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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung über Kind nur wie?
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Beitrag begonnen von Trappa1 am 29.06.2012 um 12:34:20

Titel: Familienzusammenführung über Kind nur wie?
Beitrag von Trappa1 am 29.06.2012 um 12:34:20
Ich bin deutscher und getrenntlebend. Meine Ex Frau mit der ich eine Tochter (11) habe und ich wollen es noch einmal miteinander versuchen nur das mit dem Heiraten sollte nicht so schnell gehen.
Da ich ja Vater des Kindes bin müsste ich das Kind ja erst zur Deutschen machen.
Was brauche ich dafür?
Kann die Kindesmutter dann über Fzf dann auch nach Deutschland kommen damit wir gemeinsam hier leben können?
Ach so, das Kind und die Kindesmutter sind momentan bosnische Staatsbürger.

Titel: Re: Familienzusammenführung über Kind nur wie?
Beitrag von reinhard am 29.06.2012 um 12:40:58
Wenn das Kind einen deutschen Vater hat, es es seit Geburt ebenfalls deutsch. Insofern muss es auch einen deutschen Pass haben.

Ist das Kind ehelich oder unehelich geboren?

Titel: Re: Familienzusammenführung über Kind nur wie?
Beitrag von Trappa1 am 29.06.2012 um 15:43:35
Hallo Reinhard, das Kind ist ehelich, wir hatten uns nach der Geburt erst scheiden lassen.

Titel: Re: Familienzusammenführung über Kind nur wie?
Beitrag von Petersburger am 29.06.2012 um 15:46:24

reinhard schrieb am 29.06.2012 um 12:40:58:
Wenn das Kind einen deutschen Vater hat, es es seit Geburt ebenfalls deutsch.

... falls der Vater zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher war.

Ist das der Fall?

Titel: Re: Familienzusammenführung über Kind nur wie?
Beitrag von Trappa1 am 30.06.2012 um 19:20:16
Ja ich bin seit 1990 deutscher Staatsbürger.
Wo muss ich denn den deutschen Pass für das Kind beantragen und welche Unterlagen werden dafür benötigt.
Und vor allem was ist mit der Mutter, welche Dokumente wird sie brauchen und wo wird der Antrag auf Fzf gestellt

Titel: Re: Familienzusammenführung über Kind nur wie?
Beitrag von Bayraqiano am 30.06.2012 um 19:32:43

Trappa1 schrieb am 30.06.2012 um 19:20:16:
Wo muss ich denn den deutschen Pass für das Kind beantragen und welche Unterlagen werden dafür benötigt.

Siehe hier: http://www.sarajewo.diplo.de/contentblob/2183052/Daten/2243768/merkblatt_kinder.pdf


Trappa1 schrieb am 30.06.2012 um 19:20:16:
Und vor allem was ist mit der Mutter, welche Dokumente wird sie brauchen und wo wird der Antrag auf Fzf gestellt 

Der Antrag muss bei der Botschaft in Sarajevo gestellt werden.

Benötigte Unterlagen: http://www.sarajewo.diplo.de/contentblob/1843120/Daten/1480853/nachzug_zum_deutschen_kind.pdf


Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass Kind und Mutter in Bosnien wohnen. Falls das nicht der Fall ist bitte die Anträge  bei der deutschen Botschaft in dem Land, in dem sich beide aufhalten, stellen.

Titel: Re: Familienzusammenführung über Kind nur wie?
Beitrag von Trappa1 am 01.07.2012 um 10:03:12
vielen Dank an Bayraqiano für die beiden Links.
Wie verhält es sich aber wenn Mutter und Tochter nun mit ihrem bosnischen Pässen als Touristen nach Deutschland kämen, könnte man dann den deutschen Pass hier in Deutschland für das Kind beantragen?
Die Mutter muss zwecks Fzf die Visaprozedur über Bosnien machen wenn ich das richtig verstanden habe oder doch nicht?

Titel: Re: Familienzusammenführung über Kind nur wie?
Beitrag von Bayraqiano am 01.07.2012 um 10:39:31
Von dieser Variante würde ich dringend abraten.

Die Möglichkeit für Bosnier, visumfrei nach Deutschland einzureisen, gilt nur für kurzfristige (Besuchs-)Aufenthalte. Ist ein Daueraufenthalt geplant, muss die Einreise mit einem Visum erfolgen.

Bezüglich der Problematik der Einreise eines Doppelstaatlers ohne deutschen Pass gab es hier mal eine Diskussion - mit dem Ergebnis dass man doch lieber einen Pass bei der Botschaft beantragen sollte.

Die Ausstellung in Bosnien ist nicht kompliziert, und auch das FZF-Visum wird nicht all zu lange dauern. Außerdem würdet ihr euch eventuellen Ärger mit den Behörden sparen.

Titel: Re: Familienzusammenführung über Kind nur wie?
Beitrag von Sanija am 07.07.2012 um 12:34:55
Hallo.

reinhard schrieb am 29.06.2012 um 12:40:58:
Wenn das Kind einen deutschen Vater hat, es es seit Geburt ebenfalls deutsch. Ist das Kind ehelich oder unehelich geboren?

Spielt der Geburtsort noch keine Rolle?

Muss die Geburt
des im Ausland geborenen Kindes deutscher Eltern
innerhalb von einem Jahr der zuständigen deutschen Auslandsvertretung angezeigt werden
nur falls auch
die Eltern im Ausland und erst ab dem Jahr 2000 geboren wurden?

Titel: Re: Familienzusammenführung über Kind nur wie?
Beitrag von Bayraqiano am 07.07.2012 um 17:00:45

Aletheia schrieb am 07.07.2012 um 12:34:55:
Spielt der Geburtsort noch keine Rolle?

Nein, noch spielt der Geburtsort keine Rolle. Das wird erst dann Fall sein, wenn der deutsche Elternteil (oder wenn beide deutschen Eltern) nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde(n).

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