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Beitrag begonnen von Abrakadabra am 27.11.2012 um 19:04:28

Titel: Nebenjob während Jobsuche?
Beitrag von Abrakadabra am 27.11.2012 um 19:04:28
Ausländische Studenten dürfen seit 1. 8. 2012. während der Jobsuche unbegrenzt nebenbei jobben.

Kann mir jemand sagen, was in diesem Fall noch als Nebenjob gilt und ab wann muss man die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen?

Wie ist es zum Beispiel, wenn man gleich im Anschluss an das Studium das Angebot bekommt noch drei Monate als wiss. Hilfskraft an einer Uni zu arbeiten?

Diese Stellen sind im gegensatz zu HiWi Stellen nur Absolventen mit Uni-Abschluss vorbehalten. Damit kann man bis ca. 20 stunden die Woche arbeiten und auch über 400 Euro verdienen.
Nun ist das aber trotzdem aus meiner Sicht eine Übergangslösung, da begrenzt und das Gehalt auch sicherlich unter 1000 Euro liegt.

Kann man solch einen Job während der Jobsuche nebenbei ausüben?
Oder muss man dafür schon eine AE nach Par. 18 beantragen?
Was ist in diesem Sinne noch ein Nebenjos und wo fängt ein "richtiger" Job an? Kennt jemand die gesetzliche Grundlage?

Ich konnte dazu nicht so viele Informationen und würde mich freuen, mehr darüber zu erfahren.

Titel: Re: Nebenjob während Jobsuche?
Beitrag von dim4ik am 27.11.2012 um 19:29:28

Abrakadabra schrieb am 27.11.2012 um 19:04:28:
Kann man solch einen Job während der Jobsuche nebenbei ausüben?

Ja.


Abrakadabra schrieb am 27.11.2012 um 19:04:28:
Was ist in diesem Sinne noch ein Nebenjos und wo fängt ein "richtiger" Job an? Kennt jemand die gesetzliche Grundlage?

Siehe dazu Hinweise des BMI, Teil III D "Studienabsolventen".

Titel: Re: Nebenjob während Jobsuche?
Beitrag von Abrakadabra am 27.11.2012 um 19:47:58

dim4ik schrieb am 27.11.2012 um 19:29:28:
Ja.

Siehe dazu Hinweise des BMI, Teil III D "Studienabsolventen".

Danke für den Hinweis.
Aber soweit ich den Absatz verstehe, darf man von 16 Abs 4 auf 18 wechseln, wenn der Job dem Studium angemessen ist.
Aber ich verstehe nicht ganz, ob man das auch tun muss.

Denn ich denke, dass manche Absolventen doch lieber einen solchen Job, der auf wenige Monate begrenzt ist,  parallel zu 16 Abs. 4 ausüben würden,
als sofort auf 18 umzusteigen.
Denn im Zweifel ist dann nach ein paar Monaten der Job zu Ende und man bekommt keine AE mehr zur Jobsuche danach.
Also, ist es dann so, das man bei vorliegen eines solchen Jobangebots (dem studium angemessen)  auf Par. 18 umsteigen muss oder kann man das nur, wenn man möchte?
Denn mit Par 16. Abs. 4 ist letztendlich auch eine Erwerbstätigkeit möglich. Bin auf Erfahrungen/Meinungen gespannt.

Titel: Re: Nebenjob während Jobsuche?
Beitrag von Muleta am 27.11.2012 um 19:51:40

Abrakadabra schrieb am 27.11.2012 um 19:47:58:
Aber soweit ich den Absatz verstehe, darf man von 16 Abs 4 auf 18 wechseln, wenn der Job dem Studium angemessen ist.
Aber ich verstehe nicht ganz, ob man das auch tun muss.


und ich verstehe die Frage nicht ganz:

AE 16 IV ist auf maximal 18 Monate begrenzt. Dann ist Schluss. Während dieser Zeit darf jede Erwerbstätigkeit in unbegrenztem Umfang ausgeübt werden - egal ob sie dem Studienabschluss angemessen ist oder nicht.

Nach Ablauf von maximal 18 Monaten muss dann aber etwas ausbildungsadäquates da sein - sonst ist Endstation. Ein früherer Wechsel von 16 IV zu 18 ist möglich; zurück von 18 auf 16 IV geht's aber nicht mehr.

Titel: Re: Nebenjob während Jobsuche?
Beitrag von Abrakadabra am 27.11.2012 um 20:16:18

Muleta schrieb am 27.11.2012 um 19:51:40:
Während dieser Zeit darf jede Erwerbstätigkeit in unbegrenztem Umfang ausgeübt werden

Ja, die Frage war, ob das geht. Insbesondere

Zitat:
ob sie dem Studienabschluss angemessen ist

Damit ist die Frage beantwortet. Danke!

Titel: Re: Nebenjob während Jobsuche?
Beitrag von Patte am 29.11.2012 um 11:53:03
hi,

du kannst sehrwohl einen nebenjob machen nebeher der jobsuche. minijobs gibts ja genug, da kannst du auch bis zu 400 euro verdienen pro monat, mit 20 std. die woche.

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