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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wie geht es weiter
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Beitrag begonnen von vergessen am 06.07.2012 um 23:59:37

Titel: Wie geht es weiter
Beitrag von vergessen am 06.07.2012 um 23:59:37
Guten Tag

Ich habe mal wieder ein üaar  Fragen an das Team

1. Eine Person meldet der Ausländerbehörde eine Scheinehe nach einigen Wochen bekommt die Person von der Sachbearbeiterin ein Schreiben zugeschickt in dem steht die Akte wurde an die Staatsanwaltschaft zur uberprufung gesendet nun sind seit dem 4 Monate vergangen wie geht es weiter .
Wird überhaupt geprüft ob der Verdacht stimmt wird ein Aufenthalt in D weiter genehmigt .Erhält die Person darüber Kenntniss wie es weiter geht oder was passiert noch

Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von erne am 07.07.2012 um 00:33:58

vergessen schrieb am 06.07.2012 um 23:59:37:
wie geht es weiter .

das liegt alleine an den Behörden, hier ABH


vergessen schrieb am 06.07.2012 um 23:59:37:
Wird überhaupt geprüft ob der Verdacht stimmt wird ein Aufenthalt in D weiter genehmigt


auch hier: das liegt bei den Behörden


vergessen schrieb am 06.07.2012 um 23:59:37:
Erhält die Person darüber Kenntniss wie es weiter geht 


warum sollte sie?
diese Person ist doch nicht beteiligt.
oder doch?


Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von Eduard am 07.07.2012 um 06:38:08
Über die aufenthaltsrechtlichen Massnahmen (Nichtverlängerung der AE) wirst Du in keinem Fall informiert werden.

Was das angestoßene Ermittlungsverfahren betrifft, so sieht §171 StPO vor, dass im Falle der Einstellung der Anzeigeerstatter informiert wird. Allerdings hast Du keine Strafanzeige direkt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt, sondern nur die ABH kontaktiert. Von daher weiß ich nicht, ob Du eine entsprechende Information erhalten wirst. Falls das Verfahren nicht eingestellt wird, wirst Du nicht explizit informiert, eventuell als Zeuge/Zeugin vorgeladen.




Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von vergessen am 07.07.2012 um 09:24:24
Guten Morgen
Die ABH weiß seit Monaten darüber Bescheid und sieht zu wie der Ehemann zugrunde gerichtet wird ich bin daher sehr an dem Thema beteiligt da der Ehemann seit 10 Jahren der feste Partner meiner Mutter ist und beide darunter leiden müssen das diese Ehe auf einem muss geschlossen worden ist .
Wie würdet Ihr das finden wenn jedesmal bei der ABH gesagt werden muss die Ehe besteht obwohl alles eine Lüge ist.
Wie kann die ABH einfach so etwas übergehen und nicht selber merken das hier etwas nicht stimmt die beiden erleben seit fast 2 Jahren die Hölle und warten darauf das die ABH nicht mehr verlängert damit die Frau wieder geht.

Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von erne am 07.07.2012 um 10:12:20

vergessen schrieb am 07.07.2012 um 09:24:24:
meiner Mutter


es geht demnach um Deine Mutter, die du "ausgewiesen" haben willst?

es idt ganz einfach: vor der FZF kann die ABH mehr machen indem sie die Zustimmung zur FZF und dann ggf, die AE verweigert.

Wenn man aber eine AE §28 bereits hat und für das Bestehen der ehelichen LG unterschreibt, muss sie viel vorsichtiger aggieren.

Hat die ABH die AE nach deiner Anzeige schon mal  verlängert?

edit:

vergessen schrieb am 07.07.2012 um 09:24:24:
der Ehemann seit 10 Jahren der feste Partner meiner Mutter ist 

hmm ... Deine Mutter ist wohl doch nicht die Ehefrau, um die es geht?
Nun, das AufenthG ist nicht dafür gedacht, um eine Nebnbuhlerin, die auch noch die Ehefrau ist, loszuwerden.
Die ABH wird das prüfen ... aber wenn der Ehemann immer brav unterschreibt, dass die eheliche LG besteht, wirst du schon das Gegenteil beweisen müssen. Und wie willst du das tun?

Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von lausi am 07.07.2012 um 14:09:34

erne schrieb am 07.07.2012 um 10:12:20:
... aber wenn der Ehemann immer brav unterschreibt, dass die eheliche LG besteht...

Und solange er das macht, wird sich die Situation wohl auch nicht ändern.
Wenn er so darunter leidet, sollte er sich trennen.

Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von Eduard am 07.07.2012 um 22:57:16

vergessen schrieb am 07.07.2012 um 09:24:24:
Guten Morgen
Die ABH weiß seit Monaten darüber Bescheid und sieht zu wie der Ehemann zugrunde gerichtet wird ich bin daher sehr an dem Thema beteiligt da der Ehemann seit 10 Jahren der feste Partner meiner Mutter ist und beide darunter leiden müssen das diese Ehe auf einem muss geschlossen worden ist .
Wie würdet Ihr das finden wenn jedesmal bei der ABH gesagt werden muss die Ehe besteht obwohl alles eine Lüge ist.
Wie kann die ABH einfach so etwas übergehen und nicht selber merken das hier etwas nicht stimmt die beiden erleben seit fast 2 Jahren die Hölle und warten darauf das die ABH nicht mehr verlängert damit die Frau wieder geht.



Mal ein grundsätzlicher Hinweis: Die ABH ist (zum Glück) keine Gedankenpolizei. Geprüft wird nur anhand konkreter Fakten, ob eine eheliche Lebensgemeinschaft vorliegt, und das ist anscheinend der Fall. Darüber hinaus lese ich in einem Deiner älteren Beiträge, die beiden haben sogar ein gemeinsames Kind, was wiederum ein starkes zusätzliches Indiz gegen eine Scheinehe ist.

Ob er sie oder sie ihn wirklich liebt, ist rechtlich irrelevant. Ob es noch irgendwelche Freunde oder Freundinnen gibt, mit denen er oder sie fremdgeht, ebenso - das gehört alles zur Privatsphäre der beiden und geht die ABH gar nichts an. Und das ist auch gut so.

Ich denke, er wird sich schon selbst entscheiden müssen - die ABH wird das "Problem" nicht für ihn "lösen".







Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von vergessen am 07.07.2012 um 23:13:03

erne schrieb am 07.07.2012 um 10:12:20:
hmm ... Deine Mutter ist wohl doch nicht die Ehefrau, um die es geht?Nun, das AufenthG ist nicht dafür gedacht, um eine Nebnbuhlerin, die auch noch die Ehefrau ist, loszuwerden.Die ABH wird das prüfen ... aber wenn der Ehemann immer brav unterschreibt, dass die eheliche LG besteht, wirst du schon das Gegenteil beweisen müssen. Und wie willst du das tun?



Hallo
Meine Mutter ist keine Nebenbuhlerin um das klar zustellen sondern die feste Partnerin  von Ihm,

Weiterhin tauchte vor 18 Monaten diese Frau auf ein Asyl verfahren ging nach hinten los also wurde Er aufgefordert diese Frau zu Heiraten damit Sie einen Aufenthaltsstatus erhält..
Und wie soll ich das beweisen ======????????????
Denkt keier mal darpber nach was man anderen Menschen überhaupt antut Die ABH kennt doch den zustand und es kann mir keiner Erzählen das jemand nicht merkt wenn einer Lügt.
Wo sind den hier die Experten die eine Ausbildung als ABH gemacht haben vieleicht sollte man ja selber mal die Ämter pberprofen lassen ob da etwas nicht in Ordung ist sonst wprde so etwas nicht passieren.
Als gebt mir einen Rat wie ich es beweisen kann ,Danke

Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von Alacrity am 08.07.2012 um 09:42:12

vergessen schrieb am 07.07.2012 um 23:13:03:
also wurde Er aufgefordert diese Frau zu Heiraten

Wie "aufgefordert"? Wurde bzw. wird er denn genötigt?

Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von vergessen am 08.07.2012 um 10:43:44

Alacrity schrieb am 08.07.2012 um 09:42:12:
Wie "aufgefordert"? Wurde bzw. wird er denn genötigt?


Guten Tag
Erst einmal zur klärung die Tochter von Ihm ist 19 Jahre alt stammt aus einer Imanehe 1993 Er selber kam ende 1993 nach Deutschland ein Kontakt zwischen den Parteien gab es die ganzen Jahre nie den damal schon wollte er nicht diese Beziehung 1996 heiratete er eine Deutsche 2003 reichte diese die Scheidung ein er lernete meine Mutter kennen seit dem sind die leben auch zusammen . 2008 zog meine mutter ud er in eine andere stadt lebten in einer gemeinsammen wohnung auf einmal verschwand er .tauchte wieder auf kurze zeit später war dann auf einmal die tochter da die meistens bei der tante lebte nur wenn die abh kontrolle machte war er dort.
einige monate später war die frau da mit der ja keinen kontakt hatte nur wenn die geld brauchten schickte er dieses in die heimat sie lebte in einem asylheim nachdem dieses verfahren nicht durchging gegang die hölle für ihn und meiner mutter wir sahen jeden tag mehr wie er kaputt ging eines morgens verlies er die wohnung meiner mutter ging zum standesamt und heiratet diese frau kam wieder nach einer stunde und sagte verzeih mir ich muste das tun sonst lassen die mich nicht in ruhe wir musten dann miterleben wie er nachts im auto schlief wie er nieder gemacht wurde von ihr und tochter wie man ihn geschlagen hat .
seit dem läuft das so die ganze zeit jeden tag ist er mit meiner mutter zusammen und sagt immer wieder die gehen von alleine warte noch ein bisschen wenn meine mutter dann sagt bitte geh zur abh und mede das alles sehen wir dann die angst in seinen augen jeden abend ruft er dann an und sagt ich muss jetzt dahin zu dennen wegen der abh macht dir keine sorgen und denke daran das ist ein muss aber mein herz ist bei euch.
nun müssen wir zusehen wie er immer mehr abmagert und krank wird .
und nun erzählt Ihr mir das ist normal .ich selber 31 jahre alt und kenne ihn sehr gut er war nicht so wie heute man hat ihn kaputt gemacht .
Er besitzt nochnicht einmal anständige sachen mehr weil kein geld da ist das einzige was es an gute sachen gibt von socken bis unterhose hängt bei meiner mutter im kleider schrank.

Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von Saxonicus am 08.07.2012 um 11:48:54
Bei Verwendung von Satzzeichen, sowie der Groß- und Kleinschreibung wäre Dein Beitrag wesentlich besser lesbar und verständlicher.

Die Person, über welche Du berichtest. wäre sicher gut beraten, wenn sie selbst Ordnung in Ihre Verhältnisse bringen würde und der ABH die tatsächliche Lebenssituation klar darlegen würde.

Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von erne am 08.07.2012 um 11:51:52

vergessen schrieb am 07.07.2012 um 23:13:03:
also wurde Er aufgefordert diese Frau zu Heiraten damit Sie einen Aufenthaltsstatus erhält..

wer hat ihn aufgefordert und warum hat er dem nachgegeben?
Wenn es seine freie Entscheidung war, was will jemand anderes dagegen machen.
Nebenbei: verhält es sich so, wie du sagst, hat er sich strafbar gemacht:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95
(2) 2.


Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von Eduard am 09.07.2012 um 14:28:10

erne schrieb am 08.07.2012 um 11:51:52:
wer hat ihn aufgefordert und warum hat er dem nachgegeben?
Wenn es seine freie Entscheidung war, was will jemand anderes dagegen machen.
Nebenbei: verhält es sich so, wie du sagst, hat er sich strafbar gemacht:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95
(2) 2.


Sehe ich nicht so. So wie ich die (etwas schwer lesbare) Schilderung verstehe, besteht ja wohl eine eheliche Lebensgemeinschaft:


Zitat:
jeden abend ruft er dann an und sagt ich muss jetzt dahin zu dennen wegen der abh macht dir keine sorgen und denke daran das ist ein muss aber mein herz ist bei euch.


Also wurde die AE zu Recht erteilt und verlängert.

Auch für eine "Zwangsehe" sehe ich keine Anhaltspunkte. Drohung für Leib und Leben? Nötigung? Fehlanzeige. Hier steht nur:


Zitat:
ich muste das tun sonst lassen die mich nicht in ruhe


Ich weiß, ich spiele hier den Advocatus Diaboli - aber so stellt sich die Geschichte nun mal aus rechtlicher Sicht dar.


Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von erne am 09.07.2012 um 15:35:38

Eduard schrieb am 09.07.2012 um 14:28:10:
So wie ich die (etwas schwer lesbare) Schilderung verstehe, besteht ja wohl eine eheliche Lebensgemeinschaft:

ich gebe zu, ich habe den unlesbaren Buchstabensalat nicht weiter analysiert.
Also: entweder es besteht eheliche LG und da ist dann nichts zu machen.
oder es greift der §95.

Beides dürfte dem TS nicht schmecken.


Titel: Re: Wie geht es weiter
Beitrag von Zak am 09.07.2012 um 18:37:42
Ich sehe das in diesem Fall genauso wie
Eduard das in seinen letzten beiden Beiträgen
geschrieben hat.

Solange der Betroffene nicht an der Darlegung der
Tatsachen mitwirkt, sehe ich auch keinen erfolgsversprechenden Ansatz, hier was zu ändern.

Nach Erteilung der AE ist die ABH in der Beweispflicht,
und der wird das genauso unmöglich sein, wie Du
das hier schreibst


vergessen schrieb am 07.07.2012 um 23:13:03:
Und wie soll ich das beweisen ======????????????


Ich möchte auch hier Eduard noch mal zitieren:


Eduard schrieb am 07.07.2012 um 22:57:16:
Mal ein grundsätzlicher Hinweis: Die ABH ist (zum Glück) keine Gedankenpolizei.


Würde die ABH jedem Hinweis auf eine Scheinehe
so nachgehen, wie Du Dir das wünschst, hätten
wir schnell einen Generalverdacht. Und das darf
nicht sein! Solange der Betroffene nicht bei der
Auflösung mitwirkt, ist die Ehe unter dem Schutz
von Art. 6 GG. Und das ist auch gut so !!

:endsmilie:

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