i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> NE und Vorstrafe??? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1342035939 Beitrag begonnen von Rado77 am 11.07.2012 um 21:45:39 |
Titel: NE und Vorstrafe??? Beitrag von Rado77 am 11.07.2012 um 21:45:39
Hallo!
Ich habe eine Frage zur NE-Erteilung. Die NE könnte ich nächstes Jahr beantragen, wenn ich drei Jahre mit meiner deutschen Frau verheiratet bin. Dem steht nichts entgegen, außer: Ich habe eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekommen, wegen Urheberrechtsverletzung (ich habe einen Film heruntergeladen, ich weiß schon, dass das nicht gut ist). Ich habe mich informiert: Dass das Ganze vor Gericht geht, ist sehr unwahrscheinlich. Falls doch: Könnte das der Erteilung der NE im Weg stehen? (Eine andere Sache: Ich werde durch meine Frau nächstes Jahr die italienische Staatsbürgerschaft beantragen können – weiß hier zufällig jemand, ob es dann damit Probleme geben könnte?) Vielen Dank für eure Hilfe! Rado |
Titel: Re: NE und Vorstrafe??? Beitrag von Muleta am 11.07.2012 um 22:02:23 Rado77 schrieb am 11.07.2012 um 21:45:39:
die Abmahnung ist rein zivilrechtlich und kein Strafverfahren und somit entsteht dabei auch keine Verurteilung. Rado77 schrieb am 11.07.2012 um 21:45:39:
nee, das Runterladen war wohl kaum das Problem. Du hast den Film weiterverbreitet, also auch an andere Menschen weitergegeben - vermutlich automatisiert durch Deine Filesharing-Software (s. Wörterbuch: "to share"!). Das ist nicht erlaubt. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |