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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ausbürgerung Türkei - was braucht man?
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Beitrag begonnen von lehrer am 01.05.2012 um 23:52:58

Titel: Ausbürgerung Türkei - was braucht man?
Beitrag von lehrer am 01.05.2012 um 23:52:58
Ein türkischer Schüler, dem ich immer wieder mal bei Behördengängen usw. helfe, hat vor über einem Jahr den deutschen Pass bekommen, hatte seitdem eine doppelte Staatsbürgerschaft. Nun ist er 18 geworden und die Vorgabe von deutscher Seite war, dass er sich nun von der Türkei ausbürgern lassen muss.
Auf deutsch und als Nicht-Angehöriger bekomme ich leider im türkischen Konsulat keine Auskunft, er selber ist nicht in der Lage, das Anliegen auf türkisch zu formulieren und alles zu verstehen. Daher die Frage: welche Unterlagen müssen wir zum Antrag auf Ausbürgerung ins Konsulat mitnehmen?
Danke für Eure Antworten  :)

Titel: Re: Ausbürgerung Türkei - was braucht man?
Beitrag von schweitzer am 02.05.2012 um 07:53:17

lehrer schrieb am 01.05.2012 um 23:52:58:
Daher die Frage: welche Unterlagen müssen wir zum Antrag auf Ausbürgerung ins Konsulat mitnehmen?


Hier hat es dazu schon einmal Hinweise gegeben. (Blaues bitte anklicken!)


lehrer schrieb am 01.05.2012 um 23:52:58:
er selber ist nicht in der Lage, das Anliegen auf türkisch zu formulieren und alles zu verstehen.


Das muss er doch gar nicht. Ihm wird im Zweifel auch auf Deutsch geantwortet werden. Im Übrigen wäre auch eine mail möglich, worin man das Gewünschte erfragt.

=schweitzer=

Titel: Re: Ausbürgerung Türkei - was braucht man?
Beitrag von lehrer am 03.05.2012 um 00:26:07
Danke für die Antwort und den Link.

Das mit der Mail hatten wir schon mal in einer anderen Sache probiert, da ging es auch nur darum, welche Unterlagen benötigt werden. Anfrage auf deutsch gestellt, Antwort auf türkisch bekommen, dass per Mail keine Antwort erteilt wird....

Zum eigentlichen Thema: wie bekommt er denn die türkische Wehrdienstbescheinigung? Zum einen war er da mit gerade 18 natürlich noch nicht und zum anderen hat er eine Behinderung und wird keinen Wehrdienst leisten können.

Titel: Re: Ausbürgerung Türkei - was braucht man?
Beitrag von schweitzer am 03.05.2012 um 07:42:40

lehrer schrieb am 03.05.2012 um 00:26:07:
wie bekommt er denn die türkische Wehrdienstbescheinigung?


Er könnte/müsste beim türkischen Konsulat die Rückstellung vom Wehrdienst beantragen - siehe dazu u.a.  hier, hier und diese Zusammenstellung weiterer threads mit Bezug zu der aufgeworfenen Fragestellung.

=schweitzer=

Titel: Re: Ausbürgerung Türkei - was braucht man?
Beitrag von lehrer am 04.05.2012 um 17:52:39
Danke. Dann werden wir mal nach Münster reisen und hoffen, dass wir alles auf einmal erledigen können.
Die deutschen Behörden sind übrigens auch klasse. Jetzt ist er gerade mal seit 4 Wochen 18 und heute flattert schon eine Androhung von Ordnungsgeld und Entzug der Einbürgerung ins Haus, weil der Ausburgerungsnachweis noch nicht vorliegt. Das dürfte doch keiner innerhalb von 4 Wochen schaffen, wenn es auf türkischer Seite mehrere Monate dauert ?!

Titel: Re: Ausbürgerung Türkei - was braucht man?
Beitrag von Ralf am 05.05.2012 um 18:45:08

lehrer schrieb am 04.05.2012 um 17:52:39:
Das dürfte doch keiner innerhalb von 4 Wochen schaffen, wenn es auf türkischer Seite mehrere Monate dauert ?! 

Den Antrag zu stellen kann man schon schaffen. Mit
einer Bescheinigung des Konsulats, dass der Antrag
gestellt wurde, wird sich jede Einbürgerungsbehörde
erst mal zufrieden zeigen.


lehrer schrieb am 04.05.2012 um 17:52:39:
Androhung von Ordnungsgeld

Gemeint ist wohl Zwangsgeld. Eine solche Androhung
zu diesem frühen Zeitpunkt ist meiner Meinung nach
völlig überzogen. Allerdings gibt es andererseits auch
Behörden, die ein Zwangsgeld bereits im ursprünglichen
Auflagenbescheid androhen.
Aber da die Androhung bereits in der Welt ist: Jetzt muss
unbedingt gehandelt werden, da sonst schon beim
nächsten mal mit der Festsetzung einens Zwangsgeldes
gerechnet werden muss. Auch wenn man das Zwangsgeld
letztlich natürlich nicht zahlen muss, wenn man die Auflage
erfüllt, aber soweit sollte man es erst gar nicht kommen
lassen, denn die Festsetzung einen Zwangsgeldes ist
an sich schon eine gebührenpflichtige Amtshandlung,
und diese Gebühr wäre auf jeden Fall fällig.


lehrer schrieb am 04.05.2012 um 17:52:39:
Entzug der Einbürgerung

Das allerdings ist nun völlig daneben! ;)

Titel: Re: Ausbürgerung Türkei - was braucht man?
Beitrag von lehrer am 14.05.2012 um 22:55:25
Mal eine kurze Rückmeldung wie es heute im Konsulat in Münster (überraschend wenig los, innerhalb einer Stunde alles erledigt :) gelaufen ist. Benötigt wurden:

- Nüfus
- Türkischer Pass
- Deutscher Personalausweis
- 2 Kopien der Einbürgerungsurkunde
- 2 Passfotos

Von Wehrdienstbescheinigung war gar nicht die Rede und nach 4 Unterschriften und Zahlung von 15 Euro Verwaltungsgebühr war die Sache erst mal erledigt. Innerhalb von 6 Monaten soll ein schriftliche Nachricht erfolgen.

Und auch mit den deutschen Behörden hat sich alles vorerst erledigt. Die wollen einfach auf dem Laufenden sein, dass man sich wirklich um die Ausbürgerung bemüht.

Titel: Re: Ausbürgerung Türkei - was braucht man?
Beitrag von lehrer am 28.08.2012 um 23:35:44
Um das Ganze zum Abschluss zu bringen: am 11.7. hat das türkische Innenministerium den Beschluss gefasst, vor 2 Wochen kam die Nachricht vom Konsulat, heute waren wir im Konsulat in Münster.
Noch mal 15 Euro Bearbeitungsgebühr, 2 Unterschriften, Nüfus eingezogen, türkischen Pass ungültig gemacht, Entlassungsurkunde incl. deutscher Übersetzung erhalten. Das Ganze geht morgen an die deutschen Behörden und die Sache ist erledigt  :D

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