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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
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Beitrag begonnen von flyingsun1701 am 29.06.2012 um 16:37:09

Titel: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von flyingsun1701 am 29.06.2012 um 16:37:09
Laut meiner Ausländerbehörde (die zum Visumsantrag "ja" sagte und positive Stellungsnahmen abgab) wird die Deutsche Botschaft in Pristina den Visumsantrag meines Verlobten zur Eheschließung ablehnen. Wäre es beim Einreichen des Widerspruchs, bzw. Remonstrierens sinnvoll einen Rechtanwalt zuzuziehen und dass ich für die Abgabe des Widerspruchs in den Kosovo fliege und wir den Widerspruch zusammen abgeben?
Und was für Auswirkungen hat es, wenn mir mein Verlobter eine Vollmacht ausstellt, damit ich Auskunft von der Deutschen Botschaft bekomme? Kann er dann noch selbst seinen Widerspruch einlegen oder ist das durch die Vollmacht nicht mehr möglich?
Ist eine Vollmacht sinnvoll?
Und könnten wir mit den Papieren, die uns in Deutschland das Heiraten erlauben, auch im Kosovo heiraten? (Bin in Deutschland geschieden)
Würde mich sehr freuen, wenn wir in dieser verzweifelten Lage Hilfe bekämen, Fühle mich sehr hilflos.
Die ganzen Papiere im Vorfeld bis zur Erlaubnis unserer Heirat vom deutschen Standesamt dauerten über ein halbes und jetzt die Ablehnung.
Recht herzlichen Dank im Voraus für alle Antworten.

Titel: Re: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von reinhard am 29.06.2012 um 16:43:43
Zunächst müsst Ihr abwarten, ob das Visum tatsächlich abgelehnt wird.
Am wichtigsten ist die Begründung der Ablehnung: Was hat er getan (oder nicht getan), warum wird das Visum abgelehnt?

Erst wenn Du den genauen Grund kennst, kannst Du Dir Gedanken über den richtigen Weg machen. Wenn es eine Schweizer Sperre im SIS ist, muss er etwas komplett anderes machen als wenn es eine Vorstrafe in Deutschland ist.

Grundsätzlich hat er die Möglichkeit:
1) Remonstration (lohnt sich nur, wenn er den Ablehnungsgrund kennt und entkräften kann).
2) Klagen (VG Berlin)
3) Heiraten und danach neues Visum beantragen.

Titel: Re: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von flyingsun1701 am 29.06.2012 um 17:35:52
Ganz herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Sie haben recht, es ist sinnvoll, abzuwarten, was sie in der Ablehnung schreiben.
Aber möchte so gut es geht auf das Remontatiosschreiben vorbereitet sein.
An einer Vorstrafe kann es nicht liegen, er hat keine.
Meine Ausländerbehörde sagte, dass in der E-Mail der Deutsche Botschaft geschrieben stand, dass sie ein nein geben werden, da es im Kosovo nur Scheidungen aus Scheinehezwecken gibt, weil die Familie so einen hohen Stellenwert hat. Und ich persönlich glaube, dass es auch deswegen ist, weil er 11 Jahre jünger ist als ich und wir uns lange nicht gesehen haben.

Was meinen Sie? Wäre es deswegen sinnvoll bei der Abgabe der Remontation dabei zu sein, dass sie sehen, dass wir wirklich zusammen sind? Auch wenn wir uns schon lange nicht mehr gesehen haben? Und sie dann auch sehen, dass wir ungefähr gleich alt aussehen, trotz unseres Altersunterschiedes?
Und wäre ein Rechtanswalt sinnvoll?

Nochmals herzlichen Dank für die Antwort, danke.

Titel: Re: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von reinhard am 29.06.2012 um 17:55:31
Remonstrieren müsste er. Nein, ich glaube, ein Anwalt ändert nichts.
Die Erfolgschancen halte ich für sehr, sehr gering, denn die Remonstration geht ja an die gleiche Behörde wie der Antrag.

Du hast geschrieben, Du wärst geschieden. Jetzt ist dagegen er geschieden? Oder beide?

Eine allgemeine Begründung, dass etwas in Kosova "unüblich" ist, reicht eigentlich nicht. Die Visumabteilung muss ja einen Ablehnungsgrund für gerade diesen Antrag haben. Klar sind 1) Scheidung und 2) ein so ungewöhnlich großer Altersunterschied und 3) langes Nicht-Sehen alles Indizien, die zusammen zur Ablehnung führen können. Kann er denn alle drei Punkte so gut erläutern, dass die Behörde ihre Meinung ändert? Dann fang an zu schreiben. Du kannst ja mit formulieren, am Ende sollte nur er es abgeben.

Eine Remonstration dauert zwei, im Sommer vielleicht auch drei Monate und kostet nichts. Eine Klage dauert ein Jahr und kostet rund 1500 Euro (Anwalt und Gerichtsgebühr). Die Klage hat den Vorteil, dass eine andere Person (RichterIn) die Sache beurteilt.

Ihr habt ja (s.o.) drei Möglichkeiten, überlegt in Ruhe. Und vielleicht melden sich ja hier im Laufe der nächsten Tage auch noch andere Leute mit Ihrer Einschätzung.

Titel: Re: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von flyingsun1701 am 29.06.2012 um 19:07:30
Ganz herzlichen Dank für Deine Antwort.

Wir sind beide geschieden, ich schon sehr lange (21 Jahre, bin 49 Jahre alt) und er seit letzten September, er ist 38.
Und ja danke, das ist eine gute Idee, dass ich schon einmal anfange zu schreiben und Argumente zu sammeln.
Glaube vom Gefühl her auch, dass es zumindest das lange nicht sehen von uns entkräftigen würde, wenn ich bei der Abgabe des Widerspruchs dabei wäre und ich könnte zeitgleich auch gleich die notwendigen Papiere mitnehmen, die benötigt werden, dass wir im Kosovo heiraten können, so dass wir zwei Möglichkeiten zeitgleich laufen lassen. Habe grad seit einer Woche eine beginnende Blutvergiftum im Fuss, die sich hartnäckig weigert ganz wegzugehen, aber sobald es wieder gut ist, würde ich sofort nach Pristina reisen, wenn es nur bessere Chancen bringt. Wollten eigentlich das Geld und den Urlaub zur Heirat nehmen, aber das ist jetzt wichtiger.
Mein Verlobter meint es sei gut, beides zeitgleich zu machen, zu remontieren und die Papiere abklären lassen und abgeben, so dass wir in seiner Heimat heiraten können.
Er meint übrigens das Gleiche wie Du, dass wir beim Widerspruch nur geringe Chancen haben.
Hoffe sehr, dass wir vielleicht doch eine Chance haben. Die Frau im Beraterbüro des Auswärtigen Amtes sagte, dass es ein anderer Sachbearbeiter bearbeiten muss. Vielleicht kommt er bei der nochmaligen Prüfung auf ein ja.
Wünsche es mir sehr.

Herzliche Grüße aus Baden-Württemberg und danke.

Titel: Re: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von reinhard am 29.06.2012 um 19:11:44
Es, es bearbeitet ein anderer bzw. der Chef, aber innerhalb der gleichen Behörde.

Titel: Re: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von Zeno am 29.06.2012 um 19:18:35
Wie viel Mal habt ihr euch denn schon gesehen und wann zum letzten Mal?

Titel: Re: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von flyingsun1701 am 29.06.2012 um 19:18:42
Mhm, das hört sich nicht wirklich so an, als ob der, welcher die Remonstration bearbeitet, wirklich ganz unparteiisch ist...
Puh, da heißt es wirklich die Papiere für die Heirat im Kosovo zusammen zu sammeln und das gleichzeitig anzugehen und gleichzeitig versuchen so gut, wie nur irgend möglich zu argumentieren.

Danke.

Titel: Re: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von flyingsun1701 am 29.06.2012 um 19:37:43
Hallo Zeno,

haben uns im November 97 in Berlin kennen gelernt und uns da jeden Tag getroffen, wenn ich in Berlin war, war immer so dreimal im Jahr in Berlin für ca eine Woche. Er war damals noch verheiratet und hatte kleine Kinder, sah damals nicht so aus, als ob wir eine Chance hätten. Im Dezember 99 ist er dann in den Kosovo zurück, freiwillig. Wir blieben telefonisch in Verbindung, sehr regelmäßig, aber weil er ja verheiratet war und seine Familie nichts von mir wissen durfte, war ich nicht im Kosovo. Eines meiner Kinder starb vor 9 Jahren an einem Verkehrsunfall, da hat er mir ziemlich geholfen und wir sind uns im Laufe der Jahre auch immer vertrauter geworden. Als er sich dann getrennt hat, wurde alles noch intensiver, aber da seine Eltern bei der Hadsch in Mekka waren, bin ich nicht runter geflogen, um sie nicht zu provozieren. Dewegen auch zuerst die Idee in Deutschland zu heiraten, weil seine Eltern sagten, was Du in Deutschland machst ist uns egal, aber nicht im Kosovo. Wollten beide nicht, dass er den Kontakt zu seinen Eltern verliert, deswegen haben wir uns seit Dezember 99 nicht mehr gesehen. Und als er dann endlich geschieden war, wollten wir das Geld sparen für die Hochzeit und dass seine Tochter bald nachkommen kann.
Aber je mehr ich drüber nachdenke, sieht das für eine Botschaft schon ungewöhnlich aus. Aber das Leben ist ungewöhnlich und ich weiß, dass ich ihn liebe und er mich und wir beide haben in der Zeit 20 Kilo zugenommen. Aber das Äußere ist noch nie das Wichtigste gewesen.
Und obwohl ich ihn solange nicht gesehen habe, ist er mir vertrauter, als mancher, den ich regelmäßig sehe.
Grüße aus Baden-Württemberg

Titel: Re: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von reinhard am 29.06.2012 um 19:44:01
Eine Remonstration wird nicht "unparteiisch" bearbeitet. Aber schreib das, was zu den drei Punkten zu sagen ist, ausführlich auf. Selbst wenn am Schluss wieder abgelehnt wird, kommt es in die Akte und wird bei einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren von einer anderen Person (Richter, unparteiisch) gelesen.

Vielleicht gelingt es Euch ja auch, die Visumabteilung zu überzeugen - falls wirklich eine Ablehnung kommt. Bisher gibt es ja nur eine Ankündigung in Form einer "privaten" Äußerung...

Titel: Re: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von flyingsun1701 am 29.06.2012 um 19:54:28
Hallo Reinhard,

ja, Du hast recht, schreibe alles ausführlich auf, habe ja jetzt viel Zeit, darf den Fuss noch bis mindestens Mittwoch nicht belasten und es gibt einem ein gutes Gefühl, wenn man etwas macht, für die Dinge, die man sich aus ganzem Herzen wünscht.
Kommen die beiden positiven Stellungsnahmen meiner Ausländerbehörde auch in die Akte? Und soll ich sie in meinen Argumenten erwähnen? Was meinst Du?

Herzliche Grüße und danke.

Titel: Re: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von reinhard am 29.06.2012 um 20:39:18
Sie sind in der Akte, und erwähnen solltest Du sie auf jeden Fall (wenn Du Dir sicher bist, dass es sie gibt).

Titel: Re: Ablehnung des Visumsantrags zur Eheschließung in Deutschland von der Deutschen Botschaft in Pristina
Beitrag von flyingsun1701 am 29.06.2012 um 21:03:46
Danke.
Ja, ich bin mir sicher, dass es die Stellungsnahmen gibt. Meine zuständige Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde ist sehr zuverlässig, korrekt und absolut ehrlich. Sie haben schon einen Preis für die freundlichste Ausländerbehörde bekommen und den haben sie voll verdient. Wünsche allen das Glück, dass sie eine solche Sachnbearbeiterin bekommen. Sie hat bei de Befrafung sehr viel nachgefragt und sehr genau und hat immer nachgefragt, wenn sie etwas nicht nachvollziehen konnte, aber das brauchen sie ja, um eine Stellungsnahme abgeben zu können. Und unser Fall ist ja auch auf den ersten Blick nicht gleich nachvollziehbar.

Ganz herzlichen Dank, dass Du immer antwortest, deine Antworten helfen sehr und dazu gibt einem das Gefühl, dass man nicht alleine dasteht und das ein Halt, der sehr wichtig ist.
Danke

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