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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> unbefristete Arbeitserlaubnis
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Beitrag begonnen von sonjade am 15.04.2012 um 10:39:34

Titel: unbefristete Arbeitserlaubnis
Beitrag von sonjade am 15.04.2012 um 10:39:34
Guten Morgen,

Kann mir mal jemand netterweise Änderung :§ 3b statt § 9 BeschVerfV erklären ?Ich habe zwar einen Beitrag dazu aus dieses Forum gelesen aber ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe.

Ich komme aus nicht Eu Länder und bin seit 12.04 in DE:
- 12.04  bis 08.06 : deutsche Kurse
- 09-06  bis 02-2011 : Studium
- seit 08.2011: Elektoingeniuerin in einer Firma (befristete Vertrag bis 31.07.2012 aber mein Vertrag wird dem nächst auf unbefristet umgestellt)

nun dachte ich dass ich  im Juli einen Antrag auf eine unbefristete Arbeitserlaubnis erstellen kann. jetz ist dies nicht mehr möglich oder was?

vielen Dank im Voraus

Gruß

Sonja

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