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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung und gemeinsames kind?Wichtig
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Beitrag begonnen von Lailulaa am 07.07.2012 um 14:57:15

Titel: Trennung und gemeinsames kind?Wichtig
Beitrag von Lailulaa am 07.07.2012 um 14:57:15
Hallo ihr lieben,
ich brauche dringend mal rat und hoffe ihr könnt mir eventuell weiterhelfen.

Kurz zu meiner Situartion:
Bin Deutsche und seit fast 3 Jahren mit einen Tunesier zusammen.Wir haben eine gemeinsame Tochter die mittlerweile 9 Monate alt ist.nun ist er aufgrund eines Visums zur Familienzusammenführung zum Deutschen kind hier seit ca 3 wochen.Nun leider merke ich es klappt einfach so garnicht mehr wir standen schonmal kurz vor einer trennung jedoch haben wir uns dann irgendwie wieder zusammen gerauft aber jetzt merke ich es geht so nicht mehr.Das visum habe ich hauptsächlich eigentlich nur gemacht aufgrund meiner tochter da ich ihr nicht ihren vater nehmen wollte.Nun jedoch droht er mir schon desöfteren das wenn wir uns mal trennen sollten unsere tochter bei ihm bleibt bzw er sie nach tunesien bringen wird.Kümmern tut er sich auch nciht wirklich um sie außer mal eine halbe stunde am tag.

Jetzt meine Frage falls wir uns mal trennen sollten was ist dann mit unserer Tochter.Klar wir haben beide das sorgerecht und würden uns dann weiterhin gemeinsam kümmern.Nur meine Angst ist wenn er sie dann zu sich nehmen würde bei besuchsrecht ect.das ich sie nicht mehr wieder bekomme weil er mir schon öfters damit gedroht hat.

Was meint ihr dazu?würde er auf jeden fall besuchsrecht bekommen nach einer trennung?also das er bsp das kind am wochenende alleine hat?und wie wäre es mit seinem Aufenthaltsstatus?zurzeit hat er ja nur das 3 monats visum den termin zur verlängerung erst ende august.was wäre wenn ich da nicht mit hin gehen würde?

würde mich über antworten freuen.
Vielen dank
Lailulaa

Titel: Re: Trennung und gemeinsames kind?Wichtig
Beitrag von lausi am 07.07.2012 um 16:34:22

Lailulaa schrieb am 07.07.2012 um 14:57:15:
...und wie wäre es mit seinem Aufenthaltsstatus?zurzeit hat er ja nur das 3 monats visum den termin zur verlängerung erst ende august.was wäre wenn ich da nicht mit hin gehen würde?

Die Aufenthaltserlaubnis unabhängig von Dir.
Solange er sagt, dass er sich um das Kind kümmert, wird er auch seine Aufenthaltserlaubnis bekommen bzw. behalten.
Solange er das Sorgerecht für das Kind hat, wird ihm das Familiengericht auch ein Besuchsrecht zusprechen.
Erfahrungsberichte gibt es hier: http://forum.1001geschichte.de/

Titel: Re: Trennung und gemeinsames kind?Wichtig
Beitrag von erne am 07.07.2012 um 16:40:42

Lailulaa schrieb am 07.07.2012 um 14:57:15:
und wie wäre es mit seinem Aufenthaltsstatus?

das verliert er nur, wenn er sich nicht mehr um das Kind kümmert ... also sie gar nicht mehr sehen will.
(und das wird er zu vermeiden wissen)


("... drum prüfe, wer sich ewig bindet ...")

sowas ist immer dumm, aber DU spielst für seinen Aufenthalt keine Rolle mehr, nur das dt. Kind.

Titel: Re: Trennung und gemeinsames kind?Wichtig
Beitrag von reinhard am 07.07.2012 um 20:02:11
Du solltest Dich an eine Beratungsstelle wenden: Such eine Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) in deinem Ort oder frage beim Frauenhaus, ob die eine Beratungsstelle für solche Probleme kennen.

Das alleinige Sorgerecht, wenn Du es haben willst, musst Du beim Gericht beantragen. Deshalb erst zur Beratungsstelle, dann zu einer Anwältin.

Wenn es Drohungen gibt, informiere die Polizei und das Jugendamt. Die können akut nicht viel machen, aber "für später" kann es wichtig sein, dass Du die zuständigen Behörden fortlaufend informiert hast.

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