i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1348939813

Beitrag begonnen von higgins am 29.09.2012 um 19:30:12

Titel: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung
Beitrag von higgins am 29.09.2012 um 19:30:12
Hallo Allerseits!

Hat jemand Informationen darüber ob nach der Einbürgerung von Ausländer in Deutschland das Geburtsland ebenfalls in das Personalausweis/Pass eingetragen werden muss oder lediglich der Geburtsort wie das im übrigen der Fall ist?

Hiermit meine ich eingebürgerte Personen die nicht in Deutschland geboren sind.

Kann die betroffene Person überhaupt darüber entscheiden bzw. ist das gesetzlich geregelt?

Hat man einen rechtlichen Spielraum wenn man das Geburtsland explizit nicht im Ausweis/Pass sehen will?

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? (insbesondere mit dem neuen Ausweis/Pass)

Vielen dank!

Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 29.09.2012 um 19:43:56
Ich wurde im Ausland geboren und bei mir steht sowohl im Pass als auch im Personalausweis nur der Geburtsort - nicht der Staat. Bei meinen anderen Familienangehörigen ist das auch der Fall (selbst im neuen Ausweis).

Im übrigen sagen §5PAuswG und §4 PaßG aus, dass der Ort der Geburt eingetragen werden muss. Von dem Staat ist hier keine Rede.

Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung
Beitrag von erne am 29.09.2012 um 20:54:42
Ich habe es schon so und so gesehen.


higgins schrieb am 29.09.2012 um 19:30:12:
Hiermit meine ich eingebürgerte Personen die nicht in Deutschland geboren sind.

och, ob es sich um "Eingebürgerte" oder Deutsche von Geburt handelt, wird egal sein.

Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 30.09.2012 um 00:17:23

erne schrieb am 29.09.2012 um 20:54:42:
Ich habe es schon so und so gesehen.


Soll aber auch Verwaltungsvorschriften zum Passgesetz nur in Sonderfällen geschehen.

Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland ist die
dort geltende Bezeichnung zum Zeitpunkt der
Geburt zu verwenden. Gibt es für einen solchen
Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche
deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen.
Die fremde Bezeichnung kann auf Verlangen oder
wenn dies zur Klarstellung notwendig ist in
Klammern hinzugefügt werden. Gibt es für eine
Ortsbezeichnung keine hier gebräuchliche lateinische
Schreibweise und ist der Ortsname auch in
den vorgelegten urkundlichen Nachweisen nur in
anderen als lateinischen Schriftzeichen wiedergegeben,
so ist für seine Schreibweise in lateinischen
Schriftzeichen Ziffer 4.1.1.2 analog anzuwenden.
Der Geburtsstaat ist neben dem
Geburtsort grundsätzlich nicht einzutragen. Eine
solche Eintragung soll im Einzelfall nur dann erfolgen,
wenn die Angabe des Geburtsortes nicht
ausreicht, um eine eindeutige Identifizierung zu
ermöglichen (z. B. Geburtsort Berlin in den USA).

Grundsätzlich sind der Name und die Schreibweise
des Geburtsstaates zum Zeitpunkt der Geburt
einzutragen. Weitere Zusätze (z. B. Jugoslawien
jetzt Serbien) sind nicht zulässig.

Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung
Beitrag von higgins am 30.09.2012 um 09:34:58
Vielen dank für die ausführliche Antwort!

Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung
Beitrag von Saxonicus am 30.09.2012 um 11:36:45

schrieb am 30.09.2012 um 00:17:23:
Der Geburtsstaat ist neben demGeburtsort grundsätzlich nicht einzutragen. Einesolche Eintragung soll im Einzelfall nur dann erfolgen,wenn die Angabe des Geburtsortes nichtausreicht, um eine eindeutige Identifizierung zuermöglichen (z. B. Geburtsort Berlin in den USA).

Geschieht das dann im umgekehrten Fall ebenso, wenn man z.B in Amerika (bei Penig in Sachsen) oder in Philadelphia (bei Bad Saarow) geboren ist ?

Sicher gibt es in Deutschand noch mehr Ortschaften, wo der Ortsname zu derartigen Mißdeutungen führen könnte.

Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 30.09.2012 um 21:02:01

Saxonicus schrieb am 30.09.2012 um 11:36:45:
Geschieht das dann im umgekehrten Fall ebenso, wenn man z.B in Amerika (bei Penig in Sachsen) oder in Philadelphia (bei Bad Saarow) geboren ist ?


Zitat:
Bei der Bezeichnung des Geburtsortes im Inland
ist entsprechend der Name der Gemeinde in der
amtlich festgelegten Schreibweise zu verwenden.
Ist es zur näheren Kennzeichnung erforderlich,
z. B. bei gleichnamigen Gemeinden, so ist der
Verwaltungsbezirk, der (Land-)Kreis oder der
Regierungsbezirk, zu dem die Gemeinde gehört,
anzugeben oder eine geographische Bezeichnung
(z. B. Gebirge, Fluss, Region) hinzuzufügen (Beispiele:
Schwerte Kreis Unna, Lingen/Ems, Neustadt
an der Weinstraße). Die Länder entscheiden
in eigener Zuständigkeit, ob neben dem Namen
der Gemeinde auch der Name des Gemeindeteils
anzugeben ist. In einem solchen Fall muss erkennbar
sein, dass der Name des Gemeindeteils
nicht Teil des amtlich festgelegten Namens der
Gemeinde ist

Sollte wohl auch diese Orte angewandt werden um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen.

Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 30.09.2012 um 22:31:06

Saxonicus schrieb am 30.09.2012 um 11:36:45:
Geschieht das dann im umgekehrten Fall ebenso, wenn man z.B in Amerika (bei Penig in Sachsen) oder in Philadelphia (bei Bad Saarow) geboren ist ?

Nun, da "Amerika" und "Philadelphia" hier lediglich
Ortsteile von Penin bzw. Storkow (Mark) sind, stellt
sich die Frage gar nicht, genau so wenig wie z.B. bei
"Kalifornien" oder "Brasilien" (beides Ortsteile der
Gemeinde Schönberg in Schleswig-Holstein: in der
Geburtsurkunde bzw. im Personalausweis / im
Pass steht als Geburtsort ja der Name der Stadt
bzw. Gemeinde, aber nicht der eines einzelnen
Ortsteils.
Andererseits habe ich aber auch schon mal in
einem deutsche Personalausweis als Geburts-
ort "Munich GER" gesehen, die Person wurde in einem
amerikanischen Militärkrankenhaus in München
geboren ;)

Titel: Re: Personalausweis & Pass nach der Einbürgerung
Beitrag von Saxonicus am 01.10.2012 um 06:55:45

Ralf schrieb am 30.09.2012 um 22:31:06:
Andererseits habe ich aber auch schon mal ineinem deutsche Personalausweis als Geburts-ort "Munich GER" gesehen, die Person wurde in einemamerikanischen Militärkrankenhaus in München geboren 

Vielleicht konnte der Aussteller des PA kein Englisch und wußte nicht, daß "Munich" München bedeutet ?

So etwas kann allerdings auch nur in Deutschland passieren, denn in keinem anderen Land würde man eine fremdsprachige Beschreibung verwenden. Da hat immer die Schreibweise in der eigenen Sprache Vorrang.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.