i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Mahnung muss ich zahlen ? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1362230396 Beitrag begonnen von mal22 am 02.03.2013 um 14:19:56 |
Titel: Mahnung muss ich zahlen ? Beitrag von mal22 am 02.03.2013 um 14:19:56
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problems, ich hoffe jemann mir dabei helfen kann. Laut Allgemeine Geschäftsbedingungen Zitat:
jetzt das Problem: von meinem Umzug habe ich 3 Wochen gewusst also ich musste zum 15.10.2012 umziehen, ich bin daher zum Meldesamt gegangen und meine Ummelde bescheinigung zum 15.10.2012 bekommen. diese Bescheinigung haben per Einschreibung am 07.10.2012 an Kabelbw geschickt die haben am 08.10.2012 die Bescheinigung bekommen. (belegt habe ich auch) Aber nach dem 15.10.2012 haben die mir immer wierder Rechnungen geschickt und die behaupten, dass die Bescheinigung nicht bekommen haben. nach 2 Monaten habe wieder nochmal die Bescheinigung geschickt. jetzt sagen die die haben bekommen. meine Frage: muss ich jetzt alle Rechnungen nach dem 15.10.2012 zahlen oder nicht ? da die erste Einschreibung zeit den 08.10.2012 schon vorliegt ? viele grüsse mal22 |
Titel: Re: Mahnung muss ich zahlen ? Beitrag von mal22 am 02.03.2013 um 15:20:32
Hi Zusammen,
hier meine Antwort an Inkasso: Zitat:
|
Titel: Re: Mahnung muss ich zahlen ? Beitrag von lausi am 03.03.2013 um 07:18:58
Das Schreiben sollte seinen Zweck erfüllen (bin allerdings kein Anwalt).
Die Bemerkung mit dem Anwalt würde ich allerdings weglassen, dazu gibt es (noch) keinen Grund. Schließlich wollen sie von Dir Geld und nicht umgekehrt. Das zu bekommen, müssten sie zuerst einen Mahnbescheid beantragen, gegen den Du dann Widerspruch einlegen müsstest. Oder sind die Rechnungen über Lastschrift schon bezahlt? Dann der Abbuchung bei der Bank widersprechen. |
Titel: Re: Mahnung muss ich zahlen ? Beitrag von mal22 am 03.03.2013 um 10:43:38
Hallo Lausi,
danke für dein Beitrag, wann musste ich zu Anwalt ? schon bei Widerspruch gegen Mahnbescheid oder wenn wir zu Gericht mussen. ich habe nur da bedenken ein rechfehler zu machen. das Geld haben Sie noch keinen. VG mal22 |
Titel: Re: Mahnung muss ich zahlen ? Beitrag von AlexZ am 03.03.2013 um 11:17:11
Ganz wichtig sind in Zukunft folgende 2 Sachen:
- wenn KabelBW Geld abbucht, dann bei der Bank widersprechen. Geht bis 6 Wochen nach der Abbuchung und oft ohne Probleme. - wenn mal ein gelber Mahnbescheid vom Gericht kommt, dann unbedingt reagieren und widersprechen. Das Gericht prüft nichts und unseriöse Firmen hoffen darauf, dass du vergisst zu widersprechend - und dann ist es rechtsgültig. |
Titel: Re: Mahnung muss ich zahlen ? Beitrag von lausi am 04.03.2013 um 10:40:21 mal22 schrieb am 03.03.2013 um 10:43:38:
Dem Mahnbescheid kannst Du selbst widersprechen. Einfach den Vordruck ausfüllen und zurückschicken. Wenn danach Schreiben von Anwälten oder dem Gericht kommen, würde ich einen Anwalt einschalten. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |