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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
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Beitrag begonnen von Wintersonne am 05.07.2012 um 11:33:01

Titel: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 05.07.2012 um 11:33:01
Hallo zusammen :-)

Endlich endlich nach einer wahren Odysee (!!!) wurde meinem Philippinischen Freund das Visum zur Familienzusammenführung erteilt - mit dem ungeborenen Kind. Unser Baby kommt Anfang September und mein Freund wird wahrscheinlich nächste Woche nach Deutschland einreisen.

Ich versuche im Vorhinein schonmal abzuchecken was wir alles machen müssen sobald er da ist.
Habe bei der Migrationserstberatung einen Termin gemacht und auch schon mit denen telefoniert - mir ging es um folgende Fragen: 1. Wo bekommt er erstmal ganz normal Geld zum Leben her und eine Krankenversicherung 2. Wo bekommt er einen Sprachkurs 3. Wie/wo findet er am besten Arbeit (als englischsprachiger)
Die Migrationserstberatung meinte ich solle beim Jobcenter anfragen was ihm zustünde. Als ich dort anrief verwies diese mich zur Ausländerbehörde, und dort sagte man mir, da sein Visum ihn zum Arbeiten berechtigte solle ich mich an das Jobcenter wenden.
Hm. Bin jetzt ehrlich gesagt etwas durcheinander.

Kann mir einer von euch, vielleicht sogar aus eigener Erfahrung, sagen, was die beste bzw notwendige Reihenfolge wäre. Es konnte mir auch bis jetzt noch niemand sagen ob ihm überhaupt Sozialleistungen zustehen. Außer die von Pro Familia, die meinte, dass das Recht des Kindes auf beide Eltern über allem stände und daher der Staat für die Kosten aufkommen müsste, sprich Unterbringung und Verpflegung.

Naja. Über jede Antwort wäre ich sehr dankbar.

Ganz liebe Grüße,

Wintersonne

PS: Wenn bei der Visumserteilung total viel schief gelaufen ist,  würdet ihr im Nachhinein noch was versuchen zu verändern? Denn dann werden in Zukunft ja andere Pärchen darunter leiden. Wir haben echte, pure Schikane durch die deutsche Botschaft in Manila erfahren und würden eigentlich gerne versuchen zu helfen das das niemandem mehr passiert. Was könnte man da tun? Wisst ihr das?

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Bayraqiano am 05.07.2012 um 11:39:03
Bezüglich der Sozialleistungen, die ihm zustehen werden solltest du dir mal diesen Thread durchlesen. Da sind ganz wichtige Informationen für euch enthalten.

Da er hier wohl ohne Deutschkenntnisse einreisen wird, wird ihn die ABH zu einem Integrationskurs verpflichten. Eine Liste der Kursträger in eurer Nähe findest du hier.

Bei der Arbeitsplatzsuche sollte er sich an das Jobcenter wenden.

Euren Fall könnt ihr auch dem Bürgerservice des AA melden.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von schweitzer am 05.07.2012 um 11:48:12
Ich mache mal einen Anfang - die Beratungen, die ihr erhalten habt, waren IMHO nun auch nicht gerade doll  ::) Na ja, kann ja noch werden, war ja erst der Auftakt ...

Also, wenn er eingereist ist, begebt Ihr Euch erst einmal zur Meldebehörde (Einwohnermneldeamt) und meldet ihn an (Vorlage des Passes mit dem gültigen Visum) -

Alsdann beantragt Ihr bei der ABH die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Hinsichtlich von Sozialleistungen ist es in den ersten drei Monaten ab Einreise nicht eben einfach - ich verweise Dich dazu unbedingt auf diesen thread. (Blaues bitte anklicken!) - Folgt im Bedarfsfall unbedingt und unbeirrt der dort aufgezeigten Argumentationslinie - in letzter Zeit gab es danach immer wieder "Erfolgsmeldungen".

Hinsichtlich Sprachkurs ist zu sagen, dass Dein Partner Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs hat - ggf. wird er durch die ABH aber (dennoch) auch noch zur Teilnahme verpflichtet.

Über die jeweiligen Sprachkurstträger MUSS die MBE (Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer - früher hießen die Migrationserstberatung) einen Überblick haben und auch einzelfallbezogen Unterstützung gewähren - das ist deren Job! - Wenn keine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist (insbesondere bei ALG- II - Bezug) kann beim Bundesamt für Migration eine Befreiuung von den Kurs- und Prüfungsgebühren beantragt werden (in der Regel wird diesen Anträgen entsprochen) - Dabei unterstützen der jeweilige Integrationskursträger bzw. wieder die MBE.

Ggf. ist es tatsächlich am sinnvollsten zunächst den Schwerpunkt auf die Teilnahme am Integrationskurs zu legen, weil das eine Investiotion in die Zukunft ist und eine wichtige Voraussetzung für alles Weitere. - Ggf. kann Dein Partner zunächst nebenbei arbeiten.

In manchen Städten ist es auch möglich, den I-Kurs als Abend- bzw. Wochenendkurs zu belegen, dann könnte er auch tagsüber länger arbeiten. - Müsste aber anhand der örtlichen Gegebenheiten konkret geprüft und abgewogen werden.

Als "Arbeit suchend" könnte er sich auf jeden Fall bei der Arvbeitsverwaltung registrieren lassen (auch schon vor eventuellem ALG- II- Bezug).

Krankenversicherung müsste als Familienversicherung über Dich möglich sein - GKV muss ihn aufnehmen, sobald er hier Wohnsitz genommen hat und gemeldet ist.

Ja, soweit fürs Erste ...


=schweitzer=

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Runenwolf am 05.07.2012 um 12:14:28

schweitzer schrieb am 05.07.2012 um 11:48:12:
Krankenversicherung müsste als Familienversicherung über Dich möglich sein - GKV muss ihn aufnehmen, sobald er hier Wohnsitz genommen hat und gemeldet ist.


Familienversicherung für einen Freund? So weit ich weiß, klappt genau das nicht. Er ist ja kein Familienangehöriger i.S.d. § 10 SGB V.
Die Familienversicherung gibt es nur für Ehegatten, Kinder (eigene Kinder, aber auch Stief- und Pflegekinder, Enkelkinder unter bestimmten Voraussetzungen) und Lebenspartner in eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 05.07.2012 um 12:17:17
Hallo,

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Lese mich grade ein. Da kommt ja einiges auf uns zu... sehe mich schon als hochschwangere Stundenlang auf Ämtern sitzen. Naja. So ist das nun mal.

Zur Krankenversicherung, da hatte ich schon nachgefragt. Meine Versicherung meinte er könne nur mit in die Familienversicherung wenn wir verheiratet wären, was wir nicht sind.

Liebe Grüße, Wintersonne

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Muleta am 05.07.2012 um 12:25:37

Runenwolf schrieb am 05.07.2012 um 12:14:28:
Familienversicherung für einen Freund? So weit ich weiß, klappt genau das nicht.


das ist korrekt. Da die beiden nicht verheiratet sind, kommt eine FamVers nicht in Frage.

Und damit ist dann die Frage nach der "richtigen" Sozialleistung besonders erheblich, weil bei ALG 2 sofort ein GKV-Schutz bestehen würde während bei laufenden Leistungen nach dem SGB XII er hingegen einen Schein vom Sozialamt holen müsste.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von schweitzer am 05.07.2012 um 12:51:47

Wintersonne schrieb am 05.07.2012 um 12:17:17:
Meine Versicherung meinte er könne nur mit in die Familienversicherung wenn wir verheiratet wären, was wir nicht sind.


Sorry, das hatte ich im Eifer des Gefechts beim Lesen Deines Ausgangsposts übersehen.  :-[


=schweitzer=

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von erne am 05.07.2012 um 13:35:10

schweitzer schrieb am 05.07.2012 um 11:48:12:
Alsdann beantragt Ihr bei der ABH die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

ist es nicht ein bisschen verfrüht?
Eine AE zur Personensorge über ein dt. Kind kann er doch erst bekommen, wenn das Kind geboren ist (Anfang Sept).

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Muleta am 05.07.2012 um 14:13:04

erne schrieb am 05.07.2012 um 13:35:10:
ist es nicht ein bisschen verfrüht?Eine AE zur Personensorge über ein dt. Kind kann er doch erst bekommen, wenn das Kind geboren ist (Anfang Sept)


die ABH wird schon nicht gleich ablehnen und damit wäre jedenfalls schon der Antrag im Hinblick auf die Fiktionswirkung gestellt.

Hilft natürlich auch bei der Berechnung der Zeiten für eine Untätigkeitsklage, falls das nötig werden sollte :-X

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Eduard am 05.07.2012 um 14:13:36

erne schrieb am 05.07.2012 um 13:35:10:
ist es nicht ein bisschen verfrüht?
Eine AE zur Personensorge über ein dt. Kind kann er doch erst bekommen, wenn das Kind geboren ist (Anfang Sept).


Den Antrag kann man aber schon mal vorher stellen und bekommt dann eine FB.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 19.07.2012 um 17:28:36
Hallo zusammen,

Also. Mein Schatz ist jetzt seit 9 Tagen in Deutschland und wir haben bis jetzt folgendes 'erreicht'.
Wir waren gleich am Morgen des zweiten Tages bei der Migrationsbehörde. Die waren nicht so wirklich hilfreich (ich kannte mich seltsamerweise besser aus) und sprachen auch kein Englisch, was noch viel verwunderlicher war. Aber sie waren sehr freundlich und bemüht...
Am nächsten Tag sind wir zum Einwohnermeldeamt und danach zur Ausländerbehörde. Die gaben uns einen Termin für den 2.8. zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und der Arbeitserlaubnis. Voraussetzung für die Erteilung ist eine Krankenversicherung. Dauer bis zur Erteilung etwa 6 Wochen.
Wir etwas verzweifelt wieder nach Hause und mit der Migrationsbehörde telefoniert. Am nächsten Tag wieder zur Ausländerbehörde zwecks Fiktionsbescheinigung - was uns aber nichts bringen würde, sagten die. Arbeiten darf er trotzdem nicht.

Es sieht also folgendermaßen aus:
Ich, Harz 4 Empfängerin habe mindestens für die nächsten 2 Monate für ihn aufzukommen, und nicht nur Lebensmittel, nein sondern auch eine private Krankenversicherung.
Auf meine Frage wie ich das bewältigen solle wurde nur mit Achselzucken und tut uns leid reagiert.

Das schlimme ist, das er ja auch nicht arbeiten darf. Erst mitte September wenn der Antrag durch ist. Nur ich werde im Wochenbett liegen und nicht mit ihm auf Jobsuche gehen können, geschweige denn jeden Tag bei Jobcenter etc aufkreuzen.

Wir wissen grade wirklich nicht mehr weiter.
Habt ihr eine Idee?
:-/
Wir verzweifeln nämlich.
Es scheint so zu sein als wären wir eh schon die riesen Ausnahme das er so lange vor der Geburt einreisen durfte....
Und daher sind wir jetzt quasi 'selbst schuld' an der finanziellen Misere.

Help!

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von reinhard am 19.07.2012 um 17:32:04
Hast Du denn die Antwort 1 gelesen und die Informationen zu Sozialleistungen durchgelesen?

Eine AE als Vater eines deutschen Kindes kann er erst erhalten, wenn das Kind da ist.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Muleta am 19.07.2012 um 18:20:39
Ich versteh schon nicht, was eine "Migrationsbehörde" sein soll - denn die ABH ist damit offensichtlich nicht gemeint.

Es ist beim Sozialamt ein Antrag auf Leistungen zu stellen - das wurde aber offensichtlich auch nicht gemacht, obwohl es in den verlinkten Beiträge doch eindeutig beschrieben wurde.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von reinhard am 19.07.2012 um 18:30:05

Muleta schrieb am 19.07.2012 um 18:20:39:
Ich versteh schon nicht, was eine "Migrationsbehörde" sein soll - denn die ABH ist damit offensichtlich nicht gemeint.


Falls die junge Familie in NRW wohnt, dort gibt es "Kommunale Integrationsbüros", bei denen sich Einwanderer anmelden.
http://www.mais.nrw.de/06_Service/001_Presse/001_Pressemitteilungen/pm2012/07-Juli-2012/120717/index.html


Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von tiggger am 19.07.2012 um 20:12:51
Was steht auf seinem Visum drauf? Da es ein FZF Visum ist, kann da auch "erwerbstätigkeit gestattet" draufstehen. In diesem Fall kann er sofort mit dem Arbeiten anfangen.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 22.07.2012 um 13:47:37
Auf dem Visum steht Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Obwohl Familienzusammenführung draufsteht.
Wie ich geschrieben habe, will er ja arbeiten, darf aber nicht.

Nein wir wohnen nicht in NRW und Migrationsbehörde ist hier ne Stelle die bei Fragen usw helfen soll.

Sozialleistungen wurden nicht beantragt, da er ja vorerst nur 3 Monate bleiben darf. Er hat ja noch kein 1 Jahresvisum bekommen.
Habe ich richtig verstanden das wir die trotzdem beantragen sollen?

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Petersburger am 22.07.2012 um 15:26:58
Familienzusammenführung ist erstmal falsch.

Es wird hier ein Visum aufgrund eines zukünftigen Anspruchs auf eine AE zur Personensorge über ein deutsches Kind erteilt.

Die FZF ist ein Fernziel, ermöglicht wird mit einem solchen Visum das Dabeisein bei der Geburt.


Bis dieses Kind geboren ist, gibt es kein deutsches Familienmitglied und mithin auch keine automatisch erlaubte Erwerbstätigkeit.


Wintersonne schrieb am 22.07.2012 um 13:47:37:
Habe ich richtig verstanden das wir die trotzdem beantragen sollen?

Beantragen kann man eine AE zur Personensorge dann, wenn das Kind geboren ist.
Läßt sich die ABH auf einen früheren Zeitpunkt ein, ist das ihre Sache - ich täte es vermutlich nicht.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Saxonicus am 22.07.2012 um 15:58:53

Wintersonne schrieb am 19.07.2012 um 17:28:36:
und sprachen auch kein Englisch, was noch viel verwunderlicher war.

Weshalb sollten sie das tun ?
So wie ich es verstanden habe spielt sich das alles doch hier in Deutschland ab und da ist nun mal, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch, die allgemeine Umgangs-, wie auch die Amtssprache Deutsch.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 22.07.2012 um 20:52:07
Sie sollten Englisch sprechen, da sie für den Erstkontakt zuständig sind. Es heißt Migrationserstberatung und ist für jeden ankommenden Migranten egal welcher Nationalität gedacht. Klar habe ich da erwartet das die mehr als nur Deutsch können?! Schließlich sprechen die wenigsten Deutsch. Eher Französisch Spanisch oder eben Englisch.

@Petersburger
Wie das ist falsch? Warum steht es dann auf seinem Visum? Also Familienzusammenführung.
Und das mit dem Beantragen habe ich auf die Sozialleistungen bezogen. Als Antwort auf Muletas Beitrag. Diesen hier:

Zitat:
Es ist beim Sozialamt ein Antrag auf Leistungen zu stellen - das wurde aber offensichtlich auch nicht gemacht, obwohl es in den verlinkten Beiträge doch eindeutig beschrieben wurde.


Sorry, ich bin neu hier im Forum komme noch nicht klar mit all diesen Funktionen Zitieren und sowas. Tut mir leid das mein Text daher vielleicht etwas verwirrend ist.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Tippi am 22.07.2012 um 21:00:42
@ Wintersonne


Wintersonne schrieb am 22.07.2012 um 20:52:07:
komme noch nicht klar mit all diesen Funktionen Zitieren und sowas.


Hierzu gibt es die Tipps vom Team


Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 22.07.2012 um 21:06:37
Dankeschön!

Ich will nicht jammern, aber ich hab grade einfach so mega viel zu tun, dass mir sicher manchmal was durch die Lappen geht wenn ihr zurückschreibt, bzw wenn ich antworte.
Ich bin super dankbar, dass ihr mir antwortet! Kann wirklich jeden Tip brauchen den ich kriegen kann.
Das Baby kommt in etwa 6 Wochen und vorher sollte das meiste unter Dach und Fach sein, denn danach kann ich ihn nicht mehr so einfach auf die Ämter begleiten.
Zu diesem ganzen Thema versuche ich zwischenzeitlich noch irgendwo schwanger zu sein und auf mich Acht zu geben. Und Geburtsvorbereitung usw liegt ja auch an.

Okay genug davon.

Vielen Dank an euch alle jedenfalls für eure Mithilfe!!!

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Petersburger am 22.07.2012 um 22:37:50

Wintersonne schrieb am 22.07.2012 um 20:52:07:
Wie das ist falsch? Warum steht es dann auf seinem Visum? Also Familienzusammenführung.

Was auf dem Visum steht, ändert kein Gesetz.

Eine FZF ist es erst nach der Geburt des Kindes.


Wintersonne schrieb am 22.07.2012 um 20:52:07:
Und das mit dem Beantragen habe ich auf die Sozialleistungen bezogen.

Ist mir nach Deinem Hinweis auch aufgefallen - da hatte ich oberflächlich gelesen.  :-[
Hatte aber noch im Hinterkopf, daß Dir weiter oben empfohlen worden war, die AE bereits jetzt zu beantragen ...

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 23.07.2012 um 11:06:56
Wir mussten einen Termin für die Beantragung der Aufentahltserlaubnis machen. Dieser ist am 2.8.
Die Ausländerbehörde sagte sie hätten keine Kapazitäten frei.
Man müsse auf einen Termin bei einem der Mitarbeiter warten.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von erne am 23.07.2012 um 13:19:19

Wintersonne schrieb am 23.07.2012 um 11:06:56:
Dieser ist am 2.8.


das passt ja.
Die AE wird es ja auch erst nach der Geburt geben (vorher gibt es ja den Zweck "Personensorge" nicht)

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 20.09.2012 um 12:49:17
So. Es gibt Neuigkeiten.

Wir haben ende August vom Jobcenter endlich die Ablehnung auf Leistungen nach SGB II erhalten. Mit dem Ablehnungsbescheid sind wir dann zum Sozialamt. Die Sachbearbeiterin wusste nicht Bescheid und hat ihre Chefin geholt. Diese erklärte uns dann, dass er ein Visum in seinem Reisepass hat und Personen mit einem Visum hätten generell keinen Anspruch auf Leistung.
Das es sich um ein Familienzusammenführungsvisum handelt spiele dabei keine Rolle.
Ich bat sie das nochmal zu überprüfen und und dann schriftlich Bescheid zu geben. Am 12.09. bekamen wir dann Eine Ablehnung - keine Ansprüche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbich 12. Buch (SGB XII) bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG).

Laut http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1305781895 sollte ich jetzt ja Widerspruch einlegen und dann vors Sozialgericht ziehen. Allerdings hat mein Partner, anders als der gewonnene Fall in them Thread, KEINE Arbeitserlaubnis.

Ein weiteres ungelöstes Thema wo ich nochmals um eure Hilfe bitte ist die Krankenversicherung.
Die Ausländerbehörde sagt klar, er wird keine Aufenthaltserlaubnis bekommen ohne Krankenversicherung (nicht Reisekrankenversicherung sondern gesetzliche)

Die gesetzliche Krankenversicherung allerdings sagt ganz klar, da wir nicht verheiratet sind und er nur ein 3 Monatsvisum hat werden sie ihn nicht versichern.

Ich bin der Meinung, dass laut § 28 (1) Satz 2 des Aufenthaltgesetzes meinem Partner die Aufenthaltserlaubnis (ab Geburt) zu erteilen ist - auch ohne Krankenversicherung denn §5 1 (sicherung des Lebensunterhaltes und dazu gehört die Krankenversicherung) ist in dem Fall außer Kraft gesetzt.

Dies habe ich so der Ausländerbehörde mitgeteilt, aber diese besteht auf eine Krankenversicherung - welche ich aber nicht abschließen kann, da diese ihn nicht versichern wollen.

Hilfe! Hat da irgendjemand eine Idee?

Noch hochschwanger, aber in wenigen Tagen sicher schon nicht mehr :-)
Wintersonne

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Muleta am 20.09.2012 um 13:19:47
fehlende Arbeitserlaubnis ist egal. Widerspruch und Eilrecht beim SG sind angesagt. Evtl solltest Du Dich.damit auch an einen Anwalt wenden.

KV ist derzeit nicht abschließend klärbar. Für eine AE kommt es darauf aber auch nicht ab.

Wegen Anwalt: bitte einen, der davon auch etwas versteht.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 05.10.2012 um 13:41:29
Die frischgebackene Mutter meldet sich zurück.
Wir haben einen gesunden kleinen Sohn.

Leider:
Wir haben am 14.10 einen Termin bei der Ausländerbehörde, und die haben uns gesagt ohne Krankenversicherung keine Aufenthaltserlaubnis.

Was nun? HILFE!
Wir wissen nicht was tun!!!

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 05.10.2012 um 13:43:30

Muleta schrieb am 20.09.2012 um 13:19:47:
Für eine AE kommt es darauf aber auch nicht an.


Wie meinst du das? Warum kommt es darauf nicht an?
Laut Ausländerbehörde ja schon...

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Bayraqiano am 05.10.2012 um 13:48:41
Bei einem sorgeberechtigter Elternteil eines Deutschen Kindes ist (!!!) die AE ohne Nachweis eines gesicherten LU (und dazu gehört auch die KV) zu erteilen. §28 Abs. 1 S. 2 AufenthG.


Zitat:
Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von erne am 05.10.2012 um 16:40:31

Wintersonne schrieb am 05.10.2012 um 13:41:29:
und die haben uns gesagt ohne Krankenversicherung keine Aufenthaltserlaubnis.

sagen und erzählen kann man viel, wenn der Tag lang ist.
Antrag stellen, schriftlich!
Dann muss die ABH, wenn sie denn darf, schirftlich den Antrag ablehnen.
Lehnt die ABH den Antrag auf AE zur Personensorge über ein dt. Kind wegen KV ab, dann handelt die ABH nicht nach den Buchstaben des Gesetzes ... das sollte also nicht passieren.
Passiert das doch, dann gibt es Gerichte, die dafür sorgen, dass auch die ABH sich an Gesetze hält.

Abgesehen davon gibt es natürlich eine KV Plficht in D, also eine KV braucht der Mann schon ... nur darf ihm deswegen die AE nicht verweigert werden.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von grisu1000 am 05.10.2012 um 20:01:59

Wintersonne schrieb am 05.10.2012 um 13:41:29:
Wir haben am 14.10 einen Termin bei der Ausländerbehörde, und die haben uns gesagt ohne Krankenversicherung keine Aufenthaltserlaubnis.


Verlange diese Aussage schriftlich! Nimm zur Antragstellung eine Person des Vertrauens mit, die nicht mit euch verwandt ist. (Zeugen). Dein Mann bestellt diese Person mit formlosen Schreiben zum Beistand (§ 14 Abs 4 VwVfg), damit kann sie auch nicht rausgeschickt werden.

Du kannst ruhig der Sachbearbeiterin erklären das diese Person über das Gespräch ein Gesprächsprotkoll fertigen wird und ggf bei Ablehnung der AE vor dem Verwaltungsgericht aussagen wird, insbesondere das mit der fehlenden Krankenversicherung.

Dir muss nur bewußt sein, das dies gegenüber der ABH als Eskalation aufgefasst werden kann.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 08.10.2012 um 15:20:01

schrieb am 05.10.2012 um 13:48:41:
Bei einem sorgeberechtigter Elternteil eines Deutschen Kindes ist (!!!) die AE ohne Nachweis eines gesicherten LU (und dazu gehört auch die KV) zu erteilen. §28 Abs. 1 S. 2 AufenthG.


Dies hatte ich unserem Sachbearbeiter schon so gesagt. Er fragte seinen Vorgesetzten und der sagte wohl, dass die Krankenversicherung nicht zu der Sicherung des Lebensunterhaltes gehört. (Wird ja auch wirlich nicht erwähnt)
Naja. Wir werden den Antrag einfach stellen, auch wenn der Sachbearbeiter uns sagt er wird keinen Erfolg haben.

Dann haben wir bald 'Krieg' auf allen Linien. Widerspruch gegen Sozialamt ist ja auch eingereicht und müsste dann vors Sozialgericht. Oh man.

Vielen vielen Dank für eure Unterstützung.
Gibt mir immer wieder Mut zum weiter machen.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von erne am 08.10.2012 um 15:54:04

Wintersonne schrieb am 08.10.2012 um 15:20:01:
Dies hatte ich unserem Sachbearbeiter schon so gesagt.

nicht "sagen", sondern "schreiben"


Wintersonne schrieb am 08.10.2012 um 15:20:01:
dass die Krankenversicherung nicht zu der Sicherung des Lebensunterhaltes gehört. 

ja und ... die KV wird aber nicht für eine AE nach §28.1 gefordert.
Ausländerrechtlich wird die KV nur in Verbindung mit LU gefordert, weil KV zur LU gehört (§9c AufenthG)

Klar ist die KV in D Pflicht, diese Pflicht zu überprüfen und druchzusetzen ist aber nicht die Aufgabe der ABH!
Damit ist die ABH raus aus diesem Speil.

Also nochmal: schriftlich die AE nach §28 beantragen und dann soll die ABH schriftlich ablehnen, danach kannst du die ABH auf die AE verklagen und wirst in diesem Punkt (KV) gewinnen (und daher wird die Klage wahrscheinlich nicht notwendig sein, die ABH wird sich nicht auf aussichlose Klageverfahren einlassen)
oder: du "sagst" der ABH wieder was und die "sagen" dir wieder, dass die KV notwendig ist.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Eduard am 08.10.2012 um 16:30:51
Die ganze Diskussion um die KV ist im Grunde völlig schwachsinnig.

Sobald Dein Freund eine AE nach §28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG erhalten hat und sofern diese für mindestens 13 Monate erteilt wurde, kommt er, da keinen anderweitigen KV-Schutz hat und bisher wohl auch nie PKV-versichert war, automatisch als Pflichtversicherter in die GKV.

Rechtsgrundlage dafür ist §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Verbindung mit §5 Abs. 11 SGB V. Er erfüllt alle Bedingungen. Frag bei Deiner Krankenkasse nach, die wissen, worum es geht.

Mit anderen Worten: die ABH verhindert mit der Weigerung, die AE zu erteilen, dass Dein Freund krankenversichert werden kann. Da beißt sich die Katze in den Schwanz...

Ganz wichtig: die AE muss mehr als 12 Monate gültig sein! Da viele ABHen standardmäßig die erste AE nur für 12 Monate erteilen (wofür es aber hier keinen sachlichen Grund gibt) heißt das:
- Unbedingt "mehr als 12 Monate" in den AE-Antrag reinschreiben
- Falls nur für 1 Jahr erteilt wird, sofort Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 11.10.2012 um 17:36:02
Hallo, kurze Terminkorrektur. Wir haben natürlich nicht am SONNTAG den 14.10 einen Termin ;-) sondern am Montag den 22.10.

'Gesagt' war falsch ausgedrückt. Ich hatte Emailkontakt mit unserem Sachbearbeiter.
Und natürlich werden wir den  Antrag schriftlich stellen, dafür brauchen wir allerdings erst die Geburtsurkunde unseres Kindes und das wird dann am 22.10 stattfinden.
Die Aufenthaltserlaubnis (wenn sie uns denn einfach erteilt wird - ohne Klage) wird sicherlich erstmal für ein Jahr sein. Allerdings ist das meines Wissens unwichtig für die Krankenkasse, diese wird ja hoffentlich sowieso vom Arbeitsamt getragen, bis er eine Arbeit gefunden hat, bzw er muss ja auch diese 900 Stunden Integrationskurs im ersten Jahr machen. Wurde uns gesagt.
Dies sei Vorraussetzung für die weitere Gewährung der Aufenthaltserlaubnis, 'sagt' die AB.

Ja das ist wirklich immer so eine Sache mit was man gesagt bekommt und dann nach Hause geht und im Nachhinein denkt - wie jetzt - habe wieder nichts schriftlich.

Ging uns beim Sozialhilfeantrag so. Wir bekamen eine Ablehnung, aber ohne Widerspruchbelehrung. Bis ich gemerkt habe, dass dieses Schreiben nutzlos ist... Musste nochmal hin schreiben und sagen das ich ne gescheite Ablehnung brauche. Ist das denn die Möglichkeit?
Naja. Diese Fehler macht man auch nichtewig . Ich lerne grade wirklich die Lektion grundsätzlich immer alles schriftlich zu verlangen. Aber das dauert seine Zeit.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von grisu1000 am 11.10.2012 um 20:32:18

Wintersonne schrieb am 11.10.2012 um 17:36:02:
'Gesagt' war falsch ausgedrückt. Ich hatte Emailkontakt mit unserem Sachbearbeiter. 

Das ist zwar besser als gesagt, aber so eine E-Mail ist nicht rechtsverbindlich.


Wintersonne schrieb am 11.10.2012 um 17:36:02:
Und natürlich werden wir denAntrag schriftlich stellen, dafür brauchen wir allerdings erst die Geburtsurkunde unseres Kindes und das wird dann am 22.10 stattfinden.


Brauch ihr nicht! Antrag sofort stellen mit dem Vermerk das die Geburtsurkunde nachgereicht wird. Mit Antragstellung fällt der Elternteil in die Fiktion, wenn das Visa abläuft.


Wintersonne schrieb am 11.10.2012 um 17:36:02:
bzw er muss ja auch diese 900 Stunden Integrationskurs im ersten Jahr machen. Wurde uns gesagt.Dies sei Vorraussetzung für die weitere Gewährung der Aufenthaltserlaubnis, 'sagt' die AB.


Auch das ist falsch. Ohne Integrationkurs wird der Antrag aber eben nur um ein weiteres Jahr verlängert werden.


Wintersonne schrieb am 11.10.2012 um 17:36:02:
Ging uns beim Sozialhilfeantrag so. Wir bekamen eine Ablehnung, aber ohne Widerspruchbelehrung. Bis ich gemerkt habe, dass dieses Schreiben nutzlos ist... Musste nochmal hin schreiben und sagen das ich ne gescheite Ablehnung brauche. Ist das denn die Möglichkeit? 

Schriftliche Ablehnung reicht. Wiederspruchserklärung ist nicht notwendig.

Tatsächlich reicht eigentlich in den meisten Fällen auch eine mündliche Ablehnung für den Rechtstweg. Nur haben es die Sachbearbeiter, wenn man dann den Rechtsweg geht, nicht so gemeint oder man hätte das falsch als Ablehnung verstanden.

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 23.10.2012 um 13:20:17
Gestern war unser Termin bei der ABH. Es wurde nach der Krankenversicherung gefragt, ich sagte wir haben keine und die KK will ihnnicht versichern und außerdem braucht er keine Versicherung - laut Gesetz.
Da musste der Sachbearbeiter schon wieder seinen Boss fragen (obwohl er das in den letzten drei Monaten schon mehrfach getan hatte - auf mein Drängen hin) und sieh da, dieses mal mit Erfolg. Aha wir brauchen also doch keine KV - der ganze Stress völlig umsonst. Grrrr.... ich hab echt gekocht. Aber war natürlich auch erleichtert, dass jetzt alles klappt.
Man man man. Kaum zu glauben sowas!
Mein Freund hat jetzt die Arbeitserlaubnis und heute waren wir beim Jobcenter und ab jetzt sollte endlich alles in geregelte Bahnen gehen.
Mit dem Sozialamt sind wir noch im Widerspruchverfahren wegen der Zeit bis jetzt. Mal sehen was sich da noch ergibt.
Er wurde zum Integrationskurs 'verpflichtet'... aber ist ja eh in unserem Sinne.

Ich melde mich wieder wenn mehr bekannt ist wegen des Widerspruchverfahrens usw.

Liebe Grüße!

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Anyonne am 23.10.2012 um 16:43:34
Hallo,

das Thema Krankenversicherung habt ihr zwar schon geklärt, aber kurz zur Info: Wir stellen in solchen Fällen vorab eine Bescheinigung aus, dass eine AE für mehr! als 1 Jahr erteilt wird und die Sicherung des Lebensunterhaltes keine Voraussetzung für die Erteilung der AE ist. Das reicht den Krankenkassen in der Regel.

Und alles Gute für euch drei.

Lieben Gruß

Anyonne

Titel: Re: Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern
Beitrag von Wintersonne am 26.07.2013 um 07:34:52
Hallo,
Ich wollte für alle Nachfolgenden noch kurz erzählen wie es weiter geht.
Vielleicht ist das ja hilfreich :-)
Also im Dezemer 12 hat das Arbeitsamt die Zahlung nochmal abgelehnt, dann habe ich widersprochen und dann wurde auch schon stattgegeben. Es wurde bezahlt bis zum ersten Vorsprechen dort. Also rückwirkend bis August.
Dann im Januar konnte er endlich den Integrationskurs beginnen.
Die Krankenversicherung war nicht notwendig.
Ich habe den Gesetzestext ausgedruckt und dem ********* Ausländerbehördemitarbeiter vorgelegt. Er meinte immer noch das sei nicht so (wie lächerlich??? die ändern wohl die Gesetze an jedem einzelnen Schreibtisch anders ab) aber hat dann trotzdem klein beigegeben.
Die Aufenthaltsgenehmigung galt für ein Jahr. War aber kein Problem für die Krankenversicherung.
Grade wurde ein weiteres Jahr bewilligt.
Wenn jemand noch Fragen dazu hat, einfach stellen.
Bin zwar kein Foren Profi ;-) aber doch inzwischen versiert im Umgang mit Ämtern hehe.

Machts gut,
Winter

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