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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Gültigkeitsdauer von Papieren nach Einreichen bei deutscher Behörde
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Beitrag begonnen von Shazoun am 18.05.2012 um 12:09:55

Titel: Gültigkeitsdauer von Papieren nach Einreichen bei deutscher Behörde
Beitrag von Shazoun am 18.05.2012 um 12:09:55
Hallo,

ich habe eine Frage zu der Dauer der Gültigkeit der Papiere bei Bestellung des Aufgebotes zur Eheschließung.

Zur Vorgeschichte: seit Februar 2011 sind wir dabei die notwendigen Papiere für eine Eheschließung in Deutschland zu besorgen. Dies hat unheimlich viel Zeit in Anspruch genommen, weil es auf der Geburtsurkunde meines Verlobten einen Transkribtionsfehler gab und dieser erst durch Urteil eines algerischen Gerichtes geändert werden konnte. Dann wurde auch erst die 4 Geburtsurkunde durch die Deutsche Botschaft legalisiert, da die anderen nicht den Anforderungen entsprachen - was bedeutete, dass jedes Mal eine neue Geburtsurkunde beantragt werden durfte, die dann durch drei algerische Behörden vorzulegalisieren war. Ende November 2011 war dies alles geschafft - da wir wussten, dass wir umziehen würden haben wir dann erst beim Standesamt am neuen Wohnort und nach dem Umzug alle Papiere abgeben.

Das war Anfang März 2012, das Standesamt wollte dann noch von mir zwei Dokumente, die ich dann Anfang April 2012 abgegeben habe. Seit dem haben wir auf ein ok vom Standesamt gewartet, standen auch telefonisch mit ihnen in Kontakt - die Sachbearbeiterin sagte, soweit sei alles ok, die Papiere müssten nur noch zum Vorgesetzten, dann könnten wir unterschreiben und dann gingen diese zum OLG. Leider sei der Chef im Urlaub, ich müsse mich noch 2 Wochen gedulden.

Heute rufe ich wieder an: die zuständige Standesbeamtin ist im Urlaub, der Kollege teilte mir aber mit, dass die Geburtsurkunde meines Verlobten durch den Ablauf von 6 Monaten nach Legalisierung nicht mehr gültig sei und neu ausgestellt werden müsse. Das bedeute für uns erneut einen großen Zeit und Geldaufwand und ist für mich nicht einzusehen, da die Urkunde ja deutlich vor Ablauf der Frist eingereicht wurde. Er sagte auch, dass es so nicht gesichert sei, dass das OLG dem Antrag zustimme.

Ich möchte gerne wissen, obn es tatsächlich ZWINGEND notwendig ist, die Geburtsurkunde neu auszustellen. Dies wird nach den bisherigen Erfahrungen wiederum mehrere Monate in Anspruch nehmen - ich möchte aber endlich heiraten können, wir warten nun schon 15 Monate.

Was können wir tun?

Danke und beste Grüße,

Shazoun

Titel: Re: Gültigkeitsdauer von Papieren nach Einreichen bei deutscher Behörde
Beitrag von erne am 19.05.2012 um 23:36:44

Shazoun schrieb am 18.05.2012 um 12:09:55:
ist für mich nicht einzusehen, da die Urkunde ja deutlich vor Ablauf der Frist eingereicht wurde. 


dass du das nicht einsiehst ist verständlich.
Auch meiner unmassgeblichen Meinung nach gilt der Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Einreichung der entsprechenden Dokumente. Da die Dokumente von Euch innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung eingereicht wurde, können sie nicht "zu alt" sein.


Shazoun schrieb am 18.05.2012 um 12:09:55:
Was können wir tun?

Frag doch den Chef von dem Standesbeamten, ob dieser Recht hat mit seiner Forderung nach "neuen" Dokumenten.



Titel: Re: Gültigkeitsdauer von Papieren nach Einreichen bei deutscher Behörde
Beitrag von Blaise am 20.05.2012 um 12:16:41
Hallo,

es gibt in Deutschland nur eine Regelungen über die Gültigkeit von Urkunden bei Eheschließungen, das ist der § 1309 Absatz 1 Satz 3 BGB zum Ehefähigkeitszeugnis:

Zitat:
Das Zeugnis verliert seine Kraft, wenn die Ehe nicht binnen sechs Monaten seit der Ausstellung geschlossen wird; ist in dem Zeugnis eine kürzere Geltungsdauer angegeben, ist diese maßgebend.

Das gilt aber nicht für Geburtsurkunden. Eine pauschale Förderung nach Urkunden, die nicht älter als 6 Monate sind, halte ich für nicht zulässig. Wenn Zweifel an dem beurkundeten Inhalt oder an der Echtheit der Urkunde bestehen, kann nach § 9 PStG eine neue Urkunde gefordert werden. Aber das kann ja nach dem von dir geschilderten Sachverhalt nicht der Grund für die Förderung des Standesamtes sein...

Titel: Re: Gültigkeitsdauer von Papieren nach Einreichen bei deutscher Behörde
Beitrag von Eduard am 20.05.2012 um 16:12:37
Das Problem dürfte sein, dass das Standesamt die Unterlagen im Grunde nur an das OLG weiterleitet, und das OLG üblicherweise eine "aktuelle" Geburtsurkunde fordert.

(Siehe z. B. http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandesgerichte/bamberg/algerien.pdf)

Wenn das Standesamt nun einen Antrag mit einer bereits "abgelaufenen" Geburtsurkunde weiterleitet, dann sieht das nicht gut aus - also wird man es vermeiden wollen.

D. h. unter Umständen könnte es auch was bringen,  mit den zuständigen Sachbearbeitern (bzw. gleich deren Vorgesetzten) im OLG Kontakt aufzunehmen.

Titel: Re: Gültigkeitsdauer von Papieren nach Einreichen bei deutscher Behörde
Beitrag von Shazoun am 21.05.2012 um 11:54:07
Guten Tag,

vielen Dank für Eure Antworten.

Ich hatte heute einen Termin beim Standesamt. Ich habe sowohl mit der Standesbeamtin als auch dem Vorgesetzten gesprochen - beide hatten tatsächlich bedenken, die Urkunden so an das OLG weiterzuleiten. Nachweislich waren unsere Urkunden zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 6 Monate alt, auch wenn wir noch Dokumente nachzureichen hatten.  Durch die recht lange Bearbeitungszeit beim Standesamt sind diese nunmehr mehr als 7 Monate alt, dennoch wird das Standesamt diese nun zum OLG weiterleiten unter der Bedingung, dass wir Ihnen noch ein Schreiben aufsetzen, warum das Legalisieren der Urkunde in Algerien sowie die Antragseinreichung beim Standesamt Zeit in Anspruch genommen hat und dies dazu führte, dass die Urkunde quasi schon "alt" beim Amt eingereicht wurde.

Zusätzlich sollen wir zur Sicherheit eine weitere Geburtsurkunde in Algerien beantragen ohne diese legalisieren zu lassen, damit diese ggf. zu den Dokumenten hinzugefügt werden kann. Immerhin hat uns die Standesbeamtin heute schon die Eidesstattlichen Erklärungen abgenommen - mrogen soll der Antrag dann mit unserem Schreiben weitergeleitet werden.

Ich hoffe, dass das OLG die Urkunde dann so anerkennt.

Vielen Dank noch einmal!

Beste Grüße,

Shazoun


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