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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Brüssel- II Verordnung
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Beitrag begonnen von morimad am 10.05.2012 um 12:26:31

Titel: Brüssel- II Verordnung
Beitrag von morimad am 10.05.2012 um 12:26:31
Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt / Frage:

Mein Freund (Kolumbianer) ist noch in Spanien verheiratet. Er lässt sich dort nun scheiden, damit wir hier in D heiraten können. Hier im Standesamt wurde mir mitgeteilt, dass ich von ihm u.a. eine "Brüssel -2-Verordnung" brauche. Das ist ein einfaches, EU-weites Formular, dass das Scheidungsurteil "ersetzt". Quasi eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Scheidung auf EU-Ebene.

Nun kennt in Spanien aber niemand dieses Formular! Hab es schon im Internet auf spanisch gefunden und auch ausgedruckt. Aber weder spanischer Anwalt, noch Scheidungsrichter noch das dortige Standesamt (Registro Civil) können damit etwas anfangen.

Nun weiß ich nicht weiter, denn hier im Standesamt können sie mir auch nicht sagen wie das in Spanien funktioniert. Hat hier vllt. jemand Erfahrung mit der Brüssel -II Verordnung? Wo würde man das denn in Deutschland beantragen?

Bin schon dankbar für kleine Tipps evtl auch aus anderen EU-Ländern. Thx!

Titel: Re: Brüssel- II Verordnung
Beitrag von Runenwolf am 10.05.2012 um 14:14:23
Ich hab den Tip von einer Kollegin aus dem Bereich Standesamt:

Auf der Seite der deutschen Konsulater in Spanien gibt es unter Bürgerservice/Merkblätter genau dazu ein Merkblatt. Zu finden unter dem Buchstaben E=Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen.

Folgendes ist ausgeführt:

Das Scheidungsurteil muss einen Rechtskraftvermerk und eine Bescheinigung nach Art. 39 der EUVerordnung 2201/2003 enthalten.
Verlangen Sie deshalb bitte "la debida certificación conforme al Art. 39 del Reglamiento (CE) No. 2201/2003 del Consejo de 27 de noviembre 2003 relativo a la competencia, el reconocimiento y la ejecución de resoluciones judiciales en materia matrimonial y de responsabilidad parental sobre los hijos comunes", Fundstelle Diario Oficial No. L 338 de 23/12/2003.

Ob eine Übersetzung des Urteils und/oder der Bescheinigung in die deutsche Sprache erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab und wird von der Behörde entschieden, die mit der Frage der Anerkennung befasst ist.

Danke an die Kollegin.

Titel: Re: Brüssel- II Verordnung
Beitrag von schweitzer am 10.05.2012 um 14:18:30
Wenn ich keine Ahnung habe, halte ich mich grundsätzlich mit Antworten zurück - aber ich habe ein paar Informationen und auch ein Formular gefunden, die möglicherweise Ansätze liefern können (wohl auch in der Richtung, das von Deutschland aus zu machen):

Du findest sie hier, hier und hier. (Blaues bitte jeweils anklicken!)

Vielleicht öffnet das ja zumindest weitere (Denk-)Türen ...


=schweitzer=

Titel: Re: Brüssel- II Verordnung
Beitrag von Runenwolf am 10.05.2012 um 14:35:20

schweitzer schrieb am 10.05.2012 um 14:18:30:
(wohl auch in der Richtung, das von Deutschland aus zu machen):


Von Deutschland aus ist da wenig zu machen.

Es gibt verschiedene Verfahren, wie eine Scheidung, die im Ausland ausgesprochen wurde, in Deutschland anerkannt werden kann.

Eine Ehe, die aktuell in Spanien geschieden wird, kann ohne größeres Brimborium hier in Deutschland anerkannt werden, wenn diese entsprechende Bescheinigung nach Art. 39 der EUVerordnung 2201/2003 ausgefüllt und vorgelegt wird.
Das macht eine spanische Behörde, möglicherweise das Standesamt oder das Gericht, das die Scheidung ausgesprochen hat.
Das Dokument muss dann noch gegebenenfalls ins deutsche übersetzt werden und die Scheidung kann dann ohne weitere Unterlagen als rechtskräftig angesehen werden.

Vor Brüssel II war in dem vorliegenden Fall eine Anerkennung der Justizverwaltung nötig, "Eingeweihte" nannten das eine "große Anerkennung".  Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Die Bescheinigung müsste im Grunde genommen ohne Probleme zu erhalten sein.

Titel: Re: Brüssel- II Verordnung
Beitrag von morimad am 10.05.2012 um 14:42:16
Ihr seid ja schnell! Danke (auch an deine Kollegin)!
Das mit dem Rechtskraftvermerk wusste ich bisher noch nicht.

Also ich habe es jetzt so verstanden, dass das in Spanien zuständige Gericht die Bescheinigung ausfüllen muss, nachdem man einen entspr. Antrag gestellt hat. Mal sehen ob die das machen. :/

Eine Übersetzung ist dann nicht mehr nötig, meinte meine zuständige Standesbeamtin.

Titel: Re: Brüssel- II Verordnung
Beitrag von Runenwolf am 10.05.2012 um 14:56:39
Ich hab schon solche Bescheinigungen in der Hand gehabt.
Wenn ihr da irgendwelche Schwierigkeiten haben solltet, könnt ihr euch auch an die deutsche Auslandsvertretung, die für den Wohnort deines Verlobten in Spanien zuständig ist, wenden.

Ich habe das Merkblatt angehängt, da könnt ihr Näheres nachlesen.

Viel Glück


https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=Merkblatt_Spanien.pdf (31 KB | 233 )

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