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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Scheidung
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Beitrag begonnen von Mary63 am 27.01.2013 um 13:36:23

Titel: Scheidung
Beitrag von Mary63 am 27.01.2013 um 13:36:23
Hallo an Alle,

seit letzten Dezember bin ich von meinem Ex-Mann (Algerier) rechtskräftig geschieden.
Er hält sich noch in Deutschland auf.
Wir haben vor 2 Jahren in Algier geheiratet.

Ich dachte, die Sache sei jetzt erledigt. Doch ich bekam von seinem Anwalt folgendes Schreiben:

Erklärung und Vollmacht

Hiermit bestätige ich, Frau XXXXX, dass ich seit dem 00.00.12 vom Amtsgericht XXXXX - Familiengericht - in Deutschland von meinem Ex-Mann   XXXXX geschieden worden bin.

Ich bevollmächtige Herrn XXXX , alle notwendigen Formalitäten zur Anerkennung der Scheidung in Algerien zu erledigen.


Er hat doch, genau wie ich, die Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk.
Reicht diese nicht zur Anerkennung der Scheidung in Algerien?

Danke und
liebe Grüße

Mary

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von DE-ALG am 27.01.2013 um 19:30:12
Hallo Mary,

da ihr in Algerien geheiratet habt, geltet ihr dort noch als verheiratet. Ein deutsches Urteil wird zwar anerkannt, dennoch muss dein Ex-Mann nun alles Notwendige in die Wege leiten, damit die Scheidung auch in Algerien rechtskräftig wird.

Die Vollmacht braucht er, da du mit aller Wahrscheinlichkeit nicht nach Algerien fliegen wirst, um dem hiesigen Standesamt über die Scheidung zu informieren. Oder ?

Gruß
DE-ALG

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Mary63 am 27.01.2013 um 20:19:59
Danke für Deine Antwort DE-ALG und richtig .... ich werde nicht nach Algerien fliegen

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Manna am 30.01.2013 um 14:33:04
Mit solchen "Vollmachten" wäre ich vorsichtig. Er kann auch ohne Vollmacht die Scheidung in Algerien eintragen/beantragen, dauert dann vermutlich länger.
Wer weiss was er damit alles einfordern/beantragen  kann/möchte/will.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Runenwolf am 30.01.2013 um 14:40:32

Manna schrieb am 30.01.2013 um 14:33:04:
Mit solchen "Vollmachten" wäre ich vorsichtig. Er kann auch ohne Vollmacht die Scheidung in Algerien eintragen/beantragen, dauert dann vermutlich länger.
Wer weiss was er damit alles einfordern/beantragenkann/möchte/will.


Na wenn die Vollmacht so formuliert ist ...


Mary63 schrieb am 27.01.2013 um 13:36:23:
Erklärung und Vollmacht

Hiermit bestätige ich, Frau XXXXX, dass ich seit dem 00.00.12 vom Amtsgericht XXXXX - Familiengericht - in Deutschland von meinem Ex-Mann XXXXX geschieden worden bin.

Ich bevollmächtige Herrn XXXX , alle notwendigen Formalitäten zur Anerkennung der Scheidung in Algerien zu erledigen.


Was soll er da außer der Anerkennung der Scheidung in Algerien damit anfangen?

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Manna am 31.01.2013 um 12:51:07
Unterhaltsforderungen und sonstiges? Man weiss nie was das Leben bringt und am Ende reist man doch nochmal in dieses Land.
Er kann die Scheidung in seinem Land eintragen lassen, auch ohne Vollmacht.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Mary63 am 31.01.2013 um 22:21:15
Auf Unterhalt und Rentenausgleich wurde beidseits beim Scheidungstermin vor Gericht verzichtet.
Ich denke nicht, dass da noch was kommt.
Sein Vorhaben war ein anderes ...   aber sei´s drum.

Ich habe mich dazu entschieden, die Vollmacht nicht zu unterschreiben.
Mir ist eigentlich egal, ob ich in Algerien noch als verheiratet gelte oder nicht und ich denke auch, dass er das alles ohne meine Vollmacht erledigen kann.

Danke für Eure Antworten.

LG

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von fons am 31.01.2013 um 22:42:49
Das klang nach einem Schlusswort .. den Bogen nehm
ich glatt auf

:closed:

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