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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
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Beitrag begonnen von buka09 am 08.07.2012 um 18:06:53

Titel: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 08.07.2012 um 18:06:53
Hallo liebe Gemeinde,

bin neu hier und brauche eure Hilfe für einen bekannten von mir.

Folgende Situation:

Er ist gebürtiger Ukraine, ist aber eingebürgert und hat deutsche Staatsangehörigkeit. Hat in der Ukraine eine Frau kennengelernt und vor kurzem einen gemeinsamen Kind bekommen. Zum Zeitpunkt des Geburts des Kindes war er Ukrainer, seit 4 Monaten hat er die deutsche Staatsangehörigkeit und will natürlich die Familie hirher bringen.

Die Frau und Kind dürfen ja nach § 28 AufenthG hierher eingereist werden, auch wenn das Kind ukrainische Staatsangehörigkeit hat, ist er trotzdem das Kind eines Deutschen nach §28 AufenthG. Die Frau hat schon die Prüfung zur A1 bestanden und Zertifikat bekommen, steht also nichts im Wege für den Familiennachzug.

Er bekommt AGII und macht derzeit die Umschulung.

Die Frau hat schon alle Papiere für die Abgabe für Visa vorbereitet.

Er hat erst geheiratet wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hat. Geheiratet wurde es in der Ukraine, dazu hat er einen Ehefähigkeitszeugnis vom deutschen Standesamt für die ukrainische Justizbehörden vorgelegt.

So nun die Fragen:

1. Er hat die Ehe in Deutschland nicht gemeldet, da er denkt, dass erst nach Familieneinreise er das machen soll, ist das so richtig? Denn im Prinzip, spielt es eher keine Rolle wenn die Frau nicht nach BRD eingereist ist? Kann er Ärger mit dem Jobcenter wegen dieses bekommen? Muss er das unbedingt nachträglich noch machen?

2. Es gibt ja diese berühmte Ausschussfrist von 3 Monate, heißt dass die Familie kein AGII in den ersten 3 Monaten nach der Einreise bekommt?

3. Er kann auch keine größere Wohnung für die Familie nehmen, wenn die Frau noch nicht hier ist? Denn der Jobcenter wird das wohl verweigern?

Vielen Dank im Voraus.







Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von Saxonicus am 08.07.2012 um 18:28:26

buka09 schrieb am 08.07.2012 um 18:06:53:
1. Er hat die Ehe in Deutschland nicht gemeldet, da er denkt, dass erst nach Familieneinreise er das machen soll, ist das so richtig? Denn im Prinzip, spielt es eher keine Rolle wenn die Frau nicht nach BRD eingereist ist? Kann er Ärger mit dem Jobcenter wegen dieses bekommen? Muss er das unbedingt nachträglich noch machen?

Wie will sie denn das eine Familienzusammenführung begründen, wenn sie die Eheschließung nicht belegt bzw. keine Vaterschaftsanerkennung für das Kind beibringt ?

Zudem könnte die ABH hier auch eine Regelausnahme erkennen, wenn der LU nicht gesichert ist.


Zitat:
2. Es gibt ja diese berühmte Ausschussfrist von 3 Monate, heißt dass die Familie kein AGII in den ersten 3 Monaten nach der Einreise bekommt?

Wer behauptet den so etwas ?


Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 08.07.2012 um 18:55:25

Zitat:
Wie will sie denn das eine Familienzusammenführung begründen, wenn sie die Eheschließung nicht belegt bzw. keine Vaterschaftsanerkennung für das Kind beibringt ?


Die ukrainische Eheurkunde muss bei der Unterlagen mit Übersetzung auf Deutsch mit eingereicht werden. In der Geburtsurkunde des Kindes ist der Vater mit dem Vor und Nachnamen eingetragen.

Alle diese Unterlagen werden in der deutschen Botschaft in der Ukraine abgegeben und zur Ausländerbehörde nach Deutschland weiter geleitet werden.

Die Regelsausnahme ist nicht gegeben, da er in Deutschland lebt, die Umschulung macht und Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. Er fährt nur in den Ferien dahin, sonst lebt er dort nicht.


Zitat:
Wer behauptet den so etwas ?


Das habe ich im Internet so bei einigen Fällen gelesen, ist das nicht so? Steht, glaube ich irgendwo im § 7

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 08.07.2012 um 18:59:56
Nur wenn er im Ausland geheiratet hat und in Deutschland noch nicht gemeldet hat, wird einem Regelsausnahme hinterher geworfen? Das kann doch nicht sein oder?

Schließlich hat er auch Ehefähigkeitszeugnis für das Heiraten im Ausland beantragt

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von reinhard am 08.07.2012 um 19:00:56
Er muss sich schon eine gute Argumentation überlegen, wenn das Thema "Regelausnahme" aufkommt. Dass er nicht dort leben will, reicht vielleicht noch nicht aus.
Die Ausländerbehörde wird ja sehen, dass hier zwei Personen einreisen, die sofort Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen. Also wird sie prüfen müssen, ob hier die Regel gilt (bei Deutschen ist das irrelevant) oder ob die Regelausnahme gilt: Wegen seiner ehemaligen Staatsangehörigkeit ist ihm ein Leben in der Ukraine zumutbar.
Bei der Regelausnahme geht es um die Zumutbarkeit für ihn, um "besondere Bindungen an ihr Herkunftsland". Ein Indiz dafür ist, dass er überhaupt eine Ukainerin ín der Ukraine heiratet. Aber, wie gesagt, es ist eine Prüfung, er muss sich darauf vorbereiten.

Richtig, sie muss beim Visumantrag die Ehe und die Vaterschaft des Kindes nachweisen.

Hartz IV / Sozialhilfe: Lies mal diese Hinweise dazu.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1305781895

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 08.07.2012 um 19:06:18

reinhard schrieb am 08.07.2012 um 19:00:56:
Er muss sich schon eine gute Argumentation überlegen, wenn das Thema "Regelausnahme" aufkommt. Dass er nicht dort leben will, reicht vielleicht noch nicht aus.

Richtig, sie muss beim Visumantrag die Ehe und die Vaterschaft des Kindes nachweisen.

Hartz IV / Sozialhilfe: Lies mal diese Hinweise dazu.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1305781895


Wenn er jetzt die Ehe meldet in Deutschland nachträglich? Wie gesagt, er dachte er muss das erstmal hier nicht melden, bevor die Frau nicht hierher kommt. Sonst ist das gar kein Problem. Denn wenn die Frau noch nicht in BRD ist, dann ist es ja wohl so, dass die deutsche Gesetzgebung auf diese nicht ausweitet oder nicht?

Nur wenn er die Ehe hier meldet, kann es sein, dass der Jobcenter dann auch immer einen nie in Ruhe lässt und er hat keine Zeit dafür wegen der Umschulung.



Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 08.07.2012 um 19:09:40

Zitat:
Bei der Regelausnahme geht es um die Zumutbarkeit für ihn, um "besondere Bindungen an ihr Herkunftsland". Ein Indiz dafür ist, dass er überhaupt eine Ukainerin ín der Ukraine heiratet. Aber, wie gesagt, es ist eine Prüfung, er muss sich darauf vorbereiten.


Ok, das ist eine Prüfung, diese ist unabhängig davon ob er jetzt die Ehe hier gemeldet hat oder nicht? Wie gesagt, er hat eigentlich kein Problem damit, der er hat dort keinen Lebens- sowie Interessenmittelpunkt. Die Ausländerbehörde muss doch auch den Verdacht gut begründen können oder nicht? Denn wenn die Prüfung viel Zeit in Anspruch nimmt, muss es gut begründet sein?


Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von reinhard am 08.07.2012 um 19:10:32
Die Anmeldung der Ehe (Du meinst wohl die Änderung seiner Anmeldung von "ledig" in "verheiratet"), wenn er das denn will, ändert an meiner Antwort nichts.

Die Regelausnahme hat nichts, überhaupt nichts mit irgend einem Verdacht zu tun. Sie hat auch nichts mit einem vermuteten Lebensmittelpunkt dort zu tun.

Bitte, lies die Antworten doch in Ruhe und versuch nicht, alle zwei Minuten etwas zu posten, bevor Du die Antworten nicht in Ruhe verarbeitet hast.

Es geht tasächlich darum, ob für ihn ein Umzug zumutbar ist. Immerhin beantragt sie ja einen Umzug "in die Sozialhilfe", und da darf die Behörde eben fragen, ob es nicht umgekehrt auch möglich wäre. Sie hat ja auch keinen (heimlichen) Lebensmittelpunkt hier, also geht es so oder so um einen Umzug in ein anderes Land. Für sie ist Deutschland auch völlig fremd, trotzdem findet sie es zumutbar. Die Ausländerbehörde wird fragen, ob es umgekehrt nicht auch geht, weil das eben für diesen Staat billiger wäre.

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 08.07.2012 um 22:12:26
Danke, habe ich mich nochmals um diese Ausnahmeregel informiert und etwas noch dazu aus den Verwaltungsvorschriften gelesen:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009


Zitat:
28.1.1.1 Bei Ehegatten von Spätaussiedlern und von in
den Aufnahmebescheid einbezogenen Abkömmlingen
liegt kein atypischer Fall vor, der
es rechtfertigen würde, den Nachzug von der
Lebensunterhaltssicherung abhängig zu machen.
Nach der vertriebenenrechtlichen
Grundentscheidung, dass Spätaussiedler und
ihre Familienangehörigen auf Grund ihres besonderen
Kriegsfolgenschicksals in Deutschland
Aufnahme finden sollen, ist für Spätaussiedler
und ihre Ehegatten die Wahrung der
ehelichen Lebensgemeinschaft im jeweiligen
Aussiedlungsgebiet nicht zumutbar. Diese
Grundentscheidung würde unterlaufen, wenn
der Ehegattennachzug zu den deutschen Spätaussiedlern
mit der Begründung versagt würde,
die eheliche Lebensgemeinschaft sei im Herkunftsstaat
zumutbar, da die Eheleute dort geraume
Zeit gelebt und gearbeitet haben und die
Sprache dieses Staates sprechen oder der Spätaussiedler

eine doppelte Staatsangehörigkeit
besitzt. Entsprechendes gilt für jüdische Zuwanderer,
die (mittlerweile) die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen
(vgl. aber zu jüdischen
Zuwanderern ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Nummer 27.3.7)


trifft in meinem Fall ja zu und sollte somit nun gegessen sein. Danke an alle, die mir geholfen haben :) Super Forum, viele kompetente Menschen hier.

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von erne am 08.07.2012 um 23:16:20

buka09 schrieb am 08.07.2012 um 22:12:26:
trifft in meinem Fall ja zu


und

buka09 schrieb am 08.07.2012 um 18:06:53:
seit 4 Monaten hat er die deutsche Staatsangehörigkeit


hmmm, das passt AFAIK nicht so recht zusammen
(in einem denkbaren Fall, in dem das zusammen passen dürfte, wärst du zu alt, um vor kurzem ein Kind zu bekommen)

Hast du einen entspechenden Bescheid, der deinen Status als Spätaussiedler bestätigt?
aber warum hast du dann die dt. Staatsangehörigkeit erst seit 4 Monaten?



Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 08.07.2012 um 23:24:22
das trifft meinen Bekannten zu, da er als jüdischer Kontingentflüchling nach Deutschland eingereist ist, die Bescheinigung ist vorhanden. Diese müssen 8 Jahre seinen gewöhnlichen Aufenthalt in BRD haben um einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von reinhard am 09.07.2012 um 11:03:07
Das ist richtig, für jüdische Kontingentflüchtlinge gibt es keine Regelausnahme.

Es wäre für die Antworten hilfreich gewesen, wenn Du das bei der Fallschilderung erwähnt hättest. Aber vermutlich wusstest Du nicht, dass das eine ganz entscheidende Information ist.

Aber weise Deinen Bekannten auf jeden Fall darauf hin, damit die Ausländerbehörde keine Energien in diese Diskussion verschwendet. Nicht jeder Sachbearbeiter hat auf Anhieb alle Informationen parat.

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 09.07.2012 um 11:17:30

Zitat:
Es wäre für die Antworten hilfreich gewesen, wenn Du das bei der Fallschilderung erwähnt hättest. Aber vermutlich wusstest Du nicht, dass das eine ganz entscheidende Information ist.

Aber weise Deinen Bekannten auf jeden Fall darauf hin, damit die Ausländerbehörde keine Energien in diese Diskussion verschwendet. Nicht jeder Sachbearbeiter hat auf Anhieb alle Informationen parat.


Genau, ich wusste nämlich gar nicht, dass es doch so entscheidend sein kann :) Habe gestern nur durch die längere Recherchen diesen Punkt bei der Verwaltungsvorschriften entdeckt. Ist unglaublich, es kommt immer auf die Kleinigkeiten an, von denen vielleicht das ganze Leben manchmal abhängig sein kann. Von daher sag ich Ihm auch immer, bevor man zu den Behörden geht muss man gut informiert sein, da wirds keinem geholfen, die sind ja dafür da um einem den Familiennachzug zu verhindern und nicht zu helfen :) Grundsätzlich wäre die Prüfung auch kein problem, nur es nimmt dann sicherlich viel Zeit in Anspruch und kostet einem doch so viel Nerven.

Falls der Sachbearbeiter doch die Regelsausnahme anprecchen soll, wird der sich wundern, dass er in seinem Job schlechter informiert ist als mein Bekannter :) Danke nochmals an alle.

Ist ein Klasse Forum, der sich auf Ausländerrecht spezialisiert und kompetente Menschen zur Seite hat. ich werde sicherlich noch ein paar Fragen stellen müssen, aber sage erstmal herzlichen Dank an euch alle


Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von Saxonicus am 09.07.2012 um 11:29:30

buka09 schrieb am 09.07.2012 um 11:17:30:
Von daher sag ich Ihm auch immer, bevor man zu den Behörden geht muss man gut informiert sein, da wirds keinem geholfen, die sind ja dafür da um einem den Familiennachzug zu verhindern und nicht zu helfen 

Das magst Du so sehen, meine Erfahrungen sind da etwas anderer Art, wir wurden bei den Behörden immer recht gut beraten, was aber sicherlich auch davon abhängig sein mag, wie man dort in Erscheinung tritt..

Aber sicherlich kann es niemals ein Fehler sein, wenn man sich mit der Materie selbst vertraut macht.

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 09.07.2012 um 11:41:32

Zitat:
Das magst Du so sehen, meine Erfahrungen sind da etwas anderer Art, wir wurden bei den Behörden immer recht gut beraten, was aber sicherlich auch davon abhängig sein mag, wie man dort in Erscheinung tritt..


Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es nach dem Bundesland abhängig ist. Früher haben wir in Thüringen gewohnt und da war der Verhältnis zu einem wesentlich anders als jetzt in NRW. Da in NRW die Bevölkerungsdichte an Ausländer wesentlich höher ist, d. h. dass jeder 3 Ausländer von Hartz 4 abhängig ist, versucht die Behörde natürlich alles mögliche, sogar mit illegalen Mitteln, um einem die Leistung zu verweigern. Aber nicht nur der Jobcenter ist so, auch die Ausländerbehörden machen alles mögliche um die weitere Einreise von Ausländer zu verweigern.

In Thüringen muss ich ehrlich sagen, waren immer die Menschen in den Behörden für uns da, die uns gerne mit Rat und Tat geholfen haben. 

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 09.07.2012 um 23:56:17
Ich hätte noch eine Frage zum Scheinehe.

Darf die Ausländerbehörde einfach nur so auch eine Sheinehe zumuten, auch wenn er mit der Frau einen gemeinsamen Kind haben? Muss der Verdacht gut begründet sein, oder können diese bei jedem Ausländer ohne Grund machen?

Gibt es dazu überhaupt die gesetzliche Grundlagen, bzw. die Vorschriften?

Denn man muss ja auf alles vorbereitet und gut informiert sein.

Vielen Dank im Voraus

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von erne am 10.07.2012 um 00:02:22

buka09 schrieb am 09.07.2012 um 23:56:17:
Sheinehe zumuten, auch wenn er mit der Frau einen gemeinsamen Kind haben?

Ein gemeinsames Kind ist das beste Argument gegen eine Scheinehe
... da würde ich keinen Teuefel an die Wand malen

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von Bayraqiano am 10.07.2012 um 00:02:45
Bei einem gemeinsamen Kind scheidet der Scheineheverdacht aus.

Auch sonst wird entsteht ein solcher Verdacht nur dann, wenn es Unstimmigkeiten gibt (z.B. beide haben sich über das Internet kennengelernt, kaum geshen/Zeit miteinander verbracht, ein gewisser Altersunterschied).

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 10.07.2012 um 00:07:07
Ohh danke sehr, innerhalb von 6 Minuten 2 Antworten :)

Vielen Dank, Ihr seit echt Klasse, warum kannte ich früher das Forum nur nicht..

Aber das mit Scheinehe, könnte man irgendwas rechtliches dazu finden, so wie schwarz auf Weiß, dass so und so unter solcher Kriterien der Verdacht als unbegründet gilt? Oder ist es alleine im Ermessen der Behörde?

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von Saxonicus am 10.07.2012 um 00:56:42

buka09 schrieb am 10.07.2012 um 00:07:07:
Aber das mit Scheinehe, könnte man irgendwas rechtliches dazu finden, so wie schwarz auf Weiß, dass so und so unter solcher Kriterien der Verdacht als unbegründet gilt? Oder ist es alleine im Ermessen der Behörde? 

Guckst Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinehe

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 10.07.2012 um 21:38:47
Also Altersunterschied hat er mit der Frau 8 Jahre, die Frau ist älter, spielt es dann überhaupt eine Rolle? Zudem hat er die Frau vor 2 Jahren kennen gelernt und das Kind ist 1 Jahr alt. Wären das die Anhaltspunkte für die Scheinehe? Die beiden kommen wirklich super klar miteinander und die Frau wollte eigetnlich gar nicht nach Deutschland kommen, da es ein fremdes Land mit der eigener Kultur ist. Sie kommt nur wegen dem Mann hierher.

Steht eigentlich der Frau nicht sowieso ein uneingeschränktes Nachzugsrecht als Sorgeberechtigte zu dem Kind zu? denn das Kind ist ja das "minderjährige Kind eines Deutschen" auch wenn es die ukrainische Staatsangehörigkeit hat, ist ja nicht maßgebend.

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von Bayraqiano am 10.07.2012 um 21:48:05
Du machst dir zu viele Sorgen..bei einem gemeinsamen Kind gibt es keinen Scheineheverdacht.

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 10.07.2012 um 22:06:53
Gut, danke erstmal für die Unterstützung, hoffe, dass da keine Probleme geben wird. Sonst werde ich euch hier berichten und wie immer auf eure Hilfe angewiesen sein :)

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 10.07.2012 um 22:25:43
Vielleicht gehört nicht ganz zum Thema, aber um das Neuaufmachen des Topics zu verhindern, stelle ich am besten hier die Frage:

Habe hier in den FAQs gefunden http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#36

Ist es tatsächlich so, dass der Bezug von AGII der Ehegatten ein Ausweisungsgrund ist? zumindest habe ich es so verstanden. Und bekommt man kein Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren als Ehegatte des Deutschen nur weil man von AGII abhängig ist?

Oder verstehe ich das ganze falsch?

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von Bayraqiano am 10.07.2012 um 23:01:38

buka09 schrieb am 10.07.2012 um 22:25:43:
Ist es tatsächlich so, dass der Bezug von AGII der Ehegatten ein Ausweisungsgrund ist?

Definitiv nicht, wenn es sich dabei um den Ehegatten eines Deutschen handelt.

Die Ausweisung ist generell eher was für Straftäter, auch bei zwei ausländischen Ehegatten würde man nur die AE nicht verlängern und zur Ausreise auffordern


buka09 schrieb am 10.07.2012 um 22:25:43:
nd bekommt man kein Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren als Ehegatte des Deutschen nur weil man von AGII abhängig ist?

Das ist in der Regel richtig, für eine NE muss der LU gesichert sein.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung [BVerwG 1 C 12.10] wäre folgende Ausnahme möglich :

Zitat:
1. Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist neben der Erfüllung der dort genannten speziellen Voraussetzungen auch erforderlich, dass die allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt ist.

2. Ist der Ausländer nur deshalb auf Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) angewiesen, weil er mit seinen deutschen Familienangehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, könnte er aber mit seinem Erwerbseinkommen seinen eigenen Bedarf decken, so ist bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG eine Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG zu machen.




Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 11.07.2012 um 12:25:00
Ok, danke für solch ausführlichen Antwort.

Was ist eigentlich mit der Eheanmeldung. Er hat vor 3 Moanten geheiratet in der Ukraine, nur bis jetzt hier in Deustchland das nicht angemeldet. Spielt es überhaupt denn irgendwelche Rolle? Denn die Frau muss sowiese den Nachweis über die Ehe in der Ukraine in der deutschen Botschaft übersetzt abgeben. Für das Heiraten in der Ukraine hat er in Deustchland Ehefähigkeitszeugnis beantragt, bedeutet das automatisch, dass man verheiratet ist?

Hat es überhaupt irgendwelche Folgen für AGII und ABH wenn man das hier anmeldet, die Frau dann aber noch in der Ukraine ist? Oder sollte man das erst anmelden wenn die Frau hierher kommt?

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von erne am 11.07.2012 um 14:29:01

buka09 schrieb am 11.07.2012 um 12:25:00:
Spielt es überhaupt denn irgendwelche Rolle?

ggf. für die Statistik.
Solange sie nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist in D, nutzt das auch nicht.


buka09 schrieb am 11.07.2012 um 12:25:00:
Ehefähigkeitszeugnis beantragt, bedeutet das automatisch, dass man verheiratet ist?

nein


buka09 schrieb am 11.07.2012 um 12:25:00:
Hat es überhaupt irgendwelche Folgen für AGII und ABH wenn man das hier anmeldet, die Frau dann aber noch in der Ukraine ist?

IMHO nein (ohne Gewähr)

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von Saxonicus am 11.07.2012 um 14:46:46

buka09 schrieb am 11.07.2012 um 12:25:00:
Hat es überhaupt irgendwelche Folgen für AGII und ABH wenn man das hier anmeldet, die Frau dann aber noch in der Ukraine ist? 

Vor allen sollte sie es keinesfalls versäumen, sich vor ihrer Übersiedlung nach Deutschland dort abzumelden.

Wenn sie das unterläßt, ist Ärger vorprogrammiert, wie wir hier im Forum schon häufig erfahren konnten, weil dann (z.B. bei Passverlängerung oder Erneuerung) die ukrainische AV nicht zuständig ist. Das kann mitunter sehr ärgerlich (und teuer) werden.

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 11.07.2012 um 15:06:04
Danke für diesen wertvollen Tipp.

Da du gerade Passverlängerung erwähnt hast, eine andere Frage. Hat dann die Frau überhaupt irgendwann einen Anspruch auf die Einbürgerung? Gelten da die gleiche Vorschriften wie für normale Ausländer, wie 8 Jahre gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensunterhaltssicherng? Oder hat die Frau keinen Recht auf die Einbürgerung, sondern lediglich auf ein Niederlassungserlaubnis?

Gilt die gleiche Frage auch für das Kind eines Deutschen mit der ukrainischen Staatsangehörigkeit.

Danke im Voraus

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von erne am 11.07.2012 um 16:20:08

Saxonicus schrieb am 11.07.2012 um 14:46:46:
Wenn sie das unterläßt, ist Ärger vorprogrammiert, wie wir hier im Forum schon häufig erfahren konnten, weil dann (z.B. bei Passverlängerung oder Erneuerung) die ukrainische AV nicht zuständig ist. Das kann mitunter sehr ärgerlich (und teuer) werden. 

jain
man kann sich auch beim UA Konsulat zeitlich befirstet als  in D lebend melden, dafür muss man sich nicht in UA abmelden.
Damit sieht sich das UA Konsulat auch wieder zuständig.
Natürlich kostet das was.


buka09 schrieb am 11.07.2012 um 15:06:04:
Da du gerade Passverlängerung erwähnt hast, eine andere Frage. Hat dann die Frau überhaupt irgendwann einen Anspruch auf die Einbürgerung? 

inwiefern?
eine Passverlängerung hat keine Auswirkung auf einen Anspruch auf eine Einbürgerung,
Ein Pass muss sogar verlängert werden, wenn er demächst ausläuft.

Viel interessanter ist der Aspekt der Namensänderung, wenn der Namen des Ehegatten angenommen wird.
Dafür muss der Inlandspass vor der Ausstellung eines neuen Reisepasses geändert werden, das geht nur in UA.


buka09 schrieb am 11.07.2012 um 15:06:04:
Gelten da die gleiche Vorschriften wie für normale Ausländer, wie 8 Jahre gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensunterhaltssicherng?

nein
es gilt http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm
, also man kann nach 3 Jahren eigebürgert werden.

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von Saxonicus am 11.07.2012 um 17:51:18

buka09 schrieb am 11.07.2012 um 15:06:04:
Gilt die gleiche Frage auch für das Kind eines Deutschen mit der ukrainischen Staatsangehörigkeit.

Das Kind eines Deutschen ist ebenfalls Deutscher.

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von erne am 11.07.2012 um 18:25:18

Saxonicus schrieb am 11.07.2012 um 17:51:18:
Das Kind eines Deutschen ist ebenfalls Deutscher. 

nicht wenn der Jetzt-Deutsche zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatte und das Kind nicht mit dem Jetzt-Deutschen mit eingebürgert wurde.
(wie hier)

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 11.07.2012 um 18:51:56

Zitat:
nicht wenn der Jetzt-Deutsche zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatte und das Kind nicht mit dem Jetzt-Deutschen mit eingebürgert wurde.
(wie hier)


Richtig. Zum Zeitpunkt des Geburtes des Kindes hätte er noch die ukrainische Staatsangehörigkeit gehabt und das Kind hat nun natürlich automatisch die ukrainische durch das Geburt erworben.

Also nochmals die Frage, gelten für das Kind die gleichen Voraussetzungen der Einbürgerung wie für das Ehegatte eines Deutschen? Denn die Kinder sind meistens recht schnell integriert und behherschen die Sprache blitz schnell, vor allem wenn diese in so einem Alter nach BRD kommen (1 Jahr).

Übrigens, gibts da noch Elterngeld oder ähliches?

Muss man das Kind dann für AGII oder Kindergeld anmelden, oder beides bei der Einreise?

Danke euch sehr, das Gebiet ist recht neu für mich und entschuldigt für vielleicht paar etwas blöde Fragen.

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von erne am 11.07.2012 um 20:35:41

buka09 schrieb am 11.07.2012 um 18:51:56:
gelten für das Kind die gleichen Voraussetzungen der Einbürgerung wie für das Ehegatte eines Deutschen?


ups, sorry .... ich hatte das Kind beim Verweis auf die Regeleinbürgerung übersehen.
Ne, diese Regeleinbürgerung ist für Ehegatten gedacht.
Das Kind kann IMHO mit 6 Jahren eingebürgert werden (ohne Gewähr)


buka09 schrieb am 11.07.2012 um 18:51:56:
Übrigens, gibts da noch Elterngeld oder ähliches?

wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (wie bei dt. Kindern)


buka09 schrieb am 11.07.2012 um 18:51:56:
Muss man das Kind dann für AGII


ALGII gibt es nicht (das Kind steht ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung).
Allerdings gehört das Kind zur Bedarfsgemeinschaft und das erhöht den ALGII Satz


buka09 schrieb am 11.07.2012 um 18:51:56:
oder Kindergeld anmelden


Kindergeld: ja, wie bei dt. Kindern


Slebstverständlich muss aber alles beantragt werden.

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von Bayraqiano am 11.07.2012 um 20:56:12

erne schrieb am 11.07.2012 um 20:35:41:
Das Kind kann IMHO mit 6 Jahren eingebürgert werden (ohne Gewähr)

Nach §8 StaG kann das Kind noch früher eingebürgert werden (bei unter 6jährigen reicht es schon, wenn sie mindestens die Hälfte ihres Lebens in Deutschland leben).

Titel: Re: Familiennachzug zu Deutschen, Ausschussfrist, Eheregister, Jobcenter?
Beitrag von buka09 am 11.07.2012 um 21:50:05
Ok, danke.

Habe gerade den Topic "§ 28 AufenthG - Hilfe !!" gelesen, wo ABH die Vaterschaftsanerkennung fordert, obwohl beim Kind in der deutschen Geburtsurkunde er als Deutscher Vater eingetragen ist.

Könnte es auch in diesem Fall bei Ihm treffen? Musste man damit auch rechnen, dass es doch verangt wird und mit hohen Kosten und langer Bearbeitungszeit verbunden ist?

Oder muss dafür schon die gesetzliche Rechtslage und Begründung angegeben werden?

Vielen Dank

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