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Beitrag begonnen von mal22 am 02.03.2013 um 14:19:56

Titel: Mahnung muss ich zahlen ?
Beitrag von mal22 am 02.03.2013 um 14:19:56
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problems, ich hoffe jemann mir dabei helfen kann.

Laut Allgemeine Geschäftsbedingungen


Zitat:
Umzug des Kunden in ein nicht von Kabel BW versorgtes Gebiet
Bei einem Umzug des Kunden in ein nicht von Kabel BW versorgtes und modernisiertes Gebiet ist der Kunde berech
-
tigt, gegen eine pauschale Abschlagszahlung in Höhe von 49,90 € den bestehenden Vertrag über Internet/Telefon
unabhängig von der Restlaufzeit vorzeitig zu beenden. Der Kunde ist verpflichtet, hierzu unverzüglich eine amtliche
Ummeldebestätigung vorzulegen, andere Nachweise werden nicht anerkannt. Die Aufhebung des Vertragsverhält
-
nisses erfolgt rückwirkend zum Ummeldedatum, höchstens jedoch bis 4 Wochen nach Eingang der Bestätigung


jetzt das Problem:
von meinem Umzug habe ich 3 Wochen gewusst also ich musste zum 15.10.2012  umziehen, ich bin daher zum Meldesamt gegangen und meine Ummelde bescheinigung zum 15.10.2012 bekommen.

diese Bescheinigung haben per Einschreibung am 07.10.2012 an Kabelbw geschickt die haben am 08.10.2012 die Bescheinigung bekommen. (belegt habe ich auch)

Aber nach dem 15.10.2012 haben die mir immer wierder Rechnungen  geschickt und die behaupten, dass die Bescheinigung nicht bekommen haben.

nach 2 Monaten habe wieder nochmal die Bescheinigung geschickt. jetzt sagen die die haben bekommen.

meine Frage: muss ich jetzt alle Rechnungen nach dem 15.10.2012  zahlen oder nicht ? da die erste Einschreibung zeit den 08.10.2012 schon vorliegt ?


viele grüsse
mal22

Titel: Re: Mahnung muss ich zahlen ?
Beitrag von mal22 am 02.03.2013 um 15:20:32
Hi Zusammen,

hier meine Antwort an Inkasso:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Ummelde Bescheinigung per Einschreibung
seit dem 11.10.2012 bei KabelBW liegt (siehe Anlage).
Also die Ummeldebestätigung liegt seit den 11.10.2012 und nicht am 11.12.2012
Damit ist die Abschlussrechnungsnummer 02238971301 von 06.01.2013 falsch.
Ich schlage Ihnen vor die  Abschlussrechnung neu zu berechnen da die Ummeldebestätigung seit dem 11.10.2012 vorliegt.
                                 Forderung sind wie folgt:
+/- Betrag über die Abschlussrechnung zum 15.10.2012
+ pauschale Abschlagszahlung 49,90 euros

bitte schicken sie mir daher eine korrekte Abrechnung.
wenn Kabelbw weiterhin besteht ,dass die Ummeldebestätigung erst am 11.12.2013 bekommen zu haben, sehe ich mich gezwungen einen Anwalt anzuschalten.

Titel: Re: Mahnung muss ich zahlen ?
Beitrag von lausi am 03.03.2013 um 07:18:58
Das Schreiben sollte seinen Zweck erfüllen (bin allerdings kein Anwalt).
Die Bemerkung mit dem Anwalt würde ich allerdings weglassen, dazu gibt es (noch) keinen Grund. Schließlich wollen sie von Dir Geld und nicht umgekehrt. Das zu bekommen, müssten sie zuerst einen Mahnbescheid beantragen, gegen den Du dann Widerspruch einlegen müsstest.
Oder sind die Rechnungen über Lastschrift schon bezahlt? Dann der Abbuchung bei der Bank widersprechen.

Titel: Re: Mahnung muss ich zahlen ?
Beitrag von mal22 am 03.03.2013 um 10:43:38
Hallo Lausi,
danke für dein Beitrag,  wann musste ich zu Anwalt ? schon bei Widerspruch gegen  Mahnbescheid oder wenn wir zu Gericht mussen.

ich habe nur da bedenken ein rechfehler zu machen.

das Geld haben Sie noch keinen.
VG
mal22

Titel: Re: Mahnung muss ich zahlen ?
Beitrag von AlexZ am 03.03.2013 um 11:17:11
Ganz wichtig sind in Zukunft folgende 2 Sachen:
- wenn KabelBW Geld abbucht, dann bei der Bank widersprechen. Geht bis 6 Wochen nach der Abbuchung und oft ohne Probleme.

- wenn mal ein gelber Mahnbescheid vom Gericht kommt, dann unbedingt reagieren und widersprechen. Das Gericht prüft nichts und unseriöse Firmen hoffen darauf, dass du vergisst zu widersprechend - und dann ist es rechtsgültig.


Titel: Re: Mahnung muss ich zahlen ?
Beitrag von lausi am 04.03.2013 um 10:40:21

mal22 schrieb am 03.03.2013 um 10:43:38:
...wann musste ich zu Anwalt ? schon bei Widerspruch gegen  Mahnbescheid oder wenn wir zu Gericht mussen.

Dem Mahnbescheid kannst Du selbst widersprechen.
Einfach den Vordruck ausfüllen und zurückschicken.

Wenn danach Schreiben von Anwälten oder dem Gericht kommen, würde ich einen Anwalt einschalten.

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