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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Anerkennung ausländisches Scheidungsurteil in Deutschland
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Beitrag begonnen von galadriel1001 am 08.01.2013 um 21:15:07

Titel: Anerkennung ausländisches Scheidungsurteil in Deutschland
Beitrag von galadriel1001 am 08.01.2013 um 21:15:07
Hallo in die Runde,

ich möchte meine im Ausland (Türkei) erfolgte Ehescheidung hier in Deutschland anerkennen lassen. Ich habe alle Unterlagen zusammen und auch das erforderliche Formblatt dazu gefunden, was ausgefüllt und beigefügt werden muss.

Kann mir jemand sagen, ob ich die Unterlagen persönlich bei der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin einreichen muss oder ob es ausreicht, das Ganze per Post, also per Einschreiben dahin zu schicken??

Vielen Dank im Voraus.

Titel: Re: Anerkennung ausländisches Scheidungsurteil in Deutschland
Beitrag von muffin1 am 08.01.2013 um 21:42:09
kannst du per einschreiben machen. (ich habe das letztes jahr für eine in der türkei lebende freundin abgewickelt - kannst dich drauf verlassen)

Titel: Re: Anerkennung ausländisches Scheidungsurteil in Deutschland
Beitrag von galadriel1001 am 08.01.2013 um 22:52:51
Danke für die Antwort. Dann mache ich das so!

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