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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
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Beitrag begonnen von Mausi251080 am 02.07.2012 um 14:06:55

Titel: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 02.07.2012 um 14:06:55
Hallo ich brauch mal Hilfe

bin schwanger in der 27. SSW mit einer Fehlbildung der Gebärmutter die ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko mit sich bringt.

Der Vater meines Kindes ist Ägypter und lebt dort. Wurde 2007 aus Deutschland abgeschoben offene Kosten knapp 4000 EUR.

Er ist in Ägypten verheiratet mit einer Ägypterin und hat dort bereits ein Kind mit ihr.

Das war die Kurzform nun meine Fragen:
1. Besteht die Möglichkeit, dass er zur Geburt noch hier sein kann?
2. Was müssen wir zuerst machen?
3. Wie lange dauert das Verfahren ungefähr?
4. Kann er im Anschluss daran auch hier bleiben?

Ich bin grad total überfordert irgendwie sagt mir die Botschaft so, das auswärtige Amt sagt wieder was anderes ich hab keinen Durchblick mehr. Hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke schon mal für eure Mühe.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von erne am 02.07.2012 um 14:24:21

Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:06:55:
1. Besteht die Möglichkeit, dass er zur Geburt noch hier sein kann?

ja (ist aber nicht sehr realistisch, wenn er eine Einreisesperre hat)


Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:06:55:
2. Was müssen wir zuerst machen?

kommt darauf an, was ihr wollt.
Soll er zur Geburt als Besucher kommen? Oder FZF zum ungeborenen Kind?

Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:06:55:
Wurde 2007 aus Deutschland abgeschoben offene Kosten knapp 4000 EUR. 

Besteht eine Einreisesperre? (Offenbar ja)
Erstmal klären, ob Einreisesperre besteht.
Wenn ja, beantragen die Einreisesperre zu befristen.
Nachdem sie befirstet worden ist, Visum beantragen.

Für das FZF-Visum zum dt. Kind ist eine Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgerechtsteilung notwendig.


Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:06:55:
3. Wie lange dauert das Verfahren ungefähr? 

Mit Einreisesperre?
Kommt auf sein Vergehen an ... ggf. kriegt er das nie,


Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:06:55:
4. Kann er im Anschluss daran auch hier bleiben? 

nur mit FZF zur Personensorge über ein dt. Kind.
Dieses Visum soll auch so erteilt werden, dass der Vater zur Geburt einreisen kann ... aber mit Einreisesperre muss erst diese befristet werden.



Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 02.07.2012 um 14:25:00
Dass er es schafft, ist extrem unwahrscheinlich. Er müsste:

1) die Befristung der Einreisesperre beantragen.
2) die Vaterschaft anerkennen
3) Du musst beim Jugendamt zustimmen und das Sorgerecht teilen
4) dann muss er ein FZF-Visum (zum Kind) beantragen.
5) Deine Ausländerbehörde muss mit Dir Rücksprache nehmen, anschließend zustimmen.
6) er muss das Visum kriegen und kommen

Die Abschiebekosten werden auf jeden Fall in Rechnung gestellt, eventuell wird auch eine Anzahlung verlangt, bevor die Sperre befristet wird.

Falls er nicht weiß, bei welcher Behörde er die Befristung beantragen muss, kann er es durch eine Selbstauskunft erfahren.

Du solltest bedenken, dass die Bearbeitung des 1. Punktes schon leicht mal sechs Monate dauern kann.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 02.07.2012 um 14:32:11
Ja wunderbar  :'(

Er hat nix schlimmes gemacht er war damals hier verheiratet sie hat die Scheidung eingereicht und danach wurde er abgeschoben das wars. Er ist nicht straffällig geworden oder ähnliches muss halt nur die Kosten tragen.

Er soll zur Geburt kommen und anschließend auch mit uns hier leben sprich die gemeinsame Sorge über unser Kind haben. Demnach dann wohl eher FZF zum ungeborenen Kind.

Die Einreisesperre besteht, da ja die Kosten noch offen sind. Also dann Befristung beantragen? Wie beantragt man so etwas?

Wenn wir das alles nicht mehr schaffen bis zur Geburt kann er dann im Anschluss daran auch noch ein Visum erhalten? Sprich wenn das Kind bereits geboren ist?

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Muleta am 02.07.2012 um 14:32:52

Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:06:55:
Hallo ich brauch mal Hilfe


und was genau gefällt Dir an den früheren Antworten nicht?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1319227393

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1302125423

Es ist doch dort alles schon gefragt und sogar beantwortet worden, oder?


Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von erne am 02.07.2012 um 14:38:46

Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:32:11:
Er ist nicht straffällig geworden

nun, er ist nicht ausgereist, obweohl er ausreisepflichtig war.

Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:32:11:
Also dann Befristung beantragen?

ja


Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:32:11:
Wie beantragt man so etwas? 

z.B. so Brief: Bezugnahme auf die Einreisesperre und "Ich beantrage die Befristung der Einreisesperre zum Datum x.y.z., datum, unterschrift"
wo?
reinhard schrieb am 02.07.2012 um 14:25:00:
Falls er nicht weiß, bei welcher Behörde er die Befristung beantragen muss, kann er es durch eine Selbstauskunft erfahren.



Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:32:11:
kann er dann im Anschluss daran auch noch ein Visum erhalten? Sprich wenn das Kind bereits geboren ist? 

ja, kann er  (trotz der Familie und Kinder in Ägypten)

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 02.07.2012 um 14:57:02
Danke Muleta
die Antworten von damals gefallen mir schon ich hatte nur nicht mehr im Kopf, dass ich ähnliches schon einmal gefragt hab.

Damals ging es allerdings nicht um mich sondern um eine Bekannte zumindest was den Ablauf angeht. Sie hat anschließend beschlossen nach Ägypten zu gehen und lebt jetzt dort was für mich nicht in Frage kommt. Daher weiß ich eben halt auch nicht wie es bei ihr weitergegangen ist bzw. wäre, denn dazu kam es ja nie.

Desweiteren bezog sich meine andere Frage darauf wie ich nach Erhalt des Bescheides damit umgehen kann, dass ich die Kosten auf einmal abzahlen soll obwohl ich lediglich die Höhe wissen wollte.

Wie du siehst so ganz identisch mit meiner heutigen Frage war das jetzt doch nicht.  ;)

Hoffe es ist trotzdem ok, dass ich noch mal alles reingeschrieben hab was ich wissen muss, denn derzeit überrennt mich das alles. Die Frühgeburtgefahr, nicht mehr arbeiten, alles alleine machen zu müssen und dann noch einen Weg zu finden wie was möglich ist. Ist bissel zu viel für mich. Daher nochmal sorry  ::)

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Saxonicus am 02.07.2012 um 15:01:54

Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:57:02:
wie ich nach Erhalt des Bescheides damit umgehen kann, dass ich die Kosten auf einmal abzahlen soll obwohl ich lediglich die Höhe wissen wollte.

Die Rückzahlungsmodalitäten für die Kosten der Abschiebung mußt Du mit der zuständigen ABH aushandeln.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 02.07.2012 um 15:26:00
Vielen Dank für die Info zumindest weiß ich jetzt schon mal in welcher Reihenfolge ich vorgehen muss.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 02.07.2012 um 18:02:10
Der erste Schritt ist dann, dass er mit einem Brief die Befristung der Einreisesperre beantragt. Das kann er einfach (ohne Gesetze etc.) zu einem bestimmten Termin tun:

"Ich beantrage die Befristung der Einreisesperre zum 1.8.2012. Grund: Ich bin Vater eines deutschen Kindes, das voraussichtlich am ... zur Welt kommt. Ich möchte zur Geburt in Deutschland sein.

Bitte schicken Sie den rechtsmittelfähigen Bescheid an die Mutter meines Kindes: Name, Adresse."

Und dann musst Du nach der Post sehen. Er kann sich den Bescheid auch an die eigene Adresse schicken lassen, ich denke nur, das dauert dann länger.

Er sollte dem Brief eine Kopie seines Passes beifügen und erwähnen, welche ABH für die Abschiebung zuständig war. Die Befristung beantragt er ja bei Deiner ABH, eine Kopie sollte er an die alten ABH schicken. Oder ist das nur eine? Dann wäre es etwas einfacher.

Er kann das Ganze vorab per Fax oder Mail schicken, aber der original unterschrieben Brief sollte hinterher kommen.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 03.07.2012 um 14:04:27
Huhu also ich hab gerade mit dem zuständigen SB von der ALB damals telefoniert und er befristet nicht eher bis die offene Forderung bezahlt ist.

Er hat gesagt es gibt 3 Möglichkeiten

1. entweder wir zahlen die Forderung in Raten dann wird mit der letzten Rate die Sperre aufgehoben,
2. wir zahlen 2000 EUR den Rest in Raten dann wird eben auch in ein paar Monaten schon die Sperre aufgehoben allerdings mit Zahlung der letzten Rate
3. wir zahlen sofort alles dann kann er in 2 Wochen einreisen  :'(

Wie soll ich denn 3.725 EUR zusammen kriegen als Hartz 4 Empfängerin????
Ich bin froh, dass ich gerade meine Miete so zahlen kann und mich und das Baby dann versorgen kann.
Also wächst mein Kind jetzt ohne Vater auf, weil weder er noch ich mal eben so 4000 EUR rumliegen haben.
Schöne Aussichten  :'(
Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe aber ich bin grad richtig am Ende.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 03.07.2012 um 14:39:03
Das ist Quatsch, aber es ist schon sinnlos, zu sowas zu telefonieren.

Er muss tatsächlich die Befristung mit der richtigen Begründung schriftlich beantragen, und dann musst Du auf den schriftlichen Bescheid warten. Wenn die Befristung von einer Bezahlung abhängig gemacht würde, wäre das nicht rechtmäßig - aber schriftlich wird die Ausländerbehörde diesen Fehler nicht machen.

Also: Lies die Antworten in diesem Forum, setz das um und lass Dich durch (unverbindliche!) telefonische Einschätzungen nicht verrückt machen.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Zak am 03.07.2012 um 14:39:02
Hi,

telefonieren bringt in meinen Augen bei
dem Sachverhalt nichts!!

Stellt den Antrag auf Befristung schriftlich!!,
damit Ihr Anspruch auf einen rechtsmittelfähigen
Bescheid habt.

Im Übrigen ist die Befristung nicht von der Erstattung
der Abschiebungskosten abhängig zu machen, schon
mal garnicht, wenn ein (zukünftig)deutsches Kind
ins Spiel kommt.

:endsmilie:

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Muleta am 03.07.2012 um 14:51:04

Mausi251080 schrieb am 03.07.2012 um 14:04:27:
Er hat gesagt es gibt 3 Möglichkeiten 1. entweder wir zahlen die Forderung in Raten dann wird mit der letzten Rate die Sperre aufgehoben, 2. wir zahlen 2000 EUR den Rest in Raten dann wird eben auch in ein paar Monaten schon die Sperre aufgehoben allerdings mit Zahlung der letzten Rate 3. wir zahlen sofort alles dann kann er in 2 Wochen einreisen 


das wird er Dir aber so wohl nicht schriftlich geben, denn sonst müsste er befürchten, sich demnächst einem Strafverfahren stellen zu müssen. Bearbeitungsdauern oder überhaupt eine Entscheidung von (hohen) Geldzahlungen abhängig zu machen, ist schlichtweg kriminell.

Also: schriftlichen Antrag stellen und brav auf die schriftliche Befristungsentscheidung warten. Die wird dann schon kommen.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 03.07.2012 um 15:01:20
Kann ich denn dann die Befristung ohne Angabe von Rückzahlungsabsichten beantragen?

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 03.07.2012 um 15:10:01
Nein.

Du hast ja überhaupt keine Sperre.

Er sollte reinschreiben:

"Ich bitte darum, mich sobald wie möglich eine Aufstellung der Kosten zuzusenden. Ich werde dann eine Ratenzahl-Vereinbarung vorschlagen."

Aber die Befristung (bzw. den Bescheid dazu) muss die Behörde nicht notwendigerweise gemeinsam mit der Kostenaufstellung verschicken, das kann auch getrennt geschehen. Früher war es üblich, das nur gemeinsam zu machen, das ist heute nicht mehr nötig.

Wichtig ist, dass er jetzt den schriftlichen Antrag stellt und Ihr nicht weitere Zeit mit Telefonaten verliert.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Muleta am 03.07.2012 um 15:14:44

Mausi251080 schrieb am 03.07.2012 um 15:01:20:
Kann ich denn dann die Befristung ohne Angabe von Rückzahlungsabsichten beantragen?


ja, sicher.



reinhard schrieb am 03.07.2012 um 15:10:01:
"Ich bitte darum, mich sobald wie möglich eine Aufstellung der Kosten zuzusenden. Ich werde dann eine Ratenzahl-Vereinbarung vorschlagen."


das würde ich so nicht tun, weil die ABH das meist als Aufforderung sehen, über einen Befristungsantrag erstmal nicht zu entscheiden. Und bis die Kosten zusammengetragen sind, kann es durchaus Monate dauern.

Daher würde ich schreiben:

"Ich beantrage die Befristung der Sperrwirkungen mit sofortiger Wirkung. Sie sind zur Befristungsentscheidung gesetzlich verpflichtet, ohne dass Sie die Entscheidung von der vorherigen Aufstellung oder gar Bezahlung von Abschiebungskosten abhängig machen dürfen."

Gefällt nicht jedem, ist aber dann klar, was gemeint ist.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 03.07.2012 um 15:19:17
Die Kostenaufstellung hab ich seit letztem Jahr schon hier liegen die hatte ich damals schon mal angefordert. Er hatte nur gesagt so lange wie keine Rückzahlungsvereinbarung getroffen ist befristet er die Einreisesperre auch nicht daher bin ich jetzt bissel verunsichert.

Also wenn wir dort hin schreiben, beantragen die Befristung zum.....auf Grund des Kindes welches hier dann und dann geboren wird....und ich werde die Rückzahlung umgehend aufnehmen sobald ich hier bin ginge das auch?

Es sieht ja wie folgt aus, wenn er kommt und arbeiten darf dann hätte er binnen 24 Stunden einen Job mit festem Einkommen davon wäre er auch bereit mtl. die Raten in angemessener Höhe zurück zu zahlen nur zum jetztigen Zeitpunkt ists weder mir noch ihm möglich irgendeine größere Summe aufzubringen.

Er würde bei mir wohnen, mein Vermieter hätte nichts dagegen wäre bei meiner Krankenversicherung mit versichert das ist alles schon abgeklärt selbst der Job wäre kein Thema und würde so laufen das er den Integrationskurs auch sofort starten könnte und der parallel zur Arbeit laufen würde. Heißt er bräuchte noch nicht mal Geld vom Amt beantragen.

Uns gehts eben nur darum das er bei der Geburt dabei ist. Und ich kann ja nicht mein erstes Kind entbinden und dafür bestraft werden, weil vor 5 Jahren mal scheiße passiert ist mit einer Exfrau von ihm oder? Das ist doch nicht fair  :-[

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Zak am 03.07.2012 um 15:22:05

Mausi251080 schrieb am 03.07.2012 um 15:19:17:
und ich werde die Rückzahlung umgehend aufnehmen


Lass das Gedöns mit der Rückzahlung weg.
Stell einen Befristungsantrag, so wie Muleta
es vorgeschlagen hat. Genauso ist das nämlich
richtig!!

:endsmilie:

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Runenwolf am 03.07.2012 um 15:30:51

Mausi251080 schrieb am 03.07.2012 um 15:19:17:
Er würde bei mir wohnen, mein Vermieter hätte nichts dagegen wäre bei meiner Krankenversicherung mit versichert das ist alles schon abgeklärt 


In deiner Krankenversicherung? Bist du da sicher?
Ich will dich nicht erschrecken, aber auf welchem Weg soll das gehen?

Eine Familienversicherung funktioniert nur wenn ihr verheiratet seid.
Heiraten könnt ihr nicht, weil er ja schon eine Frau hat.
Einen Lebensgefährten kann man meines Wissens nicht in die Familienversicherung aufnehmen. Das geht nur bei Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 03.07.2012 um 15:40:06
Nee nicht in Form der Familienversicherung er bekommt eine eigenständige Absicherung aber das hab ich mit dem Bezirksleiter der hiesigen KK schon abgeklärt das es kein Problem ist ihn aufzunehmen sobald er herkommt.

Ok dann schreib ich das so wie Muleta das formuliert hat ich beantrage die Befristung der Sperrwirkungen mit sofortiger Wirkung spätestens bis zum 01.09.2012.
Sie sind zur Befristungsentscheidung gesetzlich verpflichtet, ohne dass Sie die Entscheidung von der vorherigen Aufstellung oder gar Bezahlung von Abschiebungskosten abhängig machen dürfen.

Kann ich das dann so formulieren? Also mit ner Zeitvorgabe? Und soll ich dann auch noch reinschreiben, da er Vater von einem deutschen Kind wird welches vorraussichtlich dann und dann geboren wird?

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 03.07.2012 um 15:47:35
Ja, ich würde immer einen konkreten Termin reinschreiben, z.B. 1,8.2012.

Und ich würde das Kind mit voraussichtlichem Geburtsdatum auch reinschreiben. Bei einem eventuell nötigen Widerspruchs- oder Klageverfahren wäre es wichtig, dass der Befristungsgrund schon frühzeitig klar genannt wurde.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 03.07.2012 um 16:27:02
Jetzt bleibt ja nur noch die Frage welchen Zeitpunkt man vorgibt. Geburtstermin ist der 04.10. allerdings hab ich vom Arzt ein bescheinigtes erhöhtes Frühgeburtsrisiko auf Grund einer Gebärmutterfehlbildung.

Wenn ich mir jetzt überlege das ein Visumsantrag 6-8 Wochen dauern soll dann kann ich der ALB ja nur max. 14 Tage Zeit geben aber das ist doch zu wenig oder?

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 03.07.2012 um 16:31:39
Mach Dir darüber nicht zu viele Gedanken. Wähle einfach einen frühen Termin (1.8.2012) und warte auf die Antwort.

Falls die ABH findet, es ist zu wenig Zeit, wird sie Dir das schon mitteilen. Du musst nur entscheiden, was Du willst. Die ABH macht sich ihre Gedanken schon selbst, das musst Du nicht auch noch übernehmen.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Zak am 03.07.2012 um 16:51:59

Mausi251080 schrieb am 03.07.2012 um 15:40:06:
Und soll ich dann auch noch reinschreiben, da er Vater von einem deutschen Kind wird welches vorraussichtlich dann und dann geboren wird? 


Nicht nur das, schick auch Deine Atteste vom
Arzt mit. Alle für Euch günstigen Umstände
belegen!!

:endsmilie:

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Reni am 03.07.2012 um 18:31:53
Genau, du brauchst ihn nicht erst zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, sondern so schnell wie möglich. 1.8. hört sich da sehr vernünftig an.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 04.07.2012 um 00:48:20
Kann ich das Anschreiben so formulieren?

Sehr geehrte Damen und Herren

ich beantrage die Befristung der Einreisesperre mit sofortiger Wirkung spätestens jedoch zum 01.08.2012.
Begründung:
Ich bin Vater eines deutschen Kindes, das voraussichtlich am 04.10.2012 zur Welt kommt und ich möchte zur Unterstützung meiner Frau sowie zur bevorstehenden Geburt in Deutschland sein.
Meine Frau erwartet ihr erstes Kind und braucht mich bei sich, da bei ihr ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko festgestellt wurde auf Grund einer angeborenen Fehlbildung in ihrer Gebärmutter. Sie hat durch dieses Risiko bereits ein Beschäftigungsverbot erhalten seit dem 23.5.! Sie lebt alleine im 2. OG eines Mehrfamilienhauses und muss täglich Treppen steigen was sie bei der derzeitigen Wärme in Deutschland körperlich enorm beansprucht. Desweiteren sind die täglichen Dinge des Lebens (wie Wäsche waschen, Einkäufe tragen usw.) für sie alleine mit fortschreitender Schwangerschaft und wachsendem Bauch nur noch schwer zu bewältigen. Eine Bestätigung über ihren Gesundheitszustand ihres behandelnden Arztes erhalten Sie in der Anlage.
Ich beantrage daher die Befristung der Sperrwirkungen.
Sie sind zur Befristungsentscheidung gesetzlich verpflichtet, ohne dass Sie die Entscheidung von der vorherigen Aufstellung oder gar Bezahlung von Abschiebungskosten abhängig machen dürfen.

Ich bitte Sie hiermit die Befristung auf den kurzfristigsten Zeitpunkt festzusetzen und den rechtsmittelfähigen Bescheid meiner Frau XY zukommen zu lassen.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 04.07.2012 um 11:48:54
Genau. So solltest Du das machen.

Schickt er das? Dann sollte er eine Passkopie dazu tun.

Vermutlich ist es zu umständlich, wenn Du die Belege (Schwangerschaft etc.) erst ihm schickst und er dann beifügt. Deshalb sollte er noch schreiben: "Belege schickt die Mutter Ihnen separat zu."

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 04.07.2012 um 17:15:29
Er druckt das bei sich in Ägypten aus und schickt mir das dann per Email unterschrieben zurück. Das Orignial bringen mir dann Bekannte mit die derzeit dort Urlaub machen. Das schick ich dann hinterher inkl. der notwendigen Belege.

Dann hat ers doppelt und kann es erstmal bearbeiten und dann gucken wir mal was ich für eine Antwort bekomme.

Aber mal was anderes was wenn er sich negativ äußert? Hab ich dann noch eine Möglichkeit meinen Mann hier her zu holen?

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von erne am 04.07.2012 um 17:27:10

Mausi251080 schrieb am 04.07.2012 um 17:15:29:
Aber mal was anderes was wenn er sich negativ äußert? 

zu was?
mache dir erstmal keine Gedanken, sondern gehe die Sache einfach an (aber natörlich mit Bedacht und nicht gedankenlos)


Mausi251080 schrieb am 04.07.2012 um 17:15:29:
Hab ich dann noch eine Möglichkeit meinen Mann hier her zu holen? 

vor der Geburt wird es dann schwierig, wenn Schwierigkeiten gemacht werden

allerdings hat dein Mann als Vater eines Deutschen Kindes einen rechtlichen Anspruch auf ein FZF Visum (sofern er der rechtliche Vater ist und die Personensorge ausübt)
... und auch umgekehrt: dein Deutsches Kind hat ebenfalls ein Recht darauf, dass sich sein Vater um ihn kümmern kann, dieses Recht wiegt ungemein schwer.

sieht er das Kind aber nur als Fahrkarte für eine AE und kümmert sich dann nicht um das Kind, dann hat er auch keinen Anspruch auf eine AE zur Personensorge.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 25.07.2012 um 17:18:16
Sooo ich hab jetzt alles per Email geschickt eine Bescheinigung vom Arzt die besagt das ich immer wieder vorzeitige Wehen hab daher überwiegend Bettruhe halte in häuslicher Umgebung mir zur körperlichen Schonung geraten wurde und aufgrund meiner Lebensumstände die Anwesenheit des Kindsvaters für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft medizinischerweise wünschenswert wäre.

Jetzt kam die Antwort der ALB mit folgendem Wortlaut:

mir liegt Ihr Antrag auf Befristung der Einreisesperre vor.

Bereits am 06.04.2011 hatte ich Ihnen einen Kostenbescheid hinsichtlich der entstandenen Abschiebekosten in Höhe von 3.724,37 € zukommen lassen. Hierzu hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass die Möglichkeit der Ratenzahlung besteht. Um einen entsprechenden Ratenzahlungsantrag zuzustimmen sind jedoch mindestens 50 % der entstandenen Abschiebekosten direkt zu begleichen.

Nach Begleichung der Abschiebekosten werde ich unaufgefordert auf den von Ihnen gestellten Antrag auf Befristung der Einreisesperre zurückkommen.

Toll also war das wohl nix mit dem super Schreiben  :-[
Kann ich jetzt sonst noch was machen außer zahlen was ich nicht kann?

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 25.07.2012 um 17:49:09
Ich würde mich jetzt direkt an die Fachaufsicht wenden mit der Frage:

Ich habe die Befristung beantragt und ausdrücklich geschrieben, dass das nicht von einer Zahlung abhängig gemacht werden darf.
Die ABH will jetzt keine Entscheidung treffen und macht das von einer Zahlung abhängig.

Ich bitte Sie, mit mitzuteilen, ob das rechtmäßig ist und ggf. mit der Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 25.07.2012 um 17:51:24
Welche Fachaufsicht????

Sorry aber ich hab noch nie was davon gehört.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 25.07.2012 um 17:54:42
Es gibt eine Fachaufsicht, die "überwachen" soll, dass die Ausländerbehörden z.B. das Ermessen ähnlich ausüben. Die sitzt beim Regierungspräsidium oder im Innenministerium, je nach Bundesland. Versuchs zu googeln. Wir wissen ja nicht, wo du wohnst.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 25.07.2012 um 18:03:36
Ah ok wusste ich nicht habs jetzt mal gegoogelt und für NRW ist wohl die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig denen hab ich jetzt eine Anfrage geschickt mit der Bitte um Rückantwort.

Warten wirs mal ab ob da was drauf zurück kommt.

Vielen lieben Dank für die Hilfe

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von reinhard am 25.07.2012 um 18:23:08
Das ist das Dezernat 21, die sind aber nur für ein Viertel der Ausländerbehörden zuständig, nämlich die in diesem Regierungsbezirk:

http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/ordnungsrechtliche_angelegenheiten/Auslaenderrechtliche_Angelegenheiten1013.html

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 25.07.2012 um 18:54:44
Hab denen jetzt erstmal ne Email geschickt und ruf dann da an wenn ich bis Mo nichts gehört hab von denen ist doch ein guter Plan oder?

Ich überlege auch ob ich mich juristisch mal beraten lassen sollte wie sind da die Erfahrungen?

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 26.07.2012 um 09:43:29
Hab mit der zuständigen Bearbeiterin gesprochen die mir mitgeteilt hat das es korrekt ist was der Mann von der ALB Solingen mir geschrieben hat.

Ich verzweifel hier gerade. Das ist doch alles nicht deren ernst oder?

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von bibimal am 26.07.2012 um 10:04:01

erne schrieb am 04.07.2012 um 17:27:10:
sieht er das Kind aber nur als Fahrkarte für eine AE und kümmert sich dann nicht um das Kind, dann hat er auch keinen Anspruch auf eine AE zur Personensorge.


Auch für den Fall, dass Du das nicht gerne hörst - einige kritische Bedenken sollten hier ja auch erlaubt sein, denn die ABH weiß davon ja auch: Er war hier in D verheiratet, Ehe scheitert, er wird abgeschoben, weil er seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt. Nun plötzlich wird er Vater eines dt. Kindes, obwohl er in Ägypten verheiratet ist und Frau und Kind hat. Was wird aus denen? Ich habe bei sowas extremes Magenbrummen, was die Intentionen angeht. Wird den Damen und Herren bei der ABH nicht anders gehen.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von maki am 26.07.2012 um 10:11:00

schrieb am 26.07.2012 um 10:04:01:
Auch für den Fall, dass Du das nicht gerne hörst - einige kritische Bedenken sollten hier ja auch erlaubt sein, denn die ABH weiß davon ja auch: Er war hier in D verheiratet, Ehe scheitert, er wird abgeschoben, weil er seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt. Nun plötzlich wird er Vater eines dt. Kindes, obwohl er in Ägypten verheiratet ist und Frau und Kind hat. Was wird aus denen? Ich habe bei sowas extremes Magenbrummen, was die Intentionen angeht. Wird den Damen und Herren bei der ABH nicht anders gehen.

"Magenbrummen" hin oder her, auch eine ABH hat sich an geltende Gesetze und Gerichtsurteile zu halten.

Denke die TS muss wohl auf einen Anwalt zurückgreifen der im AufenthG kundig ist.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von Mausi251080 am 11.08.2012 um 02:31:02
Kann dein Magenbrummen verstehen bibimal hätte ich auch ohne Hintergrundwissen keine Frage.

Allerdings ists ja nicht so das mir die Eheschliessung sowie das Kind verheimlicht wurde. Und auch wenn es die deutschen Ansichten übersteigt kann ich sehr gut mit dem moslemischen Ansichten leben und halte es nicht für sonderlich tragisch wenn ein Mann 2 Frauen hat. Warum sollte ich auch? Wieviele Männer betrügen inoffiziell ständig ihre Ehefrauen inkl. gemeinsamer Kinder hier im Inland??? Da fragt auch keine Behörde nach ob das so korrekt ist.

Ich bin in der glücklichen Situation einen Mann gefunden zu haben der es mir ebenso wenig wie seiner Frau in Ägypten an irgendetwas mangeln lässt und somit kann ich mich auch nicht beschweren.

Es ist aber nunmal eine Tatsache das er mit seinem Einkommen in Ägypten weniger Leistungsfähig ist als hier mit weitaus mehr.

Am Ende aller Tage sind die Kinder wichtig und so sehen wir das. Wenn er hier lebt und arbeitet hat seine ägyptische Tochter genauso viel von ihm als wäre er in Ägypten denn dort trennen die auch 500 km und sie sehen sich für max. 3 Monate im Jahr.

Demnach spielt es keine Rolle für das Kind in Ägypten außer finanziell da es seiner Frau und deren Kind besser gehen würde. Desweiteren hätte meine Tochter hier ihren Vater so dass unterm Strich beide Seiten einen Vorteil daraus ziehen können im Sinne der Kinder und genau darum gehts uns.

Dazu kommt noch das ich mit meiner Tochter nicht nach Ägypten fliegen würde aus Angst das sie mir weggenommen werden könnte auch diesen Aspekt muss man betrachten. Daher denke ich ists einfach für alle Beteiligten die bessere Alternative wenn er sowohl hier in D als auch in Ägypten jederzeit Kontakt zu seinen Kindern pflegen kann und das ist mir bzw. uns wichtig.

Die ethischen Aspekte und Einstellungen die wir haben spielen dabei eine minimale Rolle und im Vordergrund sollte immer das Wohl eines Kindes stehen.

Wem die Möglichkeit gegeben wird sich um beide Kinder kümmern zu können der braucht keine Entführungen planen nur um sein Kind bei sich zu haben und somit ist auch ein enormes Risiko ausgeschaltet. Ebenso würde ich ihm nicht verbieten seine Familie in Ägypten zu besuchen wenn er das will.

In dieser Konstellation bei uns dürfen wir beide gar nicht mehr an uns selbst denken sondern müssen entscheiden was für die beiden Kinder das Beste ist und ich behaupte mal das wir mit der Lösung das er hier nach Deutschland kommt um mit uns zu leben eine sehr gute Lösung gefunden haben.

Zum Thema gescheiterte Ehe kann ich nur sagen ich hatte mit seiner Exfrau mehrmaligen Kontakt in der Vergangenheit und ich weiß um seine Situation zu der Zeit als er hier war. Ohne irgendwas entschuldigen zu wollen ist die soziale Schicht seiner Exfrau nicht gerade die bei der man sagen würde, dass ein gewisser Reifeprozess stattgefunden hat bzw. das sie aus einer Familie kommt die offen genug ist mit einer anderen Lebensweise umgehen zu können. Und das sag nicht nur ich sondern sogar auch der Bearbeiter der dortigen ALB. Von daher hab ich mich in meiner Meinung nur bestätigt gefühlt.

Wie dem auch sei ich werde jetzt mit der ALB vor Ort mal Kontakt aufnehmen ebenso wie mit einem Anwalt der mich in dem Fall unterstützt denn ganz alleine wirds für mich auch schwer das durchzuboxen.

Danke nochmal für die viele Hilfe und die Formulierungshilfen. War wirklich froh das ich auf euch hier zurückgreifen konnte.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre
Beitrag von erne am 11.08.2012 um 11:08:42
Ich fürchte du siehst die Zukunft durch eine rosarote Brille.
Du willst, dass der Vater deines Kindes nach D kommt, obwohl er in Ägypten verheiratet ist und da ein Kind hat.
Du denkst, dieser Mann kann von Deutschland aus sich besser um seine Familie in Ägypten kümmern (finanziell helfen).
Du selbst bekommst Hartz IV.
Denk mal darüber nach, dass es nicht einfach sein wird, hier eine Arbeit zu finden, die Euch drei hier ernährt und dann auch noch genug übrigbleibt, um nach Ägypten zu schicken.
Werdet Ihr gemeinsam wohnen, wird sein Einkommen komplett Eurer Bedarfsgemeinschaft zugerechnet. Erst wenn das nicht genügt, könnt Ihr Hilfe vom Staat erhalten.
Lebt Ihr nicht zusammen, ist er dennoch für das Kind verantwortlich. Zuschüsse vom Jugendamt wird dieses vom Kindsvater wieder zurückfordern.

Wenn ihm das zuviel wird und er sich dann nicht mehr um das Kind kümmern will und wird, entfällt sein Rechtsanspruch auf die AE und er wird wieder D verlassen müssen. Er hat aber schon gezeigt, dass er sich an solche Pflichten nicht hält.

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