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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Kindesnachzug - Dringend -
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Beitrag begonnen von wolle1122 am 13.05.2012 um 21:04:02

Titel: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von wolle1122 am 13.05.2012 um 21:04:02
Hallo.
Kurzschilderung Sachverhalt:
meine Partnerin kam Anfang Dez 2011 schwanger mit 3-Monats-Visum für Personensorge (deutsches Kind) nach Deutschl, Unser Kind Anfang Jan. in Deutschland geboren, sie bekam daraufhin Aufenthaltserlaubnis für (nur) 1 Jahr bis 24.01.2013, einschl. Arbeitserlaubnis. Ich mußte zwingend hierfür Verpflichtungserklärung abgeben, da ansonsten ein Visum nicht erteilt wäre (ok, habe ich gemacht). Verlängerung danach, weiß ich nicht. Wegen verschiederner Gründe (Schwangerschaft, Zeit, fehlende Doku etc etc..) hatten / mußten wir uns dazu entschließen den Sohn meiner Partnerin erst einmal in Thailand bei den Großeltern zu lassen. Wir beabsichtigen nunmehr ihren Sohn im Herbst 2012 ebenfalls nach Deutschland zu holen. Die Mutter hat laut Scheidungseintrag das alleinige Sorgerecht, ihr Junge wird jetzt Ende Mai 2012 4 Jahre alt.
Bei Anfrage hisnichtlich Visum Familiennachzug für minderjähriges Kind zu seiner in Deutschland lebenden Mutter in meiner zuständigen Ausländerbehörde, sagte man mir, daß vorab geprüft wird, ob die Abgabe der hierfür erforderlichen Verpflichtungserklärung meinerseits überhaupt möglich ist. Die Ausländerbehörde teilte dann mit, daß ich keine Berechtigung habe, eine solche Erklärung abzugeben (mangels Sicherung Lebensunterhalt für das nachkommende Kind). Mir ist unbekannt nach welchen Kriterien die Behörde so etwas berechnen kann; naja jedenfalls lehnt sie eine Visumerteilung ab.
Ich bin im Angestelltenverhältnis berufstätig, ungekündigt, verdiene durchschnittliches Gehalt.
Zwar befinde ich mich seit Anfang 2012 in Privatinsolvenz (wegen haus, bank usw., aber ist ja mal egal), aber mein Einkommen ist dennoch gesichert; des weiteren wurde auch mein zusätzlicher Geschäftsbetrieb vom Treuhänder freigegeben.
Steht die sogenannte Sicherung Lebensunterhalt vor allem Anderen? Ist das Wohl des Kindes und der Mutter tatsächlich Nebensache?
Das Kind ist ja gerade mal erst 4 Jahre alt; die Großeltern sind krank und schon relativ alt.
In einer Ablehung des Kindesnachzuges könnte man ja auch vom staatlichen Kindesentzug sprechen.
Für mich jedenfalls ist dies alles sehr befremdlich.
Wie sieht die Sachlage aus?
Was kann ich dagegen (gegen diese Willkür) unternehmen??
Ich bin (noch) nicht mit meiner Partnerin verheiratet.
Danke für viele konkrete Informationen.
Wolle

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von erne am 13.05.2012 um 21:23:11

wolle1122 schrieb am 13.05.2012 um 21:04:02:
Ich mußte zwingend hierfür Verpflichtungserklärung abgeben,


nein, musstest du nicht ... da hast du dich über den Tisch ziehen lassen


wolle1122 schrieb am 13.05.2012 um 21:04:02:
Die Ausländerbehörde teilte dann mit, daß ich keine Berechtigung habe, eine solche Erklärung abzugeben (mangels Sicherung Lebensunterhalt für das nachkommende Kind)

Blödsinn, jeder kann jederzeit eine VE abgeben.
Ob sie dann ausreicht, ist eine andere Sache.
Ggf. reicht dein Einkommen nicht, damit der AV die Verplfichtung reicht.


wolle1122 schrieb am 13.05.2012 um 21:04:02:
Steht die sogenannte Sicherung Lebensunterhalt vor allem Anderen? Ist das Wohl des Kindes und der Mutter tatsächlich Nebensache?

Beim zuzug von Ausländer zu Ausländer: ja
(wer sollte denn sonst zahlen? der Steuerzahler? der wird keine Lust haben, ich auch nicht)




wolle1122 schrieb am 13.05.2012 um 21:04:02:
Was kann ich dagegen (gegen diese Willkür) unternehmen?

LU sichern.







Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von wolle1122 am 13.05.2012 um 21:57:41
Danke Erne,
mein LU (und das meiner Partnerin nebst Kind)
ist gesichert!!!
Niemand bracu für meinen (unseren) LU aufkommen; Du somit auch nicht.
Ja, ich weiß daß ich keine Verpflichtungserklärung abgeben mußte, aber das hat nunmal nichts an der Tatsache geändert, daß es ohne diese Erklärung KEIN Visum gegeben hätte.
"Über Tisch ziehen" hin oder her egal. Wir hätten das Nachsehen gehabt.
Insgesamt kann ich leider somit mit Deiner Antwort nichts Weiteres anfangen.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von erne am 13.05.2012 um 22:25:41

wolle1122 schrieb am 13.05.2012 um 21:57:41:
mein LU (und das meiner Partnerin nebst Kind)
ist gesichert!!!


wenn du mit "nebst Kind" dein dt. Kind meinst:
um diesen LU (also Deinen, den Deines Kindes oder dessen Mutter) geht es aber nicht.

Es geht um den LU des nachziehenden Kindes!
Dessen LU muss gesichert werden (oder es greift eine Härtefallregelung)


Nebenbei:

wolle1122 schrieb am 13.05.2012 um 21:57:41:
Niemand bracu für meinen (unseren) LU aufkommen; Du somit auch nicht.

Schön, aber im Fall des Falles wird Deutschland und die Steuerzahler für diesen LU (also Deinen und den Deines Kindes und ggf. auch dessen Mutter) aufkommen :-)

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von wolle1122 am 13.05.2012 um 22:57:43
Welche eventuelle Härtefallregelungen sollen / könnten greifen?

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von dete am 14.05.2012 um 08:54:35
Wie sieht es mit dem Recht des kindes aus mit seinem deutschen Geschwisterchen aufwachsen zu dürfen?Gab es da nicht schon Urteile?Würde eine Heirat an der Situation etwas ändern?

Das mit den übern Tisch ziehen stimmt schon,als Mutter mit deutschem Kind hätte es keiner verpflichtungserklärung bedurft.
Ist diese überhaupt noch gültig?
Hat nicht nach der Geburt des deutschen Kindes die Verpflichtungserklärung ihre Gültigkeit verloren?Müsste ja ein wechsel des Aufenthaltsgrundes vorliegen,oder irre ich da?

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von wolle1122 am 14.05.2012 um 09:12:05
Hallo Dete.
Nein, wir sind noch nicht verheiratet; dies würde aber auch nichts an der Sachlage ändern (LEIDER!!!)).
Was das gemeinsame Aufwachsen von Geschwistern betrifft kann ich nichts sagen und Urteile hierwegen kenn ich auch keine.
Das mit der Verpflichtungserklärungweiß ich und hatte ich ja schon erklärt.
Ja diese Erklärung ist noch gültig (solange, wie die Mutter hier in Deutschland ihre Aufenthaltserlaubnis hat). Diese bezieht sich nur auf die Mutter und nicht auf unser gemeinsames -deutsches- Kind.
Der Aufenthaltsgrund (Personensorge minderjähriges deutsches Kind) bleibt und ändert sich nicht.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Muleta am 14.05.2012 um 09:46:56

wolle1122 schrieb am 14.05.2012 um 09:12:05:
Nein, wir sind noch nicht verheiratet; dies würde aber auch nichts an der Sachlage ändern (LEIDER!!!)).


wie bitte? Natürlich ändert das die Sachlage.

Unter den gegebenen Umständen ist es doch so:

- Dein Kind ist Deutscher und damit unproblematisch
- die Kindesmutter hat eine AE 28 Abs. 1 Nr. 3 und daher muss der LU nicht gesichert werden. Wenn eine VE abgegeben wurde, dann kann sich diese nur auf die Zeit *vor* der Geburt beziehen. Mit Erteilung der AE 28 ist die VE m.E. erloschen.

- das 1. Kind der Mutter ist rein ausländisch und es solle ein Nachzug zum ausländischen Elternteil erfolgen (Du bist ja kein Elternteil dieses Kindes). Und da wird es jetzt interessant:

** der LU für das ausl Kind müsste gesichert sein. Gesichert ist der LU, wenn nach dem Zuzug rechnerisch kein Anspruch auf ALG 2 besteht (auf den tatsächlichen Bezug von Leistungen kommt es nicht an). Der LU wäre gesichert, wenn Dein Einkommen (netto) zzgl. Kindergeld, ggf. Kinderzuschlag abzgl. Miete ausreichend ist, wobei ich mal davon ausgehe, dass sich das alles innerhalb der Pfändungsfreigrenzen bewegt und daher die Privatinsolvenz hier keine Rolle spielt. Dein Netto dürft aber mit einer Heirat höher ausfallen, da Du dann in St-Klasse 3 rutscht.

- außerdem wäre nach einer Heirat das ausländische Kind Dein "Stief-"Kind, was jedenfalls im Ernstfall Vorteile bringt (auch wenn es von den ABH häufig ignoriert wird, steht dazu sogar etwas in den VwV drin!).

Eine VE für das nachziehende Kind ist im Übrigen nicht erforderlich, da eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft vorliegen wird.

Aber wenn natürlich schon der Visumsantrag gar nicht gestellt wird...

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von wolle1122 am 14.05.2012 um 10:50:15
Hi Muleta.
Ich bin deswegen nocxh nicht mit meiner Partnerin verheiratet, weil:
seit langer Zeit haben meine Frau und ich uns einvernehmlich, nett und freundlich getrennt (keine Probleme gewesen) und seit fast 2 Jahren leben wir in Scheidung (ja, seit fast 2 Jahre). Dies liegt an der "Arbeit" der Deutschen Rentenversicherung i.Z.m. Versorgungsausgleich etc... (mein Anwalt ist deswegen auch schon verzweifelt). Erst nach gerichtlichem Scheidungstermin ist eine Heirat möglich (Dokumente diesbezgl, auch aus Thail liegen sämtlich vor).
In beiderseitigem Interesse geben meine Frau und ich gegenüber dem FA eine Zusammenveranlagung ab (ich mit Stkl 3 und sie mit 5. D.h. auch, daß meine Gehaltsabr nach wie vor nach Stkl 3 erfolgt).
Ist zwar nicht ganz ok, aber möglich.
Laut Gericht sollte ein Scheidungstermin nunmehr noch in diesem Jahr erfolgen; daher werde ich auch meine Stkl 3 nicht abändern (ansonsten hätte ich dies für 2012 getan).
Was Netto heraus kommt und welche Berechnungen erforderlich sind ist mir von berufswegen (in der Steuerberatung) bekannt.
Aber dies nur mal nebenbei zur Erklärung der Lage erläutert.

Wenn die VE meiner Partnerin erloschen ist (was die Ausländerbehörde gestern auf Nachfrage eindeutig und bestimmend verneint hat), könnte diese dann ggf in eine VE für das nachzuziehende Kind "verwendet" werden??

Rein rechnerich hätte ich natürlich Anspruch auf Arbeitslosengeld (nicht aber auf ALGII), wenn ich arbeitslos wäre. Dies ist aber nicht der Fall und  wird nicht der Fall sein.

Kinderzuschlag steht mir auf Grund der Höhe meines Einkommens nicht zu.
Kindergeld für unsere Tochter erhalte ist.
Und Kindergeld für das nachkommende Kind könnte ggf auch die Mutter noch zusätzlich beantragen (aber dies weiß ich nicht genau -welche Voraussetzungen hierfür usw...).

Da mein Haus wegen der Insolvenz weg ist, habe ich mir ein anderes Haus mieten müßen; sehr günstig, da von einer langjährigen bekannten von mir, die das Haus selber nicht brauch.

Auf Grund Unterhaltsverpflichtung gegenüber 2 Personen (meiner Partnerin und unserer gemeinsamen Tochter) ist die Pfändungsfreigrenze relativ hoch; Miete etc und LU kann damit durchaus bestritten werden.
Ein Abzug bzw. Insolvenzpfändungsbetrag wird auch noch abgezogen; die Gläubiger erhalten zwar nicht alles, aber zumindest doch einen Teil (berechtigterweise).

Kannst Du bitte die Anmerkung:

""Eine VE für das nachziehende Kind ist im Übrigen nicht erforderlich, da eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft vorliegen wird.""

näher erläutern?
Ich benötige Argumentationen gegenüber der Ausländerbehörde.

Ich habe den Visumantrag deswegen noch nicht gestellt, weil
die Ausländerbehörde mitteilte, daß sie einer Visumerteilung nicht zustimmen wird.
Die ganze "Aktion" (Übersetzungen, Dokumentebeschaffung und Antrag etc. durch ein Büro in Bangkok) kostet mich ca 400,00 Euro.
Und wenn von vorneherein feststeht, daß kein Visum erteilt wird, wären diese 400,00 Euro in den Wind geblasen.

Wie gesagt stimmt die Ausländerbehörde einer Visumerteilung nicht zu, weil eine Insolvenz vorliegt und sie davon ausgeht, daß der LU für das nachziehende Kind daher nicht gesichert ist und ich doch wohl zuerst meine Gläubiger zu befriedigen hätte.
"Punkt um"" (lt. Ausländerbehörde).



Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von erne am 14.05.2012 um 11:24:50

wolle1122 schrieb am 14.05.2012 um 10:50:15:
Wenn die VE meiner Partnerin erloschen ist (was die Ausländerbehörde gestern auf Nachfrage eindeutig und bestimmend verneint hat), könnte diese dann ggf in eine VE für das nachzuziehende Kind "verwendet" werden??

ich verstehe nicht so recht, was du darunter meinst.
Die erste VE ist nun mal für eine bestimmte Person, die kann nicht für eine andere gelten.
Wenn der Grund, dass eine VE für das Kind nicht ausreicht der ist, dass Dein Einkommen aufgrund der erste VE nicht ausreicht, dann kann durch Wegfall der ersten VE die Sachlage grundsätzlich anders sein. Ob das für Euch auch so ist, wage ich zu bezweifeln. Ihr drei wohnt doch jetzt in einer Bedarfsgemeinschaft? Dann muss das zur Verfügung stehende Einkommen für Euch drei unabhängig der VE für die Mutter reichen und für eine VE für das Kind wird nur dann akzeptiert, wenn das zur Verfügugn stehende Einkommen für alle 4 reichen wird.


wolle1122 schrieb am 14.05.2012 um 10:50:15:
Und Kindergeld für das nachkommende Kind könnte ggf auch die Mutter noch zusätzlich beantragen (aber dies weiß ich nicht genau -welche Voraussetzungen hierfür usw...).

ja, mit AE 28.3 kann sie auch für das erste Kind Kindergeld beantragen.
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/.../MB-Kindergeld.pdf




wolle1122 schrieb am 14.05.2012 um 10:50:15:
""Eine VE für das nachziehende Kind ist im Übrigen nicht erforderlich, da eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft vorliegen wird.""

näher erläutern?

Damit ist wohl gemeint, dass das Kind in die Bedarfsgemeinschaft reinkommt und daher der LU durch das verfügbare Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gedeckt ist, unabhängig von einer VE.
(natürlich nur, wenn das Einkommen reicht ... wenn es nicht für eine 4er-Bedarfsgemeinschaft reicht, reicht es auch nicht für eine VE)




wolle1122 schrieb am 14.05.2012 um 10:50:15:
die Ausländerbehörde mitteilte, daß sie einer Visumerteilung nicht zustimmen wird.

eine solche Mitteilung sagt nur, wie die ABH das gerne hätte, was aber nicht bedeutet, dass die ABH das zu Recht so sieht. Bei einem Antrag muss die ABH aber ablehnen und Rechtsmittel zulassen ... da wird dann genauer hingeschaut.
Und nur nach der Ablehnung kannst du Rechtsmittel einlegen.


wolle1122 schrieb am 14.05.2012 um 10:50:15:
weil eine Insolvenz vorliegt und sie davon ausgeht, daß der LU für das nachziehende Kind daher nicht gesichert ist und ich doch wohl zuerst meine Gläubiger zu befriedigen hätte.

hmmm .... IMHO geht die Sicherung des LU der Bedarfsgemeinschaft vor (lege dafür aber meine Hand nicht ins Feuer)




Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Muleta am 14.05.2012 um 11:35:27

wolle1122 schrieb am 14.05.2012 um 10:50:15:
Wie gesagt stimmt die Ausländerbehörde einer Visumerteilung nicht zu, weil eine Insolvenz vorliegt 


so einen Schwachsinn höre ich leider immer wieder: auch bei einer Insolvenz verbleibt es bei Pfändungsfreigrenzen. Und wenn der LU mit dem Geld gesichert werden kann, welches innerhalb dieser Grenzen liegt, dann ist auch mit Insolvenz der LU gesichert. Punkt und Ende der Diskussion.

Aber ohne einen Visumsantrag kann die Behörde natürlich viel erzählen, ohne dass es jemals "Ernst" werden würde...


wolle1122 schrieb am 14.05.2012 um 10:50:15:
Ich benötige Argumentationen gegenüber der Ausländerbehörde.


nö. Du solltest gar nicht mit der ABH diskutieren, denn das ist letztlich nutzlos.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von wolle1122 am 15.05.2012 um 11:43:06
Heutiges Gespräch mit der Ausländerbehörde:
Für den Sohn meiner Partnerin wird kein Einreisevisum erteilt bzw. der Erteilung wird nicht zugestimmt.

Ich muß eine Verpflichtungserklärung abgeben,
die besagt, daß ich (oder derjenige der diese abgibt) für das Kind sorgen kann bzw.
daß der Lebesunterhalt für das Kind gesichert ist.

Ich darf und kann diese Verpflichtungserklärung nicht abgeben.
Wegen meiner Privatinsolvenz ergeben sich Probleme
bzw. darin liegt das Problem.

Der Sachbearbeiter war beim Insolvenzgericht und hat dort nachgefragt wie es aussieht, wenn
ich eine solche Verpflichtungserklärung abgebe. Das Gericht hat gesagt, daß diese (eine) zusätzliche
Verpflichtung gegenüber (oder für) dritte Personen nicht abgeben darf, weil ich mich dann damit
für irgend etwas zusätzlich verpflichte. Das Gericht stimmt einer solchen zusätzlichen Verpflichtung
keinesfalls zu (zumindest solange, wie das Verfahren läuft).
Aus diesem Grund also lehnt dann auch die Ausländerbehörde ein Visum / eine Kindeinreise ab.

Mutter und Kind leben also getrennt von einander (zumindest für 6 Jahre).

So ist die deutsche Gesetzeslage und ich weiß nicht, was ich nun wie und weiter noch alles machen soll und kann.
Ein Visumantrag könnte ich stellen, aber die Ausländerbehörde wird diesem definitiv nicht zustimmen.
Zwar hätte ich bei Antragstellung und deren Ablehnung Rechtsmittelbehelf. Was nutz mir dieser aber, wenn nach deutscher Gesetzes - und Rechtslage von vorneherein aussichtlos ist. Jeder wird dann wohl die Angelegenheit "abschieben" auf andere Stellen.
Gibt es vielleicht etwa irgendwelche Präsenzfälle, worin anders entschieden wurde (auf Grund Härtefall)????

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Muleta am 15.05.2012 um 12:11:05

wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 11:43:06:
So ist die deutsche Gesetzeslage


nein, ist sie nicht. Aber Du hörst ja nur auf die Leute, die Dir falsche Auskünfte geben und stellst diese Auskünfte dann als "deutsche Gesetzeslage" dar. Da kann man dann auch nicht mehr helfen, aber das ist ein Problem, das Du Dir selbst machst.


wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 11:43:06:
Ein Visumantrag könnte ich stellen, aber die Ausländerbehörde wird diesem definitiv nicht zustimmen.


aha. Und deshalb soll erst gar kein Antrag gestellt werden, richtig? Wer keinen Antrag stellt, sondern schon vorher aufgibt, der soll aber bitte auch nicht rumjammern.


wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 11:43:06:
Gibt es vielleicht etwa irgendwelche Präsenzfälle, worin anders entschieden wurde


?!? Du bist doch sowieso davon überzeugt, dass die Behörden Dir ausnahmslos richtige Auskünfte gegeben haben und interessierst Dich einen Sch*** für die wahre Rechtslage. Was soll dann dann diese Frage? Was würde das für Dich ändern?

Die ABH weiß vermutlich recht gut, dass eine Verweigerung der Zustimmung zum Visumsantrag rechtswidrig wäre. Sie wird daher auch dann an der rechtswidrigen Verfahrensweise festhalten, wenn Du erneut mit denen rumdiskutierst.

Wenn Du nicht bereit bist, die Sache durchzufechten, dann lass es eben bleiben. Aber schimpfe bitte nicht auf das ach so böse deutsche Recht - das wäre nämlich auf Deiner Seite.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von wolle1122 am 15.05.2012 um 12:37:06
Muleta,
ich bin sehr wohl bereit die Sache anzugehen.
Dann sage mir was ich zu tun habe.
Antragstellung und dann weiter?
Die Botschaft in Thailand wird ein Visumantrag ohne Vorlage der VE nicht abschließend bearbeiten und entscheiden.
Und eine VE nimmt die ALB von mir nicht entgegen.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von login am 15.05.2012 um 13:17:21
Hi,

eine VE kann auch durch eine dritte Person abgegeben werden .

LG,

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Alacrity am 15.05.2012 um 14:25:50

wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 12:37:06:
Antragstellung und dann weiter?
Die Botschaft in Thailand wird ein Visumantrag ohne Vorlage der VE nicht abschließend bearbeiten und entscheiden.
Und eine VE nimmt die ALB von mir nicht entgegen.


Die Frau soll einfach den Antrag für ihr Kind ohne VE stellen und dann nur abwarten.

Die Botschaft wird den Antrag schon bearbeiten und entscheiden, tut sie das nicht (in angemessener Zeit), könnt ihr wegen Untätigkeit klagen.

Falls der Antrag schliesslich abgelehnt werden sollte mit der Begründung der LU sei nicht gesichert, könnt ihr klagen und werdet vermutlich gewinnen, weil der Anspruch durchgeht (wenn Muleta recht hat und der Richter derselben Meinung ist).

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Muleta am 15.05.2012 um 14:44:07

wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 12:37:06:
Die Botschaft in Thailand wird ein Visumantrag ohne Vorlage der VE nicht abschließend bearbeiten und entscheiden.


doch, wird sie. Muss sie sogar. Ggf. muss man bei der Antragsabgabe etwas hartnäckig sein und darf sich nicht abwimmeln lassen - das kann sein. Auch könnte die Antragstellung etwas problematisch werden, weil normalerweise eine persönliche Antragstellung verlangt wird (ggf. durch den Elternteil). Aber das ändert nichts an den rechtlichen Möglichkeiten.

Und wenn die AV nicht in die Pötte kommt, dann geht das auch über den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes (der funktioniert tatsächlich und zwar gut).

Sollte dann trotz gesichertem LU (abgesichert über die gesetzliche Pflicht über die Bedarfsgemeinschaft) der Antrag abgelehnt werden, dann wäre das voraussichtlich rechtswidrig. Dagegen bietet das deutsche Recht dann die Möglichkeit einer Klage an, so dass über den Visumsantrag (faktisch) ein Richter entscheiden wird.

Rein rechtlich gesehen, gibt es also durchaus Möglichkeiten.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von dete am 15.05.2012 um 14:58:22
Stellt den Visumantrag und wartet auf die Entscheidung und zwar ohne Verpflichtungserklärung.Wartet damit nicht bis zum Herbst,das ist nur verlorene Zeit.
wenn das Visum abgelehnt wird gibt es die Möglichkeit zu Klagen.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von wolle1122 am 15.05.2012 um 18:52:33
Eine "Dritte Person"":---))))
Tja, ich kenne viele leute, aber es ist niemand dabei, der dies
(verständlicherweise) übernehmen würde.:---(((((

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Petersburger am 15.05.2012 um 19:23:49

wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 18:52:33:
Eine "Dritte Person"":---))))
Tja, ich kenne viele leute, aber es ist niemand dabei, der dies
(verständlicherweise) übernehmen würde.:---(((((

Ich teile inzwischen Muletas Auffassung, daß Du bereit bist, allen und jeden zu glauben.

Das bringt Dir nichts.

Muleta hat recht.

Auch mit:

Muleta schrieb am 15.05.2012 um 14:44:07:
Muss sie sogar. Ggf. muss man bei der Antragsabgabe etwas hartnäckig sein und darf sich nicht abwimmeln lassen - das kann sein. 


Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von wolle1122 am 15.05.2012 um 19:53:51
Hi,
was bedeutet:
""(abgesichert über die gesetzliche Pflicht über die Bedarfsgemeinschaft""?
Welche gesetzliche Pflicht?
Der Antrag würde dann von einem autorisiertem und vereidigtem Büro in Bangkok erledigt (das habe ich dort schon abgeklärt).
Die Kosten hierfür ca. 400,00 Euro, aber dafür wird von A-Z alles erledigt und wir brauchen selber nicht extra nach Thail fliegen (nur zur Abholung des Kindes dann).
Nein, ich glaube bei Weitem nicht alles, deswegen bin ich ja hier um geeignete infos und Antworten zu erhalten.
In einem fast ähnlichem Fall hat das Bundesverwaltungsgericht klar und deutlich gegen den Kläger entschieden (und der Kläger mußte auch noch die Verfahrenskosten tragen.
Ich habe da schon berechtigte Zweifel, daß außer hohen Ausgaben (für nichts) sich tatsächlich nichts anderes ergibt.

Tippi [edit]Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke[/edit]

Ergebnis zu heute geführtem Gespräch mit meiner zuständigen Ausländerbehörde:
Für den Sohn meiner Partnerin wird kein Einrerisevisum erteilt bzw. der Erteilung wird nicht zugestimmt.
Ich muß  eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben,

Ich darf und kann diese Verpflichtungserklärung aber lt. Behörde nicht abgeben.
Dies:
Wegen meiner Privatinsolvenz. Diesbzgl. ergeben sich Probleme
bzw. darin liegt das Problem.
Der Sachbearbeiter der ALB war beim Insolvenzgericht und hat dort nachgefragt wie es aussieht, wenn
ich eine solche Verpflichtungserklärung abgebe.
Das Gericht hat gesagt, daß diese zusätzliche
Verpflichtung gegenüber (oder für) dritte Personen nicht abgeben darf, weil ich mich dann damit
für irgendetwas zusätzlich verpflichte. Das Gericht stimmt einer solchen zusätzlichen Verpflichtung
keinesfalls zu, Gerichtsakten geschlossen. Ich habe noch nicht einmal Rechtsmittel hiergegen; die Beschlüsse erhalte ich ausschließlich nur zur Kenntnisnahme.
Aus diesem Grund also lehnt dann auch die Ausländerbehörde ein Visum / eine Kindeinreise ab.

Es geht nicht darum was und/oder wem ich glaube, sondern auch hauptsächlich um Tatsachen die vorliegen und/oder vorgelegt werden.


Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von erne am 15.05.2012 um 20:05:57

wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 19:53:51:
Ich habe da schon berechtigte Zweifel, daß außer hohen Ausgaben (für nichts) sich tatsächlich nichts anderes ergibt.


Eine Garantie wirst du hier auch nicht bekommen.
Hier werden nur die Möglichkeiten aufgezeigt.
Das Risiko, dass man nciht das bekommt, was man will, trägt immer der Antragsteller


wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 19:53:51:
""(abgesichert über die gesetzliche Pflicht über die Bedarfsgemeinschaft""?

http://lmgtfy.com/?q=Bedarfsgemeinschaft
ggf. erklärt bereits der erste Treffer?
http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von dete am 15.05.2012 um 22:10:37
wolle,was hst du zu verlieren ausser eventuell diese 400eu in Thailand und wenns Hart auf Hart kommt 363eu(ich denke soviel war es?) wenns wirklich bis vor das VG Berlin geht?
Wir haben ähnliches grade hinter uns und haben das Stiefkind sogar ohne alleiniges Sorgerecht mit her bekommen ,trotz aufstockendes H4 und ohne VE.

Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Muleta am 15.05.2012 um 22:40:15

wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 19:53:51:
Der Antrag würde dann von einem autorisiertem und vereidigtem Büro in Bangkok erledigt 


aha, sowas gibt's dort? Von wem denn authorisiert und vereidigt?!?

Mir schwant da ja so etwas...

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Petersburger am 16.05.2012 um 10:59:32

wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 19:53:51:
Es geht nicht darum was und/oder wem ich glaube, sondern auch hauptsächlich um Tatsachen die vorliegen und/oder vorgelegt werden.

Und die kann man bereits aus diesem Thema kurz und knallhart zusammenfassen.

Ohne Heirat vergiß das Ganze.

Heiratet.

Hast Du genügend Einkommen (vor Pfändung), daß durch den Nachzug des Kindes und die daraus folgende höhere Pfändungfreigrenze der LU gesichert ist, kann es losgehen

Deine Ehefrau stellt einen Antrag auf ein Visum ohne VE bei der zuständigen AV.

Nachdem über diesen Antrag entschieden ist, ist entweder Dein Stiefkind in Deutschland oder Du hast einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid in der Hand, gegen den Du dann vorgehen kannst - oder auch nicht.


Von Dienstleistungen irgendwelcher Agenturen rate ich grundsätzlich ab - die können Fehler machen, die Euch den Erfolg des Antrags kosten. Die Sache ist wichtig genug.

Mündliche Auskünfte von irgendwem über voraussichtlich zu treffende Entscheidungen und sonstige anderslautende Informationen sind nach meiner unmaßgeblichen Meinung für die Tonne.
Vergiß sie einfach.

@Muleta: Habe ich irgendwas vergessen?

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Alacrity am 16.05.2012 um 19:04:49
Es handelt sich vielleicht um das Büro eines in Deutschland bei Gericht vereidigten Übersetzers für die thailändische Sprache, den man sowieso braucht für Übersetzungen der thailändischen Originaldokumente und der komplementäre Service der Antragstellung wird von diesem gleich optional gebundeled mit der ohnehin erforderlichen Übersetzungsdienstleistung.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Saxonicus am 16.05.2012 um 21:14:12

Alacrity schrieb am 16.05.2012 um 19:04:49:
der komplementäre Service der Antragstellung wird von diesem gleich optional gebundeled mit der ohnehin erforderlichen Übersetzungsdienstleistung

Verschieden Auslandsvertretungen im Ausland, aber auch in Deutschland, haben die Visumsantragstellung inzwischen "ausgesourct" und private Firmen damit beauftragt.

In diesen Ländern (z.B. Sri Lanka) ist eine Antragstellung bei der Botschaft garnicht mehr möglich, da muß der Antragsteller zu dieser Firma, welche dann die Vollständigkeit der Unterlagen überprüft und den Visumsantrag an die Botschaft weiterleitet.

In Deutschland sind es die Inder, bei denen so verfahren wird.

Wahrscheinlich wird eine solche Abwicklung inzwischen auch von den AV anderer Länder und in anderen Ländern praktiziert.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Petersburger am 16.05.2012 um 21:31:28

Saxonicus schrieb am 16.05.2012 um 21:14:12:
In diesen Ländern (z.B. Sri Lanka) ist eine Antragstellung bei der Botschaft garnicht mehr möglich, 

Gott sei Dank ist diese Auskunft falsch!

Natürlich kann man seinen Antrag bei der AV stellen und ist nicht gezwungen, kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Daß dort ggf. deutlich längere Wartezeiten bis zur Antragstellung entstehen können ...

Konkret bei Sri Lanka habe ich eben nachgelesen, daß die Antragstellung für Langzeitvisa direkt bei der Botschaft erfolgt und nur Schengenvisa beim Visazentrum.
Für unseren TS also genau das, was er braucht.

In jedem Fall würde ich bei einem "komplizierten Antrag"  - und das hier ist nach dem bisher Gelesenen kein einfacher - NICHT irgendwelche Dritte dort irgendwas versauen lassen.

Die Erfahrung mit solchen Dritten ist nun mal, daß dort viel zu schnell Angaben und/oder Dokumente "passend gemacht" werden, damit alles leichter geht.
Und das geht dann immer wieder gründlich in die Hose.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Saxonicus am 16.05.2012 um 21:45:21

Petersburger schrieb am 16.05.2012 um 21:31:28:
Konkret bei Sri Lanka habe ich eben nachgelesen, daß die Antragstellung für Langzeitvisa direkt bei der Botschaft erfolgt und nur Schengenvisa beim Visazentrum. 

Na ich wäre sehr froh wenn ich nicht mehr zu dieser Botschaft in Colombo müßte, wer da nicht Englisch, besser noch Tamil spricht, hat dort echt die A****karte gezogen. Die Sicherheitsleute behandeln Dich da als Weißen oder Singhalesen wie den letzten Dreck. Vor Jahren verlangten die sogar "Eintrittsgeld", daß gibt's aber wohl jetzt nicht mehr.

Eine weißen oder deutschen Mitarbeiter oder einen der Deutsch spricht, bekommt man da kaum zu Gesicht.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Saxonicus am 16.05.2012 um 22:16:51
Hier der Bericht aus 2008 eines deutschen Botschaftsbesuchers:
http://324969.forumromanum.com/member/forum/forum.php?q=deutsche_botschaft_colombo-herzlich_willkommen_sri&action=ubb_show&entryid=1103964293&mainid=1103964293&threadid=1114666426&USER=user_324969&cron=1

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von fons am 16.05.2012 um 22:22:43
[Admin_Modus]

Ich bitte darum, sich nun wieder auf ggf. noch offene
Sachfragen zu beschränken. Erfahrungsberichte und
Unmutsbekundungen etc. ggf bitte (nur) im Userforum

Außerdem war der Bericht 4 Jahre alt!

Danke 4 Beachtung

[/Admin_Modus]

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von sailor am 17.05.2012 um 04:44:49

wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 19:53:51:
Der Antrag würde dann von einem autorisiertem und vereidigtem Büro in Bangkok erledigt (das habe ich dort schon abgeklärt).
Die Kosten hierfür ca. 400,00 Euro, aber dafür wird von A-Z alles erledigt und wir brauchen selber nicht extra nach Thail fliegen (nur zur Abholung des Kindes dann).


Für Visa-Angelegenheiten gibt es keine "autorisierten und vereidigten Büros" in Thailand, auch wird dort die Visabearbeitung nicht ausgelagert, es gibt nur ein ausgelagertes Callcenter für die Terminvergabe.
Was es gibt ist ein von einem deutschen Gericht anerkanntes und zugelassenes Übersetzungsbüro in der Nähe der deutschen Botschaft, das auch zusätzliche Serviceleistungen anbietet, nach unseren Erfahrungen zu fairen Preisen und gutem Service.

Die zahlreichen Visaservices in Thailand kannst du getrost vergessen, die versprechen Viel, halten Nichts und kassieren kräftig.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von petit_canard am 17.05.2012 um 07:37:00
Hi,

um mal zu des Pudels Kern zurückzukommen:

Im "Normal"fall eines ausländischen Kindes, dessen Nachzug zur ausländischen Mutter wg. fehlender LU-Sicherung scheitert, ist die u.U. fällige Entscheidung zwischen dt. Ehemann in D oder ausländischen Kind im Ausland "Privatsache", insbesondere in Fällen, in denen die Mutter das Kind freiwillig zugunsten des in D lebenden Mannes zurückgelassen hat. Denn, lapidar gesagt, bei Eheschließung wussten die beiden Eheschließenden, was sie tun. Hier wird jedoch eine Mutter gezwungen, sich zwischen ihrem deutschen und ihrem ausländischen Kind zu entscheiden. Dem dt. Kind kann es keinesfalls zugemutet werden, im Ausland leben zu müssen. Insofern bietet die besondere familiäre Konstellation eine erste Grundlage für eine Ausnahme vom Regelfall der LU-Sicherung. Auf eine Eheschließung kommt es m.E. nicht an.

Dem Visumantrag sollte ein erläuterndes Schreiben beigefügt werden, in dem diese Rechtsauffassung dargelegt wird. Da im Visumverfahren "Knackpunkt" die Frage ist, ob der LU zu sichern ist oder nicht, muss die VE keinesfalls bereits bei Antragstellung vorgelegt werden, auch wenn diese zum üblicherweise vorzulegenden Dokumentenkatalog gehört. Ich empfehle, vor Antragstellung die AV per E-Mail zu bitten sicherzustellen, dass am ... um ... der Visumantrag OHNE VE eingereicht werden kann. Die Bestätigungsmail der AV, dass diese mit dem Vorgehen einverstanden ist, sollte ausgedruckt und mit dem Antrag vorgelegt werden - dann sollte die Antragstellung auch nicht scheitern.

Auch ich rate von Visabüros jedweder Art ab - die Oma kann genauso bevollmächtigt werden, den Antrag einzureichen. Den Antrag solltet ihr in D vollständig selbst vorbereiten und der Oma zur Abgabe zusenden.

Viel Erfolg!

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Petersburger am 17.05.2012 um 07:58:56

petit_canard schrieb am 17.05.2012 um 07:37:00:
Auf eine Eheschließung kommt es m.E. nicht an.

Wenn die Eheschließung dazu führt, daß am Ende offenbar die Pfändungsfreigrenze für den Stiefvater "nach oben geht" und damit der LU gesichert werden kann, ist sie höchst sinnvoll.

Ich gehe zwar auch davon aus, daß der Mechanismus "Keine Heirat - kein Nachzug" im konkreten Fall nicht unüberwindbar ist.
Allein sollte sich der TS die Frage stellen, an wie vielen Fronten er gleichzeitig kämpfen will.

Nach einer Eheschließung dürften viele Dinge im Sinne des TS klarer sein. Das Wort "einfacher" habe ich bewußt nicht benutzt.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von franky_23 am 17.05.2012 um 10:39:36

Muleta schrieb am 15.05.2012 um 22:40:15:
aha, sowas gibt's dort? Von wem denn authorisiert und vereidigt?!?

Mir schwant da ja so etwas...


Ein in D (denke OLG Berlin) rechtlich vereidigter Übersetzer, dessen Büro auch einen Service zwecks Dokumentenbeschaffung und Dokumentenabgabe bzw. Antragstellung - sofern zulässig - übernimmt.

Was schwant da? Mehr als 90 % derer, die ein paar Basisinfos über die Situation in BKK hat, kennt dieses Büro.

Die Botschaft in BKK gehört zu denen, die nichtvollständige Anträge i.d.R. nicht annehmen.

Der Starter, sollte ggf. neben der Antragstellung die Ehescheidung vom Versorgungsausgleich abkoppeln. ggf. erlischt dann die Unterhaltspflicht gegenüber der (Noch)Ehefrau mit der Ehescheidung.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von schweitzer am 18.05.2012 um 08:48:38

schrieb am 17.05.2012 um 10:39:36:
Der Starter, sollte ggf. neben der Antragstellung die Ehescheidung vom Versorgungsausgleich abkoppeln.


Nicht der "Starter" ist geschieden, sondern die Kindesmutter! - Bitte nicht durch fehlerhaftes Lesen hier zusätzliche Verwirrung stiften! Danke.


=schweitzer=

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Muleta am 18.05.2012 um 10:47:42

schrieb am 17.05.2012 um 10:39:36:
Was schwant da? Mehr als 90 % derer, die ein paar Basisinfos über die Situation in BKK hat, kennt dieses Büro.


na und? Wer die Fälle kennt, in denen ach so zuverlässige und kompetente Dienstleister die Anträge wohlmeinend "verbessert" haben und damit am Ende Schwierigkeiten produziert haben, die es eigentlich gar nicht hätte geben müssen, der sieht solche Büros ggf. mit etwas anderen Augen.

Zwar ist die Botschaft in Bangkok ein in vielerlei Hinsicht ganz spezieller Fall, aber auch dort sollte man sich darüber im Klaren sein, dass ein Dolmetscher und Übersetzer (bestenfalls) die Gewähr für korrekte Übersetzungen bietet und sich Dienstleistungen, die über die bloße Abgabe von fertigen Antragsunterlagen hinausgehen (wieso dann nicht gleich per Post?!?), sehr schnell als großer Bumerang erweisen können.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Petersburger am 18.05.2012 um 15:18:06
Wenn die Kosten "für die Erledigung des Antrags" ca. 400 EUR beantragen, würde ich grundsätzlich von einem unseriösen Angebot ausgehen.

Erfahrungswert:
Je höher der Preis, desto weniger entsprechen die Anträge inhaltlich dem, was der Antragsteller selbst vorlegen würde.

Sind in den genannten 400 EUR zum übergroßen Teil Übersetzungskosten und sonstige Dinge (Einholen aller möglichen Bescheinigungen und Beglaubigungen bei inländischen Behörden) kalkuliert, mag sich meine pauschale Einschätzung der Situation ändern.

Nicht jedoch meine Auffassung, daß der beste Antrag ein persönlich gestellter ist. Umso mehr, als die Situation des TS Verschlimmbesserungen nun gar nicht gebrauchen kann.



Muleta schrieb am 18.05.2012 um 10:47:42:
(wieso dann nicht gleich per Post?!?)

Vermutlich weil die Unterlagen per Post nicht entgegengenommen werden. Bei uns auch nicht.
Niemand hat Lust, bei verschwundenen Unterlagen an der Suche nach dem Antrag samt Paß oder nur dem (ggf. bereits visierten) Paß nachzuweisen, daß in der AV alles seinen geregelten Gang ging.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von sailor am 18.05.2012 um 16:13:30

Petersburger schrieb am 18.05.2012 um 15:18:06:
Sind in den genannten 400 EUR zum übergroßen Teil Übersetzungskosten und sonstige Dinge (Einholen aller möglichen Bescheinigungen und Beglaubigungen bei inländischen Behörden) kalkuliert, mag sich meine pauschale Einschätzung der Situation ändern.


Wenn es sich um das genannte Übersetzungsbüro handelt, wird das vermutlich der Fall, sein, denn die bieten einzelne Serviceleistungen zu moderaten Preisen z.B. Hilfestellung beim Ausfüllen des Visums-Antrages, der Betrittserklärung und Check der thailändischen Papiere  auf formale Fehler, richtige Schreibweise der Namen,... für 1000 Bath, entspricht derzeit ca. 25 € an.
Der Service Abgabe der Anträge bei der Botschaft wird vermutlich in ähnlicher Größenordnung liegen.


Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von wolle1122 am 23.05.2012 um 09:42:20
Also, das Büro in Bangkok hat ihren Sitz auch in Deutschland. In den (circa) 400 Euro sind sämtliche Dienstleistungen enthalten:
Dokumentenbeschaffung, Übersetzungen u.a., als auch letztendlich Antragstellungstellung Visum etc etc..
Ich mache deswegen, weil zusätzliche Flüge nach Thailand nicht möglich sind.
Ein persönliches Erscheinen bei der Botschaft i.S. Antragsabgabe Visum usw. entfällt dann. Das Büro verlangt und hat eine notariell beglaubigte Vollmacht uzu diesem Zweck.
In vorheriger Sache (Angelegenheit mit meiner Partnerin) hat das Büro sehr zufriedenstellende Leistungen erbracht; teils unter schwierigen Umständen.
Ich denke schon, daß ich diesem Büro mein Anliegen anvertrauen kann.
Das Kind meiner Partnerin konnte Anfang Dezember deshalb "im Verbund" nicht nach Deutschland mitreissen, wegen der Schwangerschaft u.a.. Das Kind soll jetzt nachgeholt werden. Aber zwischenzeitlich kam dann halt die Insolvenz dazwischen (was sich als problematisch herausstellt).
Das Kind wurde nicht aus anderweitigen Gründen zurückgelassen!!
In Rheinland-Pfalz wird der LU nicht nach den Pfändungsfreigrennzen (was in vielen Bundesländern sein mag) beurteilt. In RLP werden die Bedarfssätze nach SBGII zugrunde gelegt und auf Grund dessen sind diese Sätze durch meine Einkommen abgedeckt. Das bestreitet die ALB ja auch garnicht. Alle Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums liegen vor, was mir die ALB gestern morgen auch nochmal bestätigt hat. Lediglich die richterliche Anweisung (Insolvenzgericht) versagt eine Zustimmung zum Visum; solange von diesem Gericht keine anderslautende "Entscheidung" an die ALB erfolgt, seien der ALB "die Hände gebunden".

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von davith am 29.05.2012 um 21:43:09

wolle1122 schrieb am 23.05.2012 um 09:42:20:
Lediglich die richterliche Anweisung (Insolvenzgericht) versagt eine Zustimmung zum Visum; solange von diesem Gericht keine anderslautende "Entscheidung" an die ALB erfolgt, seien der ALB "die Hände gebunden".

Verstehe ich richtig, dass es ein Gerichtsbeschluss vom Insolvenzgericht vorhanden ist, dass die ALB verpflichtet die Erteilung der Zustimmung zum Vizum abzulehnen?

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von Muleta am 29.05.2012 um 22:09:13

davith schrieb am 29.05.2012 um 21:43:09:
Verstehe ich richtig, dass es ein Gerichtsbeschluss vom Insolvenzgericht vorhanden ist, dass die ALB verpflichtet die Erteilung der Zustimmung zum Vizum abzulehnen?


er hat doch geschrieben, was Sache ist: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1336935842/20#20

Wenn er im laufenden Insolvenzverfahren neue Verbindlichkeiten eingeht, könnte das zumindest seine Restschuldbefreiung gefährden. Das bezieht sich aber nur auf die Abgabe einer Verpflichtungserklärung.

Da eine VE aber gar nicht notwendig ist, weil der LU des nachziehenden Kindes innerhalb der dann bestehenden Bedarfsgemeinschaft bereits nach sozialrechtlichen Regeln "gesichert" ist.

Der Ts will es aber nicht glauben oder das Ganze gar nicht ernsthaft verfolgen und unbedingt einen Visumsantrag vermeiden - ist ja auch seine Entscheidung.

Titel: Re: Kindesnachzug - Dringend -
Beitrag von wolle1122 am 30.05.2012 um 13:00:11
Hallo Muleta,
natürlich will ich nicht "unbedingt einen Visumantrag vermeiden"; dies ja schon mal garnicht:--))).
Also, ich leite noch in dieser Woche alles erforderliche hierfür ein.
Über den Ablauf etc. berichte ich dann hier laufend.
Im Übrigen habe ich auf Grund "nerviger" Druck - Anfragen beim Insolvenzgericht (sogar per Email) tatsächlich netterweise heute früh eine Antwort erhalten.
Diese Antwort sah dann aber auch auch ganz aus, als mir die ALB versuchen wollte zu erklären. Sämtliche Argumentationen der ALB sind eigentlich somit hinfällig und unbeachtlich.
Das Inso-Gericht teilte mir mit, daß sie mit der ALB überhaupt nichts zu tun haben, überhaupt garkeine "Entscheidungen" betreffend meiner Sache getroffen hat und somit auch eine angebliche Entscheidung dererseits garnicht revidieren könne.
Es wurde in der Hauptbesprechung lediglich erwähnt und beschlossen, daß die Gläubiger keinen Unterhalt für mich und Familie gewähren; in der Hauptsache deswegen, weil mir mehr als ausreichend pfändungsfreies Einkommen zur Verfügung steht.
Das Insogericht hat auch mit VE überhaupt nichts zu tun und bestätigt mir des weiteren, daß dies meine rein-persönliche Angelegenheit ist; mein Einkommen hierfür (aus derer Sicht) frei und ausreichend sein.
Dies und anderes (positives) habe ich nun dann sogar amtlich, gerichtlich (schwarz auf weiß).
Bis später

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