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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Dt. Scheidungsurteil im Ausland anerkennen lassen?
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Beitrag begonnen von Evaskatze am 01.05.2012 um 20:11:07

Titel: Dt. Scheidungsurteil im Ausland anerkennen lassen?
Beitrag von Evaskatze am 01.05.2012 um 20:11:07
Ich, Deutsche, hatte in Afrika geheiratet, mein Mann kam im Rahmen der FZF. Muss ich ein späteres deutsches Scheidungsurteil in dem afrikanischen Land anerkennen, registrieren o.ä. lassen, um als geschieden zu gelten? Das wäre mir neu, ich habe davon gehört. Danke.

Titel: Re: Dt. Scheidungsurteil im Ausland anerkennen lassen?
Beitrag von reinhard am 01.05.2012 um 20:16:29
"In Afrika" wäre das schwierig bis unmöglich, weil es nicht nur viele verschiedene Staaten, sondern auch Gebiete ohne Regierung gibt. Wie willst Du etwas in Puntland oder so anerkennen lassen? Willst Du von Land zu Land tingeln?

Ansonsten richtet es sich nach Deinen Plänen: Wenn Du planst, jemanden im Senegal oder in Botswana zu heiraten, musst Du Dein Scheidungsurteil so vorlegen, wie die Landesgesetze es vorsehen.

Wenn Du nichts planst, musst Du auch nichts unternehmen.

Falls Dein Ex in seinem Heimatland als "frei" gelten will, z.B. weil er neu heiraten möchte, muss er sich um die notwendigen Formalitäten kümmern. Wenn es soweit ist, wirst Du vermutlich von ihm hören, weil er dann von Dir Kopien / Ausfertigungen erbitten wird...

Titel: Re: Dt. Scheidungsurteil im Ausland anerkennen lassen?
Beitrag von grisu1000 am 01.05.2012 um 20:20:49

Evaskatze schrieb am 01.05.2012 um 20:11:07:
Muss ich ein späteres deutsches Scheidungsurteil in dem afrikanischen Land anerkennen, registrieren o.ä. lassen, um als geschieden zu gelten? Das wäre mir neu, ich habe davon gehört. Danke.
           

Grundsätzlich gilt die Scheidung, im Gegensatz zur Ehe, nur in Deutschland und nicht im Heimatland deines Ex.Mannes. Eine Anerkennung ist aber nur nötig, wenn dein nächster Mann aus dem gleichen Land kommt, oder die nächste Trauung im Heimatlandes des EX stattfinden soll.

Titel: Re: Dt. Scheidungsurteil im Ausland anerkennen lassen?
Beitrag von Evaskatze am 01.05.2012 um 20:29:23

grisu1000 schrieb am 01.05.2012 um 20:20:49:
Eine Anerkennung ist aber nur nötig, wenn dein nächster Mann aus dem gleichen Land kommt, oder die nächste Trauung im Heimatlandes des EX stattfinden soll.


Vielen Dank, grisu100. Nichts von beiden Varianten trifft zu. Es ging mir lediglich darum, dass die unschöne Geschichte mit dem deutschen Scheidungsurteil ein Ende findet und ich mich nicht noch um eine ausländische Anerkennung bemühen muss. Mir fällt ein Stein vom Herzen, danke nochmals. :)

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