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Beitrag begonnen von Tim-Taylor am 01.05.2012 um 18:27:53

Titel: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Tim-Taylor am 01.05.2012 um 18:27:53
Hallo Forenmitglieder,

ich bin neu hier im Forum, und kenne mich nocht nicht so aus. Ich hoffe mal dass ich im richtigen Bereich poste, ansonsten bitte verschieben.

Ich habe mich hier angemeldet, in der Hoffnung einige hilfreiche Informationen zu erhalten.
Folgender Sachverhalt.
Ich (Deutscher) bin nach mehrjähriger Beziehung nun seit kurzer Zeit mit einer Filipina verheiratet. Nun wollen wir auch das Visum zum Familiennachzug beantragen. Einerseits die Familienzusammenführung meiner Frau zu mir, als auch den Nachzug ihrer Tochter (meiner Stieftochter) zu ihr. Ihr Kind hat ebenfalls die philippinische Staatsbürgerschaft.

Welche Papiere werden für den Nachzug benötigt?
folgend eine Auflistung, die ich bisher zusammentragen konnte - was aber nicht bedeutet, dass diese vollständig ist.
Jegliche Fragen meinerseits wurden direkt bei der Auflistung angefügt.

Nachzug der Ehefrau zum Partner (also zu mir):
- Geburturkunde der Ehefrau auf Sicherheitspapier
- Kopie ihres Reisepasses - muss der Name dazu geändert werden, oder ist ihr bisheriger Reisepass (also mit ihrem Mädchenname) in Ordnung?
- Nachweis einfacher Sprachkenntnisse
- Sicherheitsbelehrung
- Antragsformular
- Passfotos
- CEMAR (certificate of marriage) von der Registrierungsstelle auf Sicherheitspapier
- formloses Einladungsschreiben meinerseits
- Kopie meines Personalausweises
- Einkommensnachweis
- Wohnungsnachweis - in wie weit kann dieser gefordert werden? Wohne derzeit im Haus meiner Eltern, kann es dadurch zu einem Problem kommen? Ich bin derzeit auf der Suche nach einer Wohnung, möchte aber nicht irgendeine Wohnung mieten, nur damit wir einen Nachweis für den Antrag vorlegen können.

Nachzug ihrer Tochter (meiner Stieftochter) zur Mutter (also zu meiner Ehefrau):
- Geburturkunde des Kindes auf Sicherheitspapier
- Geburtsurkunde der Mutter auf Sicherheitspapier
- Kopie des Reisepasses des Kindes
- Kopie des Reisepasses der Mutter
- CEMAR (certificate of marriage) / CENOMAR (certificate of no marriage) der Mutter
- Sicherheitsbelehrung
- Antragsformular
- Passfotos
- formloses Einladungsschreiben meinerseits
- Kopie meines Personalausweises
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt - entspricht dies einem Einkommensnachweis?
- Verpflichtungserklärung - in wie weit kann/muss diese tatsächlich abgegeben werden?
- Nachweis über das alleinige Personensorgerecht der Mutter - wie kann dieses nachgewiesen werden? Auf der Geburtsurkunde ihrer Tochter / meiner Stieftochter ist kein Vater eingetragen (Grund dafür würde hier jetzt zuweit führen), aber nach Family Code Art 176 liegt das Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei der Mutter, richtig?

Vielen Dank schon mal für eine Stellungsnahme zu meiner Ausführung, und bin für jegliche Erweiterungen dankbar, falls ich noch etwas vergessen habe.




Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von schweitzer am 01.05.2012 um 20:07:40
Das sieht alles schon sehr gut aus, ist in Teilen sogar zuviel.

Eine ziemlich genaue, gerade aktualisierte und vor allem authentische Übersicht, was erforderlich ist, findest Du hier.

Die Frage, ob sie mit dem Mädchennamen im Pass reisen kann, habe ich hier in den Archiven nicht besonders viel gefunden, nur diesen relativ alten thread. -

(Blaues bitte jeweils anklicken!)

Ich persönlich würde, wenn es irgend geht, vor der Visabeantragung den Namen ändern lassen. Damit geht man allen möglichen problematischen Eventualitäten aus dem Wege. - Falls es insoweit andere Erfahrungen/Erkenntnisse gibt, werden die hier sicher noch gepostet.


Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:
Wohnungsnachweis - in wie weit kann dieser gefordert werden? Wohne derzeit im Haus meiner Eltern, kann es dadurch zu einem Problem kommen?


Nein, das ist kein Problem. Wichtig ist einzig und allein, dass eine Wohnung vorhanden ist, eine "Bleibe" unter der Ihr Euch anmelden könnt, sozusagen. Weitere Anforderungen werden diesbezüglich beim Nachzug zum deutschen Partner nicht gestellt.


Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:
Nachweis über das alleinige Personensorgerecht der Mutter - wie kann dieses nachgewiesen werden? Auf der Geburtsurkunde ihrer Tochter / meiner Stieftochter ist kein Vater eingetragen (Grund dafür würde hier jetzt zuweit führen), aber nach Family Code Art 176 liegt das Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei der Mutter, richtig?


Das ist nicht meine Baustelle, müsste jemand anderes exakt beantworten.


Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:
Verpflichtungserklärung - in wie weit kann/muss diese tatsächlich abgegeben werden?


Da das Kind  kein Deutsches ist und Du (offenkundig) nicht sorgeberechtigt bist, muss gesicherter LU nachgewiesen werden, im Zweifel durch Abgabe einer VE mit entsprechendem Bonitätsnachweis. Einkommensnachweise der letzten Monate werden da sicher verlangt werden - ganz Genaues und vor allem einzelfallbezogen Verlässliches kann/wird nur die Botschaft sagen können.

Soweit für den Anfang.


=schweitzer=



Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von hge2001 am 02.05.2012 um 07:32:10
Die aktuelle Papiere, die von der Botschaft Manila gefordert werden, sieht man in diesem Merkblatt:

http://www.manila.diplo.de/contentblob/2636870/Daten/2148885/MB_fz_mrz_12.pdf

Wenn man sich daran hält, macht man nichts falsch.



Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:
Nachweis über das alleinige Personensorgerecht der Mutter - wie kann dieses nachgewiesen werden? Auf der Geburtsurkunde ihrer Tochter / meiner Stieftochter ist kein Vater eingetragen (Grund dafür würde hier jetzt zuweit führen), aber nach Family Code Art 176 liegt das Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei der Mutter, richtig?




Wenn kein eintrag in der Geb-Urkunde vorhanden ist, ist kein Nachweis über die Personensorge nötig. Geht auch aus dem Merkblatt hervor.

Wenn noch genügend Zeit ist, kann man ihren Namen im pass ändern lassen... genaugenommen muss ein neuer Pass beantragt werden. Dauert leider recht lang.  Änderungen gehen nicht mehr.  Ansonsten kann der neue Pass dann in D bei der Botschaft beantragt werden.

hge

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Tim-Taylor am 02.05.2012 um 18:35:11
Schon mal danke für die bisherigen Infos - die bringen mich auf jeden Fall schon wieder weiter.
Bezüglich neuen Reisespasses meiner Frau werde ich mich wohl am Besten mal auf den Philippinen schlau machen, wie lange momentan die Bearbeitungszeit dafür ist. Evtl auch per Expresszuschlag. Wenn nicht allzu lange, werden wir das wohl dort schon erledigen.

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Tim-Taylor am 03.05.2012 um 19:42:05

schweitzer schrieb am 01.05.2012 um 20:07:40:
Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:
Wohnungsnachweis - in wie weit kann dieser gefordert werden? Wohne derzeit im Haus meiner Eltern, kann es dadurch zu einem Problem kommen?


Nein, das ist kein Problem. Wichtig ist einzig und allein, dass eine Wohnung vorhanden ist, eine "Bleibe" unter der Ihr Euch anmelden könnt, sozusagen. Weitere Anforderungen werden diesbezüglich beim Nachzug zum deutschen Partner nicht gestellt.



Dient es nur zum Zweck, dass sozusagen eine Adresse da ist, unter der ich / wir dann gemeldet sind? Gesetzt des Falles dass es so ist, dann verstehe ich es nicht ganz, warum dann nicht eine Meldebescheinigung meinerseits benötigt wird - sagt doch im Prinzip das Selbe aus, oder liege ich damit falsch?
Wäre echt dankbar, wenn mir dabei jemand auf die Sprünge hilft...danke.

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von reinhard am 03.05.2012 um 20:18:08
Beim Nachzug der (ausländischen) Frau zum (deutschen) Mann reicht das.

Allerdings wollt Ihr ja auch den Nachzug des Kindes zur Frau: Beim Nachzug Ausländer zu Ausländer gibt es in verschiedenen Bundesländern auch Quadratmeter-Zahlen, die vorhanden sein müssen.

Du solltest also mit Mietvertrag oder Bestätigung deiner Eltern gleich die Akten auf beide Anträge vorbereiten.

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Tim-Taylor am 07.05.2012 um 20:03:15

reinhard schrieb am 03.05.2012 um 20:18:08:
Du solltest also mit Mietvertrag oder Bestätigung deiner Eltern gleich die Akten auf beide Anträge vorbereiten. 



Wir wollen sowieso beide Anträge zeitgleich stellen - sollte ja kein Problem sein den Antrag für ihre Tochter gleich zu stellen, obwohl meine Frau auch noch nicht in Deutschland ist.
Oder liege ich damit falsch? Die Botschaft sollte ja auch wissen, dass die Mutter ihr Kind nicht allein zurück lassen kann.
Wäre gut auch darüber etwas mehr zu erfahren.

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von hge2001 am 08.05.2012 um 04:12:02

Tim-Taylor schrieb am 07.05.2012 um 20:03:15:
Wir wollen sowieso beide Anträge zeitgleich stellen - sollte ja kein Problem sein den Antrag für ihre Tochter gleich zu stellen, obwohl meine Frau auch noch nicht in Deutschland ist.
Oder liege ich damit falsch? Die Botschaft sollte ja auch wissen, dass die Mutter ihr Kind nicht allein zurück lassen kann.



Ja, die Anträge kannst du zeitgleich stellen. In Manila wird das so gemacht, das weiss ich definitiv. ( Ob dies in andere Botschaften auch Usus ist, kann ich nicht sagen. )

hge

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Petersburger am 08.05.2012 um 06:31:37

Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:
- Kopie ihres Reisepasses - muss der Name dazu geändert werden, oder ist ihr bisheriger Reisepass (also mit ihrem Mädchenname) in Ordnung?

Der Paß muß zwingend geändert werden, wenn ein Namenswechsel nach Heimatrecht erfolgt ist.

Der Paß ist ein Dokument zum Nachweis der Identität.
Identitätsänderung -> Paßänderung!

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von hge2001 am 08.05.2012 um 11:52:32

Petersburger schrieb am 08.05.2012 um 06:31:37:
Der Paß muß zwingend geändert werden, wenn ein Namenswechsel nach Heimatrecht erfolgt ist.Der Paß ist ein Dokument zum Nachweis der Identität. Identitätsänderung -> Paßänderung!
           


Ich widerspreche Dir nur ungern.
Aber für Manila kann ich definitiv sagen, dass für FZ-Visum bis jetzt auch der Pass mit Mädchenname akzeptiert wurde.
Ob dies nun "lege artis" ist, kann ich nicht sagen. Aber so ist dort zur Zeit die Praxis.

hge

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Saxonicus am 08.05.2012 um 12:06:01

Petersburger schrieb am 08.05.2012 um 06:31:37:
Der Paß muß zwingend geändert werden, wenn ein Namenswechsel nach Heimatrecht erfolgt ist.

Manche (ausländischen) Behörden begnügen sich auch damit, im Pass zu vermerken:
Passinhaberin trägt ab xx.xx.xxxx den Familiennamen XYZ.
Nach meiner Kenntnis wurde das so, zumindest in der Vergangenheit, auch von den deutschen Behörden akzeptiert.

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Tim-Taylor am 21.05.2012 um 18:23:09
Vielen Dank für die bisherigen Antworten auf meine Fragen.
Ich denke dass wir sobald die Heirat beim NSO registriert ist, ihren neuen Pass beantragen werden, und dann die Beantrugung des Visums bereits mit ihrem neuen Namen durchführen.

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Tim-Taylor am 21.05.2012 um 19:11:08
sorry...ich kann den vorherigen Beitrag nicht ändern, daher ein neuer Post.

Wie ist es mit der Verzichtserklärung? Muss die meinerseits vorgelegt werden? So weit ich weiß, kann die VE nicht für den Familiennachzug meiner Frau zu mir gefordert werden - ist das richtig? Aber wie verhält es sich beim Nachzug meiner Stieftochter zu meiner Ehefrau (beide mit philippinischer Staatsangehörigkeit)?
Möchte nämlich absolut keine VE abgeben, wenn nicht zwingend notwendig.

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von reinhard am 21.05.2012 um 19:26:47
Nachzug Tochter zu Mutter ist nachzug Ausländerin zu Ausländerin. Da muss der LU gesichert sein.

Entweder die Mutter verfügt über ausreichend Einkommen, oder sie muss jemanden suchen, die / der eine VE abgibt. Falls Du das nicht willst, muss sie einfach weiter suchen.

VE - Verpflichtungserklärung: Der Unterzeichner verpflichtet sich, für etwaige Kosten aufzukommen (d.h. dem Sozialamt / Jobcenter zu ersetzen).

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Tim-Taylor am 21.05.2012 um 20:16:12

reinhard schrieb am 21.05.2012 um 19:26:47:
Entweder die Mutter verfügt über ausreichend Einkommen, oder sie muss jemanden suchen, die / der eine VE abgibt. Falls Du das nicht willst, muss sie einfach weiter suchen.

Bitte nicht falsch verstehen - natürlich würde ich die VE für ihre Tochter abgeben, da ich sie absolut akzeptiere und meine Stieftochter auch zu uns holen möchte. Aber wenn es irgendwie umgänglich ist, würde ich es auch gerne umgehen.


reinhard schrieb am 21.05.2012 um 19:26:47:
VE - Verpflichtungserklärung: Der Unterzeichner verpflichtet sich, für etwaige Kosten aufzukommen (d.h. dem Sozialamt / Jobcenter zu ersetzen).

Was könnten Kosten sein, für die sich der Unterzeichner verpflichtet? Mein Einkommen ist für den LU auf jeden Fall ausreichend.

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Mick am 21.05.2012 um 20:59:59

Tim-Taylor schrieb am 21.05.2012 um 20:16:12:
Was könnten Kosten sein, für die sich der Unterzeichner verpflichtet? Mein Einkommen ist für den LU auf jeden Fall ausreichend. 

Das steht im Gesetz, siehe § 68 AufenthG .

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Alacrity am 21.05.2012 um 23:20:41
Da die Tochter wohl zusammen mit Euch leben wird, sollte es einer VE analog zu dem Fall in einem anderen Thread doch nicht bedürfen, wenn Euer Einkommen nach Zuzug so hoch wäre, dass Eure Bedarfsgemeinschaft keinen Anspruch auf Transferzahlungen hätte:

Muleta schrieb am 14.05.2012 um 09:46:56:
** der LU für das ausl Kind müsste gesichert sein. Gesichert ist der LU, wenn nach dem Zuzug rechnerisch kein Anspruch auf ALG 2 besteht (auf den tatsächlichen Bezug von Leistungen kommt es nicht an). Der LU wäre gesichert, wenn Dein Einkommen (netto) zzgl. Kindergeld, ggf. Kinderzuschlag abzgl. Miete ausreichend ist, ...

Eine VE für das nachziehende Kind ist im Übrigen nicht erforderlich, da eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft vorliegen wird. 

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Tim-Taylor am 25.05.2012 um 20:05:36

Alacrity schrieb am 21.05.2012 um 23:20:41:
Da die Tochter wohl zusammen mit Euch leben wird, sollte es einer VE analog zu dem Fall in einem anderen Thread doch nicht bedürfen, wenn Euer Einkommen nach Zuzug so hoch wäre, dass Eure Bedarfsgemeinschaft keinen Anspruch auf Transferzahlungen hätte:

Soll das heißen, dass ich keine VE vorlegen muss? Worauf kann ich mich dabei beziehen, gesetzt des Falles es wird darauf bestanden eine VE abzugeben? Oder wäre ich / wir der Willkür des bearbeitenden Beamten ausgesetzt? Möchte natürlich auf gar keinen Fall, dass das Verfahren unnötig rausgezögert wird, oder gar einem Visum nicht stattgegeben wird. Wie hoch muss das Einkommen sein - am Besten wäre ein Hinweis, wo es nachgelesen werden kann?
Ich hoffe hier im Forum kann mir noch jemand in diesem Fall weiterhelfen. Vielen Dank für weitere Tipps

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von erne am 25.05.2012 um 21:37:48

Tim-Taylor schrieb am 25.05.2012 um 20:05:36:
Möchte natürlich auf gar keinen Fall, dass das Verfahren unnötig rausgezögert wird, oder gar einem Visum nicht stattgegeben wird.

um das sicherzustellen, gibt es nur eins: die Anforderungen der ABH und AV erfüllen, auch wenn zu viel gefordert wird.

Als Problem sehe ich:
Solltest du dich von Deiner Frau trennen, dann ist das Kind nicht mehr Teil Eurer Bedarfsgemeinschaft ... wodurch ist dann ihr LU gesichert? Wenn die ABH auch so denkt ....

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Tim-Taylor am 19.06.2012 um 20:44:31

erne schrieb am 25.05.2012 um 21:37:48:
Möchte natürlich auf gar keinen Fall, dass das Verfahren unnötig rausgezögert wird, oder gar einem Visum nicht stattgegeben wird.

um das sicherzustellen, gibt es nur eins: die Anforderungen der ABH und AV erfüllen, auch wenn zu viel gefordert wird.



Werde mich natürlich nicht mit aller Macht dagegen stellen, mir gings nur um die Information, ob überhaupts eine Chance darauf besteht, dass keine VE abgegeben werden muss.
Nochmals danke fpür die bisherigen Antworten zu meinen Anliegen

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Tim-Taylor am 08.07.2012 um 22:19:30
Habe noch eine weitere Frage zum Familiennachzug.
Was ist ein angemessener Zeitraum zwischen Terminvergabe (Callcenter) bis zum Termin bei der deutschen Botschaft (Interview)? Hatte die letzten Tage mehrfach von ca 2 Monaten! gehört. Im Gegensatz dazu steht für das Schengenvisum ein Zeitraum von 2 bis 3 Wochen gegenüber!!
Das grenzt an Diskriminierung, zumal ich bisher der Annahme war, dass die Familie einem besonderem Schutz untersteht.
lt Visakodex Art.9 Abs. 2 (gilt allerdings für Visa bis 3 Monate bzw für Transit) steht ganz klar 2 Wochen. Gibt es auch einen Visakodex für Visum des Typ-D, also Langzeitvisa?
Worauf kann sich bei der Terminvergabe bezogen werden, um nicht 2 Monate warten zu müssen - das ist nämlich absolut nicht tragbar! Das kann einer Ehe ja wohl nicht zugemutet werden, zumal bis zur Erteilung des Visums (Absprache mit dem Ausländeramt) ebenfalls noch mehrere Wochen vergehen.
Hoffe mal, dass hier jemand mit hilfreichen Tipps zur Seite stehen kann - schon mal danke dafür

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von erne am 08.07.2012 um 23:28:30

Tim-Taylor schrieb am 08.07.2012 um 22:19:30:
Worauf kann sich bei der Terminvergabe bezogen werden, um nicht 2 Monate warten zu müssen 

mag ja sein, dass der Visakodex laut Art. 1 nur für 3 Monatsvisa oder Durchreisen verfasst wurde, ich würde mich trotzdem darauf beziehen.


Tim-Taylor schrieb am 08.07.2012 um 22:19:30:
Das kann einer Ehe ja wohl nicht zugemutet werden,

einer Ehe wird auch mehr zu gemutet, u.a. dass der Erwerb der notwendinge Deutschkenntnisse mehr als die von dir genannte Zeit dauern kann .... dieses Argument wird also nicht ziehen

(edit:
und dabei kann man ist Feld führen, dass dein erster Post zu diesem Thema bereits 2 Monate her ist und der Antrag offenbar noch nicht gestellt ist, noch nichtmal der Termin vereinbart, damti zeigt Ihr selber, dass das wohl nicht die Prio hat, die du jetzt forderst)

und dumm ist dabei, dass die Termine so spät sind, weil die AVn unterbesetzt sind und mit den Anträgen nicht nachkommen.
Dein Fall kommt also nur dann früher dran, wenn jemand anders rausgekickt wird (bzw. der Fall zwischen andere geschoben wird und dadurch zwangsweise andere länger warten müssen)



Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von birk am 08.07.2012 um 23:29:00
1. Tip: über's Callcenter bekommt man wesentlich schneller einen Termin als bei persönlicher Terminvergabe in der Botschaft.

2. Tip: erstmal versuchen, wie lange es wirklich dauert, den Termin zu bekommen. Dann erst bei Bedarf beschweren, z.B. beim Bürgerservice des AA

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von Tim-Taylor am 09.07.2012 um 09:30:33

erne schrieb am 08.07.2012 um 23:28:30:
(edit:
und dabei kann man ist Feld führen, dass dein erster Post zu diesem Thema bereits 2 Monate her ist und der Antrag offenbar noch nicht gestellt ist, noch nichtmal der Termin vereinbart, damti zeigt Ihr selber, dass das wohl nicht die Prio hat, die du jetzt forderst)


Dass der Antrag bisher noch nicht gestellt wurde, hat einen ganz enfachen Grund. Da die Registrierung beim NSO in Manila (deren Index-Bescheinigung für den Antrag benötigt wird) noch nicht abgeschlossen ist. Regellaufzeit: 3 bis 4 Monate. Wie sollen wir also einen Antrag auf Familiennachzug stellen, wenn die Unterlagen noch nicht komplett sind. Wenn ich gewusst hätte, dass die Zeit von der Terminvergabe bis zum Termin 2 Monate benötigt, hätte ich den Antrag bereits gestellt, was wir jetzt dann auch tun werden.
Bin bisher aber von ca 2 Wochen ausgegangen - sonst habe ich einen Termin aber die Unterlagen sind noch nicht vollständig --> hilft dann auch nicht weiter, da der Antrag dann garnicht angenomen wird - "kommen Sie wiedr, wenn die Unterlagen komplett sind --> neue Terminvergabe, sprich neue Wartezeit bis zum Termin...so beißt sich die Katze wieder in den Schwanz


birk schrieb am 08.07.2012 um 23:29:00:
1. Tip: über's Callcenter bekommt man wesentlich schneller einen Termin als bei persönlicher Terminvergabe in der Botschaft.


Die von mir geschilderten Fälle hatten die Terminvergabe über das Callcenter gemacht. Und bei einem anderen Fall (zum Schwengenvisum) erhielt den Termin bereits in 3 Wochen - Anruf im Callcenter fand in etwa zur selben Zeit statt!!
Weshalb wird dort differenziert!? Fürs Kurzzeitvisum geht ja auch ein früherer Termin!!

Titel: Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Beitrag von fons am 13.07.2012 um 19:32:53
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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