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Beitrag begonnen von azzurra am 09.08.2012 um 22:33:24

Titel: Aufenthaltstitel zur Beschaeftigung... Jetzt Studium?
Beitrag von azzurra am 09.08.2012 um 22:33:24
Ich bin kanadische Staatsbuergerin (und ehemalige Deutsche..). und habe zur Ausuebung meiner Arbeit einen Aufenthaltstitel bekommen. Ich arbeite jetzt seit dem 1.6.2009 sozialversichert in Deutschland und habe mittlerweile KEINE Beschaeftigungseinschraenkungen (ausser selbstaendiger Arbeit). Mein jetziger Aufenthaltstitel wurde fuer zwei Jahre erteilt und laeuft im Juli 2013 aus. Wenn ich dann weiterhin beschaeftigt bin kriege ich problemlos bestimmt einen neuen Titel und koennte, wenn ich mich nicht irre, zum 1. Juni 2014 eine Niederlassungserlaubnis beantragen (1. Juni 2009 - 1. Juni 2014 = fuenf Jahre sozialversicherte Arbeit).

Jetzt wuerde ich gerne eventuell naechstes Jahr ein Studium beginnen. Weiss natuerlich nicht ob ich das darf (denke schon, da es ja sonst anders vermerkt waere). Ich kann ja mir einen neuen Job suchen den ich mit meinem Studium besser regeln kann.

Den Aufenthaltstitel zu meinem 5. Jahr als Beschaeftigte wuerde ich ja noch vor Studien Beginn bekommen (spaetestens im Juli 2013). Studienbeginn waere ja Herbst 2013 wahrscheinlich... d.h. im nachfolgenden Jahr 2014 haette ich Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis...  Aber nur wenn ich dann weiterhin meinen Lebensunterhalt durch Beschaeftigung sichern kann...?

Ich wuerde aber ungern meine Leistung an der Uni mit zu viel Arbeit negativ beeinflussen....

Kann ich mit meiner Vorgeschichte und 4+ jaehriger sozialversichert Beschaeftigte dann als Studentin eine Niederlassungserlaubnis kriegen? Geht das ueberhaupt? Ich will nicht auf meine jetzigen Rechte verzichten (besonders das uneingeschraenkte Recht zur Ausuebung der Beschaeftigung und eventueller Anspruch auf Niederlassung). Ich koennte ja waehrend des ersten Jahres im Studium mehr arbeiten um meinen Lebensunterhalt zu sichern (800 oder 1000 Eur reicht glaube ich fuer Aufenthaltstitel??), aber das will ich nicht weil mir meine Noten im Studium wichtiger waeren...

Wuerde man mir ggf. im Jahr 2014 ueberhaupt einen "Studenten Aufenthaltstitel" geben oder muss das nicht sein?

Titel: Re: Aufenthaltstitel zur Beschaeftigung... Jetzt Studium?
Beitrag von Bayraqiano am 09.08.2012 um 23:01:47
Mit einem Vollzeitstudium müsstest du eine AE nach §16 AufenthG beantragen, eine AE nach §18 kommt dann bei einem Vollzeitstudium nicht mehr in Frage.

Bei einer §16 AE ist die Arbeit folgendermaßen geregelt:


Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. Dies gilt nicht während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr des Aufenthalts, ausgenommen in der Ferienzeit und bei einem Aufenthalt nach Absatz 1a.


Wieso hast du eigentlich keinen Aufenthalt nach §38 - als ehemalige Deutsche ?

Titel: Re: Aufenthaltstitel zur Beschaeftigung... Jetzt Studium?
Beitrag von azzurra am 09.08.2012 um 23:12:46
Ich weiss auch nicht warum ich es nicht als ehemalige Deutsche nach Paragraf 38 bekommen habe... Ich wollte das unbedingt haben weil die direkt uneingeschraent und mit grosszuegigen Fristen erteilt wird.. Meine Auslaenderbehoerde meinte nach Paragraf 38 wuerde man erteilen wenn z.B. jemand gezwungen war eine andere Staatsangehoerigkeit anzunehmen (was ich nicht glaube...).

Ich bin wirklich veraergert. Haette die Deutsche Staatsangerhoerigkeit nie verloren wenn ich gewusst haette dass man eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen muss/kann.

Jetzt kann ich ja wieder eingebuergert werden aber muesste auf meine kanadische verzichten (laut Deutschem Recht... Kanada erlaubt doppelte Staatsangerhoerigkeit in allen Faellen ohne wenn und abers). Wenn ich es irgendwie hinkriegen wuerde nicht auf die kanadische verzichten zu muessen....

Darf ich jetzt also mit meinem jetzigen Aufenthaltstitel gar nicht studieren?! Kann ich dann als Studentin mit Studenten Aufenthaltstitel eine Niederlassungserlaubnis bekommen? Oder soll ich noch mal bei einer anderen Auslaenderbehoerde versuchen einen Titel fuer ehemalige Deutsche zu kriegen (wieder die Lebensunterhalt frage....), wenn so was ueberhaupt noch geht.

Titel: Re: Aufenthaltstitel zur Beschaeftigung... Jetzt Studium?
Beitrag von Bayraqiano am 09.08.2012 um 23:40:10

azzurra schrieb am 09.08.2012 um 23:12:46:
Darf ich jetzt also mit meinem jetzigen Aufenthaltstitel gar nicht studieren?!

Nein, du darfst schon. Es ist aber sehr fraglich, ob du überhaupt während eines Studiums eine AE für eine Arbeitsstelle bekommen kannst. Während des Studiums könntest du ja nicht mehr Vollzeit arbeiten.


azzurra schrieb am 09.08.2012 um 23:12:46:
Kann ich dann als Studentin mit Studenten Aufenthaltstitel eine Niederlassungserlaubnis bekommen?

Der Übrgang ist nicht möglich. Du müsstest das Studium dann erfolgreich abschließen.


azzurra schrieb am 09.08.2012 um 23:12:46:
wenn so was ueberhaupt noch geht.

Das geht dann wohl nicht mehr.

Titel: Re: Aufenthaltstitel zur Beschaeftigung... Jetzt Studium?
Beitrag von azzurra am 10.08.2012 um 21:52:30
Ich wuerde ja meinen letzte befristete AE im Juni/Juli 2013 bekommen... Also noch vor Studienbeginn im Herbst 2013. Danach haette ich ja zum 1. Juni 2014 die Moeglichkeit eine Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt) zu beantragen, da ich ja dann insgesamt fuenf Jahre Inlandsaufenthalt nach paragraph 18 hinter mir habe. Muss ich ein Mindestgehalt haben um die Niederlassungserlaubnis zum 1. Juni 2014 zu bekommen?

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