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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> niederlassung
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Beitrag begonnen von nadir am 02.01.2013 um 10:24:37

Titel: niederlassung
Beitrag von nadir am 02.01.2013 um 10:24:37
hallo ich habe die aufenthatserlaubnis seit 2 jahren 28Abs.1 s.1 Nr.3 s.2 ich lebe alleine getrent von mein ex lebensgefärterin ich habe ein kind ich seh ihm regel messig und ich wollte fragen wann kenn ich die niederlassungaufenthalt beantrage.  ich arbeite und verdiene 1000 euro danke

Titel: Re: niederlassung
Beitrag von Bayraqiano am 02.01.2013 um 10:29:43
Nach insgesamt drei Jahren mit der AE §28 (1) AufenthG, kannst du die NE nach §28 (2) beantragen:

Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.

Dein Lebensunterhalt muss aber gesichert sein, da müsste man schauen, ob das was du verdienst auch ausreicht. Hier mal eine Rechenhilfe, gib alles ein und schau mal, was da raus kommt: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

Titel: Re: niederlassung
Beitrag von nadir am 02.01.2013 um 11:49:56
danke für ihre antwort aber ich wollte nur wissen ob 3 jahren oder 5 jahren weill ich habe gehört wenn man nicht zusamen mit das kind und die kindesmutter  lebt braucht er 5 jahren um ein niederlassung zu kriege ???

Titel: Re: niederlassung
Beitrag von Bayraqiano am 02.01.2013 um 11:54:21
Wenn die "familiäre Lebensgemeinschaft" mit dem Kind weiter besteht, dann bekommst du die NE nach drei Jahren. Falls die Ausländerbehörde das bis jetzt immer bei der Verlängerung deiner AE berücksichtigt hat, sehe ich keinen Grund dafür, warum du keine NE bekommen kannst.

Titel: Re: einbürgerung
Beitrag von nadir am 05.09.2013 um 04:16:35
hallo ich habe die aufenthatserlaubnis seit 3 jahren 28Abs.1 s.1 Nr.3 s.2 ich lebe alleine getrent von mein ex lebensgefärterin ich habe ein kind ich seh ihm regel messig und ich wollte fragen wann kenn ich der deutschepass beantrage.  ich arbeite und verdiene 1000 euro danke

Titel: Re: niederlassung
Beitrag von schweitzer am 05.09.2013 um 07:50:11
Eine Regeleinbürgerung gemäß § 9 StAG nach drei Jahren Aufenthalt gibt es nur für ausländische Ehegatten Deutscher, wenn die Ehe unverändert rechtmäßig besteht und in familiärer Gemeinschaft gelebt wird.

Die Ausübung des Sorgerechts über ein deutsches Kind reicht insoweit nicht.

Für Dich wird die Einbürgerung grundsätzlich bei Berücksichtigung aller weiteren Voraussetzungen erst nach 8 Jahren bzw. 7 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (bei erfolgreich absolviertem Integrationskurs) in Deutschland möglich sein.


=schweitzer=

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