkeiten (Studium, Arbeit für Hochqualifizierte) gibt.


er hat schon dran gedacht in Deutschland zu studieren (unabhängig von seinem derzeitigem Aufenthaltsproblem).
soviel ich weiß, wird er dann aber seinem Job nicht mehr nachgehen dürfen. Aufenthaltserlaubnis für Studium ist eben für's Studieren und nicht für's Arbeiten.  Zeitlich wäre es ihm durchaus möglich Job & Studium unter einen Hut bringen. aber ohne Job... wovon soll er leben?  :-/

Job für Hochqualifizierte... das wird nix. Er war Englisch-Lehrer in Ghana.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von reinhard am 24.04.2013 um 15:11:52
Wie gesagt: Er sollte sich informieren.

Wenn er eine AE zum Studium hat, darf er 120 Tage pro Jahr arbeiten. Er muss aber die Ziele des Studiums erreichen, das kann auch regelmäßig bei der Verlängerung der AE überprüft werden.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau
Beitrag von itaipu am 24.04.2013 um 15:22:09
danke für die Hilfe.

ich hab's ihm soweit mitgeteilt. Jetzt muss er selber aktiv werden und prüfen was möglich ist. vllt. auch mit einem Anwalt mal sprechen.

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