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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
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Beitrag begonnen von bademeister123 am 26.08.2012 um 15:33:49

Titel: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 26.08.2012 um 15:33:49
Hallo zusammen,

Ich bin EU-Buerger und mit einer Chinesin verheiratet. Wir leben derzeitig in China. Nun werde ich vermutlich eine neue Stelle in Deutschland antreten. Nach meinem Verstaendnis gelten fuer meine Frau andere Vorschriften hinsichtlich ihres Visums weil ich kein Deutscher bin (z.B. kein Vorweis von Sprachkenntnissen noetig). Weiss jemand genaues hierzu? Welche Gesetze sind fuer uns relevant und welches Visum benoetigt sie? Koennte sie theoretisch mit einem normalen Touristen Visum einreisen und dann auf dem Amt anmelden?

Danke fuer Eure Hilfe!

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von Bayraqiano am 26.08.2012 um 15:50:31

bademeister123 schrieb am 26.08.2012 um 15:33:49:
Weiss jemand genaues hierzu?


Der Nachzug erfolgt hier nach dem FreizügG/EU, deshalb ist, wie du schon bemerkt hast, kein Sprachnachweis nötig. Das Merkblatt der dt. AV in China bestätigt das (siehe hier, Punkt 4)

Ihr Ehegatte ist Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union (außer Deutschland).


bademeister123 schrieb am 26.08.2012 um 15:33:49:
Koennte sie theoretisch mit einem normalen Touristen Visum einreisen und dann auf dem Amt anmelden?

Theoretisch ja.

In der Praxis wird aber wohl von ihr verlangt, dass die ein nationales Visum (Typ D) beantragt.

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von grisu1000 am 26.08.2012 um 19:16:08

schrieb am 26.08.2012 um 15:50:31:
In der Praxis wird aber wohl von ihr verlangt, dass die ein nationales Visum (Typ D) beantragt.
           

Sollte man euch den Formatbogen für das nationale Visa geben schreibt ihr darauf:
Ich beantrage eine einfaches Einreisevisa gem EG-Richtlinie  2004/38/EG, da ich beabsichtige meinen Ehemann, der als Staatsangehöriger des Landes XY EU-Bürger ist, nach Deutschland zu begleiten.

Das einfache Einreisevisa ist innerhalb von 15 Tagen auszustellen. Lasst euch also nicht auf die Diskussion ein, es müßte noch eine Beteligung der ABH im Inland geben und ihr würdet ein nationales FZF-Visa benötigen

Ihr habt für bis zu drei Monate einen voraussetzugnslosen Aufenthalt. Dann müßt ihr eine der im FreizügG/EU genannten  Bedingungen erfüllen. Der europäische Bürger bekommt eine Freizügkeitsbescheinigung nach Einreise, der nicht EU-Bürger eine Aufenthaltskarte.

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 29.08.2012 um 08:39:37
Danke fuer die Antworten. ich war zwischenzeitlich im Konsulat vor Ort. ich muss sagen dass die Leute dort sehr hilfsbereit waren. Mir wurde gesagt, welche Unterlagen ich benoetige (KV, legalisiertes Heiratsurkunde, Hukou/Stammregister, mein Arbeitsvertrag) und dass die Bearbeitungszeit fuer das Visum ca. 2 Wochen dauert. Man hat mir insgesamt vom Touristenvisum abgeraten, da Bearbeitungszeit und vorallem die einzureichenden Unterlagen sich nicht viel unterscheiden.

Nun habe ich allerdings eine ganz andere Frage (habe ich vergessen im Konsulat zu fragen): nach meinem Verstaendnis muss ich einen Arbeitsvertrag vorweisen. allerdings wuerde ich den Visa-Prozess gerne vorzeitig anstossen, da der Arbeitsvertrag sich noch etwas hinziehen koennte. Alternativ koennte ich doch auch nachweisen, dass wir ueber ausreichend finanzielle Mittel verfuegen und in dem Fall brauchen wir keinen Arbeitsvertrag, korrekt? in diesem Falle, wie hoch muessen diese finanziellen Mittel sein fuer eine drei-koepfige Familie?
Danke nochmals fuer eure Hilfe!

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von Petersburger am 29.08.2012 um 10:23:01
Außer dem Arbeitsvertrag ist als Nachweis auch ein "Vorvertrag" oder eine entsprechende Einladung (im Grunde: "bestätigen, daß Herr ... ab dem ... eingestellt werden soll") des künftigen Arbeitgebers grundsätzlich möglich.


Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 29.08.2012 um 10:37:39
Danke fuer die Antwort. Ich denke allerdings dass die Zeit zwischen Vorvertrag und Vertrag vermutlich nur wenige Tage sein duerfte. Von daher wuerde mir ein Vorvertrag nicht viel weiterhelfen. Mein Plan waere mit meiner Familie nach Deutschland zu ziehen und dann vor Ort noch ein paar Vorstellungsgespraeche zu machen, so dass ich im besten Fall aus mehreren Angeboten das beste raussuchen kann. Ansonsten muesste ich erstmal alleine rueber fuer ein paar Wochen und dann wieder zurueck nach China. Ich wuerde mir im Idealfall halt einen Hin- & Rueckflug sparen (derzeitig ca. €1.000) und auch waere ich nicht mehrere Wochen von meiner Familie getrennt. Ich moechte vermeiden dass meine Frau und mein Sohn (10 Monate alt) alleine fliegen bzw. meine Frau sich um Sachen wie WOhnungsaufloesung alleine kuemmern muss.

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von grisu1000 am 29.08.2012 um 21:56:15

bademeister123 schrieb am 29.08.2012 um 08:39:37:
nach meinem Verstaendnis muss ich einen Arbeitsvertrag vorweisen. 

Eigentlich nicht für die Visaerteilung. Ihr habt gem EU-Richtlinen und dem deutschen FreizügG/EU einen voraussetzunglosen Aufenthalt bis zu drei Monate. Erst ab dann müsst ihr eine Bedingung für die EU-Freizügigkeit erfüllen, das kann auch eine geringfügige Beschäftigung sein.

Zudem muss der Verlust der Freizügigkeit von deutschen Behörden festgestellt werden, während die Gewähr automatisch mit Einreise erfolgt. Also ein paar Tage oder Wochen vom Ersparten zu leben ist IMHO unbedenklich.

Den Nachweis der Voraussetzungen der EU-Freizügigkeit deshalb bereits bei der Visaerteilung zu fordern ist rechtswidrig. Als Nachweis genügt die Eheurkunde eurer Ehe, dein Pass als EU-Bürger und die Absicht nach Deutschland zur Arbeitssuche zu gehen.


Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 30.08.2012 um 10:34:36
Danke fuer den Hinweis auf's Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU. Ich habe mir die Paragraphen nun mal angeschaut und es steht alles genaustens drin. - wer lesen kann ist im Vorteil... ;-)

@grisu1000: Den Nachweis der Voraussetzungen der EU-Freizügigkeit deshalb bereits bei der Visaerteilung zu fordern ist rechtswidrig.
Geht auf meine Kappe. Ich bin davon ausgegangen zum Zeitpunkt der Visums-Antragsstellung bereits einen Job zu haben (und laut § 5a -1 ist es zulaessig nach dem Arbeitsvertrag zu fragen), daher kam das Konsulat mit der Forderung. Nun will  ich mich vorher doch nochmal etwas vor Ort nach Alternativen umschauen, da ich nach einer laengerfristigen Stelle suche also quasi das Visum um ein paar Wochen vorziehen.

Ich hoffe, dass wir die Unterlagen schnell zusammenbekommen und dann geht's ab zum Konsulat. Ich halte EUch auf dem Laufenden....

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von grisu1000 am 30.08.2012 um 22:03:09

bademeister123 schrieb am 30.08.2012 um 10:34:36:
(und laut § 5a -1 ist es zulaessig nach dem Arbeitsvertrag zu fragen), 


JA, wenn du bereits und deine Frau in Deutschland bist und sie eine Aufenthaltskarte beantragt hat. Dann, und nur dann kann die ABH nach drei Monaten nach sowas Fragen.

Bei §5a FreizügG/EU geht es um die Ausstellung der Freizügigkeitsbescheinigung und Aufenthaltskarte, nicht um eine Visum.

Siehe auch §5 Abs 3 FreizügG/EU:


Zitat:
Die zuständige Ausländerbehörde kann verlangen, dass die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 drei Monate nach der Einreise glaubhaft gemacht werden. Für die Glaubhaftmachung erforderliche Angaben und Nachweise können von der zuständigen Meldebehörde bei der meldebehördlichen Anmeldung entgegengenommen werden. Diese leitet die Angaben und Nachweise an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung oder Nutzung durch die Meldebehörde erfolgt nicht.


Und §2 Abs 1 ist die Einreise. Dieses Recht (Die Voraussetzungen für die EU-Freizügigkeit) muss also erst nach drei Monaten nachgewiesen werden

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 31.08.2012 um 04:39:33
@grisu1000:

ok, verstehe: FreizügG/EU und Visum-Erteilung sind zwei unabhaengig verschiedene Sachen. Wir haben defacto 3 Monate Zeit, um die Kriterien die laut FreizügG/EU gefordert werden nachzuweisen bzw. muessen dies erst nach 3 Monaten tun.


Mal ganz anderes Thema: KV
Nach meinem Verstaendnis muss ich zwecks Visumerteilung dem Konsulat eine KV fuer meine Frau nachweisen. Angenommen wir kommen tatsaechlich auf der Basis nach Deutschland, dass ich mich erstmal nach einem Job umschaue. Was fuer eine KV kaeme dann fuer uns in Frage fuer die Zeit in der ich Arbeitssuchend bin? Und wie hoch sind die Kosten (grob) pro Person bzw. woran bemisst sich der Tarif bei gesetzlichen Kassen? Annahme: Es bestehen keine weiteren Versicherungen im Ausland, d.h. eine Reiseversicherung kaeme nicht in Betracht.

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 31.08.2012 um 06:31:34
OK, dass mit der KV hat sich erledigt. Ich hab's im Internet bzw. hier im FOrum gefunden:
Incoming/Gaeste-Versicherung, Kosten ca. Euro 50/Monat

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von Muleta am 31.08.2012 um 07:58:25

bademeister123 schrieb am 31.08.2012 um 06:31:34:
OK, dass mit der KV hat sich erledigt. Ich hab's im Internet bzw. hier im FOrum gefunden:
Incoming/Gaeste-Versicherung, Kosten ca. Euro 50/Monat


was willst Du mit so einer Versicherung?

- einer Ausländerbehörde würde so eine Versicherung wohl genügen - erstens, weil aufenthaltsrechtlich keine KV erforderlich ist und zweitens, weil man dort vermutlich gar nicht begreift, was das für ein Blödsinn ist.

- der deutschen KV-Pflicht würde diese Versicherung vermutlich nicht genügen. M.E. besteht KV-Pflicht ab Wohnsitznahme und zwar aller Wahrscheinlichkeit nach in der GKV. Es könnten sonst auch satte Nachzahlungen fällig werden.

- Die kurzläufigen Incoming-Versicherungen setzen in der Regel voraus, dass ein Wohnsitz im Ausland beibehalten wird und zugleich kein Wohnsitz in Deutschland genommen wird. Es wäre genau im Kleingedruckten nachzulesen, ob die Versicherung bei einem von vornherein auf Dauer angelegten und mit einer Wohnsitznahme verbundenen Aufenthalt überhaupt noch leistet.

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 31.08.2012 um 09:14:50
@Muleta:
Je mehr ich mich mit der Materie beschaeftige so konfuser wirds. Laut Angaben des hiesigen Konsulats muss meine Frau eine KV fuer das Visum vorweisen. Im uebrigen waere diese Versicherung zur Ueberbrueckung. Sobald ich einen Job antrete wuerden wir dann entsprechend in eine normale Versicherung wechseln. Wobei ich alternativ auch mal bei meiner alten Versicherung nachfragen werde.

Im uebrigen liest sich der Leitungskatalog bei der Incoming so wie bei einer normalen privaten KV, oder seht ihr hier aspekte die nur unzureichend gedeckt sind?

Eine sehr gute und günstige Lösung in Ihrer Situation ist die Langzeit Gästekrankenversicherung von XX ab 65 Euro / Monat . Diese Versicherung hat eine längere Laufzeit von bis zu 5 Jahren und ist bestens geignet für [color=#ff0000]Auswanderer und Geschäftsreisende in Deutschland, aber auch für einen längeren Familienbesuch z.B. von den ausländischen Eltern (auch als Krankenversicherung bei Elternnachzug), Besuch von der Freundin oder Verlobten, bei Familienzusammenführung, sowie für langzeitreisende Touristen in Deutschland, Österreich und allen anderen Schengen und EU Ländern.[/color]



Versichert sind folgende Leistungen:
+ medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung zu 100 %
+ verordnete Medikamente und Verbandmitteln zu 100 %
+ Schwangerschaftsuntersuchungen, sofern die Schwangerschaft bei Vertragsbeginn noch nicht bestanden hat.
+ stationäre Behandlung im Krankenhaus in der allgemeinen Pflegeklasse - Mehrbettzimmer - ohne Wahlleistungen (keine privatärztliche Behandlung)
+ Krankentransport zum stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus
+ medizinisch notwendige Zahnbehandlungen einschließlich  Zahnfüllungen sowie jährliche Kontrolluntersuchungen und Zahnreinigung zu 100% des Rechnungsbetrages, max. 600,- EUR pro Versicherungsjahr
+ unfallbedingt erforderlicher Zahnersatz inklusive Reparaturen zu 80% des Rechnungsbetrages, max. 1000,- EUR je Unfallereignis und angefangenem Versicherungsjahr
+ die Überführung bei Tod einer versicherten Person bzw. Bestattungskosten bis zu 10.000,- EUR
+ Heilmittel, wie Massagen und Krankengymnastik bis insgesamt 250,- EUR pro Versicherungsjahr
+ psychoanalytische sowie psychotherapeutische Behandlungen bis 100,- EUR je Sitzung, max. 500,- EUR je Versicherungsjahr
+ unfallbedingte Hilfsmittel bis max. 500,- EUR je Versicherungsjahr
Versicherungsschutz für vorübergehende Heimataufenthalte bis zu 30 Tage je Versicherungsjahr

Vorerkrankungen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

[/olist]

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von Muleta am 31.08.2012 um 09:31:20
das ist ein unverbindlicher Werbetext und kein verbindlicher Leistungskatalog. Wenn Du sicher sein willst, dann wirst Du das kleingedruckte wirklich lesen müssen.

Und hinsichtlich der KV-Pflicht hast Du keine Wahl: wenn GKV-Pflicht, dann hilft eine PKV nicht weiter, weil damit die Pflicht nicht erfüllt wird.

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 31.08.2012 um 10:25:28
jein. der untere Teil ist der Police entnommen und ist Bestandteil des Leistungskatalogs.

Gibt es eine Definition darueber, wer in DE einer gesetzlichen Kranken- und/oder Pflegeversicherungspflicht unterliegt?
Wenn wir nach DE ziehen und mich als EU-Buerger nach einer Arbeit umschaue, fallen wir dann bereits unter die versicherungspflicht, oder erst nach den drei Monaten bzw. bei Arbeitsantritt?
Wir werden vorerst im uebrigen keine eigene Wohnung beziehen, sondern bei meiner Mutter wohnen.

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von erne am 31.08.2012 um 11:17:23

bademeister123 schrieb am 31.08.2012 um 10:25:28:
Wenn wir nach DE ziehen und mich als EU-Buerger nach einer Arbeit umschaue, fallen wir dann bereits unter die versicherungspflicht, oder erst nach den drei Monaten bzw. bei Arbeitsantritt? 

ab Wohnsitznahme

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von Muleta am 31.08.2012 um 12:09:44

bademeister123 schrieb am 31.08.2012 um 10:25:28:
jein. der untere Teil ist der Police entnommen und ist Bestandteil des Leistungskatalogs.


dann vermute ich mal, dass es sich um die C...-C......-Versicherung von der H*-M*-Gruppe handelt. Und da steht im Expat-Tarif (in den ARB!!!) klipp und klar drin:

Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die
- im Aufenthaltsland der gesetzlichen Kranken- und/oder Pflegeversicherungspflicht unterliegen;
...
Die Versicherungsfähigkeit entfällt auch dann, wenn die betreffende Person ... ihren ständigen Wohnsitz in das Reiseland verlegt hat, ohne einen Rückkehrwillen zu haben.


und damit ist das dann für die Tonne. Lies also bitte die ARB und nicht irgendwelches andere Geblubber.

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 31.08.2012 um 12:52:38
@Muleta:

Alles korrekt, was Du schreibst. Habe das auch gelesen. Allerdings sehe ich mich als arbeitssuchender EU-Buerger in Deutschland, der voruebergehend mit seiner Familie bei seiner Mutter einzieht nicht als jemand, der bereits "seinen ständigen Wohnsitz in das Reiseland verlegt hat, ohne einen Rückkehrwillen zu haben". D.h. waehrend der Suchphase (sprich ersten drei Monate) kann ich durchaus einen Rueckkehrwillen haben, d.h. es hat einen temporaere bzw. nicht-gefestigten' Charakter, oder etwa nicht? Ich suche tatsaechlich nur fuer max. drei Monate eine KV zur Ueberbrueckung. Denn wenn ich keinen adequaten Job finde, dann bleiben wir auch nicht in Deutschland....

Daher die klare Frage, unterliegen wir in der Anfangszeit ueberhaupt der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht? Bzw. muss uns eine GKV in jeden Fall aufnehmen oder kann sie uns ohne Job ablehnen? WIe hoch sind die Beitraege?

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von Muleta am 31.08.2012 um 13:19:52

bademeister123 schrieb am 31.08.2012 um 12:52:38:
Daher die klare Frage, unterliegen wir in der Anfangszeit ueberhaupt der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht? 


m.E. unterliegst *Du* ab Einreisetag der GKV-Pflicht. Denn Du bist Unionsbürger und leitest Dein Freizügigkeitsrecht aus der Arbeitsplatzsuche ab, womit eine bestehende KV keine Voraussetzung für das Entstehenen des Freizügigkeitsrechts ist (vgl. § 5 Abs. 11 SGB V). Deine Frau wäre dann (kostenlos) familienversichert, § 10 SGB V.

Ob die GKV Deiner Wahl das dann so ohne weiteres anerkennt, steht mal auf einem anderen Blatt. Ändert aber nichts an dem, was gesetzlich geregelt ist.

Mindestbeiträge liegen m.W. so um 140 EUR.

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 01.09.2012 um 12:25:46

Zitat:
m.E. unterliegst *Du* ab Einreisetag der GKV-Pflicht. Denn Du bist Unionsbürger und leitest Dein Freizügigkeitsrecht aus der Arbeitsplatzsuche ab, womit eine bestehende KV keine Voraussetzung für das Entstehenen des Freizügigkeitsrechts ist (vgl. § 5 Abs. 11 SGB V). Deine Frau wäre dann (kostenlos) familienversichert, § 10 SGB V.


ok, jetzt mal in einfachem deutsch:

sobald ich als EU-Buerger nach DE zur Arbeitsplatzsuche gehe und mich dort anmelde, falle ich unter die Pflichtversicherung, korrekt?

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von erne am 01.09.2012 um 13:32:39

bademeister123 schrieb am 01.09.2012 um 12:25:46:
Pflichtversicherung


aka "Versicherungspflicht" ?!

http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm#4

Zitat:
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen



Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 01.09.2012 um 15:00:38
ok - Versicherungspflicht. dies bedeutet vermutlich, dass mich meine alte Versicherung wieder aufnehmen muss (ich war bevor ich ins Ausland ging bei eine GKV freiwillig versichert).

werde am Montag mal bei den Leuten etwas Dampf machen, damit ich mal etwas Klarheit bekomme. Diese Komplexitaet ist ja absolut schwachsinnig...

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 03.09.2012 um 19:28:21
Das Telefonat mit meiner ehem. Versicherung hat nicht viel ergeben. Daher muss ich jetzt nochmals nachfragen:

@grisu1000:

Zitat:
Eigentlich nicht für die Visaerteilung. Ihr habt gem EU-Richtlinen und dem deutschen FreizügG/EU einen voraussetzunglosen Aufenthalt bis zu drei Monate. Erst ab dann müsst ihr eine Bedingung für die EU-Freizügigkeit erfüllen, das kann auch eine geringfügige Beschäftigung sein.

Als Nachweis genügt die Eheurkunde eurer Ehe, dein Pass als EU-Bürger und die Absicht nach Deutschland zur Arbeitssuche zu gehen.


Meine Frau braucht zur Erlangung des Visums keine KV, korrekt?
D.h. die Punkte unter 4.1 muessten wir erst nach 3 Monaten gegenueber der Auslaenderbehoerde nachweisen, aber nicht dem Konsulat zur Visumerstellung, so dass wir eine KV auch nach Ankunft in Deutschland erwerben koennten, korrekt?



Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von grisu1000 am 03.09.2012 um 21:57:34

bademeister123 schrieb am 03.09.2012 um 19:28:21:
Meine Frau braucht zur Erlangung des Visums keine KV, korrekt?D.h. die Punkte unter 4.1 muessten wir erst nach 3 Monaten gegenueber der Auslaenderbehoerde nachweisen, aber nicht dem Konsulat zur Visumerstellung, so dass wir eine KV auch nach Ankunft in Deutschland erwerben koennten, korrekt?


Das ist so korrekt. Ein Aufenthalt bis zu drei Monaten ist voraussetzungslos.

Siehe auch die VwV zum FreizügG/EU Nr. 2.5.1


Zitat:
2.5.1 Absatz 5 führt ausdrücklich ein von materiellen Voraussetzungen unabhängiges Aufenthaltsrecht für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen mit gültigem Ausweisdokument für die Dauer von drei Monaten (Artikel 6 Freizügigkeitsrichtlinie) ein. Von diesem voraussetzungslosen Aufenthaltsrecht kann auch zur Vorbereitung eines längerfristigen Aufenthalts (Artikel 7 Freizügigkeitsrichtlinie) Gebrauch gemacht werden.

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 07.09.2012 um 08:12:39
Jetzt ist doch nochmal eine Frage aufgekommen:
Ich beschaeftige mich seit ein paar Tagen mit dem Versicherungsschutz zur Einreise aber auch dann spaeter bei Anmeldung. Ich muss sagen, ich komm aus dem Staunen nicht heraus, was die Komplexitaet anbetrift:

Nun sieht es so aus, dass ich anscheinend nach Deutschland muss und mich sehr zeitnah bei meiner K-Versicherung anmelden muss (lange Geschichte). In diesem Falle wuerde ich mich entsprechend beim Amt anmelden muessen. Wenige Tage bevor ich jedoch nach Deutschland fliege, wird meine Frau ihren Antrag beim Konsulat zur FZF einreichen auf Basis Freizügigkeitsgesetz/EU. Macht es einen Unterschied sowohl bei der Bearbeitung ihres Visums als auch spaeter bei der Auslaenderbehoerde, wenn ich mich bereits in Deutschland anmelde und nicht erst spaeter gemeinsam mit ihr? Gibt es irgendetwas worauf wir achten muessen?

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von erne am 07.09.2012 um 10:33:31

bademeister123 schrieb am 07.09.2012 um 08:12:39:
Macht es einen Unterschied sowohl bei der Bearbeitung ihres Visums als auch spaeter bei der Auslaenderbehoerde, wenn ich mich bereits in Deutschland anmelde und nicht erst spaeter gemeinsam mit ihr? Gibt es irgendetwas worauf wir achten muessen?


Das Freizügigkeitsrecht Deiner Frau (abgeleitet von Dir!) gilt
a) wenn sie mit dir reist (mit dir einreist)
b) dir nachreist (du also bereits in einem EU Land bist, in dem du Freizügigkeit geniesst)

also geht das, was du vorhast

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von grisu1000 am 07.09.2012 um 19:18:49

bademeister123 schrieb am 07.09.2012 um 08:12:39:
bevor ich jedoch nach Deutschland fliege, wird meine Frau ihren Antrag beim Konsulat zur FZF einreichen auf Basis Freizügigkeitsgesetz/EU

Mach dich mit den Begrifflichkeiten beim Antrag vertraut.

Das FZF ist ein nationales Visa für die Familienzsammenführung nach dem AufenthG. Dabei wird eine Prüfung durch die Heimat ABH durchgeführt. Das dauert mehrere Wochen bis Monate.

Nach dem der EU-Freizügigkeit braucht sie nur ein Einreisevisa. Ihr beantragt also keinen Familennachzug sondern ein Einreisevisa.

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von Saxonicus am 07.09.2012 um 20:12:32

grisu1000 schrieb am 07.09.2012 um 19:18:49:
Mach dich mit den Begrifflichkeiten beim Antrag vertraut.

Dann solltest Du mit guten Beispiel vorangehen.


Zitat:
Nach dem der EU-Freizügigkeit braucht sie nur ein Einreisevisa. Ihr beantragt also keinen Familennachzug sondern ein Einreisevisa.

Ein Visum dürfte ausreichen.
"Visa" ist die Mehrzahl von "Visum"

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von fons am 07.09.2012 um 21:44:29
[Admin_Modus]

Es wäre nett, wenn ihr zur Sachebene zurückkehren würdet.
Ich schließe ungern, denn das hilft dem TS dann kaum  :-/

[/Admin_Modus]

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von bademeister123 am 08.09.2012 um 08:37:44
@grisu1000:

Zitat:
Nach dem der EU-Freizügigkeit braucht sie nur ein Einreisevisa. Ihr beantragt also keinen Familennachzug sondern ein Einreisevisa.

Schei**e, Du vollkommen recht! Danke fuer den Hinweis.

Ich habe den Passus jetzt auch gefunden (und diesmal auch verstanden):

Zitat:
11.1.2.4 Das Einreisevisum wird als „C-Visum“ zur einmaligen Einreise und für einen maximalen Aufenthalt für 15 Tage erteilt. E


Ich hatte das Konsulat bereits per email angeschrieben und nach einer verbindlichen Auskunft ueber die benoetigten Dokumente gefragt. Aber bisher nur Standard-Antworten bekommen (Verweis auf Website der Botschaft, Merkblaetter, etc.) und danach noch einen Hinweis darauf man koenne keine Vorpruefung meines Antrags vornehmen (!!!). Entsprechend darauf habe ich dann per email geantwortet und warte auf eine Antwort. Und ehrlich gesagt, ich weiss im Moment ja noch nicht mal welches Formular ich ausfuellen,  bzw. an welchem Schalter ich mich anstellen muesste...

Notfalls werde ich naechste Woche nochmal persoenlich beim Konsulat erscheinen. Diesmal weiss ich aber dank Euch erheblich besser Bescheid als beim ersten mal... 

Im Augenblick sehe ich das locker, weil wir immer noch auf die Ueberbeglaubigung der Eheurkunde warten. Aber sobald diese hier ist bzw. die Legalisierung fertig ist (hierfuer muss ich extra zur Botschaft in die Hauptstadt fliegen!!!), muss der Antrag raus, damit wir endlich umziehen koennen...

Titel: Re: Umzug nach DE: EU-Auslaender mit nicht-EU-Auslaenderin verheiratet
Beitrag von grisu1000 am 08.09.2012 um 19:28:57

bademeister123 schrieb am 08.09.2012 um 08:37:44:
Entsprechend darauf habe ich dann per email geantwortet und warte auf eine Antwort. Und ehrlich gesagt, ich weiss im Moment ja noch nicht mal welches Formular ich ausfuellen,bzw. an welchem Schalter ich mich anstellen muesste...


Das Konsulat wird und kann keine verbindlichen Auskunft geben, solange deine Frau den Antrag noch nicht gestellt hat.

Ihr nehmt einfach den Antrag, den man euch in die Hand drückt, nachdem ihr nach einen Antrag für eine Einreisevisa für Ehegatten von EU-Bürgern gefragt habt.

Sollte es der Vordruck für eine nationales Visa seine, so ...


grisu1000 schrieb am 26.08.2012 um 19:16:08:
Sollte man euch den Formatbogen für das nationale Visa geben schreibt ihr darauf:
Ich beantrage eine einfaches Einreisevisa gem EG-Richtlinie2004/38/EG, da ich beabsichtige meinen Ehemann, der als Staatsangehöriger des Landes XY EU-Bürger ist, nach Deutschland zu begleiten.


Somit weiss der Sachbearbeiter auch, das ihr kein FZF-Visa beantragt.

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