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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Nachregistrierung der Auslandsgeburt für Kinderreisepass notwendig?
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Beitrag begonnen von juanito am 07.02.2013 um 18:44:23

Titel: Nachregistrierung der Auslandsgeburt für Kinderreisepass notwendig?
Beitrag von juanito am 07.02.2013 um 18:44:23
Hallo liebes Forum, im Oktober wurde unser Sohn in Kuba geboren. Er hat die deutsche und die kubanische Staatsangehörigkeit.
Bisher hat er eine kubanische Geburtsurkunde, kubanischen Personalausweis und kubanischen Reisepass.

Wir haben nun vor zwei Wochen in der Deutschen Botschaft Havanna den deutschen Kinderreisepass beantragt. Dort haben wir auch eine Erklärung zur Namensführung für das Kind gem. Art. 10(3) EGBGB abgegeben.

Da wir für die kubanische Geburtsurkunde (absichtlich) keine Übersetzung vorgelegt haben, hat die Botschaft die Urkunde lediglich legalisiert und mir wieder ausgehändigt, zusammen mit der Namenserklärung, anstatt beides an das Standesamt an meinem Wohnort zu senden.

Der Konsularbeamte erklärte uns, ich solle die Unterlagen beim Standesamt zur Nachregistrierung der Geburt einreichen. Das Standesamt würde die Registrierung der Geburt durchführen und das dann der Botschaft mitteilen, damit diese den Pass ausstellen kann.

So, heute war ich im Standesamt um die Nachregistrierung der Auslandsgeburt zu beantragen. Die Standesbeamtin hat Antrag und Unterlagen auch entgegengenommen, sagte jedoch, dass es dauern könne. Im Übrigen sei die Nachregistrierung für die Ausstellung des Kinderreisepasses gar nicht nötig, dafür reiche ja die kubanische Urkunde. Und sie würde auch nichts an die Botschaft schicken. Wir müssten schon selbst die deutsche Geburtsurkunde in der Botschaft vorlegen - wenn wir dass denn wollen, nötig sei es ja nicht, wie gesagt.

Die Standesbeamtin schlug auch vor, der Kleine könne ja mit seinem kubanischen Pass nach Deutschland reisen, dann können wir den deutschen Pass hier beantragen. (Aber Deutsche dürfen doch grundsätzlich nur mit deutschen Dokumenten nach Deutschland einreisen, oder?)

Ich bin jetzt verwirrt. Wer hat Recht? Gibt es eine Rechtsgrundlage für die eine oder andere Auffassung?  :öhm:

Ich möchte nicht, dass sich die Passausstellung auf Grund der Nachregistrierung unnötig verzögert. Was können wir tun, um den Kinderreisepass ggf. auch ohne Nachregistrierung der Geburt zu bekommen? 
:nix:

Titel: Re: Nachregistrierung der Auslandsgeburt für Kinderreisepass notwendig?
Beitrag von Muleta am 07.02.2013 um 19:22:53
Eine Registrierung ist für den Pass nicht notwendig.

Nichts anderes schreibt doch die Botschaft ( http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/04/Konsularischer__Service/Personenstandsrecht.html ):


Zitat:
Namenserklärung

...

Die Botschaft übersendet dann die beglaubigte Namenserklärung an das zuständige Standesamt in Deutschlandt. Nach ca. 6-8 Wochen erhält die Botschaft eine Bestätigung, dass die Namenserklärung wirksam geworden ist; ein Pass kann dann ausgestellt werden.


Was wirklich benötigt wird ist m.E. nur eine Bescheinigung nach http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html

Titel: Re: Nachregistrierung der Auslandsgeburt für Kinderreisepass notwendig?
Beitrag von juanito am 07.02.2013 um 21:31:47
Danke für die schnelle Antwort.  :paletti:

Da habe ich wohl was falsch verstanden. Wir wollen ja eigentlich die Nachregistrierung, aber vielleicht kann man die Namenserklärung abkoppeln, damit die schneller geht und wir unseren Zeitplan einhalten können (Reise Ende April). Ich frage morgen das Standesamt nochmal.

Wenn das Standesamt den Nachweis nicht an die Botschaft schickt, müsste ich den an meine Frau in Kuba schicken. Sie legt ihn dann der Botschaft vor. Kann die Botschaft dann den Kinderreisepass sofort ausstellen? So müsste meine Frau nur noch einmal nach Havanna reisen.  ;)

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