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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ukrainische Freundin nach Deutschland
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Beitrag begonnen von saarkiev am 07.09.2012 um 15:11:29

Titel: Ukrainische Freundin nach Deutschland
Beitrag von saarkiev am 07.09.2012 um 15:11:29
Hallo
Ich bin vor kurzem eingebürgert worden.Ich habe vor 8 Monaten eine ukrainische Frau kennengelernt ,mit der ich mich sehr gut verstehe. Sie hat  das alleinige Sorgerecht für ihren 4 jährigen Sohn.Da es für mich sehr schwierig ist in der Ukraine eine Arbeitstelle zu finden, haben wir uns entschieden in Deutschland zu leben.Sie nimmt momentan in Kiew an einem Deutschkurs teil und sie wird wahrscheinlich ende Dezember das Zertifikat A1 erhalten.
Meine Frage ist :
Wie schwerig könnte es für mich werden sie und ihren Sohn nach Deutschland zu holen ? Ich verdiene monatlich 1000 -1050 Euro.
pn: Wir planen bald in der Ukraine zu heiraten :)
Danke im Voraus

Titel: Re: Ukrainische Freundin nach Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 07.09.2012 um 15:16:23

saarkiev schrieb am 07.09.2012 um 15:11:29:
Meine Frage ist :Wie schwerig könnte es für mich werden sie und ihren Sohn nach Deutschland zu holen ? Ich verdiene monatlich 1000 -1050 Euro.

Für das Kind wird es wahrscheinlich eng werden, da solltest Du mehr verdienen oder einen solventen Verpflichtungsgeber finden.

Titel: Re: Ukrainische Freundin nach Deutschland
Beitrag von saarkiev am 07.09.2012 um 15:32:50
Danke for Ihre Antwort :) Wenn ich am Wochenende was dazu verdienen würde ?Wieviel Geld müsste ich mindestens verdienen ?

Titel: Re: Ukrainische Freundin nach Deutschland
Beitrag von erne am 07.09.2012 um 15:38:29

saarkiev schrieb am 07.09.2012 um 15:32:50:
Wieviel Geld müsste ich mindestens verdienen ?

soviel, dass der LU gesichert ist.
Einen Anhaltspunkt, ob der LU gesichert ist, bekommst du, wenn du die diversen ALG2/Hartz4  Rechner im internet bemühst, Eure Dagen eingibst und am Ende rauskommt, dass kein Anspruch auf Leistungen des Staates bestehen.
Aber das ist nur ein Anhaltspunkt.

Titel: Re: Ukrainische Freundin nach Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 07.09.2012 um 15:41:53

saarkiev schrieb am 07.09.2012 um 15:32:50:
Wieviel Geld müsste ich mindestens verdienen ?

Soviel, daß auch kein rechnerischer Anspruch auf staatliche Leistungen entsteht.
Das kommt auch auf die Höhe der Miete an und ist regional etwas unterschiedlich.

Da gibt es bestimmt einen Sozialhilferechner im Netz.

Titel: Re: Ukrainische Freundin nach Deutschland
Beitrag von saarkiev am 07.09.2012 um 15:43:09
Danke schön für die Antwort :)

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