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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Umzug in die Schweiz!
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Beitrag begonnen von Ete1974 am 10.03.2013 um 12:59:07

Titel: Umzug in die Schweiz!
Beitrag von Ete1974 am 10.03.2013 um 12:59:07
Hallo,

wir spielen mit dem Gedanken in die Schweiz zu gehen. Da meine Frau Drittstaatlerin ist, wollte ich mal fragen ob sie bei einer Arbeitsplatzzusage problemlos eine AE für die CH erhält. Sie hat hier eine AE und wohnt seit 5 Jahren hier bei mir in D. Die Jobaussichten für sie sind eigentlich recht gut. 
mfg Daniel

Titel: Re: Umzug in die Schweiz!
Beitrag von Bayraqiano am 10.03.2013 um 13:13:45
Es gibt ein Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz, deine Ehefrau kann unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit als Angehörige eines EU-Bürgers eine Arbeit aufnehmen (Anhang I Art 3 Abs. 5 des Abkommens). Sie würde problemlos eine Aufenthaltsbewilligung bekommen.


Titel: Re: Umzug in die Schweiz!
Beitrag von chr76 am 10.03.2013 um 19:13:59
Kann ich praktisch bestätigen - ist absolut einfach.

Einziger Haken den wir hatten: Eine entsprechende Anfrage bei der Schweizerischen Botschaft ergab, dass meine Frau zur endgültigen Einreise ein Visum bräuchte, obwohl sie bereits einen Schengen-Aufenthaltstitel hatte. Dies war definitiv falsch - Ihr könnt einfach hin, und fertig.

Du musst als EU-Bürger "nur" eine Arbeitsstelle nachweisen, mit Personalausweis und Arbeitsvertrag und Mietvertrag kannst Du und Deine Frau bei der Einwohnerkontrolle eine Aufenthaltserlaubnis "B" beantragen, welche Du dann etwa 2 Wochen später bei derselben Stelle abholen kannst.

Beim Abholen kannst Du dann auch direkt Deine Schweizerische Krankenkasse nachweisen - das ist Pflicht. Infos zur Krankenkasse findest Du unter www.comparis.ch

Viel Spass in der Schweiz!
Christian

Titel: Re: Umzug in die Schweiz!
Beitrag von Ete1974 am 14.03.2013 um 08:58:52
Vielen Dank für die Antworten, hört sich ja ganz gut an. Wenn ich das aber richtig verstehe, muss ich erst eine Wohnung nachweisen bevor ich einen Aufenthaltstitel bekomme? Ich werde mich jedenfalls weiter mit dem Thema befassen.

mfg Daniel

Titel: Re: Umzug in die Schweiz!
Beitrag von chr76 am 15.03.2013 um 14:27:49

Ete1974 schrieb am 14.03.2013 um 08:58:52:
...erst eine Wohnung nachweisen bevor ich einen Aufenthaltstitel bekomme...


Das ist richtig - ohne angebbare Addresse keinen Aufenthaltstitel.

Aber eine kurzfristige Adresse bekommt man recht einfach: Wenn man sonst keine Wohnung findet, kann man erstmal was kurzfristiges suchen. Z.B. über AirBNB.

Dann hat man den Aufenthaltstitel schonmal, was vieles einfacher macht (Kontoeröffnung, Krankenkasse etc...).

Beachten, dass man bei jedem Umzug einen neuen "Ausländerausweis" ausgestellt bekommt, welcher jedes mal CHF 25 p.P. kostet.

Gruss, Christian

Titel: Re: Umzug in die Schweiz!
Beitrag von Daddy am 29.07.2013 um 21:20:24
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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