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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1348939813 Beitrag begonnen von higgins am 29.09.2012 um 19:30:12 |
Titel: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung Beitrag von higgins am 29.09.2012 um 19:30:12
Hallo Allerseits!
Hat jemand Informationen darüber ob nach der Einbürgerung von Ausländer in Deutschland das Geburtsland ebenfalls in das Personalausweis/Pass eingetragen werden muss oder lediglich der Geburtsort wie das im übrigen der Fall ist? Hiermit meine ich eingebürgerte Personen die nicht in Deutschland geboren sind. Kann die betroffene Person überhaupt darüber entscheiden bzw. ist das gesetzlich geregelt? Hat man einen rechtlichen Spielraum wenn man das Geburtsland explizit nicht im Ausweis/Pass sehen will? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? (insbesondere mit dem neuen Ausweis/Pass) Vielen dank! |
Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung Beitrag von Bayraqiano am 29.09.2012 um 19:43:56
Ich wurde im Ausland geboren und bei mir steht sowohl im Pass als auch im Personalausweis nur der Geburtsort - nicht der Staat. Bei meinen anderen Familienangehörigen ist das auch der Fall (selbst im neuen Ausweis).
Im übrigen sagen §5PAuswG und §4 PaßG aus, dass der Ort der Geburt eingetragen werden muss. Von dem Staat ist hier keine Rede. |
Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung Beitrag von erne am 29.09.2012 um 20:54:42
Ich habe es schon so und so gesehen.
higgins schrieb am 29.09.2012 um 19:30:12:
och, ob es sich um "Eingebürgerte" oder Deutsche von Geburt handelt, wird egal sein. |
Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung Beitrag von Bayraqiano am 30.09.2012 um 00:17:23 erne schrieb am 29.09.2012 um 20:54:42:
Soll aber auch Verwaltungsvorschriften zum Passgesetz nur in Sonderfällen geschehen. Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland ist die dort geltende Bezeichnung zum Zeitpunkt der Geburt zu verwenden. Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Die fremde Bezeichnung kann auf Verlangen oder wenn dies zur Klarstellung notwendig ist in Klammern hinzugefügt werden. Gibt es für eine Ortsbezeichnung keine hier gebräuchliche lateinische Schreibweise und ist der Ortsname auch in den vorgelegten urkundlichen Nachweisen nur in anderen als lateinischen Schriftzeichen wiedergegeben, so ist für seine Schreibweise in lateinischen Schriftzeichen Ziffer 4.1.1.2 analog anzuwenden. Der Geburtsstaat ist neben dem Geburtsort grundsätzlich nicht einzutragen. Eine solche Eintragung soll im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die Angabe des Geburtsortes nicht ausreicht, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen (z. B. Geburtsort Berlin in den USA). Grundsätzlich sind der Name und die Schreibweise des Geburtsstaates zum Zeitpunkt der Geburt einzutragen. Weitere Zusätze (z. B. Jugoslawien jetzt Serbien) sind nicht zulässig. |
Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung Beitrag von higgins am 30.09.2012 um 09:34:58
Vielen dank für die ausführliche Antwort!
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Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung Beitrag von Saxonicus am 30.09.2012 um 11:36:45 schrieb am 30.09.2012 um 00:17:23:
Geschieht das dann im umgekehrten Fall ebenso, wenn man z.B in Amerika (bei Penig in Sachsen) oder in Philadelphia (bei Bad Saarow) geboren ist ? Sicher gibt es in Deutschand noch mehr Ortschaften, wo der Ortsname zu derartigen Mißdeutungen führen könnte. |
Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung Beitrag von Bayraqiano am 30.09.2012 um 21:02:01 Saxonicus schrieb am 30.09.2012 um 11:36:45:
Zitat:
Sollte wohl auch diese Orte angewandt werden um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen. |
Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung Beitrag von Ralf am 30.09.2012 um 22:31:06 Saxonicus schrieb am 30.09.2012 um 11:36:45:
Nun, da "Amerika" und "Philadelphia" hier lediglich Ortsteile von Penin bzw. Storkow (Mark) sind, stellt sich die Frage gar nicht, genau so wenig wie z.B. bei "Kalifornien" oder "Brasilien" (beides Ortsteile der Gemeinde Schönberg in Schleswig-Holstein: in der Geburtsurkunde bzw. im Personalausweis / im Pass steht als Geburtsort ja der Name der Stadt bzw. Gemeinde, aber nicht der eines einzelnen Ortsteils. Andererseits habe ich aber auch schon mal in einem deutsche Personalausweis als Geburts- ort "Munich GER" gesehen, die Person wurde in einem amerikanischen Militärkrankenhaus in München geboren ;) |
Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung Beitrag von Saxonicus am 01.10.2012 um 06:55:45 Ralf schrieb am 30.09.2012 um 22:31:06:
Vielleicht konnte der Aussteller des PA kein Englisch und wußte nicht, daß "Munich" München bedeutet ? So etwas kann allerdings auch nur in Deutschland passieren, denn in keinem anderen Land würde man eine fremdsprachige Beschreibung verwenden. Da hat immer die Schreibweise in der eigenen Sprache Vorrang. |
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