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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthaltskarte
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Beitrag begonnen von Sami lebanon am 24.09.2012 um 22:28:59

Titel: Aufenthaltskarte
Beitrag von Sami lebanon am 24.09.2012 um 22:28:59
hallo zusammen,
ich habe Aufenthaltskarte beantragt, (men faru ist  EU Bürgrin sie hat freizügigkeit als arbeitsuchende gemeldet)...ich selber arbeite aber sie hat immer noch kein arbeit gefunden und so bekommen wir jetzt  Arbeitslosengeld II.
meine Frage :
im ausländerbehörde haben sie verlangt entweder arbeitsverträge oder bewilligungsbescheid von jobcenter (was wir haben )......... ich habe dies bewilligungsbescheid die frage ist : bekomme ich die Aufenthaltskarte da wir alle untralagen haben aber mit bewilligungsbescheid von jobcenter?
oder was passiert?
Danke

Titel: Re: Aufenthaltskarte
Beitrag von sigi-n am 25.09.2012 um 09:06:04
Im Normalfall ja binnen 6 Monaten wenn in diesen nicht der Verlust der Freizügigkeit deiner Frau festgestellt wird.

Titel: Re: Aufenthaltskarte
Beitrag von Sami lebanon am 19.12.2012 um 02:19:22
es hat nicht geklappt  >:(
meine frau arbeitet ca 7 std (220 euro ) plus mein arbeit ca 600 euro und den rest von jab center ....aber sie wollen dass meine frau mindestens  400 euro job hat ,,,, und weiß nicht was sie noch sagen in zukunft?
hat jemand ahnung wie ist die sache?
MFG

Titel: Re: Aufenthaltskarte
Beitrag von grisu1000 am 23.12.2012 um 14:37:56

Sami lebanon schrieb am 19.12.2012 um 02:19:22:
es hat nicht geklappt>:(meine frau arbeitet ca 7 std (220 euro ) plus mein arbeit ca 600 euro und den rest von jab center ....aber sie wollen dass meine frau mindestens400 euro job hat ,,,, 


Eine gringfügige Beschäftigung reicht als EU-Freizügigkeit aus. Siehe hier die VwV zum FreizügG/EU Nr. 2.2.1.1


Zitat:
......Der Europäische Gerichtshof
hat bereits Tätigkeiten mit einer Wochenarbeitszeit
von zehn bis zwölf Wochenstunden für die
Begründung des Arbeitnehmerstatus ausreichen
lassen
(EuGH, Urteil vom 3. Juni 1986, Rs. 139/85
– Kempf). Diese Grundsätze hat der Europäische
Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung aufgestellt
(vgl. nur EuGH, Urteil vom 7. September
2004, Rs. C-456/02 – Trojani, EuGH, Urteil vom
6. November 2003, Rs. C-413/01 – Ninni-Orasche).
In der Rechtsprechung wurde bislang kein
Mindestbetrag für eine Vergütung festgelegt.
Eine nach nationalem Recht geringfügige Beschäftigung
kann eine Arbeitnehmereigenschaft
begründen. Als Arbeitnehmer gilt auch, wer eine
Berufsausbildung im dualen System absolviert.


Aber 10-12 Wochenstunden sollten es dann schon sein

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