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Randthemen >> Personenstandsrecht >> angolanisches Namensrecht bei Eheschließung
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Beitrag begonnen von Sternchen12345 am 10.08.2012 um 09:01:18

Titel: angolanisches Namensrecht bei Eheschließung
Beitrag von Sternchen12345 am 10.08.2012 um 09:01:18
Mein angolanischer Verlobter und ich heiraten ja hoffentlich bald...
Nun steht also auch die Frage nach dem Ehenamen an...

Ich möchte gerne meinen Nachnamen behalten und den Namen meines Verlobten ohne Bindestrich anhängen.
So wie es dort üblich ist...

Jetzt bin ich auf der Suche nach stichfesten Argumenten, damit ich meinen Standesbeamten davon auch überzeugen kann.

Ich finde aber immer nur Hinweise auf die Namensführung bei Kindern...
"Traditionell wird hier zuerst der (letzte) Familienname der Mutter und nachfolgend der (letzte) Familienname des Vaters als Familienname aufgeführt. In der allgemeinen Umgangsform wird dann immer nur der letzte Familienname als gekürzter Nachname genannt." (Neben der recht allgemein gehaltenen Vorschrift des Art. 133 Abs. 1 des angolanischen Familiengesetzbuches (Código Civil - CC), in der das Kind den Anspruch auf den väterlichen und den mütterlichen Familiennamen hat, wird die Zusammensetzung des Namens im Gesetz Nr. 10/85 vom 19.10.1985 geregelt.)
So möchte ich es auf jeden Fall für zukünftige Kinder haben.

Aber wo finde ich Hinweise auf das Namensrecht bei Eheschließung?
Ich habe bereits die angolanische Botschaft hier in Berlin angeschrieben, aber noch nichts von denen gehört...

Habt Ihr Erfahrungen? Wie kann ich da vorgehen?
Kann es für mich Nachteile geben, wenn ich nach angolanischem Namensrecht den Namen annehme?

Titel: Re: angolanisches Namensrecht bei Eheschließung
Beitrag von Runenwolf am 10.08.2012 um 09:36:26
Das ist dazu auf der Seite des BMI veröffentlicht:

Angola

Bei der Eheschließung kann einer der Ehegatten erklären, dass er den Familiennamen des anderen annimmt. Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Gemeinsamer Familienname kann der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau sein.

Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung muss der zuvor geführte Name wieder angenommen werden.

Nach Auflösung der Ehe durch Tod behält der überlebende Ehegatte das Recht auf die Führung des Namens, solange er keine neue Ehe eingeht.

Von einem Doppelnamen ohne Bindestrich sehe ich da nichts. Das ist vielleicht nur eine Art "Gebrauchsnamen", der nicht in die Bücher eingetragen werden kann.

Im Normalfall wird der Standesbeamte schon wissen oder nachprüfen können, wie das mit der Namenswahl in Angola ist. Das ist im Grunde genommen mittlerweile Tagesgeschäft im Standesamt.
Und wenn er es nicht weiß, dann wird er seine Aufsicht oder ein benachbartes größeres Standesamt fragen.
Könnte auch sein, dass er sich direkt mit der Auslandsvertretung von Angola in Deutschland und/oder der Auslandsvertretung von Deutschland in Angola in Verbindung setzt. So habe ich es manchmal gemacht, wenn ich nicht eindeutig feststellen konnte, wie das mit der Namensführung ist oder die Leute partout etwas haben wollten, dass das Land gar nicht kennt.

Wenn du dich angolanischem Namensrecht unterstellst, dann wirst du auch die Folgen tragen müssen, die durch eine eventuelle Auflösung der Ehe durch Scheidung kommen. Du wirst dann automatisch deinen früheren Namen wiederbekommen.
Ich hoffe natürlich für euch, dass das nicht passieren wird, aber du solltest dir in jedem Fall über die Folgen im Klaren sein, die eine solche Wahl mit sich bringt.
In Deutschland jedenfalls wird deine Wahl anerkannt, du wirst so in den Verzeichnissen und Dokumenten geführt, wie es nach angolanischem Recht möglich ist.


Titel: Re: angolanisches Namensrecht bei Eheschließung
Beitrag von Sternchen12345 am 10.08.2012 um 09:47:54
Danke für die Antwort!

Stimmt, das hatte ich auch mal irgendwo gelesen...

Hm, eigentlich will ich aber keinen Bindestrich :-( aber beide Familiennamen...

Wie ist das dann bei Kindern?
Ich möchte nämlich unbedingt, dass unsere Kinder den deutschen und den angolanischen Namen führen dürfen...
Kann ich dann nach deutschem Namensrecht einen Bindestrich zwischen den Nachnamen nehmen und die Kinder dann nacha angolanischem Recht auch beide Namen?

Titel: Re: angolanisches Namensrecht bei Eheschließung
Beitrag von Runenwolf am 10.08.2012 um 10:01:29
Wenn du im deutschen Namensrecht bleibst, könnt ihr den Namen deines Mannes zum Ehenamen wählen und du kannst deinen dann mit Bindestrich anfügen oder voranstellen.
Ohne Bindestrich geht im deutschen Recht nicht.

Nach deutschem Recht könnten eure Kinder aber keinen Doppelnamen führen. Die Kinder würden dann euren Ehenamen bekommen, also den Namen deines Mannes.

Für eure Kinder könntet ihr aber auch angolanisches Namensrecht wählen, selbst wenn euer Ehename nach deutschem Recht gewählt wurde.
Ihr müsstet dazu nur nach der Geburt eine Rechtswahl ins angolanische Recht abgeben.

Und das sagt die Seite vom BMI dazu:

Angola

Das Kind hat Anspruch auf die Führung der väterlichen und mütterlichen Familiennamen.

Das adoptierte Kind erhält den Namen des/der Annehmenden.

Da müsste also ein Doppelname möglich sein.
Frag doch einfach mal den Standesbeamten und bitte ihn, im Zusammenhang mit der Anfrage zum Ehenamen auch nach den Möglichkeiten der Namensführung bei den Kindern zu fragen.
Ich hab es oft erlebt, dass eine Behörde eher Auskunft bekommt, als eine Privatperson.

Dann weißt du genau, wie es ist und kannst entsprechend planen.

Titel: Re: angolanisches Namensrecht bei Eheschließung
Beitrag von Sternchen12345 am 10.08.2012 um 10:48:33
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten!

Da wird sich mein lieber Standesbeamte freuen - ich hoffe mal, das kriegt er hin ;-)

Hätte aber dennoch so gerne einen Nachnamen ohne Bindestrich gehabt - hab ja schon einen in meinem Vornamen... naja...

Titel: Re: angolanisches Namensrecht bei Eheschließung
Beitrag von Sternchen12345 am 06.12.2012 um 11:51:09
Ich habs nun endlich schwarz auf weiss vom Konsulat, dass ich den Nachnamen meines Mannes an meinen Nachnamen OHNE Bindestrich anhängen darf.

Jetzt warte ich bis der Brief beim Standesamt eingeht und dann geht der Kampf mit meinen Freunden vom Standesamt weiter...

Aber ich freu mich!!  ;D

Titel: Re: angolanisches Namensrecht bei Eheschließung
Beitrag von Sternchen12345 am 05.04.2013 um 08:32:27
Gestern wurde nun mein Nachname ENDLICH geändert!!  ;D
Darf nun einen Doppelnamen ohne Bindestrich tragen  ;D
War ein harter Kampf...

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