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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> NE und Vorstrafe???
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Beitrag begonnen von Rado77 am 11.07.2012 um 21:45:39

Titel: NE und Vorstrafe???
Beitrag von Rado77 am 11.07.2012 um 21:45:39
Hallo!

Ich habe eine Frage zur NE-Erteilung. Die NE könnte ich nächstes Jahr beantragen, wenn ich drei Jahre mit meiner deutschen Frau verheiratet bin. Dem steht nichts entgegen, außer:
Ich habe eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekommen, wegen Urheberrechtsverletzung (ich habe einen Film heruntergeladen, ich weiß schon, dass das nicht gut ist). Ich habe mich informiert: Dass das Ganze vor Gericht geht, ist sehr unwahrscheinlich. Falls doch: Könnte das der Erteilung der NE im Weg stehen?
(Eine andere Sache: Ich werde durch meine Frau nächstes Jahr die italienische Staatsbürgerschaft beantragen können – weiß hier zufällig jemand, ob es dann damit Probleme geben könnte?)

Vielen Dank für eure Hilfe!
Rado

Titel: Re: NE und Vorstrafe???
Beitrag von Muleta am 11.07.2012 um 22:02:23

Rado77 schrieb am 11.07.2012 um 21:45:39:
Ich habe eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekommen, w


die Abmahnung ist rein zivilrechtlich und kein Strafverfahren und somit entsteht dabei auch keine Verurteilung.


Rado77 schrieb am 11.07.2012 um 21:45:39:
ich habe einen Film heruntergeladen,


nee, das Runterladen war wohl kaum das Problem. Du hast den Film weiterverbreitet, also auch an andere Menschen weitergegeben - vermutlich automatisiert durch Deine Filesharing-Software (s. Wörterbuch: "to share"!). Das ist nicht erlaubt.

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