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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Recht auf Deutsche Staatsbürgerschaft ?
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Beitrag begonnen von Debatik am 10.01.2013 um 12:47:56

Titel: Recht auf Deutsche Staatsbürgerschaft ?
Beitrag von Debatik am 10.01.2013 um 12:47:56
Hallo an alle,

mein kleiner Bruder ist im Jahre 1999 in Deutschland geboren, ist aber  im Alter von 3 Jahren nach Kosovo zurück. Er ist nun 13 Jahre alt und geht im Kosovo in die Schule, und hat einen Kosovarischen Pass. Nun meine Frage hat er den ein Recht in Deutschland zu leben oder steht im die Deutsche Staatsbürgerschaft zu, da er in Deutschland geboren ist ? Er hat eine Deutsche Geburtsurkunde die in Deutschland ausgestellt wurde.

Hoffe ihr könnt mir helfen da ich mich mit diesem Thema nicht so gut auskenne  :)

Titel: Re: Recht auf Deutsche Staatsbürgerschaft ?
Beitrag von schweitzer am 10.01.2013 um 13:24:03
War zum Zeitpunkt seiner Geburt ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger?

Welche Aufenthaltstitel hatten die Eltern zum Zeitpunkt der geburt Deines Bruders, und wie lange hatten sie die bereits (bzw. welche Aufenthaltstitel hatten sie bis zum Zeitpunkt der Geburt Deines Bruders)?

Mit welchen Aufenthalstiteln leben die Eltern jetzt in Deutschland? (Leben sie überhaupt in Deutschland?) Wie ist die Sorgerechtsfrage geregelt?


=schweitzer=

Titel: Re: Recht auf Deutsche Staatsbürgerschaft ?
Beitrag von Saxonicus am 10.01.2013 um 15:16:38

Debatik schrieb am 10.01.2013 um 12:47:56:
Nun meine Frage hat er den ein Recht in Deutschland zu leben oder steht im die Deutsche Staatsbürgerschaft zu, da er in Deutschland geboren ist ? 

Alleine auf Grund seiner Geburt in Deutschland ergibt sich noch kein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Das Optionsmodell nach dem das möglich wäre, gibt es erst seit  dem Januar 2000. Dazu müßten aber noch einige andere Voraussetzungen gegeben sein.

Titel: Re: Recht auf Deutsche Staatsbürgerschaft ?
Beitrag von reinhard am 10.01.2013 um 15:20:04
Das Optionsmodell, um das zu ergänzen, gibt es seit 2000. Es gilt für alle Kinder, die seit 1990 geboren wurden (mit Übergangsfrist).

Deshalb auch die Fragen oben an den Themenstarter. Sobald die Antworten kommen, kann man mehr sagen.

Titel: Re: Recht auf Deutsche Staatsbürgerschaft ?
Beitrag von Debatik am 12.01.2013 um 07:08:12
Danke euch erstmal für eure Antworten.

Also als mein Bruder geboren ist hatten meine Elten Asyl, da im Kosovo grade Krieg war. Die Eltern leben jetzt nicht in Deutschland Sie leben im Kosovo.

Für weitere Fragen bitte einfach schreiben!

Titel: Re: Recht auf Deutsche Staatsbürgerschaft ?
Beitrag von Bayraqiano am 12.01.2013 um 09:49:53
Dann dürfte er mit großer Sicherheit nicht Deutscher sein.

1999 wurde die deutsche Sta. nicht einfach durch Geburt erworben und wenn im Jahr 2000 keine erleichterte Einbürgerung nach §40b StAG stattgefunden hat, ist er mit definitiv nicht Deutscher. Für eine solche Einbürgerung hätten deine Eltern oder mindestens ein Elternteil bei Geburt deines Bruders mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben müssen.

Titel: Re: Recht auf Deutsche Staatsbürgerschaft ?
Beitrag von reinhard am 12.01.2013 um 11:58:44

Debatik schrieb am 12.01.2013 um 07:08:12:
hatten meine Elten Asyl


Meinst Du damit, dass sie eine Duldung hatten?

Oder war es ein Aufenthaltstitel?

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