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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehegattennachzug aus der Türkei
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Beitrag begonnen von LilliFee am 09.06.2012 um 13:35:41

Titel: Ehegattennachzug aus der Türkei
Beitrag von LilliFee am 09.06.2012 um 13:35:41
Hallo alle zusammen.
Mein Freund aus der Türkei und ich haben vor im Dezember ın der Türkei zu heiraten und danach ein Visum zum Ehegattennachzug zu beantragen. Zu diesem Verfahren habe ich einige Fragen.

Ich bin Deutsche mit deutscher Staatsangehörigkeit und werde mich in dieser Zeit noch in meiner Ausbildung befinden, in der ich aber bereits ca. 1200 Euro Netto verdiene. Ich weiss, dass beim Nachzug zu Deutschen die Sicherung des Lebensunterhaltes normalerweise keine Rolle spielt, aber von der ABH trotzdem oft Einkommensnachweise verlangt werden. Würde dieses Einkommen denn aus Sicht der ABH ausreichen, um ihn nach Deutschland zu holen (bezieht sich auf die Stadt Hannover)?

Des weiteren habe ich auf der Seite des deutschen Konsulats in İzmir gelesen, dass wenn bei der Antragstellung ersichtlich ist, dass der Antragsteller über die geforderten Deutschkenntnisse verfügt, kein Sprachzertifikat A1 nachgewiesen werden muss. Mein Freund spricht sehr gutes Deutsch und auch die Antragstellung auf deutsch zu machen sollte für ihn kein Problem darstellen, allerdings kann er nicht gut deutsch schreiben (was ja bei einem richtigen Deutschtest A1 geprüft wird, oder?). Kann er dann also von dieser Ausnahme gebrauch machen oder wird er den Test vorher machen müssen?

Ausserdem wollte ich im Bezug darauf auch fragen, wie das mıt dem Integrationskurs in Deutschland aussieht, wenn er die deutsche Sprache (wenns rein ums sprechen geht) fast perfekt beherrscht?

Er hat in der Türkei an der Hochschule Elektriker gelernt und darüber auch eine Urkunde erhalten, ist es möglich diese in Deutschland irgendwie anerkennen zu lassen?

Wie lange dauert der Antrag auf Ehegattennachzug in allgemeinen? Ich weiss das das sicherlich von verschiedenen Faktoren abhaengt aber wie lange dauert es im Durchschnitt, wenn keine Probleme auftreten, bis er nach Deutschland kommen kann?

Ganz liebe Grüsse, ich hoffe Ihr könnt mir helfen..

LilliFee

Titel: Re: Ehegattennachzug aus der Türkei
Beitrag von erne am 09.06.2012 um 17:37:01

LilliFee schrieb am 09.06.2012 um 13:35:41:
keine Rolle spielt, aber von der ABH trotzdem oft Einkommensnachweise verlangt werden. Würde dieses Einkommen denn aus Sicht der ABH ausreichen, um ihn nach Deutschland zu holen (bezieht sich auf die Stadt Hannover)?


eben weil es normalerweise keine Rolle spielt, wird jedes Einkommen ausreichen ... auch wenn du nichts verdienst, darf die ABH aus diesem Grund die FZF nicht ablehnen.

Du kannst dein Einkommen nachweisen, musst es aber nicht.


LilliFee schrieb am 09.06.2012 um 13:35:41:
Kann er dann also von dieser Ausnahme gebrauch machen oder wird er den Test vorher machen müssen?

Normalerweise ja, aber da sollte er wikrlich deutlich über dem geforderten Niveau dt. sprechen.
Ob das Konsulta in Izmir das mitmacht, musst du dort erfragen.


LilliFee schrieb am 09.06.2012 um 13:35:41:
Ausserdem wollte ich im Bezug darauf auch fragen, wie das mıt dem Integrationskurs in Deutschland aussieht, wenn er die deutsche Sprache (wenns rein ums sprechen geht) fast perfekt beherrscht?


Das entscheidet die ABH.
Normalerweise kann er, wenn keine Verpflichtung, so doch eine Berechtigung bekommen.


LilliFee schrieb am 09.06.2012 um 13:35:41:
Er hat in der Türkei an der Hochschule Elektriker gelernt und darüber auch eine Urkunde erhalten, ist es möglich diese in Deutschland irgendwie anerkennen zu lassen?

Hoschschule?
dann guck mal auf www.anabin.de


LilliFee schrieb am 09.06.2012 um 13:35:41:
Wie lange dauert der Antrag auf Ehegattennachzug in allgemeinen?

ca. 1 Monat bis 2 Jahre ... ich würde mich auf 2-3 Monate einstellen

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