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Beitrag begonnen von newsun am 15.08.2012 um 01:01:23

Titel: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von newsun am 15.08.2012 um 01:01:23
Hallo zusammen,
bin beim googeln auf das forum gestossen und bin beindruckt.
Meine Frage an Euch:
Es geht um eine Erteilung einer Niederlassungserlaubins und um Erfüllung der Kriterien.
Also mein Schwägerin und deren Mann sind seit 11/2008 verheiratet und der ihr Mann kamm dann durch Ehegattennachzug 08/2010 nach Deu. Die beiden ( Frau 10/2008 und seit 09/2011 der Mann) in Festanstellung, also bis jetzt noch keine 60 Monate. Der Mann macht nun ab 08/2012 eine schulische Ausbildung und wird dafür höchstwahrscheinlich BaFög erhalten. Die Frau hat vor der Festanstellung ihren Hauptschulabschluss bzw. Förderklasse gemacht und hat deshalb nicht gearbeitet. Die beiden wohnen mietfrei bei uns im Haus und bewohnen ca. 20qm.
Bis jetzt bekommen sie nur für immer 2 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis.

1. Wenn Mann Ausbildung anfängt, müssen trotzdem die 60 Monate Pflichtbeiträge erfüllt werden? Frau ist nicht in der Lage Vollzeit zu arbeiten.

2. Reicht BaFög + Aushilfsgehalt von ca. 200€ zur Sicherung des Lebensunterhalt? wohnen ja mietfrei.

3. Kann der Schulbesuch von Frau angerechnet werden?

4. Falls Ehefrau Niederlassungserlaubnis erhält, bekommt diese der Eheman auch automatisch?

Eine Fülle von Infos + Fragen, wäre toll, wenn mir wer weiterhelfen ´kann. ich hoffe, ich habe es einigermassen verständlich geschildert. DANKE

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Muleta am 15.08.2012 um 01:43:17
Es handelt sich offensichtlich bei beiden Ehepartnern um Ausländer.

Daher gilt:

- der Mann kann eine NE frühestens nach 5 Jahren gerechnet ab 08/2010 bekommen. Das ist also nichts aktuelles.

- für eine NE der Frau müsste der LU gesichert sein. Es zählen die Einkommen und evtl. BaföG mit.

- falls die Frau eine NE erhalten sollte, bekommt der Mann *nicht* automatisch auch eine NE.

Da die Frau wohl schon länger in Deutschland lebt, käme für sie evtl. eine Einbürgerung in Frage. Das würde dann auch ohne gesicherten LU gehen. Für den Ehemann würde sich nach einer Einbürgerung der Frau aber nur ändern, dass er bereits nach 3 Jahren ab 08/2010 eine NE erhalten könnte - der LU müsste aber für ihn dann trotzdem gesichert sein.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von newsun am 17.08.2012 um 10:46:07
Danke für die Infos.
Eine Frage noch zum Lebensunterhalt. AB meint, es wird Bafög  und Aushilfsjob gerechnet. Es muss netto vorhanden sein: 2x336€ + Miete+ Stromkosten
Schwager und Schwägerin wohnen bei uns im Haus (was groß genug ist) mietfrei. Akzeptiert sowss eine AB und muss man dann nur den zweifachen Sozialhilfessatz netto nachweisen? vielen Dank schon mal.

[edit] Folgepost eingefügt[/edit]

Nachtrag. Infos zum Lebensunterhalt sind wichtig für Niederlassungserlaubnis bzw. wenn abgelehnt wird für Aufenthaltserlaubnis

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von schweitzer am 17.08.2012 um 11:20:37
Wenn mietfrei gewohnt wird, dann kann/braucht man keine Mietkosten nachweisen. - Die spielen dann für die Beurteilung der Lebensunterhaltssicherung in der Tat keine Rolle.

Im Zweifel wird aber die Vorlage des Mietvertrages (über das mietfreie Wohnen) bzw. eine entsprechende Bestätigung des Vermieters bzw. Hauseigentümers verlangt werden.

Das sollte aber in Eurem Fall wohl kein Problem sein.


=schweitzer=

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von newsun am 17.08.2012 um 11:52:19
danke für die schnellen infos.

weiter so bei der guten Arbeit

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