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Beitrag begonnen von Silke46 am 09.09.2012 um 11:22:08

Titel: Trennungsgeld
Beitrag von Silke46 am 09.09.2012 um 11:22:08
Hallo ich bin nochmal die Silke.
Ich habe folgendes Problem: Ich habe vor 2   Jahren und 9 Monaten geheiratet , wir sind jetzt getrennt.
Ich weiß, dass seine Einbürgerung vor 1 Jahr ganz durch ist.
Mein (Ex) Mann mein es steht ihm trennungsgeld zu da er mit Lohnsteuer 5 arbeitet und ich mit 3  und auch sonst weniger als ich verdient.
Muß ich Trennungsgeld für meinen Mann zahlen??
ich bin nun total verunsichert. kann mir vielleicht jemand helfen??

Ihr würdet mir damit sehr weiterhelfen.

Titel: Re: Trennungsgeld
Beitrag von bibimal am 09.09.2012 um 13:29:55
Hallo Silke,

Du hast die Steuerklasse III, heißt, dass Du zum Zeitpunkt der Wahl der Steuerklassen mindestens 60% des Familieneinkommen bestritten hast (dann macht es erst Sinn).

Im Jahr der Trennung ändert sich nichts.

Danach habt Ihr beide I bzw mit Kind II.

Rechne doch einmal aus, ob Dein Mann genug zum Leben hat (und keine öffentlichen Gelder bekommt) oder ob das nicht so ist und DU genug verdienst, um ihm "etwas abzugeben" -> Trennungsunterhalt.

Das kann man auf einschlägigen Portalen googlen.

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/DT7.htm


Titel: Re: Trennungsgeld
Beitrag von Silke46 am 09.09.2012 um 13:35:04
ich verdiene 1300 euro netto mehr als er??

Titel: Re: Trennungsgeld
Beitrag von bibimal am 09.09.2012 um 13:37:29
Hast Du dabei schon berechnet, wie es mit I / I sein wird? Reicht sein Gehalt zum Leben?
1300 netto mehr ist nicht sehr aussagekräftig. Sorry. Kann ja sein, dass Du 5.300 verdienst und er 4.000....

hier werden mehr Fragen beantwortet:

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/tu.html


Titel: Re: Trennungsgeld
Beitrag von Silke46 am 09.09.2012 um 13:43:46
also ich verdiene 5000 und er 3400

Titel: Re: Trennungsgeld
Beitrag von bibimal am 09.09.2012 um 13:49:12
Brutto? netto? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:

schau mal hier:
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/tu_wann.html

wir sprechen auch im Moment vom reinen Trennungsunterhalt -nach Scheidung gelten wieder andere regeln.

Titel: Re: Trennungsgeld
Beitrag von Silke46 am 09.09.2012 um 13:53:45
Ja Brutto
ich meine jetzt vor der Scheidung

Titel: Re: Trennungsgeld
Beitrag von Silke46 am 10.09.2012 um 22:14:06
Bitte Hilfe :'(

Titel: Re: Trennungsgeld
Beitrag von lausi am 18.09.2012 um 23:41:04

Silke46 schrieb am 09.09.2012 um 11:22:08:

Mein (Ex) Mann mein es steht ihm trennungsgeld zu da er mit Lohnsteuer 5 arbeitet und ich mit 3  und auch sonst weniger als ich verdient.
Muß ich Trennungsgeld für meinen Mann zahlen??

Meines Wissens beträgt der Trennungsunterhalt 3/7 des (Netto)-Einkommensunterschiedes. Also wirst Du wohl zahlen müssen.
Ich würde an Deiner Stelle schnellstmöglich die Steuerklassen in IV/IV ändern lassen, schon um eine hohe Nachzahlung im Zuge der Einkommensteuererklärung zu vermeiden bzw. sie wenigstens zu verringern. Außerdem verringerst Du damit die Einkommensdifferenz und damit die Höhe des Trennungsunterhalts.

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