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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Geburtsname zurücknehmen ohne Scheidung
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Beitrag begonnen von mez am 14.06.2012 um 15:14:47

Titel: Geburtsname zurücknehmen ohne Scheidung
Beitrag von mez am 14.06.2012 um 15:14:47
Liebe Leute,
habe Frage.
Ich bin seit eigene monaten Verheiratet und habe name von mein Mann genommen, aber jetzt habe ich etwa probleme. Ich bekomme von Ausländerbehörde AE mit mein Geburtsname. Sie sagen zu mir dass ich zuerst mein Pass endern muss, aber dafür muss ich nach GE... fliegen. das ist auch kein Problem aber, wenn ich schon neu pass bekomme da muss doch andere Name stehen und mein AE mit andere name . Da kommt ein Fragezeichen, Kann ich dann in Deutschland wieder einreisen, Lassen mir an der Zoll rein?  darum habe ich gedacht dass ich wieder mein Geburtsname zurücknehme. Ist es möglich um meine Geburtsname zurück zubekommen? was soll ich machen und wie Teuer soll es sein?
Danke.

Titel: Re: Geburtsname zurücknehmen ohne Scheidung
Beitrag von erne am 14.06.2012 um 15:34:33

mez schrieb am 14.06.2012 um 15:14:47:
da muss doch andere Name stehen und mein AE mit andere name . Da kommt ein Fragezeichen, Kann ich dann in Deutschland wieder einreisen,

du beantragst eine AE auf deinen Namen (den aktuellen Namen) und bekommst erstmal eine FB, auf der explizit vermerkt sein soll, dass du noch einen alten RP mit dem alten Namen hast.
Wichtig ist, dass die FB nach §81.4 AufenthG ist (nicht nach §81.3) ... damit kannst du wieder nach D einreisen.


Titel: Re: Geburtsname zurücknehmen ohne Scheidung
Beitrag von Blaise am 14.06.2012 um 15:41:05
Wo hast Du denn geheiratet?

Titel: Re: Geburtsname zurücknehmen ohne Scheidung
Beitrag von Petersburger am 14.06.2012 um 16:07:57
Ein Standardfall - Du mußt wegen der Namensänderung nach Heimatrecht keine Probleme befürchten.

Dein Name nach Heimatrecht ändert sich durch die in Deutschland geschlossene Ehe und die damit verbundene Namensänderung nicht automatisch. Dein Heimatland weiß ja von dem neuen Namen nichts.

Die ABH stellt Dir völlig korrekt eine AE aus auf Deinen Namen, so wie er im Paß steht.
Zusätzlich muß dort ein Eintrag erfolgen (Zusatzblatt): „Der Inhaber führt in Deutschland den Ehenamen ....“
Steht so in der AVwV zum AufenthG, Ziffer 3.0.9.1

Genau dasselbe steht dann auch in einer FB, falls Du vor Erhalt der AE ausreist.

Damit kannst Du natürlich auch wieder einreisen nach Deutschland.
Je nach Heimatrecht bekommst Du ggf. auch den alten Paß annulliert zurück, so daß der Nachweis der Namensänderung (Heiratsurkunde mit Übersetzungen usf. brauchst Du ja ohnehin für die Namensänderung und neuen Paß) bei der Rückreise kein Problem sein dürfte.

Natürlich gilt das hier Geschriebene für den deutschen Teil der Reise - was bei Dir am Heimatflughafen passieren kann, erfährst Du in diesem Forum vermutlich nicht.

Titel: Re: Geburtsname zurücknehmen ohne Scheidung
Beitrag von mez am 14.06.2012 um 17:45:31

erne schrieb am 14.06.2012 um 15:34:33:
du beantragst eine AE auf deinen Namen (den aktuellen Namen) und bekommst erstmal eine FB, auf der explizit vermerkt sein soll, dass du noch einen alten RP mit dem alten Namen hast.
Wichtig ist, dass die FB nach §81.4 AufenthG ist (nicht nach §81.3) ... damit kannst du wieder nach D einreisen.

Das ist genau das Problem. Ich habe eine AE  auf meine Name (von man, was ich jetzt ich habe) beantragt, aber bekomme AE mit Geburtsname.
Blaise
in Deutschland
P.S. bin in Deutschland
Petersburger 
Ich weiß nicht, aber muss doch nicht pass ändern wenn ich pass nicht brauche. jetzt habe ich doch Deutsche recht. Ich habe doch Heiratsurkunde von diese Stadt wo ich AE beantrage.
Ich weiß es nicht. wenn andere so bekommen dass sie kein Pass ändern müssen, warum ich? Das kostet mit zu viel.
Flug + preis für Pass + 2-mai AE preis 90 € Heiratsurkunde  übersetzen und Notar. Liebe mache ich so wenn es geht, dass ich mein Name Zurücknehmen

Titel: Re: Geburtsname zurücknehmen ohne Scheidung
Beitrag von erne am 14.06.2012 um 18:26:04

mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31:
Ich habe eine AEauf meine Name (von man, was ich jetzt ich habe) beantragt, aber bekomme AE mit Geburtsname.

nicht ganz ...
du beantragst die AE auf deinen Ehenamen, aber die AE wird nicht gegeben, da dein Pass noch einen alten Namen enthält.
Also bekommst du eine FB (auf den Namen, der im Reisepass steht mit dem Zusatz, wie Petersburger oben geschrieben hat). DAmit kannst du ausreisen und einreisen.
Eine AE auf deinen Ehenamen (und nur der ist in D gültig) bekommst du erst, wenn du einen Reisepass auf diesen Namen hast.
Den musst du in Deiner Botschaft/Konsulat oder im Heimatland beantragen und erhalten.


mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31:
aber muss doch nicht pass ändern wenn ich pass nicht brauche.

Natülich brauchst du als Ausländern einen Pass.


mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31:
jetzt habe ich doch Deutsche recht

wie bitte? Hast du auch die deutsche Staatsangehörigkeit?
wohl nein, denn dann bräuchtest du keine AE.


mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31:
Ich habe doch Heiratsurkunde von diese Stadt wo ich AE beantrage. 

AE ist kein Ausweis oder gar Reisepass.


mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31:
Ich weiß es nicht. wenn andere so bekommen dass sie kein Pass ändern müssen, warum ich?

dann haben sie ihren Namen in D nicht geändert.


mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31:
Liebe mache ich so wenn es geht, dass ich mein Name Zurücknehmen 

ob das geht?

daher die Frage von Blaise, wo du geheiratet hast.


Titel: Re: Geburtsname zurücknehmen ohne Scheidung
Beitrag von mez am 14.06.2012 um 19:02:36
ich verstehe was du sagst und denke ich dass es richtig ist, aber

du beantragst die AE auf deinen Ehenamen, aber die AE wird nicht gegeben, da dein Pass noch einen alten Namen enthält.
Also bekommst du eine FB


ich habe doch ein AE und kein FB, heute habe ich AE bekommen und war für mich Überraschung (Name). AE ist Gültig bis zu 2015 aber wie kann das sein? darum habe ich so viel Frage. wie habe ich ein AE bekommen bis zu 2015 wenn mein pass name nicht richtig ist?

Titel: Re: Geburtsname zurücknehmen ohne Scheidung
Beitrag von Petersburger am 14.06.2012 um 19:19:35
Dein Name ist richtig im Paß.

Du hast jetzt verschiedene Namen - überall in der Welt außer Deutschland Deinen Geburtsnamen und in Deutschland Deinen Ehenamen.

Wer das so läßt, muß mit den ggf. auftretenden Schwierigkeiten leben - gesetzwidrig ist das nicht.

Auch alle anderen müssen ihren Paß ändern lassen - genauer: sie müssen die Namensänderung im Heimatrecht nachvollziehen, um einen neuen Paß auf den neuen Namen zu bekommen.


Die von mir oben zitierte Vorschrift ist noch nicht so furchtbar alt. Bis Ende 2009 war das meines Wissens nicht so klar bundeseinheitlich geregelt - also gab es da die verschiedensten Varianten.

Titel: Re: Geburtsname zurücknehmen ohne Scheidung
Beitrag von Muleta am 14.06.2012 um 19:25:05

mez schrieb am 14.06.2012 um 19:02:36:
AE ist Gültig bis zu 2015 aber wie kann das sein? darum habe ich so viel Frage. wie habe ich ein AE bekommen bis zu 2015 wenn mein pass name nicht richtig ist?


es ist alles richtig:

- in Deutschland(!) heißt Du jetzt "Müller" aber in Deinem Heimatland evtl. weiterhin "Ibramhimovic". Du hast also in den unterschiedlichen Ländern jetzt evtl. unterschiedliche Namen - das ist zwar blöd, aber derzeit nunmal so. Insofern ist auch nicht der Ehename "richtig" und der Mädchenname "falsch". Sondern es kommt darauf an, in welcher Situation Dein Name eine Rolle spielt:

- Pass = Heimatland = alter Name, solange Du den Pass nicht ändern lässt
- Aufenthaltserlaubnis richtet sich nach dem Namen im Pass (=alter Name)

Du kannst diese unglückliche Situation wahrscheinlich ändern, in dem Du Deinen Pass auf den Ehenamen ändern lässt.


mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31:
wenn es geht, dass ich mein Name Zurücknehmen


das geht bei einem gemeinsamen Ehenamen (also keine Doppelnamen) nicht mehr.

Titel: Re: Geburtsname zurücknehmen ohne Scheidung
Beitrag von Blaise am 15.06.2012 um 09:52:41

Muleta schrieb am 14.06.2012 um 19:25:05:
... das geht bei einem gemeinsamen Ehenamen (also keine Doppelnamen) nicht mehr.


Nach deutschem Recht kann der Ehename nicht mehr rückgängig gemacht werden, so lange die Ehe besteht. Wurde durch Rechtswahl ein ausländisches Recht bestimmt (Heimatrecht eines Ehegatten), richtet sich die "Rückgabe des Namens" auch nach diesem Recht.

Wenn nach deutschem Recht ein Ehename bestimmt wird, kann diese Bestimmung auch nicht mehr rückgängig gemacht werden, wenn ein Ehegatte einen Begleitnamen (sogenannter Doppelname) führt. Lediglich der Begleitname kann widerrufen werden.

Beispiel:
Frau Müller heiratet Herrn Schmidt. Ehename wird Schmidt und Frau Müller fügt ihren Namen an, heißt also Schmidt-Müller. Frau Müller kann nur den Begleitnamen "Müller" ablegen, der Ehename "Schmidt" kann während der Ehe nicht geändert werden.

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