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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit Thailänderin
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Beitrag begonnen von Bender01 am 10.04.2013 um 17:39:24

Titel: Heirat mit Thailänderin
Beitrag von Bender01 am 10.04.2013 um 17:39:24
Ich habe eine Thailänderin im Urlaub kennen gelernt. Habe sie auch schon mehrmals besucht. Möchte Sie nach Deutschland einladen um zu sehen ob wir hier eine gemeinsame Zukunft haben. Sie wird jedoch kein Besuchsvisum bekommen weil Sie keine regelmäßigen Geldeingänge bei der Bank hat. Das hat man uns in Bangkok schon mitgeteilt. Eine Verpflichtungserklärung ist kein Problem, da ich genug verdiene. Jetzt habe ich gehört das selbst wenn ich Sie Heiraten würde, sie ohne Deutsch zertifikat nicht nach Deutschland kommen dürfte.
Wäre schön wenn Sie erstmal für 3-6 Monate zum weiteren kennenlernen kommen könnte. Hab das Gefühl hier werden mir sämtliche Knüppel zwischen die Beine geworfen.
Gruß
Bender

Titel: Re: Heirat mit Thailänderin
Beitrag von Bayraqiano am 10.04.2013 um 17:43:42
Ich kann keine Frage erkennen aber mal so allgemein:

- die VE wird nichts ändern. Dadurch wäre zwar bei entsprechedenm Einkommen deinerseits die Finanzierung geklärt, nicht aber die Rückkehrbereitschaft ihrerseits. Da sie anscheinend nicht genug in Thailand verwurzelt ist, wird sie auch kein (Besuchs-)Visum bekommen.

- ein Visum fürs Kennenlernen gibts nicht.

- nach der Eheschließung könnte sie nur kommen, wenn sie das A1-Zertifikat hat. Ausnahmen davon wenn es für sie nicht zumutbar wäre oder sie innerhalb eines Jahres Lernens keinen Erfolg hat.

Titel: Re: Heirat mit Thailänderin
Beitrag von Grumpy am 11.04.2013 um 10:06:21
...das mit dem Lernerfolg und einem Jahr ist mir so nicht bekannt.

Ich habe vor 2 Jahren das ganze Prozedere durchgemacht. Wenn kein regelmäßiges Einkommen und Job vorhanden ist, ist es kaum möglich ein Besuchervisum zu bekommen. Es wird die Rückkehrwilligekein angezweifelt.

Es werden/wurden nicht nur Dir Knüppel zwischen die Beine geworfen.....  sonderen schon sehr vielen.

Wenn Sie es mit Dir ernst meint, wird sie den A1 Kurs un die entsprechende Prüfung beim Goethe-Institut in Angriff nehmen und diesen auch innerhalb von ca. 3 Monaten bestehen.

Anschließend gibt es ja noch die jetzt 3-jährige Probezeit durch die ABH, dass wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, dass sie i.d.R. ausreisen muss.

Ohne A 1 geht es nur mit Bachelor degree oder als Mutter eines Kindes von Dir.

Zur Not könnte ich Dir auch noch jemanden nennen, der mit Besuchervisas sehr viel Erfahrung hat. Jedoch kann er auch keine Garantie auf die Erteilung eines entsprechenden Visums aussprechen. Das entscheidet alleine die deutsche Botschaft in Bangkok.

Als fader Beigeschmack bleibt, dass die Interviews von Thai-Mitarbeitern durchgeführt werden, die dann dem deutschen Entscheidungsträger die entsprechenden Informationen übermitteln..... finde ich sehr unglücklich diese Konstellation. Ist halt aber so...

Titel: Re: Heirat mit Thailänderin
Beitrag von erne am 11.04.2013 um 10:27:16

Grumpy schrieb am 11.04.2013 um 10:06:21:
...das mit dem Lernerfolg und einem Jahr ist mir so nicht bekannt.

Ich habe vor 2 Jahren das ganze Prozedere durchgemacht

vor zwei Jahren gab es das entsprechenden Gerichtsurteil  noch nicht


Grumpy schrieb am 11.04.2013 um 10:06:21:
Ohne A 1 geht es nur mit Bachelor degree 

auch das ist nur *eine* Voraussetzung, es müssen dann gleichzeitig auch andere zutreffen. Also vergiss das am besten.



Titel: Re: Heirat mit Thailänderin
Beitrag von Grumpy am 11.04.2013 um 13:43:47
ok, Danke für die Klarstellung. Wusste ich nicht....

Na ja, ich habe es ja hinter mir......

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