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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Wechsel von AE zur Blauen Karte?
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Beitrag begonnen von azzurra am 10.08.2012 um 21:43:22

Titel: Wechsel von AE zur Blauen Karte?
Beitrag von azzurra am 10.08.2012 um 21:43:22
Hallo,

Ich habe ein paar Fragen bzgl. der Blauen Karte:
Kann jede Berufsgruppe bei einem Bruttogehalt von mindestens 44.800 € (3733 Euro monatlich) die Blaue Karte bekommen?
Wenn ja, stimmt es dass es keine Vorrangspruefung gibt? D.h. Man muss keine anderen Kriterien ausser Arbeitsvertrag ueber die genannte Bruttosumme efuellen und kriegt direkt die Karte erteilt?

Ist die Blaue Karte auf den Arbeitgeber/Arbeitsvertrag beschraenkt?

Ich habe seit ueber drei Jahren eine AE nach paragraph 18. Mittlerweile ist mein Beschaeftigungsrecht auch nicht mehr auf den Arbeitgeber eingeschraenkt. Da ich das Bruttogehaltskriterium erfuelle, koennte ich jetzt eine Blaue Karte fuer 4 Jahre bekommen? Mein AE Titel laeuft naechstes Jahr im Juli aus und wird dann wahrscheinlich wieder fuer zwei Jahre (vielleicht 3 Jahre?) erteilt... Dann waere die Blaue Karte ja viel besser wenn diese nicht die Beschaeftigung einschraenkt?

Titel: Re: Wechsel von AE zur Blauen Karte?
Beitrag von Bayraqiano am 10.08.2012 um 22:01:26

azzurra schrieb am 10.08.2012 um 21:43:22:
Kann jede Berufsgruppe bei einem Bruttogehalt von mindestens 44.800 € (3733 Euro monatlich) die Blaue Karte bekommen? 

Für die Blaue Karte muss aber auch ein deutscher bzw. vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss oder mindestens eine fünfjährige Berufserfahrung vorliegen. Siehe §19a (1) AufenthG (http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#19a)


azzurra schrieb am 10.08.2012 um 21:43:22:
Wenn ja, stimmt es dass es keine Vorrangspruefung gibt?

Die Vorrangprüfung entfällt tatsächlich.


azzurra schrieb am 10.08.2012 um 21:43:22:
Ist die Blaue Karte auf den Arbeitgeber/Arbeitsvertrag beschraenkt?

Ja. Es gilt §19a (4) AufenthG

Für jeden Arbeitsplatzwechsel eines Inhabers einer Blauen Karte EU ist in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung die Erlaubnis durch die Ausländerbehörde erforderlich; die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen


azzurra schrieb am 10.08.2012 um 21:43:22:
koennte ich jetzt eine Blaue Karte fuer 4 Jahre bekommen?

Wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, bekommst du vier Jahre. Ansonsten gibt es die Blue Card für die Dauer des Vertrages plus drei Monate.

Titel: Re: Wechsel von AE zur Blauen Karte?
Beitrag von azzurra am 10.08.2012 um 22:07:25
Bayraqiano, vielen Dank! D.h. Die Blaue Karte ist genau wie der AE nach Paragraf 18 nur in den ersten zwei Jahren beschraenkt auf den Arbeitgeber und man muss in diesem Zeitraum bei Arbeitgeber wechsel die Zustimmung der ABH einholen, also aehnlich wie beim beschraenkten AE, wo man auch bei Wechsel die Zustimmung braucht. Nach den ersten zwei Jahren braucht man mit der Blauen Karte auch keine Zustimmung und ist frei, den Arbeitgeber zu wechseln?

Mein Vergrag ist unbefristet... Dann muesste ich ja jetzt eine Blaue Karte ohne Beschaeftigungseinschraenkungen fuer vier Jahre kriegen? Ich habe einen zum Deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss und mehr als fuenf Jahre Arbeitserfahrung...

Titel: Re: Wechsel von AE zur Blauen Karte?
Beitrag von Bayraqiano am 10.08.2012 um 22:13:02
Das ist schwer zu beantworten, da das Gesetz nun mal neu ist und es keine weiterführenden Informationen dazu gibt.

IMHO solltest du die Blue Card auch bekommen, ohne dass das dein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt dadruch wieder eingeschränkt wird. Allerdings bin ich mir da nicht sicher...

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