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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verdacht dass in Abwesenheit geschieden durch öffentliche Zustellung - wie Überprüfen?
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Beitrag begonnen von mikke am 07.12.2012 um 13:39:37

Titel: Verdacht dass in Abwesenheit geschieden durch öffentliche Zustellung - wie Überprüfen?
Beitrag von mikke am 07.12.2012 um 13:39:37
Meine zukünftige Frau aus dem nicht-europäischen Ausland war vor einigen Jahren bereits in Deutschland mit einem Deutschen verheiratet und ist danach in ihr Heimatland zurückgekehrt, seither kein Kontakt mehr zum damaligen Ehemann.
Wie kann ich am schnellsten (und rechtssicher) herausfinden ob der damalige Ehemann in der Zwischenzeit die Scheidung in Deutschland beantragt hat und diese evtl. durch öffentliche Zustellung bereits rechtskräftig ist?
Das deutsche Familienbuch liegt im Original vor.

Vielen Dank für info. Ich hoffe das ist hier an der richtigen Stelle, mein erstes Posting in einem Forum ever.

Titel: Re: Verdacht dass in Abwesenheit geschieden durch öffentliche Zustellung - wie Überprüfen?
Beitrag von Eduard am 07.12.2012 um 13:58:57

mikke schrieb am 07.12.2012 um 13:39:37:
Das deutsche Familienbuch liegt im Original vor.


Das ist nicht das Familienbuch (das Familienbuch wurde beim Standesamt geführt), nur eine Abschrift eines Familienbucheintrags, hilft aber weiter.

Erkundigt Euch bei dem Standesamt, von dem die Abschrift stammt. Um die Sache etwas kompliziert zu machen:
- Familienbücher gibt es seit 2009 nicht mehr, die Einträge werden aber als Eheregistereinträge weitergeführt.
- Im Zuge dieser Änderung sind die Einträge oft an andere Standesämter abgegeben worden (in der Regel das Standesamt, wo die Trauung stattfand).
Das ursprüngliche Standesamt müsste Euch aber weiterhelfen können.

Wenn die Ehe in D geschieden worden ist, müsste dies in dem als Eheregistereintrag fortgeführten Familienbucheintrag vermerkt sein.


Titel: Re: Verdacht dass in Abwesenheit geschieden durch öffentliche Zustellung - wie Überprüfen?
Beitrag von Muleta am 07.12.2012 um 14:07:56
Sofern bekannt ist, wo der Ehemann in der Zwischenzeit gewohnt hat, könnte man auch jeweilige Amtsgericht am Wohnsitz des Ehemannes anfragen.

Titel: Re: Verdacht dass in Abwesenheit geschieden durch öffentliche Zustellung - wie Überprüfen?
Beitrag von mikke am 07.12.2012 um 19:44:39
Vielen Dank! Jetzt weiss ich wo es lang geht. Und super schnell (20 Sekunden !!!)

Titel: Re: Verdacht dass in Abwesenheit geschieden durch öffentliche Zustellung - wie Überprüfen?
Beitrag von reinhard am 07.12.2012 um 20:12:53

mikke schrieb am 07.12.2012 um 19:44:39:
Und super schnell (20 Sekunden !!!)


Nein. Super langsam. 20 Minuten.

Titel: Re: Verdacht dass in Abwesenheit geschieden durch öffentliche Zustellung - wie Überprüfen?
Beitrag von mikke am 07.12.2012 um 21:25:52
20 min - Ja ist richtig. trotzdem super schnell! Danke.

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