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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ein paar Fragen zur Einbürgerungsformular
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Beitrag begonnen von Alpay_21 am 13.01.2013 um 22:36:57

Titel: Ein paar Fragen zur Einbürgerungsformular
Beitrag von Alpay_21 am 13.01.2013 um 22:36:57
Hallo zusammen,

der Grund warum ich mich hier regstriert habe,die Seriösen und ehrlichen Antworten von einigen Usern.
Das Finde ich Gut!

Zu meinem Problem beim Formular BW verstehe nicht was ich da eintragen soll.Es steht auch nirgends eine erläuterung auch nicht beim Merkblatt.

1.Frage
10.Wirtschaftliche Verhältnisse des Einbürgerungsbewerber

Grundstücke:

anderes Vermögen:

Hypotheken,Schulden:

Ich habe 2006 ein Rheihenhaus gebaut und habe Schulden der auch beim Grundbuch und Notar eingetragen ist.
Was muss ich hier eintragen.

2.Frage

Wegen meiner Deutschnote??

Bin in Deutschland geborener Türkischer Staatsbürger und besitze die Aufenthaltsberechtigung.
Lebe Seit 37 Jahren hier.Habe keine Vorstrafen usw.
Habe eine Feste Arbeitsstelle,habe mehr als 60 Monate Rentenvers. bezahlt.Bin verheiratet und habe 3 Kinder mit Deutscher Staatsanghörigkeit.
Im Hauptschul-Abschluß Zeugnis habe ich die Note 4 in Deutsch und in der Berufschul-Abschluß Zeugnis habe ich die  Note 3 in Deutsch.Habe eine abgeschlossene Berufsausbildung in der KFZ-Technik und eine abgeschlossene KFZ-Meisterprüfung.

Würde es Probleme geben wegen meiner Note 4 im Hauptschulabschluss Zeugnis.

Für die Aufklärungen würde ich mich freuen

Mfg




Titel: Re: Ein paar Fragen zur Einbürgerungsformular
Beitrag von schweitzer am 14.01.2013 um 08:17:51

Alpay_21 schrieb am 13.01.2013 um 22:36:57:
Was muss ich hier eintragen.


Die Wahrheit.  ;) Also, dass Du Hauseigentümer bist und eben noch Raten abzuzahlen sind (das sind wohl Deine Schulden, nehme ich an).   -

Daran wird Deine Einbürgerung nicht scheitern.


Alpay_21 schrieb am 13.01.2013 um 22:36:57:
2.Frage Wegen meiner Deutschnote??


Unter Nummer 10.1.1.6 der Vorläufigen Anwendungshinweise zum StAG heißt es unter anderem:


Zitat:
Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber ...

einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat, ...

ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.


Das Hervorgehobene erfüllst Du - damit ist den Anforderungen Genüge getan. Außerdem kann/wird sich die EBH selbst ein Bild von Deinen deutschen Sprachkenntnissen machen, wenn Du dort vorsprichst. (So wie Du hier auf Deutsch schreibst, habe ich keinerlei Zweifel!)

Also auch insoweit kein Grund zur Sorge. - Du trägst also in das Formular einfach "deutscher Hauptschulabschluss" und "erfolgreiche deutsche Berufsausbildung" ein.


=schweitzer=


Titel: Re: Ein paar Fragen zur Einbürgerungsformular
Beitrag von Alpay_21 am 14.01.2013 um 20:58:03
Hallo,

@all

Noch eine Bitte hätte ich zur Hilfe.

Könnte ich folgendes ausfüllen unter...

10.Wirtschaftliche Verhältnisse des Einbürgerungsbewerber


Grundstücke:                  Mittelreihenhaus mit Grundstück

anderes Vermögen:         Lebensversicherung bei der R+V Versich.

Hypothek,Schulden:        Grundschuld bei der Landeskreditbank
                                     Baden-Württemberg

oder ist es ein muss einen Betrag zu nennen.

Um eine schnelle Antwort Bitte ich.

Habe alles komplett bis auf das oben erwähnte Kapitel 10.

Mfg

Titel: Re: Ein paar Fragen zur Einbürgerungsformular
Beitrag von Ralf am 14.01.2013 um 22:17:33

Alpay_21 schrieb am 14.01.2013 um 20:58:03:
oder ist es ein muss einen Betrag zu nennen.



Nein, das ist nicht relevant.

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