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Beitrag begonnen von lovis am 16.08.2012 um 16:42:17

Titel: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von lovis am 16.08.2012 um 16:42:17
Hallo,

mein Mann ist Ende Januar 2010 durch Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen. Im Oktober 2011 hat er eine Ausbildung in begonnen die vom jobcenter finaziert wird. Ich habe am 1 Juli 2012 eine Arbeit als Erzieherin aufgenommen und verdiene brutto 2164 Euro monatlich. Wir wohnen in einer 2.Zimmer Wohnung in getrennten Zimmern, welche 600 Euro monatlich kostet.

Nun ist meine Frage wieviel Unterhalt ich Ihm zahlen müsste, was ich bisher weiss, darf ich nur 1050 Euro Selbstbehalt behalten. stimmt das? Und muss er in dem Fall die Hälfte der Miete zahlen? Und wenn ja, was ist wenn er mir die Miete einfach nicht zahlt? Kann ich das rechtlich einfordern?
Lovis

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von erne am 16.08.2012 um 17:22:08
und nebenbei:
trennt Ihr Euch vor Ende Januer 2013 erwirbt dein Mann kein von der Ehe eigenständiges Aufenthaltsrecht. Seine AE nach §28.1.1 wird auslaufen (oder fürher befristet) und keinesfalls verlängert.
Wenn Ihr Euch bereits getrennt habt (auch wenn Ihr nich in der selben Wohnung lebt), ist die AE bereits in Gefahr!
Auf eine Scheidung kommt es gar nicht an, sondern nur auf die Trennung (keine eheliche LG mehr)



Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von lovis am 16.08.2012 um 17:44:16
hallo,

ich dachte nach 2 jahren vollzogener ehe bekommt er ein eigenes aufenthaltsrecht?!?

und kann auch trennungsunterhalt beantragen?!?

im moment belästigt er mich in der wohnung und unterstellt
mir lauter wirres zeug. kann ich irgendwas tun damit er aufgefoerdert wird auszuziehen?

lovis

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von reinhard am 16.08.2012 um 17:48:32
Nein, nach drei Jahren.

Du kannst ihr jederzeit auffordern, die Wohnung zu verlassen. Er dich auch. Wenn Ihr Euch nicht einigt, entscheidet das Gericht.

Ihr könnt beide Trennungsunterhalt beantragen.

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von lovis am 16.08.2012 um 18:20:19
hallo,

ok das wusste ich nicht.
wie und wo kann er trennungsunterhalt beantragen und wie kann das gericht entscheiden wer von beiden ausziehen muss? und wie lange dauert so ein verfahren bis einer aufgefordert wird auszuziehen?

lovis

Daddys' [edit]Scheinbar ist das AuslR nur "Nebenkriegsschauplatz"... geht eher um Scheidungs- und Unterhaltstrecht...[/edit]

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von lovis am 17.08.2012 um 09:06:31
hallo nochmal,

also das sind echt 3 jahre vollzogener ehe die ihm eine eigensteandige AE geben und nicht 2 Jahre?
also wenn mein mann aus der gemeinsamen wohnung ausziehen wuerde, wo muss ich hingehen um das zu melden, und um die verlaengerung oder fruehere befristung seines aufenthaltes zu beantragen?

du schreibst, dass das gericht ueber den auszug im notfall entscheidet, was muss ich tun und wohin muss ich gehen um das zu beantragen?

lovis

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von schweitzer am 17.08.2012 um 09:13:34

lovis schrieb am 17.08.2012 um 09:06:31:
also das sind echt 3 jahre vollzogener ehe die ihm eine eigensteandige AE geben und nicht 2 Jahre?


Ja. Seit der entsprechenden Gesetzesnovellierung vom vorigen Jahr ist das nun so.


lovis schrieb am 17.08.2012 um 09:06:31:
wo muss ich hingehen um das zu melden, und um die verlaengerung oder fruehere befristung seines aufenthaltes zu beantragen?


Du MUSST das nicht melden aber Du KANNST es. Eine "frühere Befristung" seines Aufenthalts kannst Du hingegen nicht beantragen. - Eine rückwirkende Befristung der AE vorzunehmen, ist alleinige Sache der ABH.

Die ABH würde, nachdem ihr Eure Trennung bekannt geworden ist, Deinen Mann zunächst zu einer Anhörung einladen. In deren Folge würde dann entschieden, ob bzw. wie nachträglich befristet wird bzw. Dein Mann zur Ausreise aufgefordert wird.

Zu den anderen Fragen warte bitte weitere Posts ab - die sind nicht "meine Baustelle".


=schweitzer=


Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von lovis am 17.08.2012 um 12:16:22
Hallo,

vielen Dank Schweitzer😊

Kann mir noch jemand die Frage beantworten, wie das Gerichtim Notfall ueber den Auszug entscheidet? Also was muss ich tun und wohin muss ich gehen um das zu beantragen?

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von lovis am 18.08.2012 um 13:06:36
Hallo,

die Situation mit meinem Mann spitzt sich grade so zu, dass er vorhat naechste Woche beim Jobcenter Geld zu beantragen, was sicher dazu fuehrt dass ich Trennungsunterhalt zahlen muestte.Nun ist meine Frage ob er Anspruch auf Trennungsunterhalt hat, ich denke ja?!?
Ausserdem glaubt er mir nicht, dass er ausgewiesen werden werden wird wenn er die Sache nun offiziell uebers Jobcenter laufen lassen wird. Nun noch meine Frage: Erfaehrt die ABH dass er geld beim Jobcenter beantragt hat und wie? Wenn ja, wie lange wird es dauern bis er die anhoerung bekommt? Denn ich habe angst dass er noch viel boeser auf mich wird als er jetzt schon ist wenn er die anhoerung/ausweisung aud D bekommt. Ich habe ihm das heute morgen gesagt, dass er ausgewisen werden wird wenn er das ganze uebers jobcenter laufen laestt aber glaubt mur nicht.er sagt sein anwalt meint, dass er bereits nach 2,5 jahren sein aufenthalt verlaengert bekommt und er nicht ausgewiesen wird. er schient mir grade irrsinnigerweise fuer alles die schuld.dann wird er sicher auch noch sagen ich haette die anhoerung veranlasst.

Da ich Angst vor ihm grade bekomme auch nochmal meine Frage , wie lange es dauert bis das Gericht darueber entscheidet wer aus der wohnung ausziehen muss. die wohnung wuerde das jobcenter ihm auch gar nicht finanzieren da sie zu teuer ist?!?

lg lovis

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von reinhard am 18.08.2012 um 13:30:05
Natürlich glaubt er Dir nicht, dass er ausgewiesen werden soll. Das ist nur nach einer Verurteilung wegen einer Straftat zu erwarten, aber nicht schlicht bei einer Trennung.

Warum behauptest Du solche Sachen? Weist Du, was eine Ausweisung ist?

Er sollte das, was ihm zusteht, einfach beantragen. Das hat keinen Einfluss auf seine ausländerrechtliche Stellung.

Du solltest Dich entschließen, ob Du Dich trennen willst oder nicht, ggf. das Auseinanderziehen mit ihm klären. Aber Du solltest damit aufhören, ihm mit aufgeschnappten Begriffen aus dem Ausländerrecht zu drohen. Das bringt Dir nichts, denn die Ausländerbehörde wird sich nicht zu einem Erfüllungsgehilfen Deiner Wünsche machen lassen.

Falls Ihr Euch trennt und auseinanderzieht, meldet eine/r sich um, und die Ausländerbehörde erhält automatisch eine Mitteilung. Ob und welche Schlüsse sie daraus zieht, richtet sich nach den Umständen im Einzelfall.

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von lovis am 18.08.2012 um 21:01:53
hallo,

entschuldige bitte, ich habe vielleicht das falsche. wort benutzt.wenn du das obere gelesen hast muesste doch klar sein was ich meine. es geht mir um die drei jahre, die nicht vollendet sind in unserer ehe, damit wwuerde seine AE nicht verlaengert werden, wie ich das verstanden habe.
ist das richtig?

wie ich deine antwort verstehe erfaehrt die ABH also nicht wenn er beim jobcenter geld beantragt, sondern erst wenn er sich beim buergeramt ummeldet, verstehe ich das richtig?

und kann mir jemand die frage beantworten, wie lange es in der regel dauert nachdem die ABH von der trennung erfaehrt bis die anhoerung kommt.mein problem ist eben, dass ich im moment nicht abschaetzen kann, ob er zu dem zeitpunkt dann gewaltaetig mir gegenueber wird weil er eben glaubt dass er nach 2, 5 jahren ehe mit mir in D eine eigenstaendige AE bekommt. und er wird mich vorraussichtlich dafuer beschuldigen, dass ich fuer die anhoerung gesorgt habe.

und nochmal die frage wie lange es in der regel dauert bis das gericht entscheidet wer ausziehen muss aus der wohnung?

lovis




Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von reinhard am 18.08.2012 um 21:27:03
Du solltest die Trennung und die Beziehungsprobleme (z.B. Gewalt) immer total unabhängig vom Aufenthaltsrecht betrachten. Das Aufenthaltsrecht kann mit Anhörungen, Widersprüchen und Neuanträgen manchmal drei oder vier Jahre Zeit in Anspruch nehmen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beenden.

Wenn die Ehe bei der Trennung kürzer als 36 Monate gedauert hat, endet die AE (oder wird verkürzt) und kann nicht als eigenständiger Aufenthalt verlängert werden, es sei denn es liegt ein Härtefall vor.
Allerdings kann eine neue AE aus einem anderen Grund gegeben werden (Studium, Kind mit einer anderen Frau und und und).

Das Jobcenter beeinflusst die AE nicht. Die Meldebehörde meldet alles routinemäßig weiter, was Ausländer betrifft, daher erfährt die ABH von der Trennung. Wie lange das dauert, hängt von der örtlichen Organisation ab. In Zeiten des Internets kann es sich um eine Sekunde handeln, es gibt auch Verwaltungen, die länger brauchen.

Zu Gerichtsentscheidungen wird Dir hier niemand etwas sagen können, weil niemand die Arbeitsbelastung "Deines" Richters kennt.

Bei Gewalt ruf die Polizei. Die kann, wenn eine offensichtliche Gefahr besteht, je nach Landesrecht einen Platzverweis oder eine Wegweisung aussprechen, also ihm z.B. für zwei Wochen die Annäherung verbieten. In diesem Fall kann ein Gericht eine Eilentscheidung treffen, die aus einer vorläufigen Entscheidung der Polizei eine endgültige Entscheidung macht.

Die andere Möglichkeit ist, dass Du Dich trennst, indem Du ausziehst.

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von lovis am 20.08.2012 um 19:15:15
hallo,

also kann es in meinem fall 3-4 jahre dauern mi anhoerungen, widerspruecben und neuantraegen?
kann mein mann in dieser zeit arbeiten?behaelt er das arbeitsrecht inD?

danke fuer die info mit der polizei und der eilentscheidung!

kann ich denn einfach die jetzige wohnung von uns kuendigen? ich habe gehoert das geht nicht, da es unsere gemeinsame ist?!? ich habe allerdings alleine den mietvertrag unterschrieben.

lovis

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von reinhard am 20.08.2012 um 20:08:06

lovis schrieb am 20.08.2012 um 19:15:15:
hallo,

also kann es in meinem fall 3-4 jahre dauern mi anhoerungen, widerspruecben und neuantraegen?
kann mein mann in dieser zeit arbeiten?behaelt er das arbeitsrecht inD?


Es kann drei Wochen dauern, es kann drei Monate dauern, es kann drei Jahre dauern. Woher soll man das von außen beurteilen?

Ob er seine Arbeitserlaubnis behält, hängt vom Gang des Verfahrens ab.

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von lovis am 21.08.2012 um 06:26:34
hallo,

ok das hoert sich ja gar nicht gut an.

weiss jemand noch wie das mit der wohnung ist?

habe ich das recht die einfach zu kuendigen? ich stehe allein im mietvertrag.

lovis

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von bibimal am 21.08.2012 um 08:54:41
Bist Du Dir sicher? Hat der Vermieter nicht zumindest zugestimmt und ihn schriftlich mit aufgenommen? Generell gilt Folgendes:

Sind beide im Mietvertrag als Mieter benannt und haben beide auch den Vertrag unterschrieben, so sind sie beide Mieter.

Keiner der Partner kann den Mietvertrag alleine kündigen. Zieht einer freiwillig aus, so haftet jeder der beiden Vertragspartner gegenüber dem Vermieter weiter für die Miete, und zwar in voller Höhe! Das wäre dann für Dich sehr riskant.

Selbst wenn Du Dich mit dem Vermieter über eine Entlassung aus dem Mietvertrag geeinigt hast, heißt das nicht, dass Dein Partner dieser Entlassung auch zustimmt. Sind sich alle Vertragsparteien jedoch über eine Entlassung einig, so sollte eine schriftliche Ergänzung des Mietvertrages vorgenommen werden.

Verweigert einer der Partner die Zustimmung, so muss der auszugswillige Mieter - also Du - zunächst förmlich die Mietergemeinschaft gegenüber dem Partner aufkündigen. Ist die Gemeinschaft aufgekündigt, so sind deren ehemalige Mitglieder gesetzlich verpflichtet, eine Kündigung gegenüber dem Vermieter mit zu unterschreiben. Die Kündigung ist zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Damit endet auch das Mietverhältnis des nichtauszugswilligen Mieters.

Ist nur einer der Partner Mieter, so kann er seinen Lebenspartner unproblematisch in die Wohnung aufnehmen; ist es das, was Du meinst? Der Vermieter muss dann seine Erlaubnis erteilen, wenn der Mieter aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen mit einer Person einen gemeinsamen Haushalt führen möchte, gleich ob es sich bei der Person um einen Partner gleichen oder anderen Geschlechts handelt.

Durch die Aufnahme in die Wohnung wird der Partner aber nicht Mietvertragspartei. Kommt es zum Streit und verlangt der mietende Partner den Auszug - also Du - so ist der andere diesem Räumungsverlangen nachzukommen. Kündigungsschutzvorschriften sind zwischen den Partnern nicht anwendbar.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von erne am 21.08.2012 um 11:44:55

schrieb am 21.08.2012 um 08:54:41:
Der Vermieter muss dann seine Erlaubnis erteilen,

das halte ich in dieser Form für Blödsinn ... bei einem Ehepartner muss der Vermieter keine Erlaubnis erteilen -- vielmehr ist es so, dass er den Zuzug gar nicht verweigern darf.


Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von bibimal am 21.08.2012 um 12:11:20

erne schrieb am 21.08.2012 um 11:44:55:
bei einem Ehepartner muss der Vermieter keine Erlaubnis erteilen

Richtig, Erne.
Bei einem EHEpartner muss der Vermieter nur informiert werden.
Da ich aber nicht weiß, ob der fragliche Gentleman als Partner einzog (und später Ehepartner wurde)......


Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von lovis am 24.08.2012 um 17:29:35
hallo,

er war bereits bei einzug mein ehemann....also das hilft mir gut weiter.

mein mann wurde nicht in den vertrag aufgenommen.
also wenn ich kuendigen wuerde muesste er ausziehen und wenn er nicht auszieht macht er sich rechtlich strafbar.ist das richtig?

ja ich frage weil ich gehoert habe, dass eine ehewohnung beiden gehoert und ich dachte, dass ich die vielleicht nicht alleine kuendigen darf, da er in den vertrag mit aufgenommen werden MUSS.
aber ok, nun weiss ich,dass ich sie kuendigen darf.

danke 😊

lovis

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von maura am 18.09.2012 um 18:03:12
Hallo erst mal...
Ich werde mal mit deiner Wohnung anfangen, weil dir das scheinbar das größere Problem ist.

1. Schriftliche Kündigung deinerseits an den Vermieter, heißt:
Sehr geehrter Herr ----- ,
hiermit möchte ich meine Wohnung fristgemäß zum--- kündigen.
Diese Kündigung betrifft nur meine Person, ob mein zukünftiger Exmann die Wohnung weiter bewohnen wird weiß ich nicht...
Per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter....
So würde ich diese Sache regeln....
2. Er kann keine Sozialhilfe beantragen wenn ihr noch nicht offiziell getrennt lebt.
offiziell heißt das einer von euch beiden beim Anwalt war und die Trennung bekannt gegeben habt.
Habt ihr das nicht, berechnet das Jobcenter die Bedarfsgemeinschaft und zu der würden dann alle Personen zählen die in eurem Haushalt leben.
Weil du gut verdienst würde sein Antrag auf harz4 abgelehnt werden weil kein Bedarf besteht...
3.Wenn du so viel wert darauf legst das dein Mann ausreist, dann geh zu einem Anwalt , gib da bekannt das du dich von deinem Mann getrennt hast.
Der Anwalt wird dir ein Schriftstuck zukommen lassen in dem auch steht ab wann ihr nun offiziell getrennt lebt, davon kannst du eine Kopie machen und eine kurze Info an die ALB und dann erst wissen sie das ihr getrennt lebt.
Woher sollen sie das sonst auch wissen , wenn ihr weiter die gleiche Wohnung bewohnt ?

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von Muleta am 18.09.2012 um 18:12:43

maura schrieb am 18.09.2012 um 18:03:12:
mein zukünftiger Exmann


ob Sinn macht, solche Formulierungen zu verwenden, sei mal dahingestellt. Wenn der Mietvertrag aber nur auf die Ehefrau läuft, dann kann sie den auch kündigen - ohne weitere Erklärungen (wozu auch?)


maura schrieb am 18.09.2012 um 18:03:12:
2. Er kann keine Sozialhilfe beantragen wenn ihr noch nicht offiziell getrennt lebt.
offiziell heißt das einer von euch beiden beim Anwalt war und die Trennung bekannt gegeben habt.


das ist, mit Verlaub, nicht richtig. Hilfe beantragen kann man immer, kriegen tut man sie, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Und eine Trennung ist dann eine Trennung, wenn man sich tatsächlich getrennt hat - zum Anwalt braucht man dafür nicht und "bekannt geben" muss da auch niemand was.


maura schrieb am 18.09.2012 um 18:03:12:
Der Anwalt wird dir ein Schriftstuck zukommen lassen in dem auch steht ab wann ihr nun offiziell getrennt lebt


in welcher Traumwelt lebst Du? Oder hast Du sowas mal persönlich erlebt und glaubst nun, dass sei auch "richtig" so?

Sie kann natürlich über das Getrenntleben auch die ABH informieren - aber ein anwaltliches Schreiben und eine "Bekanntgabe"... nee, wirklich nicht.

Titel: Re: Trennungsjahr/Scheidung
Beitrag von Saxonicus am 18.09.2012 um 19:57:50

maura schrieb am 18.09.2012 um 18:03:12:
Der Anwalt wird dir ein Schriftstuck zukommen lassen in dem auch steht ab wann ihr nun offiziell getrennt lebt, davon kannst du eine Kopie machen und eine kurze Info an die ALB und dann erst wissen sie das ihr getrennt lebt.

Spätestens wenn sie sich (oder er) ab- bzw. woanders anmeldet, bekommt die ABH mit, daß die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehört hat zu bestehen.

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