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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsbürgerschaften Kind
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Beitrag begonnen von missy84 am 15.01.2013 um 21:25:58

Titel: Staatsbürgerschaften Kind
Beitrag von missy84 am 15.01.2013 um 21:25:58
Schönen Abend miteinander :-)

Ich habe eine Frage zu meinem Sohn (geb. 2009) und hoffe, dass das Thema hier rein gehört...

So, ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft seit Geburt (russisch und deutsch). Mein Sohn hat nach deutschem Recht automatisch ebenfalls beide Staatsbürgerschaften und muss auch keine davon abgeben (wurde mir bei seiner Geburt so versichert). Nun ist ja der Papa kosovarischer Staatsangehöriger. Heißt das, dass unser Sohn (nach deutschem Recht) alle drei Staatsbürgerschaften hat? Oder kann er die dritte nicht haben?
Darüber kann mir keiner so richtig etwas sagen. Als ich seinen dt. Reisepass beantragte, standen da sogar 4 Staatsbürgerschaften - auch noch die serbische, da bei Sohnemanns Geburt der Kosovo ja noch zu Serbien gehörte.

Dankeschön!!!







Titel: Re: Staatsbürgerschaften Kind
Beitrag von Bayraqiano am 15.01.2013 um 21:40:11
Nach dem kosovarischen Staatsangehörigkeitsgesetz erwirbt das Kind die Staatsangehörigkeit nicht automatisch wenn die Kinder nicht im Kosovo geboren wurden, die Eltern müssen eine Erklärung abgeben (Artikel 6 2c: http://www.assembly-kosova.org/common/docs/ligjet/2008_03-L034_en.pdf).

Soweit ich weiß hat er die russische auch nicht automatisch erworben wenn er nicht in Russland geboren wurde, die müsste man ebenfalls beantragen.

Das deutsche Recht hat kein Problem mit mehfrachen Staatsangehörigkeiten (können auch drei oder vier sein), wenn sie durch Geburt erworben werden oder die Einbürgerung/der Erklärungserwerb bei Minderjährigen Kindern erfolgt.

Titel: Re: Staatsbürgerschaften Kind
Beitrag von missy84 am 17.01.2013 um 10:47:16
Vielen Dank für die Antwort!
Mir ging es ja nur um das deutsche Recht, also wieviele Staatsangehörigkeiten er haben darf, ohne evtl. Probleme zu bekommen. Die russische Staatsangehörigkeit hat er schon und ist in meinem russischen Pass eingetragen. Die kosovarische Staatsangehörigkeit kann er ja laut Link bis zu seinem 14. Geburtstag mit unserer beider Einverständnis beantragen.

Also vielen Dank nochmal und viele Grüße aus dem sonnigen Kosovo :-)

Titel: Re: Staatsbürgerschaften Kind
Beitrag von Bayraqiano am 17.01.2013 um 10:55:04
Das deutsche Recht hat wie gesagt kein Problem damit.

Allerdings muss manbedenken, dass mehrfache Staatsangehörigkeiten auch Verpflichtungen gegenüber den jeweiligen Staaten (Wehrpflicht u.Ä) mit sich ziehen. Deshalb sollte man sich schon reiflich überlegen, wieviele davon man dem Kind zumuten sollte (besonders wenn es bereits jetzt Doppelstaatler ist).

Auch schöne Grüße aus dem verschneiten Bayern  ;)

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