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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Macht Eintrag ins deutsche Geburtsregister Sinn?
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Beitrag begonnen von Tokoloshe am 24.03.2013 um 22:30:55

Titel: Macht Eintrag ins deutsche Geburtsregister Sinn?
Beitrag von Tokoloshe am 24.03.2013 um 22:30:55
Hallo Liebe Forumsmitglieder,
unser Sohn (Mutter Auslanderin, ich Deutscher) wurde in Namibia geboren. Er hate einen deutschen Pass, zu dessen Beantragung eine Namibische Geburtsurkunde mit Apostille vorliegen musste. Die Botschaftsmitarbeiterin erwaehnte, dass ein EIntrag im deutschen Geburtsregister unnoetig sei.
Meine Frage an die Praktiker: Stimmt das so? Wird unser Sohn spaeter bei Behoerdengaengen in D Probleme bekommen? Hat eine Apostille ein Verfalldatum? Ich kann mich noch daran erinnern, dass bei der Sache mit dem Ehefaehigkeitszeugnisses meiner Frau die Dokumente nicht aelter als 6 Monate sein durften...
Wenn ein EIntrag ins deutsche Geburtenregister angebracht ist, sollen wir das noch erledigen waehrend wir im Ausland sind (Standesamt I), oder wird es einfacher (und evtl. billiger?) wenn wir dies nachstes Jahr erledigen, wenn wir wieder einen WOhnsitz in D haben werden.
Fragen ueber Fragen...

Titel: Re: Macht Eintrag ins deutsche Geburtsregister Sinn?
Beitrag von grisu1000 am 24.03.2013 um 23:32:18

Tokoloshe schrieb am 24.03.2013 um 22:30:55:
Beantragung eine Namibische Geburtsurkunde mit Apostille vorliegen musste. Die Botschaftsmitarbeiterin erwaehnte, dass ein EIntrag im deutschen Geburtsregister unnoetig sei. 

Es ist kein muss, aber immer sehr sinnvoll. Braucht der Sohn irgendwann eine neue Geburtsurkunde muss er die in Namibia ausstellen und beglaubigen lassen. Das auch in 40 oder 50 Jahren. Mit Nachregistrierung kann er die in Deutschland ausstellen lassen.

Grundsätzlich haben aber ausländische Geburtsurkunden kein Verfalldatum.


Tokoloshe schrieb am 24.03.2013 um 22:30:55:
Wenn ein EIntrag ins deutsche Geburtenregister angebracht ist, sollen wir das noch erledigen waehrend wir im Ausland sind (Standesamt I), oder wird es einfacher (und evtl. billiger?) wenn wir dies nachstes Jahr erledigen, wenn wir wieder einen WOhnsitz in D haben werden.

Standesamt I braucht sehr viel Zeit, meist mehrere Monate weil auch noch alles über die AV geht. Wenn ihr sowieso vorhabt innerhalb diese oder nächstes Jahr nach Deutschland zu ziehen, machst es dann beim Standesamt des neuen Wohnortes. Was aber Sinn macht, wäre sich im Vorfeld zu erkundigen welche Urkunden diese möchten, und diese bereits in Namibia mit Apostille zu besorgen.

Wenn die Eheschlißung ebenfalls im Ausland war kann man dann gleichzeitig ggf. auch die Nachregistrierung der Ehe veranlassen.


Titel: Re: Macht Eintrag ins deutsche Geburtsregister Sinn?
Beitrag von Saxonicus am 02.04.2013 um 16:34:29

grisu1000 schrieb am 24.03.2013 um 23:32:18:
Es ist kein muss, aber immer sehr sinnvoll. Braucht der Sohn irgendwann eine neue Geburtsurkunde muss er die in Namibia ausstellen und beglaubigen lassen. Das auch in 40 oder 50 Jahren. Mit Nachregistrierung kann er die in Deutschland ausstellen lassen.

Das macht m.E. immer Sinn, weil die Ausstellung von Urkunden im Ausland sich möglicherweise über Wochen oder gar Monate hinziehen kann, vom unzuverlässigen Postweg einmal ganz abgesehen.

In Deutschland dürften Urkunden in maximal einer Woche zu erhalten sein und irgendwelcher Anerkennungen oder Legalisierungen bedarf es auch nicht.

Titel: Re: Macht Eintrag ins deutsche Geburtsregister Sinn?
Beitrag von Tina05 am 02.04.2013 um 22:13:04
Auf jeden Fall! Und ich würde auch die Eheschließung nachbeurkunden lassen, damit ihr auch hier auf deutsche Urkunden, die in elektronischer Form geführt werden, Zugriff habt.

Zuständig ist (sobald ihr in Deutschland seid) das Standesamt des Wohnsitzes und dort würde ich mich vorab - wie grisu schreibt - erkundigen, welche Unterlagen genau gebraucht werden. Darüber entscheidet jeder Standesbeamter eigenverantwortlich.

Titel: Re: Macht Eintrag ins deutsche Geburtsregister Sinn?
Beitrag von grisu1000 am 03.04.2013 um 02:11:52

Saxonicus schrieb am 02.04.2013 um 16:34:29:
Das macht m.E. immer Sinn, weil die Ausstellung von Urkunden im Ausland sich möglicherweise über Wochen oder gar Monate hinziehen kann, vom unzuverlässigen Postweg einmal ganz abgesehen.


Mit immer wäre ich vorsichtig. Für Urkunden aus Österreich und Schweiz benötigt man in Deutschland keine Beglaubigung und man bekommt die auch sehr schnell.

Ähnliches gilt für Staaten die dem CIEC-Abkommen über die Austelllung von Personenstandsurkunden beigetreten sind.

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