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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Anspruchseinbürgerung vs Verkürzung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1338472019 Beitrag begonnen von dragonj am 31.05.2012 um 15:46:59 |
Titel: Anspruchseinbürgerung vs Verkürzung Beitrag von dragonj am 31.05.2012 um 15:46:59
hi,
Nachdem mein Antrag nach §9 vom RPD abgelehnt wurde wegen Lebensunterhalt, war ich nach einem Jahr nocheinmal bei EBRH um Informationen zu holen bezüglich verkürzung nach §10 Wie Ihr wisst ist die Erforderniss nach Lebensunterhalt nach §10 nicht so streng wie im §9 das heisst wenn man unverschuldet auf hartz4 angewiesen ist , klappt es auch gemäss §10 Nun hat man mir gesagt, dass im Fall der Verkürzung auf sieben Jahre mit harz4 überhaupt nicht klappt unabhängig von den Gründen für Sozialleistungen. Das versteh ich nicht weil die Verkürzung ist doch in §10 erwähnt .also warum müsste es nicht klappen? Kann mir jemand das bestätigen ? mfg |
Titel: Re: Anspruchseinbürgerung vs Verkürzung Beitrag von Bayraqiano am 31.05.2012 um 15:54:12
Die Verkürzung der Frist auf sieben Jahre erfolgt, wenn ein Zertifikat vom BAMF über den erfolgreichen Besuch des Integrationskurses vorliegt. Der Bezug von Sozialleistungen hat keine Auswirkung auf die Verkürzung selbst.
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Titel: Re: Anspruchseinbürgerung vs Verkürzung Beitrag von dragonj am 31.05.2012 um 16:11:42
Es gibt :
Verkürzung auf 6 Jahre Bei besonderen Integrationsleistungen und auf 7 Jahre wenn ein Zertifikat vom BAMF vorhanden ist. Haben beide keinerlei Auswirkungen auf Sozialleistungen? Ich meine ob die Einürgerung insofern möglich ist . |
Titel: Re: Anspruchseinbürgerung vs Verkürzung Beitrag von Bayraqiano am 31.05.2012 um 16:22:01
Auf die Verkürzug auf sieben Jahre hat das keine Auswirkung.
Bei besonderen Integrationsleistungen könnte das durchaus anders aussehen, da man hier auch eine wirtschaftliche Integration voraussetzen könnte. |
Titel: Re: Anspruchseinbürgerung vs Verkürzung Beitrag von Odysseus am 31.05.2012 um 16:27:03
Die Verkürzung auf 6 Jahre ist eine Ermessensentscheidung.
Die Frist KANN verkürzt werden, wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen. Ist Arbeitslosigkeit eine besondere Integrationsleistung???... |
Titel: Re: Anspruchseinbürgerung vs Verkürzung Beitrag von dragonj am 31.05.2012 um 16:42:57
Mein Fall bezieht sich nur auf 7 Jahre Verkürtzung .
Auf 6 Jahre hab ich denke ich keinen Anspruch. Das Problem mein Einkommen reicht nicht aus für gesammte Lebensunterhalt , da Meine Partnerin auch unverschuldet auf Hartz4 angewiesen ist. Wenn man auf 7 Jahre verkürtzt hat, ist die Einbürgerung möglich ? |
Titel: Re: Anspruchseinbürgerung vs Verkürzung Beitrag von Muleta am 31.05.2012 um 17:09:11 dragonj schrieb am 31.05.2012 um 16:42:57:
was ist denn an schrieb am 31.05.2012 um 15:54:12:
jetzt unklar geblieben?!? Welche konkrete Frage ist offen? B1-Test wirst Du doch wohl haben, oder? |
Titel: Re: Anspruchseinbürgerung vs Verkürzung Beitrag von erne am 31.05.2012 um 17:10:37 dragonj schrieb am 31.05.2012 um 16:42:57:
ja, wenn die anderen Voraussetzungen auch vorliegen http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm Zitat:
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Titel: Re: Anspruchseinbürgerung vs Verkürzung Beitrag von dragonj am 31.05.2012 um 17:37:36
Danke Muleta und Danke erne
Aufgrund falscher Beratung werde ich gegebenfalls erneut zu EBH gehen und um Korrektur bitten . Eine offene Frage : Ist die Integrationskurs mit anderen Zertifikaten bzw Sprachwissenschaftliche Prüfungen von der Uni zu Vergleichen ? Staatliches Studienkolleg besucht und Einbürgerungstest ist vorhanden . |
Titel: Re: Anspruchseinbürgerung vs Verkürzung Beitrag von reinhard am 31.05.2012 um 19:12:23
Nein, der Integrationskurs wurde besucht oder nicht besucht.
Entweder es gibt das BAMF-Zertifikat, dann nimm es mit zur Einbürgerungsbehörde, oder Du hast das Zertifikat nicht, dann lohnt es nicht hinzugehen. |
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