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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug
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Beitrag begonnen von Nawi am 21.02.2013 um 21:12:27

Titel: Familiennachzug
Beitrag von Nawi am 21.02.2013 um 21:12:27
Hallo !

die AS will einen Brasilianer, der in D. lebt und eine AE nach § 36 II hat (aufgrund der Mutter, die hier bereits lebte), heiraten. Gelten da die gleichen Voraussetzungen wie bei andere Aufenthaltserlaubnisse oder ist der Zuzug eingeschränkt ?

Danke :-)

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von Bayraqiano am 21.02.2013 um 21:14:22
Keine spezielle Einschränkung, die Erteilungsvoraussetzungen §§ 5, 29 und 30 AufenthG müssen aber erfüllt werden.

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von Muleta am 21.02.2013 um 21:20:40

Nawi schrieb am 21.02.2013 um 21:12:27:
Gelten da die gleichen Voraussetzungen wie bei andere Aufenthaltserlaubnisse oder ist der Zuzug eingeschränkt ?


Hast Du das AufenthG eigentlich schonmal gelesen? im Zusammenhang mit FZF insbes. die §§ 29ff.? Was ist denn daran noch konkret unklar?


schrieb am 21.02.2013 um 21:14:22:
Keine spezielle Einschränkung, die Erteilungsvoraussetzungen


sofern der Brasilianer überhaupt noch längere Zeit eine AE besitzen sollte. AE nach 36 II lässt zumindest die Frage aufkommen, ob da überhaupt ein stabiles Aufenthaltsrecht vorhanden ist.

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von Bayraqiano am 21.02.2013 um 21:31:16
naja, bei den wenigen Informationen kann man nur spekulieren. Wenn die Nachzugsvoraussetzungen fürs Erste erfüllt sind, gibt es eine AE - sonst nicht.

Und falls der Stammberechtigte sein Aufenthaltsrecht verliert, wäre ohnehin Schluss.

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von Nawi am 21.02.2013 um 21:40:38

Muleta schrieb am 21.02.2013 um 21:20:40:
Hast Du das AufenthG eigentlich schonmal gelesen? im Zusammenhang mit FZF insbes. die §§ 29ff.? Was ist denn daran noch konkret unklar?

Ich habe mich an i4a gewendet, weil ich Hilfe benötige. Ich habe niemanden etwas angetan, sondern ganz normale Fragen gestellt. Wenn ich ein Fehler gemacht habe, der für mich nicht erkennbar war, dann bitte höflich um Entschuldigung. Diese agressive Haltung,  ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich darf Sie höflich bitten, mich weder zu beleidigen noch agressiv anzufahren, sondern Sachlichkeit zu bewahren. Sie müssen meine Fragen nicht beantworten. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und dass Gott Ihnne hilft, herauszufinden, warum Sie so unglücklich sind.

MfG
sofern der Brasilianer überhaupt noch längere Zeit eine AE besitzen sollte. AE nach 36 II lässt zumindest die Frage aufkommen, ob da überhaupt ein stabiles Aufenthaltsrecht vorhanden ist.


[edit]Folgepost #1[/edit]

Ich habe mich an i4a gewendet, weil ich Hilfe benötige. Ich habe niemanden etwas angetan, sondern ganz normale Fragen gestellt. Wenn ich ein Fehler gemacht habe, der für mich nicht erkennbar war, dann bitte höflich um Entschuldigung. Diese agressive Haltung,  ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich darf Sie höflich bitten, mich weder zu beleidigen noch agressiv anzufahren, sondern Sachlichkeit zu bewahren. Sie müssen meine Fragen nicht beantworten. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und dass Gott Ihnne hilft, herauszufinden, warum Sie so unglücklich sind.

Folgepost #2


schrieb am 21.02.2013 um 21:14:22:
Keine spezielle Einschränkung, die Erteilungsvoraussetzungen §§ 5, 29 und 30 AufenthG müssen aber erfüllt werden.



Folgepost #3

Ja, danke schön :-)

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von Saxonicus am 21.02.2013 um 22:11:41

Nawi schrieb am 21.02.2013 um 21:43:47:
Ich habe mich an i4a gewendet, weil ich Hilfe benötige. Ich habe niemanden etwas angetan, sondern ganz normale Fragen gestellt. Wenn ich ein Fehler gemacht habe, der für mich nicht erkennbar war, dann bitte höflich um Entschuldigung. 

Fehler hast du zumindest aus meiner Sicht nicht gemacht, aber mit Verlaub, ist es für mich als juristischen Laien schon sehr verwunderlich, wenn ein gelernter Advokat um Antworten ersucht, die in den Gesetzbüchern nachzulesen sind.

Sehr vertrauenerweckend wirkt das auf mich nicht. Von einem RA erwarte ich schon eine etwas fundiertere Kenntnis der Gesetze.
Zumindest sollte er wissen, in welchen Gesetzen er sich selbst schlaumachen kann.

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von Tippi am 21.02.2013 um 22:12:33
@ Nawi


Bitte lese die Tipps vom Team - die von dir eingefügten
Zitate anderer User vermischst du mit deinen Antworten.
Man weiß nicht, was ist das Zitat und was Antwort von dir.

Zweiter Lesetipp: unsere NUB.

Bitte nicht 4 Postings innerhalb von 5 Minuten - du hast
eine 15minütige Änderungszeit - nutze sie.


Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von fons am 21.02.2013 um 22:14:26
Der thread ist vorerst geschlossen und wird teamintern
erörtert. Bis dahin bitte keinen neuen öffnen! Nach Klärung
erfolgt hier ein Outing unsererseits.

:closed:

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von fons am 21.02.2013 um 22:46:54
Nach dem klärenden outing von Nawi wird das wieder
geöffnet.

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