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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Unbefristeter Aufenthaltstitel für die ausländische Ehefrau, Ehemann kurz vor der Rente https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1341212022 Beitrag begonnen von Tumbo4 am 02.07.2012 um 08:53:42 |
Titel: Unbefristeter Aufenthaltstitel für die ausländische Ehefrau, Ehemann kurz vor der Rente Beitrag von Tumbo4 am 02.07.2012 um 08:53:42
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Verlängerung der Aufenthalt/Erstellung einer unbefristeter Aufenthalt für meine Frau. Am 28.07. wird es ihre 3-te Verlängerung sein. Wir leben nun genau 3 Jahre zusammen. Mitte August werde ich 65, möchte aber noch 1-2 Jahre arbeiten. Ich bin selber ein Deutscher und bekomme ca. 750 EUR Rente. Zusammen mit der ukrainischen Rente meiner Frau haben die Einkünfte ca. 1000 EUR und sind Eingentümer unserer Wohnung. Wir möchten uns informieren, welchen Aufenthaltstitel meine Frau nun bekommt? Welches Einkunftsminimum soll die Familie überschreiten, damit sie eine unbefristete Aufenthalt bekäme? Danke im Voraus für Eure Hilfe! Ingo |
Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltstitel für die ausländische Ehefrau, Ehemann kurz vor der Rente Beitrag von erne am 02.07.2012 um 11:08:33 Tumbo4 schrieb am 02.07.2012 um 08:53:42:
Um eine NE (unbefristeter AT) zu bekommen, muss sie die NE beantragen, automatisch bekommt sie das nicht zwingende. Voraussetzung ist, dass der LU gesichert ist. Der LU ist dann gesichert, wenn Ihr keinen Anspruch auf Sozialleistungen habt. Ob das der Fall ist, könnt Ihr mit diversen Internetrechner (für z.B. Hartz IV) selber ausrechnen ... aber Achtung, das ist dann nur ein Indiz ... die ABH kann anders rechnen. Ansonsten bekommt sie die AE verlängert, wenn sie zum Integrations-Kurs verplfichtet war und ihn mit B1 abgeschlossen hat oder nicht zum I-Kurs verpflichtet war, dann kann die AE um max. 3 Jahre verlängert werden, ansosten 1 Jahr |
Titel: Re: Unbefristeter Aufenthaltstitel für die ausländische Ehefrau, Ehemann kurz vor der Rente Beitrag von Reni am 02.07.2012 um 11:12:25
Sie könnte sich natürlich auch einbürgern lassen, scheint mir. Drei Jahre Ehe mit einem Deutschen, und die finanziellen Voraussetzungen dürften dafür eher reichen. Den Rest müsste man sich überlegen.
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